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chen Staats- Zeitung Ne. 95.
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gen auch bie Brasilischen UntOerthanen bel den Oesterrel.
die nothwendigen Anwelsungen und Aufforderungen zur un⸗ mittelbaren Ei rs, der Feindseligkeiten abzusenden. Der gegenwartige Friedens Tractat, welcher in n 6 Instrumenten age fr, von den respeetlven evollmachtigten unterzeichnet mit ihrem er. esiegelt und gegenseitig ausgewechselt worden ist, soll bestaͤtigt ünd ratificlrt werden durch S deußer und Se Maj. den Schach von Persien und die förmlichen mit ihrer eigenen Unterschrift versehenen Ratisicationen wer⸗ den zwischen ihren Bevollmächtigten in dem Zeitraume von vier Monaten oder wo möglich noch fruher, ausgewechselt werden. So geschehen im Dorfe Turkmantschal den 10.
Tebr. des Jahres des Heils 1825 und den Sten des Monats Schebone im Jahre 1213 der Hedschra. 9 Am Dienstag den 1sten d. wurde in Gegenwart Ihrer
Majestären des Raisers und der Kaiserin Alexandra so wie
Sr. Kaiserl. Hoheit des Thronfolgers und Sr. Kaiserl.
Hoheit des Großfürsten Michael Pawlowitsch, nebst elner
bedeutenden Ver 9 angesehener Personen und einer Menge Volks, bel der im Bau begriffenen r, . die erste Granit⸗ Säule aufgerichtet. Vermittelst des einfach
sten Mechanismus erhob sich der kolossale Felsenschaft, ge⸗ n n, die Hand der Kunst, und wurde in einer Stunde au
2 sem Standorte aufgestelit. „Wenn die Truͤmmern von antische Formen der Architectur darstellen, die der Welt is jekt Erstaunen einflößen, so 8. r e behaupten, daß man nir gend 2 Säulen wie diese aus einem Granitstück destehend, ickt. Dieser Tempel wird ein Denkmal werden, Rußlands würdig“
Se. Maj. der Grafen v. Gourieff, den St. Annen,Orden 1ster Klasse mlt Dlam anten zu verleihen geruhet. .
2 e ö erreich.
Wien, 9. März. Nachstehendes ist der weltere Inhalt der (im gestrigen Blatte abgebrochenen) Bestimmung des Han⸗ dels, und Schiffsahrts Vertrags mit Brasilien. — Alle Gater und Waaren, welche Erzeugnisse des Bodens, der Handar— beit oder des Kunstfleißes der Unterthanen und Lander St.
Majestt des Kaisers von Oesterreich sind, und unmittelbar in die Brasilischen Hafen 8 i ne ,
sollen keine andern Gebahren zu entrichten 63 als jene welche die Unterthanen der am meisten 4 nstigten Nation für dieselbe auf gleiche Aet eingeführten Artikel entrichten, oder künftig entrichten werden. Das Gleiche gilt fuͤr die Unter—⸗ thanen und Lander St. Maj. des Kaisers von Brasilien, wenn von diesen unmittelbar in die Oesterreichischen Häfen zum Verbrauche Waaren eingeführt werden. Man ist jedoch Kbereingekommen, daß bei Erwähnung der am mel sten beghustigten Nation, jene der Portugiesen nicht zum Ver gleichungepunkt dienen könne, selbst wenn diese in Brasilien besondere e erhalten sollte. So ollen ferner alle Waaren der Unterthanen des Oester⸗ sreichlschen Kalserthums, welche in die Brasilischen lr. zur elnstwe ligen Lagerung eder zur Wiederausfuhr gesenbet werden, mit denen der am meisten begünstigten Nationen gleiche Gebühren entrichten. Die Unterthanen der hohen centrahirenden Theile haben sich auch aller der Sich hei 8 ü ö . * her helt und Begünstlgungen in den beiderseltigen Ländern zu er⸗ freuen, welche der am messten begünstigten Ratlon ugestan⸗ den sind, sie können über ihr Eigenthum durch Lau, Tausch, Schenkung, letzt willige Anordnung, oder auf jede andre Welse frei ohne alle Hindernisse verfügen; ihre Han ser, chr Beststhum und ihre Effecten sollen geschützt, durch keine Behörde wider ihren Willen in Beschlag geiommen werden können, ohne jedoch den esetzlichen Rechtsgaug zu gefährden, sie sind Überdies jedes llitair⸗-Dlenstes zu Wasser und zu Lande entheben, so wie auch jedes andern öffentlt= wen Aenst. ., jedes gejwungznen Darlehn, oder jeder mi— litairischen Requisttion, und können ; ewohnlichen — — * . ? ju keiner gewöhr die Unterthanen der am mieis höher ware als Jene, welche oder kunstig zahlen sollen. 8. änstigten Nat on. jahlen Brasilien raumt endlich den er, ,,. der e , . . anen Sr. Majestät des Katsers von Oesterreich auch di. Vefugulß ein, daß sie bel den Brasilischen Zollamt ern beselnꝰ echtes der Zoll⸗ und Gebühren Vermerkung und unter denselben Bedingun⸗ gen wie die Unterthanen Brasillens genießen sollen, woge⸗
e. Maj. den Kaiser aller Reußen
und Balbeck,“ sagt die nordische Biene, „gl!
