derselben unsere Ansichten von einander ab. Bir, Dexutirte der
rechten Seite, verlangen die Charte, um vermittelst der sel⸗ ben die Autorität des Königs zu befestigen, und die Depn— tirten der linken Seite verlangen sie, glaube ich, um sich ih⸗ rer zur Erlangung anderer Vorrechte und gewissermaßen ö , . ug des Königlichen Vorrechts zu bedienen.“
„i diefen Worten wurde der Redner lebhaft unterbrochen, und es erscholl der Ruf: zur Ordnung. Der Praͤsident er⸗
suchte 6 von Formon sich deutlicher zu erklären, worauf dieser seine Phrase wiederholte und = daß die klar am Tage liege, da sie selbst
Absicht der linken Seite ja ; ar kein Geheimniß daraus mache, daß es ihr bloß darum zu thun sei, die Rechte des Volkes je mehr und mehr aus— zudehnen. Nach Herrn v. Formon bestieg der See⸗Mi—⸗ nist er die Rednerbuͤhne, um sich dem Antrage desselben inso⸗ 6 zu widersetzen, als darin die Bestrafung eines Waͤh⸗ ers, der sich in die Wahl Listen nicht hat eintragen lassen, verlangt wird. dagegen gab er in seiner Eigenschaft als De⸗ putirter, den Wunsch zu erkennen, daß es thunlich sein möchte, inen schon eingeschriebenen Wähler zwingen, in dem betreffen⸗ den Collegium mitzustimmen. Als Hr. r*. Formon hierauf er⸗ klaͤrte, daß er seinen Ver ch zurücknehme, meinte Hr. Dupin det Atltere, daß es eine seltsame Taktik sei, ein solches Amende⸗ ment zu machen, um mittelst desselben allerhand andere Fra⸗ gen zur Sprache zu bringen und dasselbe demnächst wieder urückzunehmen; dies solle ihn indessen nicht abhalten darauf U ankworken. Nachdem er selches gethan, machte der raͤ⸗ ident der Kammer den Der , sich am folgenden Tage mit der Ein Nr. 122, der Staats Zeitung erwahnten ) Proposition bes Hrn. Benf. Censtant zu eschäftigen, Man zing hier⸗ auf zu dem 13ten Artikel des Gesetzes (dem 12ten im Ent— wurst) ber, welcher nach einer unerheblichen Dis eussion mit einigen Aenderungen in folgender Abfassung angenommen wurde: Art. 13. Keine der im vorigen Artikel enthaltenen Forderungen, wird, so bald sie von einem Dritten herrührt, Rugenommen, wenn der Neclamant nicht zugleich den wels hinzufügt, daß er solches dem betheiligten Individuum zeigt habe; diesem Letztern werden 19 Tage, von dem Datum der Mitthellung angerechnet, zur Beantwortung be⸗ .
