Dich Delbst
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luste von Nechtswegen gebührt, und welche nur die ihrem beschimpften Ruhmẽe geb. 2 Genugthunng verlangt. Durch die Beschräͤnkungen, welche Se. Kaiferi. Maj. unter diesen gebieterischen Umstaäͤnden auferlegt, durch die loyale Weise, mit der Sie Sich 6 Oesterreich, Frankreich, Großbritanien und Preußen haben, von welchen Mächten keine inn g. ußland das Recht bestreitet, der Pforte den Krieg zu erklaren; — durch alles dies wird auch gewiß jeder Schatten einer Besorgniß, daß daraus ein Europäischer Krieg entstehen konne, verbannt werden⸗ Ja es wird dieser schnell beendigte Krieg, mit allen Folgen des Friedens, den er verspricht, eines Friedens, desfen Haupt— . im Interesse aller Mächte ist, fur Europas Staaten System die Ruhe und Festigkeit herbeiführen, welche allein inn gr en andels⸗Speculatlonen aufmuntern, die Industrie und die Künste beleben und dazu dienen kön— nen, alle Quellen der öffentlichen und individuellen Wohl fahrt ergiebig zu machen. . Der Unterzeichnete beeilt sich, indem er diese wichtigen Actenstuͤcke in die Hände St. Excellenz des Präͤsidenten, Baron von — ellinghausen niederlegt und Ihn bit, tet, davon die erforderlichen Mittheilungen zu machen, in Erwartung der Antwort, welche er seinem Hofe zu über— senden haben wird, diesen Anlaß zu benutzen, um Lie Ehre ju haben, Ihm die Versicherung seiner hohen Achtung ju erneuern. 3 Frankfurt a. M, den 27. April (9. Mal) 1826. (gez. von Anstett. Die darauf erfolgte Antworts- Note lautet folgender⸗ maßen: z * ĩ ; . unterzeichnete präsidirende Gesandte der Deutschen Bundes / Ver sammlung hat die Note Sr. Excellenz des Kaiserlich Russischen Wirklichen Herrn Geheimen aths, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers beim Durchlauchtigsten Deutschen Bunde, Freiherrn von Anstett, vom gten dieses Monats zu empfangen und der hohen Bundes-Versammlung vorzulegen die Ehre gehabt. Der praͤsidirende Gesandte ist beauftragt, vor Allem den Dank der Bundes, Versammlung fuͤr diese Mittheilung aus- zudruͤcken, und die Versicherung beizufügen, daß Dieselbe sowohl dem Manifeste Sr. Russisch Kaiserlichen Majestät und der gegen die Ottomanische ä? x Erklärung, als auch insbesondere den erläuternden er⸗ kungen, von welchen diese Acte begleitet war, so wie der, in
Abschrift beigelegten Ministerial⸗Depesche diejenige Aufmerk,
samkeit gewidmet habe, welche die Wichtigkeit dieser Acten⸗ stuͤcke erheischt. Dem Deutschen Bunde konnte nicht ent—⸗ gehen, daß die ,. mit der Ottomanischen Pforte, wie sich selbige aus der Declaration und dem wörtlich beige⸗ fuͤgten Texte der Verträge ergeben, tractatenmäßlg begruͤn⸗ dete Beschwerden in sich fassen, welche auf diejenige volle ö Anspruch geben, die den verletzten Rechten jederzeit gebührt. Wenn, diesem zufolge, Se. Russtsch⸗ Kaiserliche Majestaͤt nur mit Bedauern zu einer Krlegs— Erklärung gegen die Ottomanische Pforte geschritten sind, um , gerechten Beschwerden Abhulfe zu verschaffen, so muß der Deutsche Bund mit Sr. Majestät zwar beklagen, daß die Draugsals des Krieges nicht verhindert werden konn— ten; er sindet aber in den Grundsaͤtzen der Mäßigung, zu h Ch Se. Majestät bekennen, so wie in dem allge⸗ nen Beduͤrfnisse des Friedens, welches von den Fuͤrsten uropals und von ihren Völkern in gleichem Maaße gefuͤhlt wird, die sicherste Bürgschaft, daß Seiner Kalferlichen Ma—⸗ jestaͤt die baldige Herstellung des Friedens gelingen werde. Den Unter zeichnete, indem er sich beeilt, diese Erwide⸗ rung zur Kenntniß Sr. Excellenz des Herrn Freiherrn von Anstett zu bringen, hat die Ehre, die Versicherung ausge⸗ zeichneter Hochachtung zu erneuern. lLunterz. ) Freiherr v. Münch⸗Bellinghausen. Balerischs Abgeordneten Kammer. Nachdem noch in der 6asten 27 bei der Berathung über Erwerb⸗ und Gewerbesteuer, 13 Abgeordnete geld ehen hatten, wur⸗ den die Debatten daruͤber in der folgenden 79sten Eitzung eschlossen, worauf die schleunige Vorlage der hin mung. agen von dem Praͤsidium zugesichert wurde. Alsdann es der Abgeordnete Merkel die Rednerbühne und hielt im Namen des dritten Ausschusses den 2 uber den Entwurf der Zoll⸗Ordnung, welcher mit einigen Modlficatio nen zur Annahme begutachtet wurde. . ünchen, 24. Mal. In der Kammer der Reichs räthe liegt gegenwärtig ein verbesserter Entwurf des Straf⸗ dr. vor, worin in Betreff des Nachdrucks folgende
