1828 / 120 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

eschieht die Revision der Listen durch den Malre, dessen Wr und die drei ältesten Mitglleder des Stadt⸗-Raths. Die Maires solcher Geneenden, die zu einem von diesen Cantons gehoren möchten, werden bei der Revision gleichfalls Weener. alle versammeln sich unter dem Vorsttze des

Faires der Stadt. In Paris 3 die Revision durch die Maires der 12 Bezirke, unter dem Vorsitze des Aeltesten im Dienste, und mit Zuziehung der Steuer- Empfänger.“

Der 4te Artikel Lder 2te des Entwurfes) wurde ohne Weiteres in folgender Abfassung angenommen: ;

„Art. 4. Das Refuitat dieser Operation wird dem Unter Präfekten mitgetheilt, der es noch vor dem 1. Juli, mit seinen Bemerkungen begleitet, an den Praͤfekten des Departements gelangen läßt.“ .

Der öte und 5ie Artikel gaben Herrn Kératry zu der Bemerkung Anlaß, daß den Präfekten darin eine zu große Macht eingeräumt würde; er kimmte daher vorweg für alle foiche Anträge, wodurch die Streitigkeiten über die Eintra—

in die Wahl ⸗Listen den Tribunaͤlen üͤberwlesen würden.

r, Mestad ker erklärte dagegen, daß er diese Ansicht nicht heilen konne und meinte, daß es große Nachthelle haben wurde, wenn man die Entscheidungen in Wahl⸗Angelegen⸗ eiten den Gerichten übertragen wollte. Der Mlnister es Innern machte darauf aufmerksam, wie es sich hier lediglsch von der Berichtigung der Wahl Listen handele; diese bůuhre è. allen Zweifel dem Präfekten; die Frage we⸗ 65 beeurses mache aber erst den Inhalt des 2ten Ti—⸗ tels des Gesetzes aus, wo die Kammer auf diesen Gegen⸗ and zuruͤckkommen könne; auch sein Wunsch sei es, daß die erichtsbarkeit moͤglichst gesetzlich und regelmäßig sei, damit emand in seinen Rechten gekränkt werde. Der 5te Arti⸗ I (der 4te im Entwurfe) wurde hlerauf in selner ursprüng⸗ lichen 2 angenommen; er lautet wie folgt: Art. 5. Vom 1. Jul. an schreitet der Präfekt zu der allein einen n der Liste⸗ Man ging hierauf zu dem 6ten Artikel (dem 5ten im Entwürfe) über, welcher nach einer unerheblichen Dis cussion mit einer von der Commission in Antrag gebrachten, und vom Minister des Innern gebilligten Aenderung, in folgen— der Gestalt angenommen würde: d Art. 6. Er (der de gt derselben diesenigen Bürger hinzu, von denen er sich überzeugt, daß sie die von em 2 3 Eee e eines Wahlers 2 / ö a wor z e⸗ . ndiolduen; 2 Diejenigen, welche die erforderht gen⸗ chaften verloren haben; 3) Diejenigen, deren Einschreibung von den betreffenden Behörden für null und nichtig erklärt worden ist; endlich 1 Diejenigen, von denen er sich über⸗ zeugt, das sie unbefugter Weise eingeschrieben worden sind, wenn gleich ihre Einschrelbung nicht angefochten werden * Ueber alle diese Entscheidungen führt er ein Protocoll, worin er die Bewegungsgründe, mit Belägen versehen, verzeichnet.“ Die Fortsetzung der Berathungen wurde auf den fol⸗ genden Tag verlegt. Pagris, 3. Mal. Das Bejrks⸗ Wahl / Colleglum zu Boulogne (Pas de Calais) hat, an die Stelle des Herrn Harlé, den liberalen andidaten und ehemaligen Depu—⸗ tirten Hrn. Fontane, zum Deputirten gewählt. Dl mit der Prüfung des neuen Preß⸗Gesetz Entwurfes beauftragte Commisston Hat vorgestern die Eigenthümer und Redactoren der Pariser Zeitungen vorgeladen, und sich ihre Bemerkungen uber dieses Gesetz mitthellen lassen; im vori= en Jahre hatte die Pairs Kammer ein gleiches Verfahren . Hr. Berequey ist zum Präsidenten jener Eom— mlssion ernannt worden.

Eine sehr wichtige Rechtssache wird in diesen Tagen vor den hiesigen Gerichten verhandelt werden. Es srägt sich nämlich: * ob ein Ge reiber den Cursus eines Pro, fessors ohne dessen Bewilllqung nachschreiben und publiciten buͤrfe, und ob dieser denselben dafur wegen Nachdrucks ge, richilich belangen könne; 2) ob, wenn . seine Gerechtsame an einen Buchhändler abgetreten hat, dleser gegen den Geschwindschreiber klagbar werden könne.

Großbritanten und Irland. .

