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in Verschlag bringe? Der beifolgende Eutwurf scheint mir er n geeignet, in Betreff
Ihnen daher dessen Annahme vor“ — Hlerauf folgt die Verordnung selbst; sie ist vom 21. April datirt und besteht Aus 23 Artikeln, deren Haupt- Bestimmungen in dem Vor⸗ stehenden bereits enthalten sind. In Paris wird es kuͤnftig
in jedem Stadt-⸗Bezsrke ein Comité geben; die Comité s ver, sammeln sich monatlich wenigstens einmal; die Schulhalter
duͤrfen Kinder von einer andern Religion als die herrschende nur aufnehmen wenn sie dazu die Erlaubniß des Koͤnigl. Rathes für den öffentlichen Unterricht erhalten haben. Alle Bestimmungen der Verordnung sind sowohl auf die Primar= Schulen fuͤr Knaben als auf die fuͤr Madchen anwendbar. Der Monlteur berichtigt das von einigen offentlichen Blattern verbreitete Geruͤcht, als ob eine namhaste Summe alscher Bankuoten im Umlaufe wären, dahin: daß von die⸗ en mit der Feder gezeichneten Zetteln seit den drei Jahren, daß man dieselben bemerkt hat, nur etwa fur 28, 5 0 Fran- ken sich in den . der Bank und einiger bekannter Privat- Personen befänden. Der Mensch, welcher kurzlich in dem Augenblicke verhaftet wurde, wo er neuerdings zwei uͤr falsch befundene Noten von 509 Fr. auf der Bank um—
3 366 wollte, scheint selbst der Verfertlger derselben zu sein.
Die Gazette de France hatte vor mehreren Tagen in einem besondern Aufsae ihre Verwunderung daruber geäu— ert, daß die Regierung ein Geschwader nach . schicke. Hierauf erwidert nunmehr der Messager des Chambres: Die Gazette scheint en r gn zu haben, daß der König bei ö Eroffnnnz der diesjährigen Sitzungen der Kammer förmlich die Absicht ankündigte, den Handel seiner Unterthanen in fernen Gegenden zu beschüten und Genugthuung für die, der Tranzö⸗ sischen Flagge zugefügten, Re n, zu verlangen. Die ge⸗ dachte Expedition ist die natuͤrliche Folge dieses Versprechens und Niemand, daß wir wüßten, hat bisher etwas Anderes darin erblickt. Die Gazette mag daher eine Maaßregel, die sich von selbst erklaͤrt, nach Belieben auslegen: Frankreich wird darin nur einen Beweis der Sorge des Königs fur das Beste seines Volks erkennen. Im Üebrigen mag die Ga— zette sich vöͤlllg beruhigen: die Abfertigung eines Geschwa—⸗ ders nach Brasillen wurde den Zuruͤstungen und sonstigen Maaßregeln zur See, welche gebieterische Umstände etwa erheischen möchten, keinen Eintrag thun, denn die Regie⸗ rung ist im Stande anderen Bedurfnissen
ug Was die Würde und das Interesse des ecm, ö
sich die Gazette so sehr zu Herzen zu nehmen scheint, so
mag sie auch in dieser Beziehung ganz ruhig sein; die Re⸗
gierung wird zeigen, daß sie den ganzen Werth derselben er— 2 und uber deren Aufrechthaltung wache, welche Muͤhe man sich übrigens auch geben möge, ihre Absichten und Handlungen zu entstellen.“
Großbritanien und Irland—
Par laments-Verhandlungen. Den 2tsten uuber⸗ reichte Lord King im Oberhause eine Bittschrift, welche er einzig in- seiner Art nannte, indem sie von Mitgliedern
der anglikanischen Kirche sowohl, als auch von protestanti⸗ 2 Dissenters und von Katholiken unterzeichnet sei, mit
der vereinten Bltte um Widerrufung aller Verordnungen,
durch welche diejenigen von offentlichen Bedienungen ausge— schlossen sind, die ener, von der herrschenden Kirche abwei⸗ chenden Religions⸗Meinung zugethan sind. Die Bittschrift sei in dem reinsten und 8 Sinne abgefaßt und ge— reiche jedem zum Ruhme, der sie unterzeichnet habe. Die Bittsteller baten, daß allen, denen eine öffentliche Austellung
erthellt werden sollte, lediglich zur Bedingung gemacht werde,
daß sie ein Jahr vor ihrer Anstellung das Abendmahl, in welcher Kirche es auch ünmer sei, nur in doppelter Gestalt
genommen hätten, wobei nun freilich übersehen worden sei,
daß durch solche Bestinmung wohl die katholischen Priester,
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nicht aber die Lalen irgend einen Vortheil erreichten. Die
Bittschrist wurde gelesen und dann auf die Tafel gelegt.