aiser haben dem General⸗Lieutenant,
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Pischen Zollamtern jede, mit den bestehenden Geseßen und Anordnungen vereinbar: Beguünstigung genie n n Dieser Handels, und Schifffahrths-Tractat heißt es am Schlusse foll elnen Zeitraum von 6 Jahren hindurch vom Tage der Auswechse voller Witksamkeit bleiben. 8
Türkel nnd Griechen land.
Aus Konstantlnopel vom 19. Mär wird (in der
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men und zur Antwort gegeben haben, daß
beschuftigen werde. In sich damit
zwischen ist bis heute noch keine Ab,
änderung erfolgt, und die achtbarsten Familien stehen —
ringend am Ufer, um ihre Kinder, die ihnen enttissen wer den, auf kleine Schiffe geschleppt, und in die Verbannung geführt zu sehen; es war nicht genug, ganze Familien ihrer ruhigen Existenz zu entreißen, und sie ihrem gewissen Unter⸗ gange zu en n man wollte die Qualen weiter aus dehnen, und den Sohn dem Vater, die Tochter der Mutter
we, men, und jeden Einzelnen der härtesten 3m un⸗
erwerfen. Diese bösartige Erfindung sollte auch ihre Wir⸗ kung nicht verfehlen; Viele dieser . schwoͤren ihren väterlichen Glauben ab, um sich nicht von den ihrigen etrennt und einzeln verbannt zu sehen. — Aus Griechen⸗ and erfährt man, daß Ibrahlm Pascha von dem Lord, Ober Commissair der Jonsschen Inseln aufgefordert worden Li, Mora zu verlassen, daß er aber jeden dahin gehenden Antrag abgelehnt habe. Graf Capodistrias soll seiner Seits erklärt haben, daß er Ibrahim Pascha hindern werde, aus Morena zu entkommen, und daß er nur dann freien Abzug erhalten solle, wenn die von ihm in die Skiaver ei gefuhrten Griechen auf freien Fuß gesetzt und ausgeliefert würden. Briefe aus Zante vom 29. Maͤrz enthalten (der Floren⸗ tiner Zeitung ie,; Nachstehendes: Selt dem „ten d. M. haben alle kleine Griechischen Schiffe, so wie eine Kriegs Goelette, die sich hier befinden, ihre National“ Flagge, mit hoherer Genehmigung aufziehen können. Diese Thatsache beweiset, daß die neue Regierung Griechenlands Zutrauen einflößt. Wir erfahren überdleß, daß die Achtung, welche die Griechen fuͤr den Grafen Capodistrias zeigen, undegränzt und allgemein ist; daß seine Befehle mit Ehrfurcht beobach— tet werden und daß in jedem Landestheile alle Geschäste eine Regelmäßigkeit annehmen, von dem man früher nicht das Geringste sah. Der — Capodistrias, welcher sich, dem Vernehmen nach, von Aegina nach Napoli di Romania be⸗ geben hatte, sollte von Neuem nach Aegina zuruͤckkehren. Kein Griechisches Schiff kann ferner aus irgend einem Hafen auslaufen, wenn es nicht vorher der Reglerung eine uͤrg⸗ schaft fur die Absicht seiner Reise gewährt und sich nicht eine raäͤsidenten selbst beglaubigte Autorisation verschafft hat. m Archipelagus sind e Transportschiffe von Alcxan— drien angekommen, um die Aegyptischen Truppen an Vord zu nehmen. Letzter: haben bereits Tripolszza gänzlich ge⸗änmt, uud sich setzt an der Küste zwischen Modon und Navarint ver sam, melt. Die Stadt Tripolizza ist nur noch ein Haufen von groß ⸗ tenthells abgebrannten verodeten Wohnungen BViefe aus dem Lager des Genzral Church sprechen von Neuem von der Einnahme des Forts Anatollco durch die Griechen mittelst
g der Ratificatlonen an gerechnet in
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