Param en tö. Verhandlungen In der Sitng des Cberhauses vom 2. Mal würde auf den Antrag des Mar i n ne über die Bill, dir Jagdgesebe betreffend, in einem Comité des ganzen 2 berathen. (Der Hauptzweck derselben ist, wie man stt erinnern wird, den bisher gänzlich verbotenen Verkauf von Wildpret gesek⸗ ich zu gestatten, und die Jagd⸗Befugniß den meisten Der fi er n? Len Grund und Boden zu Jewähren) Lors Su f, field erinnerte, daß, bei den jetzigen Beschränkungen des

fen, ist keine grö

gdrechts, die Wilddiebe sich einer beinahe gänzlichen traflosigkeit 6 weil die Geschwornen gar zu sehr geneigt waren, sie freizusprechen. ner fort, drei Sachen wünschenswerth: 1) daß Jeder, cher Nahrungsmittel 6 kaufen befugt sel, auch berechtigt seih möge, wenn es ihm beliebe, Wildpret zu kaufen; 2) daß Je⸗ der, welcher Land besitze, wo sich Wild aufhalte und ernähre, die Befugniß erhalte selbiges zu tödten und zu verkaufen; 3) daß der Land⸗Besitzer, wenn er diese Befugniß nicht selbst ausüben wolle, sie auf Andere zu übertragen berechtigt sel. Da nun die vorliegende Bill, wiewohl keine vollkom⸗

mene Maaßregel, diesen drei Forderungen genüge, so wolle er derselben seine Zustimmung um so lieber ertheilen, als sie der

Aristokratie, welche unaufgefordert, und bloß aus dem Wun⸗ sche des allgemeinen Besten, ihre bisherigen ausschließlichen 5 aufgebe, zur großen Ehre gereichen werde. Der raf von Malmesbury tadelte die Bill, weil sie dem ohnehln schon so sehr bevorrechteten 775 Adel noch ein Recht mehr einraͤume, das nämlich: sein Wildpret verkaufen zu durfen. Was ihn betreffe, so fühle er eine 36 Abnei⸗ dun, Wlldhändter zu werden. Lord Wharneliffe be⸗ merkte, dies sei ein sachich der sel, auch Andere dieser Vorrechte theilhaftig zu machen. Der edle Lord ging nun in ausführliche Betrach⸗ tungen, in Betreff der in den jetzt bestehenden Gesetzen ent⸗ haltenen Widersprüche, eln; er schlug vor, daß jedem Besitzer eines zusammenhängenden Flächenraums von 10 Acres (unge fahr 157 Morgen) das Recht gegeben werden solle, darauf zu jagen, welches ihm durchaus üöthig scheine, um die Besttzer kleiner Landgüter in den Stand zu setzen, ihre Erndte vor den Verwuͤstungen des Wildes zu schützen. Nach einigen Einwendungen des Grafen Malmesbury, welcher behanp⸗ tete, daß die vorliegende Bill der Wilddieberel nur Vorschub leisten würde, gingen die einzelnen Clauseln der Bill durch

den Ausschuß; und die weitere Berathung ward auf näch⸗

sten Donnerstag aufgeschoben. ;

Im Unterhause wurde zunächst uber die der Bill wegen Aufhebung der Test, und Corporations - Mete vom Ober⸗ hause hinzugefügten Amendments berathen. Herr Hudson Gurney sagte, die vom Oberhause angenommenen Aende⸗ rungen are dle n ganz verruͤckt; denn während sie fruher i den Dissenters und der Kirche geschwel habe, sel sie jetzt eine Frage e Kirche und Staat; der Xin zur Abgabe der Erkigrun ichtet sein Pie, habe Letztere gewissermaaßen zu Daf nen der Kirche gemacht; und . wurden hlernach nie irgend eine Aenderung in den kirch= schen Institutlonen vorschlagen durfen. Bevor er sich für oder wider die Amendments ausspreche, wolle er vernehmen, wie die Minlster dieselben betrachteten. 2. Peel entgeg⸗ nete: er habe zwar keine Verpflichtung, uber die im andern Hause er Beschluͤsse Erklärungen zu geben: er nehme jedoch keinen Anstand zu sagen, daß ihm die im Oberhause vorgenommenen. Abänderungen unverfänglich schienen, da die Kirche Englands durch die Unions - Acte mit Schott⸗ land berests fuͤr einen dauernden und unverletzbaren Theil der Constitution dieses Reichs erklärt werde; und die Worte: „als rechtgläubiger Christ“ in dem Abschwörungt⸗— Eide Böen die Transsubstantlation) enthalten wären, den jeder Diener der Krone ohnehin zu leisten verpflichtet sei. Hr. W. Smith bemerkte, daß es ihm jwar lieber gewefen wäre, wenn das Oberhaus die Bill unverändert angenem—⸗ men hätte; die dort vorgenommenen Aenderungen selen aber nicht so beschaffen, daß sie verwerflich wären, und er müsse um so mehr dafür stimmen, da die höchsten Autoritäten der Kirche (die Blschöse) ihnen ein so schönes und fuͤr sie so ehrenvolles Beispiel gegeben hätten. E(Hört!) Die Amend ments wurden demmächst nach einigen der,, von Lord M Nu fsel und Herr Broung ham, de Boffnur aussprechend, daß diese Bill einer leere een menen religi= sen Teleranj den Weg bahnen werde, angenommen. Darauf erhob , und sprach folgen⸗ dermaßen: Die Frage, welche ich jetzt das Haus er fuchen will, der Prufung eclnes besendern Ausschusses zu unterwer= und keine geringere als die folgende⸗ ob X 3 und en n, Canada unter einer CivilReglerung stehe, die für die Wohlfahrt jener Provinzen berechhet * 4 * eine gierung haben, welche den Beduͤrfnissen, dem Gläcke, der E der 4 jetzt dort wohnenden Britischen Unterthanen zu

enügen fähig lst; ob endlich jene Regierung bie Treue und. jebe aufrecht halten kann, welche immer e. den Co⸗ lonieen und dem Mutterlande bestehen muß Wenn sich

geben sollte, daß das gegenwärtige System nicht diese 232

Es seien, fuhr der Red⸗

e ft n ophism, da der Zweck der Bill haupt⸗

esitzungen der Krone

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