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Iten Artikel des Gesetz' Entwurfes abgiebt,
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inzwischen mit dem obigen des Finanz-Ministers überein., mmten, so daß es sich jetzt nur noch von diesem letztern andelte. Als es daruber zur Abstimmung kam, wurde das⸗ selbe von der rechten Seite, dem rechten Centrum, dem gan— zen linken Centrum, und einem Theile der linken Seite an, genommen; nur etwa 30 bis 40 Mitglieder dieses Theiles der Kammer erhoben sich dagegen. Der Präsident erklärte sonach den Artikel fuͤr angenommen, und wollte zum. zweiten uͤbergehen, als Hr. Benj. Constant die Bemerkung machte, daß der 1ste Arilkel des ursprünglichen Entwurfes noch gar nicht zur Berathung gekommen sei, Dies verur⸗ sachte eine große Bewegung im Saale, und die Sitzung war während etwa id. Minuten gan unterbrochen. Der Pra sident versuchte mehrmals die Ordnung wieder herzustellen; jedoch umsonst. Endlich benutzte er einen ruhigen Augen⸗ blick, um den Aten Artikel des Geset Entwurfes zu verlesen. gleich stuͤrjte aber Hr, BVenj. Constant mit einer ge— schrlebenen Rede zur Tribune und erinnerte an den bis her von der Kammer befolgten Gebrauch, wonach nach der An— nahme eines Amendements
3 immer noch über den ursprüng lichen Artikel abgestimmt worden el. Der , , bemerkte aber, daß, da in dem vorliegenden Falle sein Amendement, welches statt des ursprünglichen ersten Artikels dient, angenommen worden sei, jener Artikel nicht mehr exi⸗
; a n den thellte diese Ansicht; aber Herr Benj. t . sich nicht zufrieden; er behauptete, daß ein ver⸗ Artikel den erften Vorschlag nicht aufhebe und be— auf fruͤhere Fälle, wo über den Artikel der Regie immer noch besonders abgestimmt worden sei. er General Dem ar gay war derselben Meinung; der Mar⸗ guis von Chauwe lin ließ sich noch besonders über den Incldent- Punkt vernehmen und verlangte, daß, wenn ch das Amendement des Finanz⸗Ministers angenommen „der erste Artikel des urspruͤnglichen Gesetzes nichts weniger zur Berathung komme. Hr. Rad ej gab da⸗ dem Präͤsidenten völlig Necht, und meinte, daß der⸗ er den gedachten ersten Artikel nicht mehr abstlmmen en könne. Nach vielem Hin, und Herreden wurde end⸗ die Sache durch die vorläufige Frage, wonach jede ernere Berathung unstatthaft ist, beseitigt. Der te rti⸗ el des GSefetzes, welcher ohne Weiteres angenommen wurde, sautet wie folgt: „In der Sitzung von 1527 wird über die Realisation und Lie ganze oder theilweise Verwendung bie, fes Renten⸗-Credlts Rechnung abgelegt; es kann von diesem Eredite nur mittelst öffentlicher Negociationen, unter Mit⸗ wirkung der Concurrenz, und in derjenigen Art und Weise Gebrauch gemacht werden, wie solche hinsichtlich der durch den Vertrag vom 9. August 1821 bewirkten Renten Veraͤußerung befolgt worden ist.“ r. Möchin entwik⸗ kelte demnächst einen von ihm herruͤhrenden Zusatz Ar⸗ titel, folgenden Inhalts: „Die ganze oder theilweise Ver⸗ wendung des in Rede stehenden Credits wird der Gegenstand eines bestimmten und befondern Artikels des Gesetzes sein,
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wodurch die Ausgaben fur 1525 definitiv regulirt werden.. Zur Motivirung dieses Antrages erinnerte
