1828 / 138 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

er indessen in den

Grundsäͤtzen, aber nicht ganz in den Mitteln zu deren An⸗ wendung uͤberein, denn es scheine ihm viel zu milde für den Zins-Wucherer, daß derselbe, wenn er vor Gericht belangt würde, nur das zu viel Empfangene zurückzahlen solle; die betruͤgerische Parthei erhalte dadurch ein Mittel, sich ohne weitere Bestrafung von dem unredlich eingegangenen Con= traete loszukaufen. Was das Fortbestehen der Wucher, Ge⸗ setze im Allgemeinen betreffe, so könne es, selbst abgesehen von der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Grund-Ei⸗ genthuͤmer, keine Maaßregel geben, welche dem Handel und Wandel mehr zum Schaden gereiche. Hr. Baring meinte, der ö Herr habe vielleicht die aus den Wucher Gesetzen entspringenden Nachtheile etwas überschätzt, da auptsachen mit ihm uͤbereinstimme, da er von ihm Maßregeln erwarte, welche alle Inter⸗ essen mit einander ausglichen, da endlich die von ihm ge— machten Vorschlaͤge einer gänzlichen Aufhebung jener Gesetze bel weitem vorzuziehen seien, Jo koͤnne er nicht umhin, seine vollkommene Bliligung der Motion an den Tag zu legen. * Sugden sagte, der Vorschlag des ehrenwerthen Herrn nicht n gut als ein offenes Geständniß, daß er die Ab= sicht habe, auf die Aufhebung der Wucher, Gefetze hinzuar⸗ beiten; dieser wurde er sich auf jeden Fall widersetzen. Lord Althorp dagegen bemerkte, sein Wunsch sei immer die ebung der genannten Gesetze gewesen und deshalb muͤsse

er dieser Motion seine Beistimmung geben. Der Antrag ward darauf angenommen und Hr. Thompsen, Hr. Ba⸗ ring und einige Andere zur Einbringung der Blll ernannt. Darauf trat Hr. Hume mit dem Antrage auf, daß dem Hause die Civil-Listen vorgelegt wuͤrden; er habe, sagte er, schon erfahren, daß man sich seinem Vorschlage widersetzen wolle, deshalb wolle er den vorliegenden Gegenstand aus einem weiteren Gesichtspunkte betrachten. In der Aete des —— vom Jahre 1782 finde sich ein ausdruͤcklicher orbehalt; die Pensionsliste, welche damals sehr groß war, solle unter die Beschränkung gestellt werden, daß nur 1209 Pfund Sterling jährlich hinzugefügt werden duͤrften, bis der Gesammt⸗Betrag bis auf die Summe von. 8 Pfd. jahrlich herabgesetzt worden wäre, und daß e. Maj. nicht das Recht haben solle, in Zukunft bis zu einem unbegränzten Betrage Pensionen zu ertheilen. Herr Burke habe in seiner berühmten Rede über die Pensions Bill wohl bemerkt, daß dem Könige die Macht zur Erthei lung von Pensionen deshalb gegeben worden sei, damit Verdienste und Talent belohnt würden, nicht aber, damit irgend ein Zweck durch Bestechungen erreicht werde; und err For habe spaͤter die Behauptung durchgefuhrt: dem use stehe das Recht zu, einen Bericht uͤber die Civil⸗Liste

