ledonia zum ersten Male nach Kiel mit 39 Passagieren ab, und kam am 153ten mit 35 zuruck. An eben diesem Tage fuhr des Morgens das Dampfboot die Prinzeß Wilhelmine mit 553 Passagieren nach Luͤheck ab, und am Nachmittage das Norwe⸗ geische Dampfbot nach Gothenburg und Friedrichsvaern. Durch pie bereits bestehende regelmaͤßige Dampfschiffahrt zwischen Hamburg, Amsterdam und London, und die in diesen Ta— gen beginnende zwischen Lubeck und St. Petersburg; fer— ner durch die Verbindung zwischen London und Lissabon, Cadix, Gibraltar mit dem Englischen Dampfboote Duke If Vork, ist die Communikatlon unter den verschiedenen Theilen des westlichen und noͤrdlichen Europas außerordent, lch erleichtert. Wer z. B. am Freitage mit dem Luͤbecker Dampfpaket Kopenhagen verlaͤßt, kann uͤber Luͤbeck und Hamburg schon am Montage in Amsterdam sein, und von dort mittelst Dampfschiff gleich weiter nach London kommen, oder auch uͤber Rotterdam den Rhein herauf nach Coöͤln und Mainz. Eben so koöͤnnen Reisende von London in vier Tagen hier und nach zweitägigem Aufenthalt innerhalb zweier Tage in Christianta eintreffen. Die Bereisung von Daͤnemark, namentlich von Seeland hat seit der regelmaͤßi⸗ gen Dampfschiffahrt außerordentlich zugenommen. Kopenhagen, 3. Mai. Der K. K. Oesterreichische Gesandte, Graf v. Colloredo, ist am Z0sten v. M. wieder hier angelangt. ; 36 . In den ersten Tagen d. M. wird das fuͤr Rechnung der General-Post- Direction in England erbaute und zum Postschiff im großen Belt bestimmte Dampfschiff hier erwar— let. Es ist in Harwich gebaut, in London mit einer Ma— schinerie von 30 Pferden Kraft versehen worden und wird von dem Capitain- Lieutenant Christensen von der Koͤnigl. . durch den Schleswig-Holsteintschen Canal hierhe efuͤhrt. . Mittelst eines Patents der Koͤnigl. Schlesw. Holst. Lauenburgischen Kanzlei vom 15. Maͤrz ist die Errichtung ines Landmiliz-Fonds für die Herzogthuͤmer Schleswig und Holstein angeordnet. : Offieiellen Angaben zufolge, wurden im vorigen Jahre von Danemark und den Herzoögthuͤmern Schleswig und Hol— stein im Ganzen 1,745,514 Tonnen Getreide, 49, 392 Ton⸗ nen Butter, J, 172,8 2 Pfd. Kaͤse, 3,174 Oxhoft Brannt— wein, 2,705, 120 Pfd. gesalzener und geraͤucherter Speck, 3,352, 280 Pfd. gesalzenes und geraͤuchertes Fleisch, 22,253 Ochsen, 5,779 Kuͤhe, 2,020 Kaͤlber, 5, 634 Pferde, 3, 181, 840 Pfd. Felle und Haͤute, 45, 08 Tonnen Hering und 1,405,500 Pfd. Wolle ausgefuͤhrt. Diese Gesammt⸗Ausfuhr, nach den niedrigsten Mittelpreisen zu Geld angeschlagen, giebt einen Werth von 8, 8.7, 570 Rthirn. Silber oder 4,438,835 Species. Deutschland.
