1828 / 100 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

4 ö

gehörenden, nach e

den vom Commodore Porter aufgestellten Grundfätzen abzu⸗ 36 Wie sehr Letztere gegen das von den Vereinigten . eben so wohl fru als auch neuerlich befolgte

abstechen, ersicht man aus dem am 4. Juli 1827 ab⸗

ossenen und 19. Jan. d. J. vom Präͤsidenten Quincy Adams publlcirtẽn Handels, und Schifffahrt, ertrage mit Schweben, dessen 1fter Artikel, wie es schon in dem abgelaufenen Vertrage von 1616 geschehen war die im Vertrage von 1783 zu Gunsten der neutralen Schifffahrt

enthaltenen Vereinbarungen von neuem bestäͤtigt, und na⸗

mentlich den Grun anerkennt, daß die neutrale Flagge 2 Ladung, —— der Kriegs-Contrebande, und auch feindliches Gut und feindliche Unterthanen, mit Aus— nahme der in wirklichem Dienst des Feindes * deckt; dagegen aber auch das neutrale auf feindlichen Schiffen be— findliche Gut für der Confiscation unterworfen erklart. Der Artikel 18 ist ein ebenfalls schon in dem Vertrage von 1816 enthaltener, dem Handel und der Schifffahrt der Neutralen

guͤnstiger, Zusatz zu den Festsetzungen des Vertrages von

1783. Er bestimmt, daß die der einen oder andern Nation l e nem zur Zeit k Abfahrt schon blokir⸗ ten Hafen bestimmten 2 rtei⸗Schiffe nicht, wegen eines einmaligen Versuchs, einzulaufen, sollen genommen oder ver⸗ urtheilt werden durfen, wenn nicht bewiesen werden kann, daß sie unterweges von der Blokade des fraglichen Hafens haben unterrichtet werden können und muͤssen; natuͤrlich zieht aber ein während derselben Reise wiederholter Versuch die= ser Art, nach den Bestimmüngen des genannten Artikels, die Confiscation des a . Schiffes nach sich. Dieser, nach dem Grundsatze der vo gi ge Reelproeltaͤt und der BVchandiung der belderseitigen Schiffe und ihrer Ladungen in den respectiwen Staaten auf 3 gleichem Fuße wie die natlonalen, und deren Ladungen, geschlossene Vertrag, soll auf 10 Jahre, und nach Ablauf dieser Zeit, wenn nicht ein Jahr vorher ene Auftündigung erfolgt, hinfort gültig sein, dis Eins der beiden Theile denselben —— 7 worauf er noch ein Jahr in Kraft sein und alsdann erloͤschen soll. Der dem 2 bei Anfang der Session vorgelegte Vericht des Schatz Amts. Seeretairs Richard Rush ), die Fi⸗ * betreffend und Vorschläge zur 4 des of fentlichen Einkommens enthaltend, ist nunmehr im Druck erschlenen. Es ergiebt sich hieraus, daß der Gesammt / Be,

trag der öffentlichen Schuld, der sich am 1. Jan. 1825 auf S3, rin, oo Dollars bellef, am 1. Jan. d. J. auf die Summe

6. 13,990 Dollars reducirt worden war; und daß alle n Effecten sechsprocentige , , , funden, indem 3 Millonen sechsprocentige 1 gegen eine gleiche Summe von 4] procentigen eingetauscht worden sind. Erwägt man gun, daß eine so bedentende Verminde, tung der Nätlonal-Schuld hat geschehen können, ohne daß der öffentliche * hat, daß außerdem eine Summe von 1? Millonen Dollars zur Anlegung von Canaäͤlen und Landstraßen, zur Aufführung von 1. und zum Dau von Kriegsschiffen, Docks und Werften, zur Vewaff⸗ nung der Millz und zum Ankauf von Indischen Ländereien also zu nicht currenten Ausgaben verwendet worden sind, so berechtigen solche Ergebnisse unstreitig zu schoͤnen Hoffnun⸗

gen. Das Budget der Vereinigten Staaten ist eins der

einfachsten und wahrscheinlich das Einfachste das es giebt. Die Einnahme besteht eigentlich nur in zwei Positionen, nämlich? Douanen und Verkauf von Landerelen, die andern vel ober drei Pesten die dazu gehören, sind ganz unbeden,

tend und zum Theil auch nur k zufallige

Einnahmen; die Ausgaben zerfallen in vier Theile: Civil. und diplomatische Beamten, Militalr, Marine und dle dᷣffentlich? Schuld, sowohl für Zinsen als Capital. Es versteht sich, daß hier hur von dem Finanzwesen def Lentral Regierung die Rede ist; außerdem hat jeder einzelne taat seine Einnahmen und Ausgaben. Im Jahre ise! t sich die Gesammt Einnahme auf 22, 656, 050 Dollars, und init Einschluß des Ueberschusses von 1866, auf 28, 965, 900 Dellars belaufen, wovon über 19 Millionen, also zwischen e, di n * zur Tilgung der öͤffentlichen uld verwen⸗

det worden sind. IJeriscung folgt) ö

23 Einige a emeine

Resultate sind bereits in der Betschaft n, . . er , erg ge r i, Wesen (S. Nr. G erwähnt —— * Hier nut hel

wird, mag als Nachtrag deirachte 6

Mitte t. Amerik a—

Laut Nachtichten aus Omog vom 4. Fehr. ist die Ord= nung dort gaͤnzlich wieder hergestellt. Die Geschäfte konn⸗ ten, als waͤre nichts vorgefallen, wieder betrieben werden; und es war von den letzten Unruhen keine Spur mehr ge—⸗ blieben, als die Abwesenheit der Personen, welche beim Aus⸗ bruch derselben die Stadt verlassen hatten.