w . z ; , Her 14te Artikel eder 13e im Entwürfe), eben⸗ ue, ,, , , e de, Hi, ö ei 21 . n, unmittelbar nach deren
⸗ aud, lautet nes . von dem Präfekten dem e vorge⸗ ren Be⸗
ten Thelle, der es verlangt, au 9̃ 53 werden. Der en üer rnrsche der darn
Uamlten Rathe innerhalb 8s Tagen; seine Entscheidungen ar. motivirt sein.“ Der 15te
der Abfassung angenommen: ; en 3. i. 14 Tage wird, den Entscheldungen ge,
n le; die in dieser von dem Präfektur ⸗Rathe ergangen . a, publicirt, welches die ö dem 3 7. erwähnten Angaben enthält. Dem Art. 8. gemäß vertritt die Publication dieses Berichtigungs Tableaus die Erl. ner Notification an diesenlgen Mndiiduen, derzn Einschreibung anbefohlen oder Herichtigt worden ist. Solche Entscheidungen, wonach eine Einschreibung verweigert oder eine Ausstreichung verfügt wird, werden innerhalb 8 Tagen denjenigen Individuen notisielri, deren. Eluschreibuõng oder Ausstreichung, entweder von lhnen felbst oder von einem Dritten 2 worden ist. Solche Entscheidungen aber, wodurch die age auf eine Ausstreichur gung verworfen werden mussen in ders n Reelamanten, als demjenigen Ind oldunm,
eibu dfochten worden ist, notifieirt wer den. ö ; n en. kel (i5te m Entwürfe erlitt eine ganz unwesentliche erung, wonach er nunmehr folgender= maßhen lautet: ;
„Art 16. Am 16. October schlleßt der Präfekt *
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Die r beschaftigte 2 z des 17ten Artikels, hinsich aussez lag gebracht hattt; da es
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indessen schon spät war, so wurde die Fortsetzung d 2 2 den * * 2 n, m,
Paris, 8. Mai. as Tribunal erster Insta Nancy hat in seiner Sitzung vom 23ten v. 62 . gen des doͤffentlichen Ministeriums gemäß, entschieden: daß ein katholischer Priester sich heutiges Tages bürgerlich trauen lassen durfe. selbe Rechtsfrage wird in diesem Augen blicke auch vor dem Civil⸗Tribunale zu Cambrai verhandelt.
Man glaubt, daß die Herzogin von Verrg in diesem 22 nicht nach Dieppe gehen, sondern eine Ren. in die
epartements der ehemallgen Bretagne machen und die Bader von Bagubres gebrauchen werde.
Der gestrige Courrier frangais enthält einen Aufsatz, worin derselbe zu beweisen sucht, daß der Elementar- Unter⸗ richt nlcht religiös sein müsse.
Im Constitutionnel liest man unter Andern Folgendes Es ist sonderbar genug, daß man bis heute noch nicht gewiß weiß, ob die 5006 Mann Britische Truppen, die in Lissabon unter Seegel gegangen in Korfu gelandet sind oder nicht. Die Englischen Tagesblätter haben daruber keine Aufklärung gegeben; sie haben sich eg . die in fen oͤsischen Blät⸗ tern darüber enthaltenen Nachrichten zu übersetzen, ohne et- was , Es sind hun bald zwei Monate, d diese Truppen den Tajo verlassen haben, und nur das man gewiß, daß sie nicht nach England zurückgekehrt sind. Die Londoner Zeitungen geben die Zahl der in den Briti. schen Häfen in der Ausrüstung begriffenen Lintenschisse auf 235 an; es ist nicht von neuen e, e fan ee, Rede, wenigstens nicht im Verhältniß zu der Zahl der aus⸗ zuruͤstenden Schiffe; man glaubt auch allgemein, daß diese Streitkräfte zum 2 bestimmt sind, Englands Einstuß in Brasillen zu verstärken, da dleser nicht vermecht hat, den schon so lange zwischen dem Kalser Dom Pedro und der Republik Buenos⸗Ayres bestehenden Zwistigkeiten ein Ziel zu fetzen. Es wäre nicht unmoglich, daß England, um die Pas thejen zu verelnigen, als selbst 'i lter Schiedsrichter sich Monte Vides's, als des Gegenstandes des Streit vorlůufig e g ein solches Verfahren von Seite Englands wärde Niemand. ln Verwunderung setzh M 8 in London einige e f. äber das er . Se⸗ chwader und die jur Esnsch 4 in Toulen — 8 — Truppen, und 6 ft Muthmaaßungen über den
Exped halten J 2 . k— die 3 en g s. irn ng 83 . t
Morena bestimmt ist, zumal wenn England seine 8 in er dazu
er 4 — des Chambres will dagegen von wo
machte der Herzog ĩ zur Ernennung eines Ausf jetzigen Zustandes des . Er bemerkte, Jahre is auf die Einfuhr fremder Wolle eine Abgabe ven 3 B. gelegt und dieseibe 1825 auf 1 D. redanirt werden sei;. daß man später zum Schutze des benden dle Erlaubniß zur Ausfuhr einheimischer— 1 w. n so geringen ö
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