Außer obiger Bittschrift wurde noch eine große Anzahl von
Bittschriften für die Aufhebung der Test und Corporations,
Aeten und einige gegen die Katholiken eingereicht. Der Graf
von Roseberry wuͤnschte, ehe das Haus sich in ein Co—
mit 82 der Test- und Corporatlons⸗-Aeten verwandeln
sollte, die Lords auf die Stellung Schottlands aufmerksam ju machen, indem die Schottländer durch solche Gesetze schon bisher sehr beeinträchtigt gewesen sein wurden, wenn nicht die rliche Indemnitäts-Bill es verhindert hätte. Um Mißver⸗
ndnisse zu verhüten und nicht für eln Anhänger der Schot—
tischen Rirche gehalten zu werden, bekannte er sich als ein d? eifriger Anhänger der anglikanischen Kirche, indem er sagte,
die wohlwollenden Absichten Ew. Maj. des Primar-Unterrichts zu erfuͤllen; ich schlage
er habe immer die Llturgie derselben Kirche vorgezogen,
nicht ihre Glaubens- Artikel unterzeichnen wollte
das demüthige Subjekt, welches die Ehre habe, zu
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und waͤre daher fur ihre Erhaltung ei—= frigst besorgt, obgleich in den Lehrsätzen beider ö io⸗ nen nur ein sehr geringer und unbedeutender Unterschied sei. 3. Die Frage sei also, in wie fern die Schottländer durch die fragliche Test, und Corporations-Acten und deren künftige Gestaltung berüͤcksichtigt werden würden. Er müsse sich
auf die Uebereinkunft bei der Union beziehen, daß nämlich
Schottland in dem freien Genuß aller seiner buͤ rgerlichen Nechte bleiben solle; allein man müͤsse ,,,, Schottländer vermöge der bisherigen Test, und Corporations⸗ Aeten, von jenem Genuß ihrer Rechte gaͤnzlich ausgeschlos⸗ sen gewesen sein würden, hätten sie nicht in jener sahrlichen Indemnitäͤts Bill gleichsam eln Gegengift gegen das . gefunden. Man würde sich erinnern, daß Se. Mas. ba der Thron-Vesteigung sich fuͤr die Aufrechthaltung der Pres, byterischen Neliglon von Schottland, als dort gesetzlich herr⸗ schend, verpflichtet habe, und dennoch wuͤrde St. Maj. durch die jetzt bestehenden Gesetze verhindert, Persfonen von der ern, Religion in der Armee oder sonst wo anzu- ellen. wahrlich in keinem Lande vorkommen. Er wolle daher den Vorschlägen zur Aufhebung der fraglichen Acten feine herz⸗ liche Zustimmung geben. Der Graf v. Eldon betrachtere den Gegenstand zwischen England und Schottland als fehr zart und schwierig. Als die V waren die Schottländer sehr eifer fuüchtig auf die Engländer, indem sie, mit festen Blicken auf die Statuten von Wilhelm und Maria u verhindern suchten, daß kein Englaͤnder ju irgend einer ne nnn in Schottland zugelassen werden nn wenn er Dasselbe galt von den , Der Redner bezog sich auf die vollstaͤndige Verhandlung uͤber diesen Gegenstand in den Jahren 1787, 1789 und 1790. Man war auf gegenseitige Erhaltung u. s. w. bedacht und es gab daher sowohl einen Prüfungs-Eid in Schottland als auch in England, um k einm öffentlichen Amte zu gelangen. In der Ueberein— unft bei der Union fand einc bestimmte Erklärung statt, wodurch die Erhaltung der herrschenden Kirche Englands den Nachkommen gesichert werden sollte, und daher duͤrfe die Nachkommenschast darin ohne die triftigsten Beweggründe durchaus keine r Es sei wahr, daß Se.
M. v ichtet hätten resby h e , . . ebe rf chern, die , ,, etzt zu erhalten. Diejenigen, welche beweisen konnten, daß die Test, und Corporations-Acten die Englische Kirche bisher nicht erhalten n und auch kuͤnftig erhal⸗
ten werden, besäßen viel mehr Verstand und Einsicht, als
, habe, zu ihnzu sprechen, ünd wenn man bedenke, daß die Eng!is nahe an 2 Jahrhunderte, namlich von 16562 bis 13253, du
die unveränderte Gestalt jener Acten erhalten worden wäre,
der Ecottischen
Ein groͤßerer Widerspruch in den Gesetzen könnte
reinigung der Parlamente statt fand,
. ;
und daß man über diesen Gegenstand während elner langen
Perlode Stillschweigen beobachtet habe; so müsse der Ver—
stand einen sehr raschen . gemacht haben, welcher seit
Kurjem über Ihre Herrlichkeiten so vielen Einfluß ausgeübt habe. In den Tausenden von Bittschriften, welche man uͤber diesen Gegenstand dem Hause Überreicht habe, sei oft auf die Herabwärdigung durch jenen Eid gedeutet worden, allein er muüsse die Bittsteller darin zurechtweisen, indem Se. Maj. selber den Eid habe leisten niüssen, den sie nun Als eine Herabwurdigung darstellen wollten. Jene Elde seien als Theil der Verfassangs⸗Rechteè eingeführt worden. Es sei
bekannt, daß Karl II. Personen beguͤnstigt habe, die
nicht zu der herrschenden Kirche gehörten, und daß Wil helm, Prinz von Oranlen, dem Parlamente empfahl, diese Acten undeachtet zu lassen; allein man nahm hie sz
Inn g⸗
keine Rücksicht. Man hatte dulden müssen 9
durch sie die Freihest geschüßt. Der Herzog von & =* 1IIn. ton äußerte selnen Wunsch, daß 267 ! bl. * größte Nothwendigkelt Aenderung in der vorg Vll machen
möchte, sollte man sie aber annehmöarer abfassen können, 283 . wesentlichen Inhalt jun Fären, so wärde er seine herzliche ze nnn, geben. * der Folge schlug der Her, zog noch folgende Sinschaltung vor: „Ich bekenne und be= zeüge auf das Feierlichste in der Gegenwart des Allmüchtigen Bottes“ so wie auch dir Einschaltung, nach ich erkläre . ein rechtgläubiger Christ“, welche Verbesserüng, am Schlusse der Verhandlung ohne Widerspruch angenommen wurde. Was den Unterschled zwischen Schottland und England in diefer Angelegenheit betrifft, so wies man die Sache gänzlich ab. Einige wesentliche Veränderungen die von verschlede= nen Mitgliedern in Vorschlag gebracht worden waren, wur⸗ den mit einer großen Stimmen Mehrheit verworfen, und