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Preußische Staats- Zeitung.
131. SBDerlin, Mittwoch ben 2a, Mal. . 18328.
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8 * ; Reform-Gehalts, und endlich durch ein, von der betreffen ? Am t l 1 ch e N 9 ch r1 ch te n. den Regierung bescheinigtes Attest der landraͤthlichen ; 233 Kronik des Tages hörde uͤber den Zeitpunkt, von welchem ab die Offiziere ; — ; , n. . ihren bleibenden Aufenthalt im Großherzogthum Posen ge⸗ Des Königs Majestäͤt haben den n,, ,. habt haben. ; Assessor, Freiherrn v. Blomberg, zum Regierungs-Nath olche Offiziere dagegen, welche unter der Herzoglich bei der Negierung zu Bromberg Allergnädigst zu ernennen Warschauischen 2 weder ein Reform-Gehalt oder und das Patent in dieser Eigenschaft Allerhöchstselbst zu voll, eine Pension ausgefetzt, noch ein bestimmtes Anrecht auf gehen geruhet. . eine Beguͤnstigung von Seiten des Staats zugesichert erhal⸗ Des Königs Majestat haben den Ritterschafts-Director ten haben, können, in sofern sie ebenfalls vom 2esten May reiherrn v. Reinbaben zum Landrath des Crossenschen 1819. im diesseitigen Gebiete gemwesen sind, bloß in dem ses, im Frankfurter Regierungs⸗-Bezirk, allergnaͤdigst zu Falle zur Pensionsrung beruͤcksichtigt werden, wenn . . ernennen geruhet, — Hö orig nachzuweisen vermögen, daß ihnen, ihren Verhaͤltnis⸗ Se. önigliche Majestät haben den bisherigen Stadtge⸗ fen zur Zeit der Aufiösung des Herzogthums y richts, Assessor Franck zu Stargardt zum Justiz-Rath zu nach dessen Verfassungsgrundsäͤtzen Jemäß, abseiten der R
geru ; . gierung eine Pension unfehlbar zu Theil geworden sein 23 2 Majestät haben den. Justiz-⸗ Amtmann 223 * 36 . . z . 2 zu Stepenitz jum Justiz-Rath u ernennen ge, 6 ern, ,. — soll durch das Kriegs⸗ 1 2 ; ; zinisterium, die Festsetzung der r elbst aber Sei- f Seine Majestät der 2 haben dem Kreis-Kassen-Exe⸗ tens des Letztern, unter —— * , , . cutor Strutz zu — * im Reglerungs-Bezirk Magdeburg, erfolgen. Die Zahlung der anerkannten . 3 und dem , Controlleur Kerskes zu Brandenburg das rungen geschieht in Staatsschuldscheinen nach dem — allgemeine Ehrenzeichen weiter Klasse zu verleihen geruhet. werthe. t — ; k ; — Es werden nun alle diejenigen vormals Herzoglich War⸗ Se. Königl. Hoheit der Erbgroßherzog von Meck, schauischen Offiziere, welche nach den vorstehenden Aller⸗ lenßurg-Strelitz, ist nach Neu-Strelitz von hier abge- höͤchsten Bestimmungen einen Anspruch auf Pension be⸗ 23 en. ꝛ gränden zu können glauben und entweder dieserhalb noch ᷣ ; nicht eingekommen sind, oder die, im Obigen vorgeschrie⸗
8 ek . bene Legitimation nicht genugend gefuͤhrt haben, hierdurch 2* eine 31 au . inne: der gesetzten praͤelustv: 1èFr 3 fröee-, , , , , d,
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ö Des Königs M eingegangenen rechnet, ihre etwanlgen Ansprüche anzumelden und * —