Bestimmungen enthalten sind; „Wer Bucher, Mustkallen, dtarten, n Tief , des
Kupferstiche, Zeichnungen, Lan
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der Zeit ihrer
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lassenen Kriegs
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Verfassers, Berfertigers, Verlegers, oder decsenigen, welcher deren Rechte ang het, oder lhrer Erben g. i , . . faͤltigung mittelst Drucks oder auf ander? Wesfe, . Ver⸗
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arbeltung zu eigener Form, innerhalb funffehn Jahren von erausgabe, sofern nicht ein län 32 eitraum durch ein ertheiltes Privilegium festgesetzt ist, in Umlauf bringt, wird, wenn dieses , nicht die Strafe be⸗ sonders . hat, an Geld nicht unter hundert Gulden Ve n jedem Falle ist der Umlauf auf Verlangen des eschädigten durch Beschlagnahme ju hemmen, und diesem, nach eingetretener Rechtskraft des verurthellendes Erkenntnisses, die Verfugung über die in Veschlag genommenen Gegen⸗ ande ju überlassen. Dlese Bestimmungen finden auch a unsten eines Ausländers, selbst ohne ein eigenes Priol ⸗ legium in Baiern erworben zu haben, alsdann Statt, wenn in . Staate, zu welchem der Ausländer gehört, den Vaierlschen Unterthanen gleicher Schutz gewährt ist. Dieselben Bestimmungen sind j andere Erfindungen, Werke und Erzeugnisse der Wissenschaften und Künste 2 in sofern sie durch besondere inländische Privilegien gegen beschädigende Nachahmungen gesichert sind.“ 7 Der Erzguß des kolossalen Brustbildes Sr. Maj. des Königs Max wurde dieser Tage in der Königl. . . zur Beschauung ausgestellt. Das Ganze wiegt ,,
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11 Centner und ist ein wahres erstück in Absicht au Aehnlichkeit und auf Reinheit e, n, — sich Nürnberg, 27. Mal. Der hiesige „Correspondent! meldet vom Main 22. Mal: Man erfährt aus guter Quelle, daß Baseler Haäuser sich erboten haben, der Reglerung der freien Stadt Frankfurt die Capitalsumme von vler Mill. . drei Prozent jährlicher Zinsen vorzustrecken, um damit elnen entsprechenden Thell ihrer vierprozentigen Staatsschuld abzutragen. Dieses Anerbieten wird lediglich geknüpft, daß die Anleihe fur eine 5 wisse Reihe von Jahren unaufkuͤndbar 5 bleiben solle. Bis jetzt hat indessen noch nichis auf glaubenswürdigem Wege verlautet, ob und in wie weit jenes Anerbieten von der betreffenden Regierung angenommen worden? In Er ⸗ wägung der obwaltenden Verhältnisse mochte man dies aber fast bejweifeln, da die einheimischen Capitalisten, welche
die große Mehrheit der Frankfurter Staatsgläubiger bilden, ,.. ihrer Fonds nur enn ungern sehen
2 aner r, 25. Mal. Die Gesetzsammlung von heute . eine . . Koͤnigl. Cabinets Mi ⸗ Uisteri, eine, mit dem Großherzoglich, Sächsischen Staats= Ministerium in Weimar, über woechselfeltige Auslieferung der Verbrecher und zur Unterstuͤtzung der Rechtspflege in Criminalfaͤllen überhaupt, getroffene Uebereinkunft betreffend.
; ; Oesterreich. ö 6 Vien, 23. Mal. Ihre Majestaten der Kalser und die Kaiserin haben gestern Nachmittags diese Hauptstadt verlassen, um Sich nach dem Kaiserlichen Lustschlosse Laxem burg zu begeben. ; ĩ Spanken. ö Madrid, 13. Mai. Ein von Sr. Majestãt in Sa⸗ —
ragossa unterm 258. April erlassenes, in unserer heutigen Zei⸗
ung . Decret setzt die Summen für die Budgets
der fuͤnf Staats Ministerien folgendergestalt fest: Für die Söll Liste für Sc. Majestät 36, 6 )M,6os Reales. Fur das Minssterium der auswärtigen 2 2 Angelegenheiten 62 10, 833, oo Ii das . . 13,50, 742 * 2* ⸗ Für das Lriege⸗ Ministerium⸗ 253,984,819
Für das Marine⸗ Min A0, 00, oo9-⸗ ö Für das Finanz. Ministerlum ‚ gr io, es, — 2 Total Summe aller Budgets K
Der nnn, n der Gouverneur —— at 600 Piaster *. natienda) Königl. Tresors 5009
des hohen Finan Rathes (Consejo . * der 26 zwar Mitglieder des ge⸗ r ö . 3 9e dachten 2 k Finan — . genannt) 2500 Piaster ahr hen Gehalt. Alle u 2 Beamten im Fi⸗ nanz- Departement sind, zufolge des Königl. Decrets vum 7. Februar 1527 in Klassen eingetheilt worden. Es giebt; Klassen von Intendanten, welche resp. 2900, 1755 u nd 15609 laster Gehalt beziehen, Administratlons Chefs von 3 Klas⸗ en, welche 1290, 1009 und S800 Piaster und ofsictales . les de hazienda, welche in 11 Klassen vertheilt, von bis 159 Piaster Gehalt beziehen. ; Die Praͤsidien (los presidios) kosten dem Finanz⸗Mini⸗ (ohne den Antheil in Anschlag 5 .
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