erwahnt worden, 2 Tage nach Ausgange aus dem
verfolgen, so daß die Straflosigkeit von der einen, die Ver
nur verschlimmerten.
den bestehenden Gesetzen verurtheilt wurden; und ) solche, die von dem Tribunal freigesprochen wurden, wo aber diese
Capitulation, und von der Hoffnung, daß Missolunghi sich nicht länger halten könne, zumal da bekannlich das Fort Vassiladi auch schon in den Händen der Griechen ist, und somit keln Weg offen bleibt, auf dem die Belagerten Huͤlfe
bekommen konnten. Ein 20 Segeln, die von Alessan⸗ drien kamen, um die Festungen Candias mit Kriegs-Provi—, sion und Munition zu versehen, wurde, wie bereits . afen von einem 9 furchtbaren Sturm befallen, daß der größte Theil der Schiffe in der Nähe von Damlate r, , ohne daß mehr als das , gerettet werden konnte. Aegina, 15. Febr. nterm 15ten d. M. hat der Staatssecretair Hr. Trikupi nachstehenden, wichtigen Bericht an Excellenz den Praäͤsidenten von Griechenland erstat⸗ tet: e und häufige Reclamationen werden tagtäglich bei dem Staatsseeretar late in Betreff der Deen e , gen und Verluste angebracht, welche der Europäische Handel von den Griechen erlitten hat. Der Staatssecretalt hält es bel Prüfung der Beschaffenheit sowohl, als des Karak— ters dieser Reglaniationen, für seine Pflicht, Ew. Excellenz nachstehende Bemerkungen vorzulegen: Die Reclamationen
ruͤhren entweder von 6 en der Seeräuber, oder von Prisen her, die
von Kapern gemacht wurden ung mit gan, Der fh versehen wa⸗ ren. Die * nderungen der Seeräuber betreffend, so hat die Negierung Verhaͤltnissen alles Mögliche gethan, obschon sie nicht das durchführen konnte, was zum Aufhören eines Uebelstandes erfor derlich schien, der so manche Entrustung und Beschwerde egen das unschuldige grlechische Volk veranlaßte. Ohne 2 gegen alle übrigen Berbrechen haben die Gesetze Grie= chenlgnds nie einen Lesondern Vorrang in Unterdrückun der Mißbräuche der Seeräuber gehabt; andererselts war die Regierung, der es an einer Seemacht und an Geldmitteln feht, auch bel dem besten Willen niemals im Stande, sie zu
die von der
legenheit und die Duͤrftigkeit von der andern Seite das Uebel nzwischen ermangelte die Regierungs⸗ Commission nicht, durch ihren Erlaß vom 2 Ci) Mai 1825 ihren gerechten linwilien gegen die Seeräuber ju proelami⸗ ren, und die falschen, dem 2 Volke aufgebuͤrdeten Beschuldigungen zur Ückzuwelsen. Sie ging aber noch wel⸗ ter; bei der Unmöglichkeit, allein gegen die Seeräuber mit Strenge zu verfahren, suchte sie * dem Ende die Mltwir⸗ kung der Admirale der fremden Mächte im ägäischen Meere nach. Gleichwohl wurde dem Uebel noch nicht abgehosfen. Aus allem hier Angeführten 2 sich der Schluß . daß die —— in Bezug auf alle Forderungen, die Ein; riffe der Seeräuber gef keine Verantwortlich fr n, daß sie h r gelltten haben, zum Beistand, und einer einfachen und auf⸗ richtigen r zur Wiedererstattung des Ge⸗ raubten, als zur Vestrafung der Schuldigen, verpflichtet
ist. Diese mit der Verachtung der i Welt gestempel⸗ ten Verbrecher stehen außer dem Gesetze aller Nationen. Was nun die Reelamation betrifft, die von gemachten
Prisen durch Kaper herrühren, die mit Kaper-Briefen von der Regierung versehen waren, so giebt es deren dreierlei Arten: 1 solche Schiffe betreffend, die gekapert und nicht vor das Seetribunal gebracht wurden; 3 solche, die nach
Ausspruche von den Kapern unbeachtet geblieben sind. In allen diesen drei Fällen ist der Staats- Seeretast der Ansicht daß 12 verantwortlich sei, da Alles dies bl unter ihrer Aufsicht und unter den Auspicsen ihrer eigenen r batte. So gerecht sie aber auch diefe erantwortlichkeit findet, so unerläßlich hält sie zugleich den Umstand, nicht nur diejenlgen, die die Schuld des J. und 3. Artikels auf sich geladen dahin zu verurtheilen, Alles wieder zu erstatten, was sie willknhrlich weggenommen haben, sondern sie auch noch, den Seegesetzen der eiw(lisirten Nationen gemäß, mit einer exemplarischen Strafe zu bele⸗ gen. Man beschwert sich endlich noch über das See Tribu, nal. Die senigen, die von dessen Urthellssprüchen betroffen worden sind, ernenern unaufhörlich durch ihre Regierungen ihre Klagen mit immer gestetgerten Forderungen. Einige Mächte gestatten zu Gunsten Griechenlands das Recht, Cie neutralen Schiffe zu visitiren; andere bestreiten und ver, werfen es unbedingt; beide aber protestiren gegen die
