1828 / 131 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Grafen Ruth zum Nitgliede des vbersten Kriegs / Naths

ernannt worden.

Es sind hier Nachrichten a

Porto vom 3. d. M. ein⸗

us Tn, wonach de' Infant Dom Mägnlelsin der gans un Travos- Montes zum Könige ausgerufen worden ist

und die dortigen Englischen Kaufleute se nisse fuͤr ihre Sicherheit hegen. ; Betreff der Erklaͤru

theilt

lebhafte Besorg⸗

che die mit der Pꝛaͤfunz

der Constitution⸗

53 ng, der n Seminarien 6 Commission zu n hat, des

Gunsten der 6 2 nel die . , und Wee nicht befremden duͤrfe,

n 1 fanf für die Aufhebun der Charte stimmten; . sei von der Majoritat schon im vorau

stehens jener Gesellschaft im Lande, die sie der Religion, der Monarchie und brächte, geführt habe, fuͤnf Commissa ger jene Existenz

6bats, daß, nach der Art on zusammengestellt gewesen,

da man die An⸗

derfelben, bis etwa auf Eines, schon abe; eben so leicht, meint jenes Blatt, sein, neun Personen aufzufinden, von denen

die Frage uber die s so bestimmt ent⸗

*. en gewesen, daß, obgleich ein Pair mit großer Beredsam⸗ kelt den unumstoßlichen Beweis uͤber das Ungesetzliche des Be⸗ und uͤber die Gefahren,

der Verfassung

rlen nichts desto weni⸗ fuͤr gesetzmäßig erklaͤrt hatten; wollte aber

der Großsegelbewahrer jener von der Majoritat ausgespro⸗

ine entgegen duͤrfte er nur den i im vorlgen Jahre uͤber denselben Gegensta Kammer abgestattet hatte, und worqus würde, daß die ien mit der Juris . so m o arsten ider mden. Berathungen j ———

dem Gedanken an den Eindruck,

dung in den * ingen n

prudenz des Parla⸗ wie mit der Charte

esetzte gegenüberstellen so Bericht einsehen, den der Graf Portalis

nd in der Pairs⸗ er klar ersehen

Das Resultat der n!“ 8e der Constitutionnel

56 „hat auf die Mehrjahl der eputirten⸗ Kammer einen Ugänstigen Eindruck gemacht. Man hält in der—

end und von einem auf den Einflusse. Denn

iche Entscheidung der. airs⸗ Kammer echt erschrak man in der Deputirten⸗

den jene Entschei⸗

Provinzen, die dem Jesuitismus abhold sind, her⸗ rde und fragte sich, ob es möglich sei, 6 *

. Ministerium gegenuber, eine Gesellschaft fr geseßzlich e. deren Dasein das vorige erst lange Zeit = 2 laugnet, und deren Gesetzlichkeit es uͤberhaupt nie anzuerkennen

t nun, was das fuͤr Commissionen

k an nd, mit deren Hülfe man die rechtmäßige Ungeduld der

hffeutlichen Meinung. e wichtigen wollte.

nan

Nichts besseres

e : n ;

verspricht uns die fur e Leitung des Communal-Wesens er— i n lan, denn die Mehrzahl bei bieser besteht . Pra⸗

feckten. Dollte man ein e, welche die Berechtigungen des Staats, He, n erdnen, bätte, niederen wollen, se würde man sie

wahrscheinlich aus Mitgliedern des Staats-⸗Raths wählen. Dl Minister haben sich unstreitig von dem —— Eindruck,

t, uͤberzeugt. 6. 1 *

Erxeigniß auf den verstaͤndigsten und der Verfassung und der Monarchie am wmufti gesten ergebenen De 2 an . uns ö

rigens,

eit bald auf der Tribune ver

handelt werden wird, und daß schon im gegenwärtigen Au— eine, die Jesuiten und die Er re⸗

1 ** Petition der Vittfchr statten wird.“

iften⸗Commission

den ist, welche nächstens darͤber Dericht ab—

Die in den Bankerott des Hauses Pat avey vernichelten

Perschen werden weit mehr verlieren, als man Anfangs

der Füͤrst von Talley.

