1828 / 128 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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3 Sonntas den 186m Mai

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Kronit des Tag es.

* 1 Majestaͤt der Konig haben dem Stabt. e, den. Vorscch er, Hofrath Uh de zu Berlin das Allgemeine . ichen erster Klasse zu . en geruhet.

Seltener ten.

Au s 1 an d..

r ankre ich. e ne,, In der Sieung vom 9.

M ai stattete F asars 8 8 den Bericht uͤber den, der b en LVten Ti— tel des Wahl ab, und brachte im Na„

1 men derselben eine neue Abfassu *) e. Titels, welcher im 23

Ganzen genommen aus 4 Art

ö , wonach die darin entha

ltenen bloß mit denen

Vuchstaben der Charte in groͤßerem Einklange stehen. Nichts desto weniger widersetzte sich der Baron von Mont, bel der Annahme dieser neuen Verfügungen und an,

Verwerfung des ganzen LVten Titels.

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. Liste 9 nach dem Wa fe etwa 3 . Vahlen * dienen mußte. 3

an 2 zahle,

ö. nun aber. . . ein e, de, é Menate nach der Velanntmachung der lelzten, Listz am 20. October, mien berufen würde, und man auf der⸗ selben 6 cis Wähler Rechen lafsen wollte, die in der Zwi— jchenzeit di Wahlfähigkeiten verloren hätten, so wurde da⸗ durch die Charie zsen at verletzt werden. Dagegen er⸗ flärte sich Hr. v. Martignas mit dem Vorschlage der Com, ui en . awerstanden, Koslach, wenn die Zu sammmenberufang olle glums a einem Meongtè nach der Bekannt,

der lebten Liste ., 2 ae erst vor⸗

2 tigt werden braucht. . ö d Gen, e n . 3

als gegen Men na n und von Heren 3 H J . . . 8 ; . ;

, , ,, . .

g IL 3 . 23 21. Wenn i ga J jenigen Monats statt findet, g. im Laufe 3

des, durch den Att. e, e , , gan, fe wer, n . Veranderung vorgenommen; . der . Verordnung min.

fen .

a n , ge.

ung des

der drei ersten Titel des ,, 2 auch mit dem

Dei Graf] n von La ane unter fn te dagegen bie 2 . er d .

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Collegiums muß in dlesem Falle mindestens 29 Tage be⸗ tragen.“

*. 2este Artikel (23ste im Entwurfe) wurde in der Art, wie die Commission denselben vorgesch agen hatte, ver⸗ worfen und dagegen der nachstehende

des . 4 angenommen:

rt. Findet die Zu sammenberufung spaͤter statt,

so . diese ij mindestens 3) Tage betragen. In diesem

letztern Falle läßt der Präfekt die Einberufungs⸗-Verordnun

sogleich offentlich anschlagen. Das durch den obigen Art.!

2 eordnete Register wird sofort eroͤffnet; die in den A

12. vorausgasetzten Reelamatlonen werden darin aufgenom⸗

, se müssen . innerhnlb 8 Tagen, bei Strafe des

Verfalls, erfolgen. Der Praͤfekt setzt das durch das vom

2. Mai 1827 vor geschriebene Berichtigungs⸗ Tableau auf und

läßt es spaͤtestens am 11. Tage nach der Anschlagung der

Verordnung bekannt . uns anschlagen. Die durch den

23 15. an Der sicatienen, an die betheiligten

len er 2 n ,, Tagen / er 23. Artikel 6 z

gen durch die Herrn Dupin und von Nleard. Er lauttt

wle folgt:

„Art. 23. Eine 2 =* Artikel 19. gemäß, ang

brachte Klage wird direct vor dem betreffenden Köni 3

Gerichtshofe geführt, und dle Entscheidung, wodur

selbe n n. worden ist, e Wh. nur . fie engt, r enn

eine Aud siccichung aus

img muß spaͤtestens 5 6 geschehen, und 3

. 6 eien Fri = der Gerichtshof in der Sache. 2 3 e kein Wider spruch

Arntitel . 1v. Ziels wurde ohne ö in der ehenden Abfassung angenommen: „Art. 24. dem oben vorges

gungs⸗Tablean kann eine Aenderung nur in Folge eines

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. n.

macht werden“.

Man r hierauf zu dem V. und letzten Zitel des , 1. cher allgemeine Bestimmung en enthalt, uͤber. 5 itel Ca6ste im urfe) wurde, nach⸗ dem ae d. der Herren ergier de Hauranne, Marchal und Dupin, verworfen wordin waren, in der en, lichen Abfassung augenommen. Er lautet, wie folgt: rt. 25. Kein zu einem temporairen oder widertuf—

lichen iffentũiche Amte wviduum kann auf den

erufenes

ersten Thell der Liste des Departements, wo er seine Amts—⸗

geschäste varrichtet, früher als sechs Monate nach der, von

dem Iten Artikel des Gefe 37 vom 5ten Februar 1817 vor⸗ rk

geschrlebenen doppelten ärung gebracht werden.“

Veil dem 26sten Artikel (27sten im Entwurfe) hatte die Comm n einen Zusatjz in Antrag gebracht, wonach . nigen Steuer⸗Einnehmer, die sich etwa weigern m di von ihnen verlangten Certisicate auszustellen, in eine . strafe verfallen sollten. Der K nister hielten diese Bestimmung

mal, well die Ei

hüten. warden e e, . andeln, und jwel⸗

. die für eln . 3 war r 3 ebühr von 25 iu re

als daß 1. e , ö e würden den von 2 ber

gehrten egistern jemals verwelgern. 23 d , Herr Hyde de Neuville, w i, ie ,, . 26 bis . ern . ellen. . ae e a . 6 ; . . , . martin; ege e iirten, nrg der Finanz / Minister ö irre ler.

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edaetions⸗ . *

unwesentliche er inder un ;

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riebenen Berichti⸗ ä von einem Königl. Gerichtshofe ergangenen Urthells 1 .

und der , *. , . 1 a.

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