zu jeder Zeit und unter allen
84 ens den Personen, die darunter
sie nicht au
selen. So sehr es erlaubt ist, unfere e auf dem Meere mit allem Nachdruck aufrecht zu erhalten, und dieselben nur der Gewalt gegenüber aufugeben, sy sehr — — darauf denken, daß dieses 2 nicht die,
r von
selben Grundsatzen , . Schranken Üüberschreite; eben so sehr müssen wir endlich bei allen Urthells sprüchen des kom=
fördern suchen. Es wäre in der That ungeteimt, alle rungen der Fremden unrüͤcksichtlich zuzulassen, und eben so unvernünftig würde es sein, dieselben ohne Unterfuchung zu verwerfen, da es nicht unmöglich ist, daß nicht ein! 2 Forderungen gegründet wären. Von diefen Grundsaͤtzen aus, gehend, hält das Staats secretariat für seine Pflicht, dem Er⸗ messen Ew. Excꝑellen; die Art vorzulegen, die es für die ge, rechteste und geelgnetste halt, das Kriegsrecht Griechenlands mit dem Eursopäischen Handels- Interesse, so welt dasselbe auf ungesetzliche Art gelitten hat, auszugleichen. Dlese besteht da⸗ rin, eine gemischte Commission niederzusetzen, aus Mit gliedern bestehend, die zum Thell von den Behörden, die solche For, derungen und Beschwerden haben, zum Theil von der grie—, schen Regierung ernannt wärden. Dlese gemischte Com— nission, die der br ihrer Mitglieder nach zu bestimmen wäre, würde sich init der Revision aller Urthesls- Sprüche des Seetribunals beschäftigen, die von den Europäischen Be höoͤrden als un n ier. en werden, und 6 nach der Grundlage des Visitatlonsrechts, die berei e Sache noch einmal richten, und die mangelhaften Entschel⸗ dungen berichtigen. Die speciellern Befugnisse dieser Com— mission mußten noch besonders bestimmt werden. Eine folche Maaßregel mochte wohl die wegen der Mißbräuche . i so ungerechter * angeschwärzte Griecht ation in den Augen der Welt rechtfertigen. Sie dürfte
den Rang einzunehmen, der ihm unter den clvilisirten Na— tionen von Europa gebührt, von denselben Regilerungs Grund⸗ säken ausgeht. welche green lfu die Nechte der Nationen n. en. Biese WMaaßregel därfte wohl auch selbst den Velfall der fremden Behörden gewinnen, da diese an Ent⸗ scheldungen Theil zu nehmen haben, die ausschließlich zu der Gerichtsbarkeit Griechenlands gehören. Alles wird hier un=
nur auf solchen Fordern tigkelt und Ordnung gegrun— Der Staats Secre⸗
vor sich gehen, die somit au bestehen werden, die auf G det sind. Aeglna, 3. (i3.) Februar. tair: S. Trlkupis.
Königliches Theater. Dienstag, 15. April. Im Opernhause: sche Elster, — Rossint. CHerr Preisinger, vom K. K. Hoftheuter zu Wien,
den Qberrschter, als erste Gastrolle.)
Im Schauspielhause. Vorstellung der Franzssischen Thea ter / Gesellschaft: actes. ) La maisah de- fous, au: Le Mariage extra va- ganl, vaudeville en 1 acte, par Desaugiers.
Königsstädtisches Theater.
Dienstag, 15. April. Zum Erstenmale wiederholt: Der kleine Declamator. Schauspiel in J Act, von Ar v. Kotze⸗ bue. r. : Das Gemälde von Tenjers. Das Abentheuer in der Polnischen Schenke.
Ber hiner Börse. . Den 14. April 1828. *
Amil. Fonds. und Geld Cours Zeltel. (Prein si. cen
Urtheile des See / Tribunals, unter dem Borwande, daß
Gedructt b
; n . ——2— . ——— — St.- Sch;uld - Sch 4 = Vr, 1 im; e Heel dei i; s , H, Kern, Remm e, m,, ⸗ e Lei zei, , ion ihn erer, e,, , — 2 6 935 Pomm. Dom. da. 7 6 4 KRurm. Oh. m. 1G 4 57 — Mork 490. 82 Neum. Int. Sch. do. 4 87 — — do. 2 3 ili 143 Derlin. Stadi Ob. 5 io — Inden C. — 21 1 Roni - br. doe. 6 — 40. n Dm — w 4 Elbinger de. 5 83 — zi. S5. d Kw. 341* ö. Henn do ien fig — 9iü — 4, NR — 431 4 VWen pr Pldb. A. 4 893i — —
8 dite B 4 ij 16 oll. woll Duc —-— — * Gro sekn. Po. do. 4 36 — riedrickud or — 1 — Osipr. Psandbrs. 4 y85 — Discounts. — * ma
ei Hayn RNedac eur Jo hn.
ter den Augen und mit völliger erf dieser Behbrden
Wahrheit und gig, er, 2 e
ropa vorgeschrtebenen und nach den⸗
zugleich beweisen, daß Griechenland, das sich so i bemüht
Die diebi⸗ eroisches Singspiel in 2 Abthell. Musik von
Zum Beschluß:;
— '
Petenten Tribunals die Beobachtung der Gerechtigkeit ä
1) Claudine de Florian, Comédie en 3