nung aufrudecken und darzutrhun wissen, daß die Masse des koͤniglichgesinnten Volks die innere . aufrecht . hal⸗ ten weiß und den Ursprung ähnlicher tumultuarischer Be⸗ wegungen hinlänglich kennt. I h
83 Portugal.
Lissabon, 25. April. Die Hofzeltung vom vorge⸗ strigen Tage enthält zwei Dekrete vom 18. und 19, April, durch welche S. H. verordnete, daß die bis zum 26. Fe— bruar d. J. zu verschledenen Justiz und Verwaltungsan⸗ stalten ernannten Candidaten, welche bis jekt ihr Amt noch nicht angetreten haben, nicht ohne besenderen Befehl S. Hoheit installirt werden sollen. Diese Dekrete sind an die hierunter competenten Behörden gerichtet. Dasselbe Blatt enthält den Befehl S H. an den Consereador der Univer⸗ sität, und an den Corregldor zu Coimbra, einen Kirchen⸗ Frevel an welchem in der heiligen Woche in der Kathedrale zinige Studenten Theil genommen, auf das Strengste zu untersuchen: Auch befindet sich in diesem Blatte eine Cir, cular- Verfügung der General⸗Intendantur der Polizei an
alle Corregidoren des Königreiches folgenden Inhalts:
Der größte Dienst, den ehrbare Portugiesen und treue Un⸗ kerthanen Seiner Königl. Hoheit des Durchl. Herrn In, fanten Regenten, Ihm leisten konnen, besteht darin; daß alle einmüthig dahin wirken, die gute Ordnung, den Frie⸗ den und die oͤffentliche Ruhe zu erhalten, insbesondere aber unter sich allen a. alle miri zu verbannen, so wie Beinamen und beschimpfende Bezeichnungen, welche in dem Augenblick — — und , veran⸗ i , 2 235 . ich herabziehen. er aber diese icht erfüllt, der wird nicht . sich selbst genügen, sondern auf eine entschie⸗ dene und unzweideutige Art seine gute Gesiunung, seine Liebe, seine Treue und seine Ehrfurcht für den gedachten hohen Herren an den Tag legen. Es soll daher dleser Köͤ⸗ nigliche Wille Seiner Hoheit zur allgemeinen Kenntniß ge, bracht werden, damit er getreulich befolgt werde, wie man 6 Portugiesen mit Recht erwarten kann. — Sie er⸗ ten Ihres Kreises wörtlich öffentlich bekannt zu machen, und mir, daß folches geschehen, anzuzeigen, damit ich Sc Hoheit . — 2 * Die Trombera final Nr. 59. enthält e Artikel welcher d, G h ,, a 1 Auszuͤge aus einem diese welches naäͤchstens erscheinen
Türkei und Griechenland.
Aus Korfu vom 29. April wird geschrieben: Alle Be⸗ richte aus Griechenland stinmen darin überein, daß Graf Capodistrias sich das größte Verdienst erworben habe, indem er das schändliche Gewerbe des Seeraubs ganz zu unter drücken wußte. Seit mehreren Wochen haben fast alle Kla⸗ gen uͤber Piraterie aufgehört, und die Assekuranz⸗ Prämien, die im verflossenen Jahre so hoch standen, daß fast keine Versendung mehr statt fand, sind jetzt bedeutend herabge⸗
ngen, und erleichtern den Umsatz. Die Griechische 5 surrektlon, die ihre größten Vertheidigungsmittel in der Ma—⸗ rine fand, mußte natürlich den verschiedenen Partheien zu Erreichung ihrer Privatzwecke dienen, und in Freibeuterei ausarten, sobald die Mittel fehlten, m Anspruͤche für ge= leistete Dienste zu befriedigen, oder Ordnung und * r⸗ sain aufrecht zu halten. Lord Cochtgne, auf den bei sei⸗ nem Erscheinen in Griechenland alle Augen erichtet waren, und den man fur den Mann hielt, der die Griechische Ma— rine diseipliniren und zum Ruhme führen wurde, scheint entweder nicht die Talente, die ihn auf Eine Stufe mit Nelson stellen sollten, oder nicht den Willen ge—⸗ habt zu haben, Griechenland die Dienste zu leisten, deren Erwaltung ihm die Stelle eines Groß- Admirals verschafft hatte. Vielleicht war es ihm als Fremden auch schwerer, die gegen einander erbitterten Partheien der Griechen zum Gehorsam und Einklange im Dlenste zu verelnlgen. Graf Capodistrias hat, ohne Seemann zu sein, mit nicht gröoͤßern außerlichen Mitteln als Lord Cochrane, die Nationalitat und den festen Willen ausgenommen, sich ein Ansehen erworben, wodurch nicht nur die Seeräuberel unterdrückt wurde, son. dern auch die Ausbildung und Verbesserung der Griechischen Marine in Kurzem zu erwarten ist. Bis jetzt kann man ich die schnelle Abreise des Lord Cochrane aus den Griechtschen Gewässern nicht erklären; man weiß nicht, ob er seine Stelle als Groß- Admiral niedergelegt hat, oder wieder auf seinen Posten zurückkehren wird. Die allgemeine Meinung unter ven Griechen geht dahin, daß der Lord nicht durch die Phil=
