Staͤnden gemachten
Städte, durch
bereits Unserem
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Fallen, in welchen die Gärten ein o e n h , . s. 1 ges 6 wegen Entfernung des Zuchthauses zu Graudenz vom
bject ausmachen, dur 21 und 22. des etzes vom 14ten September 9 * das Interesse der Guts⸗ herren hinreichend gesorgt igt Wegen Einführung der im Großherzogthume Posen Statt sindenden Vermittelungs-Commisstonen erwarten Wir noch das Gutachten Unserer Behörden. 35. Die in Antrag gebrachte Fixation der Getränke⸗
8 ist, wie Wir Unseren getreuen Ständen bereits im
andtagsabschiede vom 17ten August 1825 unter B. 15 zu erkennen gegeben haben, in einer einzelnen Provinz un⸗ ausführbar; im Ganzen aber kann eine andere Besteue⸗ rungsart, als die gegenwärtige, fuͤr die Branntwein, und Bier, Fabrication weder gewünscht, noch, wie die Verglei, chung mit den Getränkesteuer⸗Gesetzen anderer Europaͤischer Staaten ergiebt, ohne größere Belastung der Unterthanen gefunden werden. 36. Was die ) Servis Steuer betr
ewuͤnschte anderweite Regulirung der Hi. so konnen Wir zwar den von den ntrag, auf Erleichterung der durch ißmaßig hochbelegten Preußischen ; eines Theils der Steuer, it nicht g nigen. Es soll jedoch den Provinzial— ; anden ark Brandenburg und der Provinzen Schle⸗ sien, Pommern und Preußen ein Project zur Verwand— iung der Servissteuer in eine Grundsteuer und zur Gleich,; stellung saͤmmtlicher Städte, welche zu dem alteren Servis, Verbande des Jahres 1816 gehört haben und noch jetzt Servis zahlen, nach Maaßgabe des zu ermlttelnden Ge— sammt⸗Reinertrags ihrer Liegenschaften, zur Prufung vor⸗ gelegt 33 5 ; vgerg — . e Finanz⸗ ltnisse und das Schuldenwesen der Stadt enn sind bereits Gegenstand wiederholter Erörterungen und von Uns ertheilter Enischeidungen gewe— sen; und es ist dadurch zur höchsten Evidenz dargethan, daß die Stadt, nachdem Wir derselben außer dem Erlasse bedeutender Kapitallen, welche Unsere Staats-Kassen von derselben zu fordern hatten, eine baare Entschädigung von z09, 900 Thlr. fur ihr Territortum bewilligt haben, keines⸗ weges uber ihre Kräfte und weit minder belastet lst, als viele andere minder bedeutende Städte. Auch ist sonst be⸗
di i verhaͤltn e Servissteuer 3
reits für die Stadt Alles geschehen, was G gkeit un n, . 8. mee rm n , 8 ug cee . hrung des bestehenden Schülde Ti gungs⸗
Plans ihren durch das fruͤhere Verfahren erschütterten Cre⸗ dit wieder vollstandig zu befestigen strebt, in welchem Falle ihr die Erborgung von Kapitalien zu geringern Zinsen,
oder die Herabsetzung derselben von ihren Stadtobligatlo⸗ nen, durch Uebereinkommen mit den Gläubigern lich werden wird.
38. Das von Unsern getreuen Ständen angeregte Beduͤrfniß elner Revision des Feuer-Societäͤts⸗ Reglements für die mittlern und kleinen Städte, so wie derjenigen für die mehrern Privat- Feuer, Socletäͤten in Westpreußen wird von Uns anerkannt. Auch ist es Unsere Absicht, eine olche Reviston in den dortigen und anderen Provinzen
rch die Provinzial-Stände selbst zu veranlassen und die Sache für dieselben vorbereiten zu lassen, sobald nur erst das projectirte allgemeine Subsidiar-Gesetz fuͤr dieses Rechtsverhältniß vorhanden sein wird. Dieses nun liegt Staatsrathe vor, und sobald Letzterer die ihm gemachte Aufgabe erledigt haben wird, soll auch die nöthige Einleitun 8 Erfüllung der Wunsche der Preu⸗ Fischen Provinzial tände getroffen werden.
ö 39. Die Ansicht Unserer getreuen Stände: daß die n, , ,, , ur die kirchlichen Gebäude
nnter Unserem Patronat bei der Unzulänglichkeit der Kir,
chen, Aerarien ganz in derselben Art, wie die Kosten fuͤr Bauten und Reparaturen aufgebracht werden müßten, fin den Wir ganz richtig und in den bereits bestehenden Geset⸗ zen wohl begründet, daher Wir Befehl ertheilt haben, daß dieser Ansicht gemäß *g*. überall verfahren werden
soll, weshalb es denn einer besonderen gesetzlichen Bestim⸗ mung nicht bedarf.
409. Was die Anträge Unserer getreuen Staäͤnde
ö 4. wegen der Forderungen des Westpreußischen Landarmen⸗ . an die Staats / Kassen, und
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beugt werde. .
Bei n, des Antrags auf Errichtung von Erziehungs- Anstalten für sittlich verwahrlos'te Kinder und jugendliche Verbrecher, welche der erkennende Richter zur Strafe in Straf- und Besserungs⸗Anstalten verwelst, von solchen Kindern zu unterscheiden, welche bloß sittlich ver— wahrlosst sind, und deshalb von andern Kindern getrennt und einer besonders strengen Erziehung , wer⸗ den muͤssen; fuͤr jene, die jugendlichen Verbrecher, ist be⸗ reits in Preußen durch die mit den Anstalten zu Grau— denz und Tapiau verbundenen Schul-⸗Anstalten gesorgt. Es kommen daher jetzt nur die verwahrlos ten Kinder in Betrachtung, welche entweder elternlos, oder den Eltern aus gefetzlichen Grunden zu nehmen sind, und die deshalb der offentlichen Fuͤrsorge anheimfallen.
a aber durch Einrichtung einer Erziehungs-Anstalt für Kinder dieser Art den Kommunen die Sorge für die⸗ selben abgenommen oder erleichtert werden, oder darin die
? ge soll, die keiner 2 ö
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gegen einen ermittelnden sere Provin terhastungs ubernehmen, ieruͤber die Erklärung des nächsten Provinzial-Landtags und werden demnaͤchst die betreffenden Departements⸗-Chefs mit der er⸗ forderlichen Anweisung versehen.
Auch laffen Wir immittelst Ersrterungen anstellen, ob auch das Kloster Springborn zu Errichtung einer zwel⸗ ten Anstalt dieser Art bestimmt werden könne.
Von Den n ge was in Folge obiger Entschließun⸗ gen von Unferen Behörden bis zum nächsten 4 wird verfügt werden, sellen Unsere getreuen Stände bel dessen Eröffnung eine Uebersicht erhalten
Urkundlich haben Wir hierüber e, . Land tags Abschled ausfertigen lassen und, bleiben Unseren ge
treuen Ständen in Gnaden gewogen. Berlin, den 17ten Marz isas. 65 Friedrich Wilhelm.
riedrich Wilhelm, Kronprin;.
. Alten ste in. v. Schuckmann. v. Lottum. v. Mot. v. Bern gtorff. v. Hate. v. Dan kelmann.