zu fordern, damit das Parlament sich über die Art, in wel⸗ cher Pensionen bewilligt werden, zu unterrichten im Stande sei. Wenn man die Pensions⸗Liste betrachte, so muͤsse man gestehen, daß der Konig einige verdienstvolle Manner ange⸗ messen belohnt habe; aber zugleich muͤsse er dabei bemerken, daß von einer Summe von 2,9090 Pfund, welche fuͤr Pen⸗ onen bewilligt, worden sei, nur Wenige etwas erhalten aätten, die im mindesten Anspruch an das Land machen koͤnn⸗ ten (Hort, hört!), und daß man daher dergleichen Zuge— staͤndnisse wie bloße Gunstbezeigungen von Seiten der Krone zu betrachten habe. Unter anderen Namen finde er auch den von Herrn William Huskisson Esq., mit einer Bewilligung ven 1099 Pfund jährlich, welche jedoch so lange suspendirt bleiben solle, als dieser Herr eine Ein⸗ nahme von 2999 Pfund jährlich aus irgend einem Staats Amte beziehe, hierbei sei freilich auf die großen, von Herrn Huskisson dem Lande geleisteten Dienste Rücksicht genommen. (Hört, Hört!) Allein solche Fälle seien nur seltwn. Er be= haupte daher, die Pensions Liste muͤsse dem Hause vorgelegt werden; vielleicht waͤre irgend elne Lucke in dieser Liste, in welche man die fuͤr Herrn Cannings Familie vorgeschlagene Pension einschieben konne. Man könne, wenn das Land in schlechten finanziellen Umständen sei, auf eine solche Weise, durch Einrückung in die gewohnllche Pensions⸗Læiste, das Ver⸗ dienst belohnen, ohne genöthigt zu sein, außerordentliche Be⸗

* igungen zu machen. (Hört ört!) Das Land habe als Gesammt Summe im ten hre uicht weniger als

6,0683 9009 Pfund bezahlt; hierunter mußte von Rechtswegen

der Betrag des Halbsoldes der Armee begriffen sein. rt, 2 Unter solchen Umstaͤnden habe er 2

un, folgenden Antrag aufzustellen: „Dem Koͤnige solle vom Hause die Bitte vorgelegt werden, daß dem Parlamente die Berechnung aller, aus der Civil-Liste Sr. Maj. bewilligten Pente nen vom 1. Jan. 1525 an, vorgelegt werde, mit An gabe der Namen und mit der Bemerkung, os sie auf Lebenszeit oder auf Widerruf verliehen seien, und daß diese Berech⸗

zen und

nung mit Ruͤcksicht auf die Civillisten von Irland 41

Schottland geschehe“. Der Kanzler der mer widersetzte sich dem Antrage. E vorzuͤglich auf den Theil der Rede des ehrenwerthen Herrn

cha tz kam Er bemerkte: er muͤsse

eingehen, in welchem derselbe geäußert; bie Pensions Liste

belauje sich auf mehr als 6 Millionen, da er selbst angege⸗

ben habe, daß darunter der ganze Halbsold der Armee

mitbegriffen sei. verwundet worden und Denjenigen, die nicht gerade in acti⸗ vem Dienste

gessen, wenn es der verdienstvollen Personen gedächte, de⸗ nen sie zu Gute käme (Hort! hort! Lord Althorp meinte:

er habe vergeblich erwartet, der Kanzler wuͤrde einen Grund

angeben, weshalb er der Motion wlderspreche. Wenn die Liste der offentlichen Beurtheilung nicht uͤbergeben werden sollte, so

Das Haus muͤsse ebenfalls davon unter⸗ richtet werden, daß jene Summe auch die Bewilligungen umfasse, welche Denjenigen, die im Dienste des Vaterlandes

*

anden, gemacht worden seien (Hört, hort) ( Die Summe sei zwar groß, aber das Haus wuͤrde dies ver

2

müsse man den Mitgliedern des Hauses ünd dem Publicum doch

Mittel an die Hand geben, den Mißbrauch, welcher von der selben gemacht wurde, und welcher das Verlangen nach ihrer Vorle⸗ gung herbeigeführt habe, zu erkennen. (Höͤrt, hört, hört!) Hr. Huskisson sagte: wenn er mit der tung uͤberein⸗

