— .
/
Zeitungs⸗Rachrichten.
Ausland. Frankreich. Deputirten⸗Kamm er. 6. 8246 vom 26. Mal begann mit einem Berichte söber die Wahl des im De,
parkement der Isere zum Deputirten ernannten Grafen von Meffrey. Hr. Sappey bezeichnete zwar mehrere Unregel⸗ maͤßigkeiten, welche bei dieser Gelegenheit in dem 8 den e ,, B nr ee, . statt gefunden haben; dieses hinderte indessen nicht, daß die Wahl des Herrn v. Meffrey
fuͤr gültig anerkannt und derselbe sofort aufgenommen wurde;
er nahm seinen Platz im rechten Centrum. Hierauf began— nen die Berathungen über die nnr e r Gesetz⸗ Entwurfes, wegen Auslegung der Gesetze nach zwei Cassations⸗ Urthellen. Der 1ste Artikel, hinsichtlich desen kein Amende⸗ ment vorgeschlagen worden war und kein Redner das Wort begehrt hatte, lautet, wie folgt: 8
Art. 1. Wenn nach Cassation eines ersten Erkennt, nisses oder Urtheils in letzter — * das zweite Erkenntniß oder Urtheil, in derselben Rechtssache und zwischen denselben
theien, durch dieselben Rechtsmittel als das erste ange⸗ ochten wird, so entscheidet der Cassationshof daruber in der zersammiung sämmtlicher Kammern.“
Der 2te Artikel gab zu einer weitläuft igen Discussion 2 — Der Text desselben lautete im Entwurfe folgender- maaßen: „Wenn der Cassatlonshof zwel Erkenntnisse oder Urtheile in letzter Instanz, welche in derselben Rechtssache und zwischen denselben Partheien erlassen und durch diesel⸗ ben Rechtsmittel angefochten worden sind, annullirt hat, so wird die . der Sache in allen Fallen aufs neue einem Königlichen Gerichtshofe uͤberwiesen. Der Königl. Gerichtshof, bei dem in Folge jener Annullirung die Sache n. gemacht worden ist, entscheidet darüber unter Zusammentritt saͤmmtlicher Kammern. Das Erkenntniß, welches derselbe erlaßt, kann im Wege der Cassation nicht ferner angefochten werden; es wird aber daruber an den 83 berichtet, um nach dessen Befehlen zur Auslegung des Gesetzes fernerweitig vorzuschreiten“. Herr Voysin kw hatte i-, . 2 , , . wodurch dieser ganze Artikel und mit ihm zugleich auch das — —— —— 3 er 1 — ; — daß, nachdem das betreffende in i, n , gefochten worden, daruber sogleich an den König berichtet, mithin der Rechtshandel nicht erst zuvor noch einem andern Königlichen Gerichtshofe üͤberwiesen werde. Der Graf von Saint ⸗Aulaire widersetzte sich diesem Antrage, da durch die darin verlangte Interpretation des Ge⸗ setzes vor dem Schluß⸗Urtheile, die Entscheidung des Pro⸗ zesses nur verzogert wurde; eben so unzulässig, meinte er aber, sei auch der Vorschlag, die Sache einem dritten Kö⸗ niglichen Gerichtshofe zu uͤberweisen, da sich mit ziemlicher
Bestimmtheit voraussehen lasse, daß wenn die beiden erstern
sich gegen die Ansicht des Cassationshofes ausgesprochen ha—⸗ en, e , gleichfalls in 9 Sinne 2 werde; jwar glaube er, daß es ein Mittel gebe, dem Uebel⸗ stande abzuhelfen; da er indessen kein Jurist sei, so wage er es nicht, dasselbe anzugeben, und habe bloß bemerklich ma— chen wollen, daß das vorgelegte Gesetz nicht klar genug sei, daß aber ein Gesetz vor allen Dingen Jedermann verstaͤndlich sein muͤsse. Hr. v. Ricard trat dagegen zu Gunsten des erwähn⸗ ten Amendements auf. Der Minister des Innern äußerte sich daruber in folgender Art: „Um das Problem, welches uns beschäͤftigt, zu loͤsen, scheint es mir nothwendig den eigentlichen Gegenstand der Frage näher zu untersuchen. Wir haben Friedens- Gerichte, Tribunaäle erster Instanz und Ko— nigl. Gerichtshoͤfe, an der Spitze unserer Gerichts ⸗Verfas⸗ sung aber steht der Cassatlonshof. Wo dieser glaubt, daß der Text eines Gesetzes verletzt worden ist, cassirt er das er⸗ gangene Urtheil und verweiset die Sach', nach Umständen, entweder an einen neuen Königlichen Gerichtshof oder an ein neues Tribunal erster Instanz; im entgegengesetzten Falle verwirft er das Cassations⸗Gesuch, ohne sich übrigens in beiden Fallen auf die weitere Untersuchung des Prozesses ein, zulassen. Im erstern Falle kann aber der zweite Königliche Gerichtshof oder das zweite Tribunal erster Instanz noch⸗ mals in demselben Sinne wie das Erstemal, nämlich den An⸗ ichten des Cassatlonshofes zuwider, entscheiden. In diesem Falle estimmt das Gesetz, daß der Cassationshof sodann bei vereinigten Kammern, die Sache nochmals untersuche. Wie aber, wenn derselbe bei seiner ersten Ansicht bleibt, und die anderen Ge— richtshöfe dagegen zum Drittenmale dasselbe, der Meinung