Hr. Mächin an rieg mit Spanien bewilligten daß er sich demselben welcher nunmehr den wurde sonach mit semlich starker Stimmen-Mehrheit angenommen. Der 3te rtikel des urspruͤnglichen Entwurfes, welcher jetzt der Ate wird, lautet folgendermaaße „Die durch das Gesetz vom 25. Marz 1517 zur Tilgung der fundirten Schuld bestimmte ähr⸗ liche Summe von 40 Millionen Fr. wird, ebenfalls vom 22. daͤrz 1828 ab, auf die Summe von 49 300,090 Fr. erhoht.“ Der Finanz⸗Minister machte die Bemerkung: daß dieser Tilgungs⸗-Fonds von Soo, 009 Fr. nur auf die . zpro⸗ cenkiger Renten berechnet sel; würde die nleihe dagegen zu 4 pCt. gemacht, so mußte man den Tllgungs⸗Fonds statt * 1 pEt. zu 11 pCt. annehmen, in sofern man die Tilgung
dieser Frist bewirken wollte. Drei Amendements waren in derselben Beziehung in Antrag gebracht worden und wurden am Schlusse der Sitzung der betreffenden Commission zur rafang kberwiesen; die Berathungen darüber sollten am
olgenden Tage beginnen. — Der * so wie der Dauphin
die Verwendung der fur den Gelder; der Flnanz⸗Minister erklaͤrte, nicht widersetze, und der Vorschlag,
aris, 22. Mai.
und ble Den hne sind im besten Wohlsein in Complägne eingetroffen, und von den dortigen Einwohnern mit dem ö to Der Prinz Maximilian von Baiern ist vorgestern hiese
. angekommen. var,,
sich ein Aufsatz uber worin dieser bitter getadelt und daß die Vorschläge der Com-
t In dem Constitutlonnel befindet den neuen Preßgesetz Entwurf, nnter andern behauptet wird,
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mission denselben nur noch verderblicher machten, als er aus den Handen des Großsiegelbewahrers hervorgegangen waͤre. Der Verfasser bemuͤht sich, zu beweisen, daß, da in dem Artikel 8. der Charte, wo den Franzosen das Recht zuer⸗ kannt wird, ihre Meinungen offen zu äußern und durch den Druck bekannt zu machen, nur von einer Abwehrung des Mißbrauchs, den man etwa von dieser Freiheit machen möchte, die Rede sei, jedes Preßgesetz nur erst nach der Pu⸗ bilcatiön in Anwendung kommen konne, daß dasseibe sonach den Preß-Unfug unterdrücken, nicht aber ihm zuvor⸗ kom inen duͤrfe. Nach diesem spitzfindigen Raisonnement seht der Verfasser zu dem vorliegenden Gesetz⸗ Entwurfe selbst über und behauptet, daß dasselbe ein Praͤventions⸗ aber kein Repressions- Gesetz fei; um namlich ein, selbst nur für das Theater bestimmtes Blatt zu schreiben, beduͤrfe es in Paris einer Caution von 200,000 Fr. und einer ver⸗ haͤltnißmäßig starken in den Provinzen; Namen, Wohnun und Anthell elnes jeden Actionairs, Nedaeteurs oder Thei nehmers müßten genau angegeben werden, und wenn sich in einer diefer Angaben ein Irrthum vorfände, mußten alle Thellnehmer, für ein Vergehen, woran nur Einer von ihnen schuldig wäre, büßen, und 19, 20, 30, ja 100,000 Fr. Strafe jahlen. Die Actionairs wählten sich Geschaͤftsführer; diese wären nun unumschraänkte Herren uͤber deren Eigenthum und Capital; wenn sie aber einen schlechten Gebrauch davon machten, so wurden die Aetionairs zu ungeheuren Geldbu⸗ ßen verurtheilt oder ihr Blatt würde auf 3 Monate suspen⸗ dirt; sie dürften auch während