stimmen könnte, daß es in der Gewalt des Parlaments

stehe, über die Ausgaben der Pensions-Liste auf die ihm

passend scheinende Weise die Aufsicht zu führen, so wurde

er dem edlen Lord auch die Mittel . Erreichung dieses 3Zweckes zugestehen. Das Parlament habe aber eine solche Macht aus seinen Handen gegeben und durch die Erklä⸗— rung, daß 95, 900 Psd, als Maximum der zur Disposition Se. Maj. stehenden Summe angesehen werden sollen, zu einer Zeit, wo fuͤr denselben Zweck eine viel größere Summe bestimmt gewesen und die Gewalt der Bewilligung von Pen⸗ sionen bis ins Unglaubliche ausgeuͤbt worden sei, habe es der Kront die Erlaubniß zugestanden, jene Summe zu verwen⸗ den, wie es ihr am besten scheine. Dr. Lushing⸗ ton behauptete, bei dem jetzigen Zustande der Finan⸗ äͤlfsquellen: muͤßte man von allen Zweigen der Ausgaben genaue Kenntniß erhalten, und deshalb unterstuͤtze er den Antrag seines ehrenwerthen Freundes.

Hr. te, i zwar ugt, e Pen⸗ * re zr * r Zwecke verwendet ——— und daß man bei der Vorlegung des Berichtes uber diesel⸗

ben nichts fuͤr die Krone oder die Regierung Nachtheiliges entdecken wurde, er muͤsse aber dennoch zu Gunsten des An⸗— trages sprechen. Hr. Ealeraft mißbilligte denselben aus dem Grunde, weil die Pensionen die Civilliste unter die Dis⸗ position des Monarchen gestellt und der Betrag derselben schon für die ganze Lebenszeit des Konigs festgeset worden, man sich also nicht weiter damit zu befassen habe (Hört, hoͤrt! Wenn jeder einzelne Fall einer Pensionsbewilligung dem Parlamente vorgelegt werden sollte, so wuͤrde dies 1 einer endlosen Eifersucht zwischen Herrscher und Volk fuͤh⸗ ren, welcher durch jene Festsetzung weise vorgebeugt worden sei. C(Hört, hört!) Lord Howick veriheidigte den Antrag, welcher darauf mit 131 Stimmen gegen 52 verworfen wurde. Hr. Sug den bat sodann um Erlaubniß, eine Bill „wegen Aufhebung des 74. Cap. der 6. Acte Georgs V. h anf das Eigenthum der Kinder und Wahnsinnigen bezieht, einzubringen. Die Einbringung der Bill ward genehmigt. Auf den Antrag des Kanzlers der Schatzkammer verwandelte sich das Haus in einen Ausschuß wegen der Korn- Einfuhr. Vill. Nachdem die, die Scala der Abgaben auf den Witzen betreffende Clausel vorgelesen war, stellte

Hr. Wh ltmote folgendes Amendment auf: „Wenn 23 n

L. rler Sh. fallen;

Durchschnittsprels des Weizens 30 Shilling, . 51 2 24 3 1 **. 1a ein und fuͤr jeden ing über 80 um 2 S . zwischen 55 2 65 Shilling soll die Al . jeden Darter 13 Shlll. betragen. Sobald aber der Preis Über 65 Shill. beträgt, soll die Ab e ,, mn immer um 2 Sh. sinken, bis er an . st, von wo an sie nur i * sein soll. Ila der 2 unter 30 Shy so soll die Abgabe für jeden (. um 2 Sh. wachsen. Dies Amenbment wurde ohne 1bstimmnung, das des Hen Portin an „daß das Wert oudon. aus der Liste der Orte, nach welchen der Onrchschnitts preis zu berechnen sei, gusgestrichen werden ole“ mit 132 Stimmen gegen 36 verworfen. Kein besteres Schicksal hatte Hrn, Wode⸗ h ou se s Vorschlag. daß man die Irländischen und die Schot⸗ tischen Städte unter die Zahl jener Orte aufnehnen möchte, De Kanzsrer der Schatzkammer trug sodann auf

Beilage

welche sich