Hear. Abf. , eines Mangels in der a

bei der Masse

dle er als Creditor

. nech einschleßen, d. h. fuͤr e nen, als Commandltair

erzog von Dalberg, dessen . ein muß. Der

2 roöͤtt sehr geschmoljen ist, verkan e gert seinen . Der 2

jenen Banke⸗

Pferde und verrin,

verllert zwischen

M

200,000 und 300,000 Franken. Eine große Anzahl von

Raüfleuten büßt ebenfalls beträchtlich Simm enz, Gestzen hat sich bei dem hiestgen Kön 1 hofe ein fehr komischet Vorfall ereignet. In einem Pro— este war appellitt worden; der Anwald des Appellanten bie, tet alle seine Ueberredungs⸗-Kunst auf, um das Gericht seine Sa e zu gewinnen und beschäftigt, da er sehr ins Detail eingeht, seine r etwa Stunden damit, End. sich schlleßt er seine Vertheldigung; da indeß seine Gegen⸗ part! uicht anwesend ist, so wird die Fallung des Urtheils auf die nächste Woche verlegt. Kaum ist aber die Sitzung aufgehoben, fo gewahrt der Advocat, daß er einen ganz an— dern . als denjenigen, Tages⸗ẽrdnung

war, geft

nehmen nach, neun Monatz. 1 bäder Reich? im Mittelländischen Mer. bleiben. a,

Dle Zoll⸗ Einkünfte in Norwegen betrugen im v 8 * Jahre Wo Spec. Thaler in Sllber und 3 e. Thaler in Zetteln weniger, als im Jahre 1836, 3 lor 50 Spec. Thaler in Silber und 113,099 Spee. Thaler in Zetteln mehr, als man im Budget angeschlagen hat.

17. Mal, (der Annahme der Constitution von idsvold) ̃

Ende zu machen, folgende Bekanntmachung erlassen. ö

„Wir Earl' Johann, von Gottes Gnaden, König von chüööcden und Norwegen ꝛc., thun kund und zu wi

berzeügung berechtigt, daß die Perfonen, welche seit vler Ja . 9 frieblichn Dewohner Norwegens bei Annäͤhe⸗

verwerflichen Umtrieben ein Ende machen wurden,

weier Völker wieder zu erwecken, weiche gegenwärtig 9 uͤck⸗ 1 sind, nachdem ihr Blut Jahrhunderte hindurch den va⸗

eines Vertrauens wuͤrdig waren, wie ihr gegenseitiges In⸗ teresse es erheischte. Mit Bedauern und ogar mit truüb⸗ niß haben Se. Maj. jedoch wahrgenommen, daß dividuen noch i die öffentliche Meinung suchen. Höchs wollen ihre Ansichts Beziehung der 6 ichen Kunde nicht entz den sich an die Nation mit dem Zutrauen ters, der zu seinen Kindern spricht. Es . hung in ihrer ewigen Gute, die duͤstern Wolken zu zerstreuen, welche im Jahre 1814 das Land bedrohten, und die seltdem vorgefallenen Ereignisse zum Vortheile Norwegens zu ;

so waren es doch gewiß nicht die Berathungen und Be— schlüͤsse vom 17. Mai, denen wir die gluͤckliche Lage ver⸗ danken, in der wir uns gegenwaͤrtig befinden. Die Verei⸗ nigung mit Schweden setzte dem traurigen Zustande ein Ziel, in welchem Norwegen sich befand; das Grundgesetz von 1814 drückte dieser Vereinigung das Siegel auf und verbuürgte der Skandinavischen Halb-Insel eine ruhige und gluͤckliche Zu⸗ kunft. Die Constltutlon vom 4ten November 1814 . das alleinige Grundgesetz Norwegens; es ist von dem öͤnige und dem Volke gegenseitig beschworen worden, nach Been⸗ digung der Zwistigkeiten, deren verderblichz Wirkungen die Nation noch i, wre empfindet. Dlese Plage war Schuld an der Verarmung des Landes und verse da Blut seiner Kinder und ihrer Schwedischen Bruͤder; der Rational-Treue, der Liebe zur Ordnung und e d ger, und der Treue gegen, abgelegte Eidschwuüre⸗ 2 es, daß seit 14 Jahren die Thaler fried . Einwohner ihre naͤhrenden Saaten J Gefetz vom 4. November 1814 vertheilt die constitutionnellen Gewalten; es bestimmt auch die Verbindlichkeiten, Pflichten wie eines jeden Staatsbürgers. mig feierlich zu befolgen und auf.

ng und Gehorsam schuldig. Das ember 1814 enthält . hat ans

sein muß; die neuen Verpflichtungen sind in demfelben bezeichnet, und die Ordnung ist darin angewie⸗

sen, in welcher die Verbesserungen entworfen und beschlossen

waäben sollä. Das Gefez von 1sten Kal 136 it nch

en Gerichts ö

un Schutz des Handels

Ehristtaniag, 9. Mai. Se. Maj. der oͤnig haben. um allen grelfeln hinsichtlich der Feier des ar. vom Der König hattz erwartet und war vollkommen zu der Ue⸗

Tung des 17. Mai in Aufregung zu bringen a,,,

o⸗ wohl, um dem Grundgesetze vom 4. Rovbr. 1814 nicht zu:. e. zu handeln, als aus Besorgniß, die alte Feindseli .

terländischen Boden benetzt hatte, dessen tapfere Bewohner

el der Vorse⸗

stalten. Wenn auch Menschenhände hieran Theil e

ae, eben ,,, 168