oll, mittheilt. —
trenge der Gesetze auf
serdurch den Befehl, vorstehendes in allen Orten
unkt betreffenden Memolre,
*
hellenen⸗Lomitès zu London und Paris, sondern durch das damalige Englische Ministerium bestimmt worden 3 Griechenland zu gehen, und daß er jetzt nur wieder im Sinne der neuen Englischen Minister handle. General Church, der nicht 2 Generalissimus der Griechischen Land⸗ macht sst, soll um seine Entlassung gebeten haben, so wie auch der Oberst Fabvler. Letzterer, der wirklich militairische Talente besitzt, durfte ein großer Verlust für Griechenland. sein. Fürst Demetrius Ypsilanti soll mit einer Expedition nach Thessalien beauftragt, und mit 49000 Mann In fanterle und 155 Pferden dahin aufgebrochen sein; wie man glaubt, um einen Aufstand zu organisiren, zu welchem man die Be⸗ wohner der Käüsten des Golfs von Salonich sehr
ö Die viel besprochene Bestimmung der Gränzen des
ich bildenden Staates von Griechenland, woruͤber die inter venirenden Mächte sich noch nicht erklärt haben, und worü⸗ ber Graf Capodistrlas ihnen ein besonderes Memoire vorge⸗ legt hat, därfte die Veranlassung der dem Fuͤrsten Ypstlanti
aufgetragenen Expedition sein, und ihr Gelingen die Frage
der Entscheidung näher bringen.
Inland.
Berlin. Da nach einer Erklärung der Königl. Sächs= Reglerung von daher keine Erstattung für Verpflegung von Sächsischen armen Unterthanen an das Ausland erfolgen kann; so ist Seitens des Königl. Ministerilums des Innern angeordnet worden, daß 2 alle Erstattung für Ver⸗ 4 von armen Preußischen Unterthanen, welche von
ächsischen Communen oder Vehörden gefordert werden möchten, von den diesseitigen Behörden abgelehnt werden
Bermischte Nachrichten. — Ein Schweizer⸗Blatt meldet: Die Schweljer, welche in so bedeutender Menge in fremden Landern und besonders in ür die be nl so viel Spielraum gebenden e.
m n , 1.
a er ande leute b: sind. 1 don allen diefen ist wahrscheinlich die Helvetische Gesellschaft St. Petersburg. Ihr Zweck ist, den in dieser Haupt
ertheilen, sie im Falle der Wuͤrdigkeit n empfehlen ihnen Unterkommen zu verschaffen, ihnen den Abgang und die Reise nach dem Vaterlande zu erleichtern, die Kranken, Schwachen, Armen und Greise unter ihnen zu besuchen und auf en oder sie in wohlthäͤtige Anstalten unterzubringen, denen, welche ohne Arbeit sind, solche zu verschaffen; der Uner fahr en⸗/ heit der jüngeren Personen ö Hülfe zu kommen, aller derje⸗ nigen, welche des Schutzes bedärsen, sich auzunchmen, für Erzlehung der armen oder verlassenen Kinder Sorge zu tragen und diejenigen, die sich vom Pfade der S ichkeit entkernt haben, dahin zurückzuführen. Auf ũdiese Weise ei⸗ chen Vaterlandsliebe und Christenpflicht sich die Hand. Die elvetische Gesellschaft sammelt, um Alles dies zu bewirken, jaͤhrliche Beiträge; verwendet aber zu den laufenden Ausga⸗ ben nur ' des Einkommens, legt sie in die Bank unde vergrößert damlt das Grund-⸗apltal, welches nicht angegrif sen wird. Sie nahm in den ersten 11 Jahren ihres Veste⸗ hens 50, 170 Tr. ein. trägt 15,000 Fr. und die jährliche Verwendung beläuft auf 3095. Im Jahr 1519 empfing sie 73 Belträge; ' 10?; 1827 erhielt sie deren jh und so Wohlthätlgkelt von Jahr zu Jahr. .
Beiträge zu Geschichte des Handels, der Manu⸗ f. der Fabriken, des Vergbaues und an⸗ bre National. Gewerke im Ru ffischen Reiche.
Unter dleser , die Et. Peters bur gische
nrels Zeitung Jnen fortlansenden Artikel, aus dem wit an der fruher mit getheilten (in Nr. 100. der Stagrs⸗ ʒeltung beendigten) Darstellung des Zustandes und der Re schasfenheit der Gewerbe im Nussischen Reiche unter Ser Ne= gierung Peters des Großen Nachstehendes entlehnen; Unter der sehr kurzen Regierung des Kaisers
erfolgten verschlebeng Verordnungen in Ansehung ,
bels, von welchen Folgende die wichtigsten ind, Hr Peters des Größen, durch eine anschnliche Zufuhr
adt ankommenden Schweizern Rath und Anweisungen zu *
Das Capital welches sie besitzt, be⸗
die,