Vermischte Nachrichten.

Retsch's Umrisse zum Shakespeare finden auch in Eng—⸗ land e d, nn. den ibm feine frühere Leistungen in die- sem Fache iu seinem Vaterlande erworben haben und der ihm auch im Auslande nicht worden ist; denn auch bort, und namentlich in England sind seine Umrisse zu Sö= ches Faust bekannt und gepriesen werden. In einem die⸗ sen Gigenstand betrffenden Artikel der Times oom 8. April, wird nun zwar bestriiten, daß Retsch in Deutschland das sei, was der unvergleichliche Flarman in England gewesen. Wir glauben, hann s mn diescin Artitel, daß NRetsch sih zu Flar⸗ mans hohem Aufschwung in der reinen epischen Composition niemals erhoben, und chen fo wenig dessen Einfachheit in der Darstellung von den Schöpfungen einer ungebundenen Nathe erreicht hat. Aber Flarmann sst nicht mehr und Retsch steht mithin allein und ohne Nebenbuhler da. Das uns vorllegende Werk steht den Umrissen zum Faust, wodurch Rersch zu allererst in England vortheilhaft bekannt wurde, nicht im Mindesten nach. Die Verschiedenartigkelt und die Kraft der Handlung in den Scenen des Fir et 1 vorzuͤg⸗ licher, als in den Skizzen zum Faust. 6 etzteren finden sich aber 2 Zuͤge eines zarten Und lieblichen Gefühls, welche in dem Ersten fehlen, und wozu es dem Kunstler in der That 12 an Gelegenhelt mangelte. Der innere Kampf des Prinzen eim Anblick des Geistes seines Vaters und der ergreifende Moment der Aufforderung zum Schwur, sind mit einer un⸗ vergleichlichen und bei früheren Versuchen bei Weitem nicht erreichten Wahrheit aul gh, t und wiedergegeben. Der Künstler hat die innere Anstrengung, womit Hamlet dem Geiste zugehört, mit einer ungemelnen Lebendigkeit dem Auge dargestellt. Die Scene des großen Monologs: „Seyn oder nicht seyn! gefällt uns weniger. Die Gestalt ist schön; es fehlt ihr aber an Festigkeit; es ist etwas Manierirtes und Klejnliches im Ausdruck des Ganzen., Vesser, und in der That vortrefflich hat dagegen der Kuͤnstler die Ueberraschung und Ehr⸗ furcht in der Seene dargestellt, wo Hamlet s Unterredung mit

uid hat feiner Murter durch die Erscheinung des Geistes unterbrochen

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ö Die ne wo die . Ophelia erscheint, ist eine and, * even Retsch s Meisterschaft in der Auffassung inne—= rer 2 hs⸗ Bewegungen; die Empfindungen der verschiede⸗ nen Personen sind vortrefflich ausgedruckt; nur Ophelia scheint uns etwas zu weinerlich, und es ehlt ihr der bei Wahnwitzigen so gewöhnliche Ausdruck von Wildheit. Was den Stich an⸗ betrifft, so ist er vollendeter als der der Umrisse zum Faust; leider hat aber hin und wieder die Kraft des Ausdrucks hier⸗ durch Etwas verloren. Das Werk ist Sr. Maj. Georg IV. ö c. 8 Maj. 3 J. hr ö

n eingebundene Exemplar soll dem Verleger an 1560 Pf. Sterl. gekostet haben. ö. 23

Darstellung des Zustandes und der Beschaffenheit des Han⸗ dels, der J n, der Fabriken, des Bergbaues, und anderer Natlonalgewerbe im Russischen Reiche, von der Regierung Peter des Großen, bis zur Regierung

Katharlna s II. (Fortsetzung.)

Die Städte und Häfen von Reval, Pernau, Hapsal, Arensburg und Riga behielten auch, nachdem sie durch Er— oberung Rußland unterworfen wurden, ihre alten Vorrechte. Daher ist die folgende Schilderung des dortigen andels ügleich ein Bild desselben, wie er bereits zu den Schwedi⸗ . eiten war und unter der Russischen Herrschast verblieb.

Neval war in Schwedischen Zeiten nächst Narwa und

Nyen (so bi namlich früher ein Ork in der Nähe von St. Pe⸗

tersburg) die dritte Stadt am n fg Meerbusen, die

einen ansehnlichen Ses, und Landhandel betrieb, wohin die

ö und andere fremde Kaufleute Waaren zum Ver⸗

kauf brachten und sich daselbst mit allerlei ausländischen

ie. versorgten, deren sie zum Absatz in ihrer Helmath edurften. Nachdem die Königin Christina von Schweden, eine

Handels Verordnung nebst einem Tarif fuͤr die Städte Re⸗

val, Narwa und Nyen im Jahre isäs hatte anfertigen

lassen, worin die Aus., und Elnfuhr⸗Abgaben von allen Waa=