gen K Beschluͤsse faßt.
geschuldigt, während sie
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verletzen 22 so würde es Pflicht des Ministeriums sein, sich demfelben zu 2 Erfuͤllung dieser Pflicht würde ihm aber dann nur ein Mittel bleiben, nämlich den König zu erfuchen, die Kammer aufzulssen. Heschieht dies nicht, so können die Minister nur vorwaͤrts schreiten, wenn sie sich . der Majorstät halten; zu diesem letztern Behufe aber muͤssen sie wissen, wie diese Majorität ist und was sie wuͤnscht; dies konnen sie aber nicht, so lange eine schwankende Majorität an einem und demselben Tage uber dieselben Fra⸗ Alles, was uͤber die e der Majorität irgend einen Zweifel verbreitet, ist dem Lande und den Ministern selbst verderblich. Und ist es daher nicht traurig, wenn man bedenkt, daß diese Ungewiß⸗ heit nur durch die Abwesenheit einiger unserer Collegen er⸗ zeugt worden ist, die sich durch sonstige Geschaͤfte abhalten ssen, den Sitzungen beizuwohnen? Gestehen wir es uns srel, meine Herren, zwei Dinge sind es, die sich unserer völligen Vereinigung entgegen stellen: das Erste ist die Fortdauer des Ganges der vorigen Minister, das Zweite, die Annahme eines von dem fruͤhern abweichenden Systems. Durch das beständige Hin und Herschwanken in den Ansichten und Meinungen er Kammer, wird es dem Ministerium unmöglich, zu er— nden, zu welchem System sich dieselbe eigentlich hinneige, dige davon sst, daß die Minister Maaßregeln er, fen, '' an und für sich unvollständig sind, und welche * 16. gensthigt sehen, zuweilen zuruck zu nehmen. Den Beweis davon finden wir in allen uns vorgelegten Gesetz⸗ Entwürfen, in allen Verordnungen, so wle in der Beibehaltung gewisser Beamten, die von einem Theile dieser Kammer an—⸗ e von dem andern in Schutz genom⸗— men werden. Die Majorität muß daher klar erkannt wer⸗ den; sie zu ergründen, heißt, sich loyal . alle Parthelen
Grund
di gr und die
keigen. Vereinlgen wir uns daher, m. H., um durch unsere
ere Gegenwart diese Majorität außer Zwelfel zu setzen; ich richte diese Aufforderung an alle Seiten dieser Lammer; der Bang der Regierung wird alsdann leichter werden, und das Ministerlum, wenn anders es gute Absichten hegt, wird dle⸗ jenige Kraft erlangen, deren es nothwendig bedarf, und uns so der Nothwendigkeit Überheben, zu einer betruͤbenden Maaß⸗ regel, namlich der, der Verweigerung des Budgets unsere Zu⸗ flucht zu nehmen. Ein Minister (Hr. v. , . hat uns zwar i S. Gefa e . in rene 2 e. aus einer un Verwe ent-;
hen würden. Hierau 2 ich 2 eine einzige
ache: die Auflagen sind bis zum 31. December 1825 r ]
ligt; und wir würden daher das Budget fuͤr das kůunf⸗ tige Jahr so lange verwerfen, bis das Ministerium uns die nöthigen Garantieen gewahrt hätte.“ Rede entschled die Kammer mit starker Stimmen⸗Mehrheit, 6. die Proposition des Herrn Benjamin, Constant in Er⸗ wägung zu ziehen sei; dieselbe wurde daher den Buͤreaus zur Hen en Then öh und demnachst die Diseussion über das neue Wahl -Gesetz wieder aufgenommen. Der 17e Ar⸗ tikel Eitzte im Entwurfe) ward, nachdem der Baron von * sein Amendement zurückgenommen hatte, in Folge esner von dem Minister des Innern abgegebenen Erklärung in nachstehender Abfassung angenommen: Art. 17. Es kann sodann eine fernere Aenderung in der Liste nur kraft eines Beschlusses vorgenemmen werden, welcher in der, durch den nachstehenden Titel des Gesetzes festgesetzten Form erfolgt.“ 2 Man ging hierauf zu dem III. Titel des
, . handelt. Statt des 1ten, 20sten und 21sten rtikels (irten, 19ten und 20sten im Entwurfe) hatte der Minister des Innern einen einzigen in einer veraͤnderten Abfassung vorgeschlagen. Dieser Umstand bewog mehrere Deputirte, 91 dle el her von ihnen in Antrag gebrachten Amendements zu verzichten; einige andere verlangten dage— gen, daß der Artikel in seiner neuen Gestalt abermals der
bramission Aberwiesen werde; dieser Antrag wurde inzwi⸗ schen, auf die Bemerkung des Herrn Mauguin, daß, wenn man alle Amendements der e n wieder ** wolle, man mit dem Gesetze nie zu Ende kommen würde, mit star⸗ ker . . , , 22 cusston über den Conflict zwischen den Köng!. erichtshofen und dem Staats- Rathe, in welcher sich