Baierische Abgeordneten-Kammer. 6tste o f⸗ fentliche Sitzung. Vorerst ward der in den geheimen Sitzungen vom 1. und 2. Mai gefaßte Beschluß verlesen, nach welchem das Grundsteuer-Gesetz mit Modificationen genehmigt worden war. Darauf wurden die Modificationen der Kammer der Reichsraͤthe zum Gesetz- Entwurf über das Lehen-Ediet berathen. Die Kammer gab einem Theil der— selben ihre Zustimmung. Es wurde weiter noch der Vor— trag des fuͤnften Ausschusses uͤber eine Beschwerde der Gra⸗ fen von Toͤrring, Freihrn. v. Closen und Freihrn. v. Koch wegen zugemutheter Abnahme der Gesetz- ꝛc. Blatter bei gemeinsam verwalteten Gerichten erstattet. Diese Beschwerde findet der Ausschuß, gegen die Meinung der Kammer der Reichsraͤthe, nicht gegruͤndet. Schließlich referirte der Ab⸗ geordnete Kiliani fuͤr den ersten Ausschuß uͤber den Gesetz⸗ Entwurf, die Militair-Gerichtsbarkeit betreffend, dessen An⸗ nahme mit wenigen Modlficationen beantragt wird.
Muͤnchen, 3. Mai. Heute Mittag ging die feierliche Eroͤffnung der neuen Isarbruͤcke in Gegenwart des Hofes, der Koͤnigl, und staͤdtischen Behoͤrden, der Schuhjugend u. s. w. vor sich. Se. Maj. der König fuhren in Linem sechs, spaͤnnigen Wagen, unter Paradirung der Landwehr und dem Donner der Kanonen um 2 Uhr zweimal uͤber die Bruͤcke, worauf ein mit 200 Centnern beladener Wagen dieselbe be— fuhr. Vorher um 12 Uhr war sie von der hiesigen Geist⸗ lichkeit mit Zuziehung des Magistrats, der Baumeister, der dabei verwendeten Werkmeister und der Schuljugend gehoͤrig eingesegnet. Der Bau dieser nunmehr dem öffentlichen Ge— brauche uͤberlassenen Bruͤcke begann im Monat October 1822 und wurde aus den Mitteln der Stadtgemeinde mit z55,o) Fl. bestritten. Die Lange der Brucke beträgt 33. Fuß, ihre Breite ah, ihre Höhe 31. Sie ruht auf einem Schwellrost von Eichenholz, welcher sich auf 360 eichene Grundpfaͤhle stuͤtzt, die 18 Fuß im festen Grunde stehen. Das ganze Gewicht der Bruͤcke betraͤgt 198,000 Ctr.
3
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rainitât anmaßte, zu erflehen.
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Dresden s, Mai. Am i. Mai wurde die neue tech⸗ nische Bildungs⸗-Anstalt, von dem Cabinets,Minister Grafen von Einsiedel eroͤffnet. Das Lokal ist der Pavillon auf der
Bruͤhlschen Terrasse. . ; .
Hannover, 5. Mai. Se. Maj. der Konig haben geruhtt, Se. Koͤnigl. Hoheit den Prinzen Georg v. Tum— berland zum Obersten en second bei dem Garde ⸗Husaren⸗ Regimente, und Se, Koͤnigl. Hoheit den Prinzen Georg v. Tambridge zum Obersten en second bei dem Garde-Jaͤ— ger-Regimente zu ernennen.
1 Portug
Lissabon, 19. April, verneur von Sétubal erlassene, bis jetzt in öffentlichen Blaͤt⸗ tern nur bruchstuͤcksweise erwähnte Circular lautet wie folgt:
Meine Herren, da ich die sichere Nachricht in Handen habe, daß an Se. K. H. Dom Miguel, Regenten disser König reiche, von mehreren Munieipal⸗Behoͤrden eine Vorstellung gerichtet worden ist, in welcher sie Se K. H bitten, den Koͤnigstitel anzunehmen und deren Inhalt ich in der An— lage mittheile, so beeifere ich mich, der Munieipal-Behoͤrde der Provinz Mittheilung davon zu machen, fest uͤberzeugt, daß dieselbe nicht einen Augenblick verlieren werde, um einen, ihren Gesinnungen so wie den Gesinnungen ihrer Unterge⸗ benen angemessenen Schritt zu thun und daß sie sich bestre⸗ ben werde, zur Mitwirkung an dem Wohle der Nation bei⸗ zutragen, indem sie Se. K. H. Dom Miguel wieder in seine Rechte und auf den Portugiesischen Thron setzt.