thun, da nach Ablauf dieses Termins das Verfahren schlossen wird, und dann Gemäßheit des . Befehls, auf späͤter eingehende Gesuche unter keinen Um⸗ : staͤnden mehr Ruͤcksicht u mn werden kann. 5 Staats⸗Ministerium erlassenen Allerhöchsten Cabinetsordre! Die 2 Betheiligten haben sich zunächst an das Tom 2isten Februar 1825. bel desinitiwer Fessstellung der General-Eommando des 5ten Armee, Corps in Posen zu ; a, h eine, dem vertragsmäßigen Verhältnisse ent⸗ wenden, welches veranlaßt ist, die Eingaben zur Einsen⸗ sprechende Behandlung dieser Offiziere zur Anmeldung dung an das Kriegs-Ministerium zu fammein. är hierher gehörenden Ansprüche einen Praäciusiv, Ter Auf die von verschtedenen Bittstellern schon eingereich.— mut, m sechs Monaten festzusetzen. ten Anträge, worüber der Beschluß seither ausgesetzt ge⸗ Das Staats- Ministersum, mit der Anordnung dieser blieben ist, wird gegenwärtig nach der von Sr. Majestät MWaahregel ir endlichen Beseitigung von allen und jeben gegebenen allgemeinen Entscheldung das Wentere verfügt . dergleichen Nur gen beauftragt, macht diefelbe mit dem werden. ; ĩ Vemerken bekannt, daß nach den festgestellten Grundsaͤtzen Berlin, den 9. April 1823. ] zar Reeclamation einer Penston im Allgemeinen nur die Königliches Staats⸗Minlsterlum. ĩ Klasse solcher Offiziere verstattet ist, welche bis zur Be⸗ v. Altenstein. v. Schuckmann. Gr. v. Lottum. 1 Jenahme des Grsßherzogthüms Pofen (oder bis zum 1sten Gr. v. Bernstorff. v. Hake. Gr. v. Dan ck elm ann. Jan) 1515) ein Reform, Gehalt aus Herjoglich Warschaui— ; v. Motz. ĩ; en Kassen erweislich entweder wirklich Bezogen haben, = . . vder in Gemäßhelt der, bei Neorganisation der Polnischen! Schema. — Armee oder berelts fruͤher, uber sie er angenen Verfügun, 1 Charge. ; ; ven doch Hätten beziehen sollen, und dabei am 1 Juny isis 25 Vor, und. Zunamen. ; J . n der Provin; Pesen vorgefunden und geblieben sind, oder 33 Quppentheil, wo derselbe zuletzt a . — 1 6. . i e n, n e, Abschlusses — und . erfolg der Militair—⸗ — zwischen ußland in eff̃ ö ü 2 zwischen Preußen und an 5) Ob und bei welcher Gelegenheit derselbe verwundet ge— Dan sund, der damit verwandten Angelegenheiten) ihren wesen, und ob derselbe im Vesiz von Ehrenzeichen ** 6 . . 9 2 . vo 22 be meldung ) ö eclamanten muͤssen nd hi og, oder, wenn er ö 38 2. he, che sich legitimsren: durch voll, ein solches nicht . bejogen hatte, durch welche indig eisung ihrer litair⸗ Dienst / Carriere nach besondere oder allgemeine Verfuͤgung des Herzogl. War⸗ beiliegendem Schema, durch das S ausschen Gouvernements . 2 h, W n, Soldbuch, womit jeder sch er dasselbe, und in welchem ; 4 , n, . knee er d, , , —w — ö en, e, durch Vorlegung des ag, an rselbe seinen Aufenthalt im dies 3 Orginal ⸗Decrets oder der Urkunde e, ,, 565 ga Hebie gendmmenl wat. fenth iesseit
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len sten gestandenen Offizlere um Pension, sich be⸗ z be , wen die Angelegenheit einer orgfaltigen Pruͤ⸗ zn unterwerfen, und dangch mittelst einer an das
kes ele de, urg vielfaltigen Gesuche der, vormals ö Warschaui⸗
enommen haben. 24 t derselbe, ingleichen von
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