1828 / 122 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

auf, daß er den Versicherungen des Finanz⸗Ministers Glau⸗ ben beimessen, und daß er mit ihm annehmen wolle, das

verlangt. er sprach hierauf folgende Worte mit beweg— ter Stimme;: „Die Kammer mag mit der Bittschrift machen, was sie will; is geht mich nichts an; aber es gezlemt we—

ungs/Versuchen, zur ährend des Ii n, und mehrere

gegen die Religlon erlaubten, Einhalt thue, hatte die Com⸗ . die Tages⸗Ordnung vorgeschlagen. Hr. v. Canny

verlangte 2

besonders eise . Baron Möchin meinte bei 3. e6

lich n ö e zu en; ihm (Mechin) ware 28 533 inlan 2 en, daß der Ei⸗

Mangti an Reltgion täglich zunehme; zu kel. ner Zelt r , . befucht worden, als gerade jetzt; übetall würden die Gotteshauser wiederhergestellt oder

J BDicser Umsaand veranlaßte Hrn. B. Constant, sofort fol⸗ gende e . das 2 K 46 . Keglement die Bessimmung hinzusufßgen, da Namen derjenigen Deputirten, die bei dem ö

hafte Aufforderungen gemacht wurden,

ie Advocaten der uptsta 2 ersten en Sa

e 1e ufrüfe nicht ant werten, ohne daß ein Urlaub oder eine me , re Ab⸗ wesen heit rechtzer tigt in dem zeln: vermerlt werden.

neue gebaut, und die General- und Municipal⸗Raͤthe vo⸗ tirten so bedeutende Summen fuͤr den Gottesdienst und die Geistlichkelt, daß man eher wuͤnschen mußte, sie mäßlgten ihren Eifer in dieser . Man schritt ig nei uber die obige Bittschrift zur Tagesordnung. Die Eingabe des Grafen v. Polignae zu Paris, worin derselbe das Ver⸗ bot der lahr , fremder feiner Wollen verlangte, gab zu einer lebhaften Discusston Anlaß. Hr. Girod erklärte die darin angefuhrten Thatsachen fuͤr . die gezogenen Folgerungen fuͤr irrthuͤmlich und die in Vorschlag gebrach— ten Maaßregeln fuͤr gefährlich, sowohl fuͤr Frankreichs Ma⸗ nufacturen als fuͤr die Eigenthuͤmer von 3 * Na einer weltläuftigen Auseinandersetzung des Handels-Mi⸗ nisters, (deren Haupt⸗Inhalt wir morgen nachträglich les fern werden) wurde die Eingabe des Grafen von Polignae dem Minister des Innern, dem Handels-Minister und dem Nachweis⸗Buͤreau überwiesen.

Paris, 5. Mai. Der in Orleans zum Deputirten ewählte Herr v. Cormenin hatte vorher die Verpflichtung seine Stelle niederzulegen, wenn er ein besol⸗ detes Amt von der Regierung erhielte. „Dleser brave Mann,“ sagt der gestrige Constitutionnel, „hat das Ungluͤck gehabt, heute Abend von der Gazette de France gelobt zu werden. Einem guten Buͤrger muß es in der That . verdrleßlich sein, sich vor dergleichen Lobeserhebungen nicht schuͤtzn zu können. Der Kummer den Hr. v. Cormenin daruͤber empfinden muß, wird ohne Zweifel seine Freude uͤber den von ihm errungenen Sieg trüben.“ re.

Der Graf de Seze, welcher so eben einer kurzen Krank heit unterlegen hat, gehört zu Denen, deren Tod durch die Größe der Erinnerungen, die sie erwecken, eine allgemeine Trauer erregt. Der Name dieses beredten und muthigen Mannes blelbt auf immer mit dem Namen Ludwigs XVI. verknüpft und hat in der Geschichte einen Platz erwerben, den die schoͤnsten Handlungen und die höͤchste Anhänglichkel verschaffen. Der Graf de Soze, im Jahre 1759 zu Vor⸗ deaur geboren, zeigte glelch bei seinem Auftreten im Parla⸗ mente dieser Stadt die Talente und den Muth, die ihn zu den Ehrenstellen gefuͤhrt haben. Der Erfolg, den er davon trug, war so glaͤnzend, daß selbst von Paris aus ihm leb⸗

? dahin zu begeben. De Seze, welcher mit einem schon gefeierten Namen kam, erlangte alsbald neuen Ruhm. Die Prozesse, die ihn sogleich ͤ dt stellten, waren Töchter des Helvetlus und des Barons von Besen— val, den er von einer gegen ihn erhobenen Anklage befreite. De Sẽeze, lebte, wie die Redner Roms, in der Mitte der Wissenschaften, im freundschaftlichen Umgange mit den be⸗ ruͤhmtesten Mannern und in der hohen, seinen erfolgreichen Handlungen gewidmeten Achtung, als die Revolution aus—⸗ brach, die ihm bald die herrlichste aller Anwaltschaften zufüͤhrte, und der Pflichten heiligste auferlegte. De Seze war dem hohen Berufe, der ihm durch den Prozeß Lud⸗ wig 's XVI. * Theil wurde, vollkommen gewachsen. ungluͤckliche Monarch nahm seine Vertheidigung als eine ihm nothwendige Huͤlfe in Ansprüch, und de Stjes Stimme ver⸗ band sich mit denen von Tronchet und Malesherbes, dem treuen Freunde seines Fuͤrsten und dessen Rathgeber bei al⸗ len selnen Wohlthaten. Das Testament des hingeopferten Monarchen und die Nachwelt haben ihm die gebührende An⸗ erkennung gejellt. Sest dem großen öffentlichen Acte der Vertheidigung des Königs, lebte de Stje, nachdem er mit Mühe der Nache feiner Verfolger entgangen war, in der Eingezogenhest, des Prwatlebens und in der Aus i ung sei⸗ nes Verufs als Sachwalter. Alle Regierungen, die in Frank⸗

reich auf einande 1 atterlich in eie , r gefolgt sind, haben ihn unerschuͤtterlich i

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bel der zenten n deen welcher Eigenschaft *

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Iten, treu im Unglücke und treu seinem Rußmme

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