dieser Zeit kein anderes her⸗ ausgeben und wären sonach jedes Mittels, sich vom gaͤnzli= chen Untergange zu retten, beraubt; und diese höchst selt⸗ same Bestimmung hatte erst die Commission hinzugefügt, denn in dem Entwurfe der Negierung befände sie sich nicht „Jetzt,“ heißt es ferner in dem Artikel, „fragen wir Jeder⸗ mann aufrichtig: Wo wird man einen Capitalisten finden, der unsinnig genng wäre, sein Geld zu einem solchen Unter⸗ ternehmen herzugeben? es muͤßten sich denn Leute dazu her⸗ geben, die sich zu ihrem Privat ⸗Vergnügen taglich gerichtli⸗ chen Untersuchungen und jahrlich dem Verluste einer Mlllion unterwerfen wollten. Die Geschaͤftsfuͤhrer werden aber so schwer als die Actionairs zu finden sein; denn wer wird sei⸗
und Gut dafür haften? man verlangt von ihnen 30 Fr. Caution; *. n schon ein n , . 5 faͤr * von Schriftstellern, die in offentlichen Blattern 34 ten. Wurde es dagegen nicht viel vernuͤnftiger gewesen sein, statt der 8 Artikel des Entwurfes nur einen einzigen zu ent—
werfen, der also lautete: „In der Folge ist die Herausgabe von Journalen verboten.“ Man darf ja nicht lau⸗
ben, daß es den schon jetzt bestehenden Zeitungen besser ergehen werde, als den noch zu stiftenden; im Gegen theile, jene wuͤrden sich ebenfalls gan neu constituiren müs⸗ sen, und dabei, wie diese, auf unübersteigliche Hindernisse stoßen. Das also 9 die so oft wiederholten Versprechun⸗ gen der Minister, ;
len!“ — Der Courrier françals spricht sich in demselben Sinne aus; am Schlusse eines Artikels, welcher hauptsach⸗ ssch von dem Berichte des Herrn Soguy in der Sitzung der Deputirten⸗Kammer vom ] Iten 2 heißt es: „Die gegen Daäͤrtigen Gefetze, fo abscheulich sie auch sein mögen, sind weni⸗ ger todbringend für die per lodische Presse als das vor geschlagene; jenen wußte die Presse zu entgehen, bei diesem würde es unmoglich sein. Wenn die mill digen Gesetz⸗ Entwurf annähme, so wurde sie der reihele einen schlimmern Stoß als solches jemals in den habrelr 1622 und 1821 der Fall gewesen ist, versetzen und Frankrel
Kammer einen ihrer so un
Gut 5 Van ihr zu erwarten.“ — fluch das Journal anne merce bezeigt seine Unzufriedenheit mit dem Renn wurf Hrn. Seguy und behauptet daß der Dreß · Ge n gan * fe. 2 ö, 3 T. n . 9 ei, als der Graf Portalis ihn erdacht gehn ?
Dle Quotidlenne behauptet, daß 6c . * 2 T. Sebastlanl auf Corsika, siebe fals⸗ * 3. z liberalen Parthei mitgestimmt * r erf elt sich daher, daß jent Wahl für ung lein n . rt werden.
Der Messager des Chamb beyeigt seine Zufriedenheit da- mit, daß i ö n S a, 8d ie , misters, wonach demselben in dem Anleihe / Projecte an friere Spielraum gelassen wird als soicher in dem ursprünglichen Entwurfe bestimmt war, don b. ernmier fast einstimmig angenommen worden sei „Wir konnen“ — jenes Blatt „einem so hochherjigen Vertrauen nur unsern vollen Beifall zollen, Nur dadurch,
daß sich die Freunde des Königs und der BVerfassung einem
nen Namen unter jeden Artikel setzen wollen, und mit Leib
ich genau an die Eharte halten zu wol.⸗
um so schmerzlicher täuschen, als dasselbe berechtigt war e
g der Deputirten⸗ Kammer das
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