Dupin der Aeltere, der Baron von Montbel, der
Narine Minister, Herr Mauguin der Großsie⸗ geibewahrer und der Minister des ungern verneh⸗ men ließen, wurden endlich die obigen 3 Artikel, die nun⸗
mehr zusammen den 13ten bilden, mit einem von der Com⸗ mission in Vorschlag gebrachten
sung angenommen:
Nach dleser
i Gesetzes iber, welcher von dem Recurse gegen die Entscheidungen des Pr ⸗
wechselnd Herr
Frirlon, Teste und Villard,
Zusatze, in folgender Absfas⸗
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„Art. 18. Ein Jeder, dessen, kraft der Artikel 11 u. 12 angebrachte, Reklamatlon von dem Präfekten im versammel⸗ ten Rathe verworfen worden ist, kann deshalb Klage vor dem betreffenden y— Gerichtshofe führen. Die erste schrift⸗ liche Vorladung zur Instanz muß, bei Strafe der Nullität, innerhalb 19 Tagen sowohl dem Präfekten als den betheilig= ten Partheien insinuirt werden. In dem Falle, wo durch die Entscheidung des Präfekten im versammelten Rathe ein von einem Dritten angebrachter Einschreibungs-Antrag ver⸗ worfen worden ist, kann der Recurs dagegen nur von dem⸗ jenigen Individuum, dessen Eintragung verlangt worden ist, genommen werden. Der Prozeß wird summarisch, mit Hint, ansetzung aller andern Rechtssachen, und ohne daß dazu de BVeistand eines Sachwalters erforderlich ist, gefuhrt; die g richtlichen Verhandlungen, wozu der selbe Anlaß giebt, wer⸗ den gratis eingetragen. Die Sache wird in oͤffentlicher Sitzung von einem der Mitglieder des Königlichen Gerichts⸗ Hofes vorgetragen, und das Erkenntniß erfolgt, nachdem der General⸗Procurator vernommen worden ist. Wird auf
Lassarion angetragen, so soll dabel wie vor dem Königlichen. 4
Gerichtshofe, ebenfalls mit dem Erlaß der Einregistrirunge⸗ Gebühren, und ohne Hinterlegung einer Geldbuße, verfah⸗ ren werden!“.
Ein, von Hrn. v. Mentbel vorgeschlagener Zusaß-Artl= kel wurde verworfen und man ging zu dem 19. Artikel (dem 18. im Entwurfe) uͤber, dessen Faffung mit Zustimmuntg des Ministers des Innern gänzlich verändert wurde, der indessen von der Kammer noch nicht angenommen ist. Die Sitzung
abe. * dem Gefühle sei⸗ x hm eingeschlagenen fi die erste sein wollte, die ihm
zeichneten Mitglieder der vorigen Verwaltung Vest n zu — 6 ö ö 9 seinem dereinstigen
Corsin, Jamlu,
zog von, Crillen, Graf von Montlivault, Varons von Dru⸗
ault, Hurel, Higonnet und von Cadoudal sind zu General
Inspectoren der Jufanterle fuͤr das laufende ch, und die
BDeneral . Lieutenants, Grafen Defrance, Excelmans, von
Sparte, Ornano, v. Vittré, Colbert und Herzog von Dind,
so wie die General ⸗Majors, Marquis v. Naidalllac und Vi⸗
comte v. Latour-Manbourg zu General- Inspeetoren der Ca=
vallerie ernannt worden.
Man versichert, daß gegenwärti Nathe die Rede davon sei, den : wie den der Seronde Lieutenants, bei, den Linien Regimen tern gänzlich abzuschaffen. ;
Der Herzog ven Grammont liegt , krank.
Am (ten d. M: hielt die Französische Akademie sint außerordentliche Sitzung, in welcher unter andern den Sraf Dru einen Gesang aus feinem Gedichte über di nomie vortrug. Unter den, det Akademie aberrelchten Buͤ⸗ chern befanden sich auch jwel juristisch- Werke in eng sischer Sprache, wovon das elne den m mandeur Pinhel Ferreira, das andere den Baron v. Vllla⸗ da⸗Praya zum Ver⸗ asser hat.
; ö V Pfarrer eines der Kirchsplele von Chateaurour hatte ch gewelgert fünf Kinder zu der ersten Cemmunlten zuzu- affen, aus beim einzigen Ceunde, well sie eine Freischule es öffentlichen Unterrichtes besuchten; es ist deshalb eine schwerde bei dem Minister der geistlichen Angelegenheiten ein⸗
gerelcht worden. n
hat kiunmeht zu Votdeaur Nacht chten aus Snade⸗
Hävre dom 31. März erhalten,
vom 25sten und zu 24 gemeldete Erdbeben,
hes sich bestätigt, daß das früher 33 angeblich Daft are 2 reine Erdichtung gewesen ist.] ;
im obersten Kriegt ⸗ Ober st Lientenants / Grad, so
A str o⸗ 3
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Ve⸗
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haben sollte, eine