Gott erhalte Sie lange Jahre!
Sétubal, 8. April 1828. Unterz. Dom Alvaro Gouverneur von Setubal.
Die beiden Haupt-Momente der Adressen dieser Muni⸗ cipalitaͤten sind: . ;
1. Se. Königl. Hoheit zu bitten: Sich mit Ruͤcksicht auf den allgemeinen Wunsch der Nation, und im Interesse der Volker, zum gesetzlichen Souverain dieser Koͤnigreiche und ihrem angestammten Herrn erklaͤren zu wollen; indem
.
nicht nur nach den Grund-⸗Gesetzen der Monarchie die Nechte der Legitimität Seiner Koͤniglichen Person beiwohnen, son—⸗
dern weil folches auch der allgemeine Wille des Volkes sei.
2. Die Abschaffung der neuen Institutionen als der Nation zuwider, Werk derselben Faktion, die sich im Jahre 1820 die Souve— Trombeta sinal) faͤhrt, nach— dem es der Ausrufung Dom Miguel's zum absoluten König von Seiten des Volkes erwahnt hat, auf folgende Weise fort:
„Es leidet keinen Zweifel, daß man nur unter einem abso⸗ luten Koͤnige, der mit solchen Eigenschaften, wie dieser Prinz, begabt ist, hoffen duͤrfe, die Religion den Sieg uͤber die Gottlosigkeit davon tragen zu sehen: und gerade die Furcht,
Ein hiesiges Blatt (die
welche die Frevelhaften vor ihm haben, wuͤrde
einen hinreichenden Beweis dafur selbst dann liefern, wenn
es an andern dergleichen Gruͤnden hierunter mangelte. Spanien.
Madrid, 24. Aprll. Durch ein am 3ten d. von Sr. Maj. dem Koͤnige, aus Barcellona erlassenes und am 11ten Seitens des Finanz-⸗Ministers bekannt gemachtes Deeret, sind die Vorschriften ertheilt worden, nach denen bei Regulirung der Penstonen, Wartegelder ꝛc. der vom Justiz⸗Ministerium und vom Ministerium der Finanzen abhaͤngenden Beamten verfahren werden soll, Nach Inhalt desselben sollen fortan nur halten, welche, es sei nun wegen Altersschwaͤche oder anderer alten eingewurzelten Krankheiten und Gebrechen, voͤllig außer Stande sind, ferner Dienste zu leisten. Der hoͤchste Gehalt, welchen ein in diesem Falle sich befindender Beamter in sei⸗ ner Laufbahn genossen hat, dient als Norm der zu reguli—
von einem solchen Gehalte vor—
renden Pension, noch sind Ge her die etwa früher erhaltenen Zulagen und uͤbrigen Emo⸗ abzuson⸗
lumente, sie moͤgen Namen haben wie sie wollen, dern, seibst wenn sie bisher als zum Gehalt gehoͤrig betrach— tet worden waren. Diejenigen Beamten, welche kein festes Gehalt vom Schatz beziehen, haben keinen Anspruch auf eine aus demselben zu leistende Pension. Eine 18jaͤhrige Dlenstzʒeit ist erforderlich um auf eine Pension Anspruch machen zu köͤn⸗ nen; wer 15 Jahr gedient, jedoch das zwanzigste Dienst⸗ jahr noch nicht vollendet hat, erhalt Fuͤnftel „von dem vorstehendermaßen zu regulirenden. Gehalt. Zwanzig Die nst⸗ jahre bis zu nicht vollendeter 25jaͤhriger Dienstzeit berechti⸗
gen zu ; bis zu nicht vollendeter S0jaͤhriger , g uͤnd eine 35jäͤhrige Dienstzeit und' mehr zu ? des Ge—
Beilage
da Costa de Souza Macedo.
Diejenigen fuͤr faͤhig erklärt werden, Pensionen zu er⸗—
Das angeblich von dem Gou⸗
den Ur-Vertrag vernichtend, und als ein