Ende der Sitzungen des Gerichts darbietet, die
des Cassationshofes widerstrebende, Urtheil fallen? Sodann
muß man nothwendig zu einer Interpretation des Gesetzes seine Zuflucht . 2— sind wir nun der Meinung ge⸗ wesen, daß in soichen Fällen das Interpretations Recht nur demjenigen zustehe, von dem zugleich die Gesetzgebung aus⸗ eht, nämlich dem Koͤnige, und es fragt sich mithin nur noch fen diese Interpretation vor dem End- urtheile oder na demselben statt sinden? Dieses . der Gegenstand des gen Amendements.“ Der Minister sprach sich hier dem Ent⸗ wurfe gemäß fuͤr die letztere Ansicht aus, indem Zeit dadurch erspart werde, und es vor Allem die Pflicht des Gesetzgebers sel, die 16 moͤglichst — zu verwalten; nach dem ge⸗ dachten Amendement aber muͤßte, wenn der Fall 6. gegen Sache bis nach der Eroͤffnung der nächsten Sitzungen verschoben b . und der Prozeß wurde dadurch ungebuͤhrlich in die Longe gezogen. Nach dem Minister des Innern traten noch Hr. v. Cor⸗ menin für und Hr. Pataille gegen das Amendement auf. Hr. Du pin der Aeltere gab dem Grafen v. Saint⸗ Aulaire insofern Recht, als das vorliegende Gefetz allerdings noch manche Maͤngel enthalte; indessen sei kein menschliches Werk ganz frei davon, und wollte man daher erst alle Faͤlle vorher berechnen, und jeder Möglichkeit eines Zweifels oder einer Ungewlßheit vorbeugen, so wurde man zuletzt gar keine Maaßregel der Regierung oder der Gesetzgebung mehr zu Stande bringen koͤnnen. Das oblge Amendement des Hrn. Voysin de Gartempe wurde hierauf mit starker Stimmen Mehrheit verworfen; nicht besser erging es zweien anderen Vorschlaͤgen der Herren von Cambon und Daunant. Ein. viertes Amendement des Herrn Jacquinot de Pampelune wurde, obgleich der Großsiegelbewahrer sich demselben nache drücklich widersetzte, auf den Antrag des Hrn. Dupin der betreffenden Commission zur Prüfung überwiesen. (Wir werden morgen darauf zurückkommen.) Am Schlusse der Sitzung kuͤndigte der Präsident noch für den folgenden Tag 4 neue Gesetz- Entwuͤrfe von örtlichem Interesse an; er bemerkte fas es, wie die Kammer heute erst um halb 3 Uhr volljähllg genug gewesen ware, um abstimmen ju kön= nen; ein bean he schienen zu fuͤrchten, daß die Sitzun⸗ gen sich sehr in die a ziehen möchten, doch hinge es von der Kammer selbst ab, die Dauer derselben wenigstens . te m r en J. sie täglich um Punkt 1 Uhr zusammen und erst um 6 Ühr trennt.. . 86, ,. n dem Eourrter 26. liest man ein z der den gegenwärtigen Krieg jzwischen Rußland und der Türkei, worin es unter Andern heißt: „Die Nach richten aus dem Orient verkuͤnden noch keine großen Ereig⸗ nisse, aber man kann doch aus ihnen auf den Gang des eben begonnenen Krieges schließen. Die Pforte hat sich in ihrem Manifeste gluͤcklich gepriesen, dle verschledenen Cabinette durch 3 Unterhandlungen so lange hingehalten zu haben, bis sie ihre Kriegs⸗Ruͤstungen beendigt hatte. Diese Ruͤstungen er⸗ kennt man schon jetzt als durchaus ungenügend an; 30, 009 Mann in Rustschuk, So, 00 in Adrianopel, 100, 000 zur Ver, theidigung Konstantinopels, wovon doch eigentlich nur 25, 090 unter den Waffen sind, sollen dem Russischen Heere die Spitze bieten. Die Türken sind ihren furchtbaren Feinden nicht einmal an Zahl überlegen und die neun angenommene, noch sehr unvolllkommene Organisation des Heeres, kann die ehemalige Janitscharen Milz, die, obgleich sie in der letztern Zeit an Ansehen gar sehr verloren hatte, doch immer no einen Kern der Armee bildete, in keiner Art ersetzen. Au verkündigt schon die erst⸗ 3 des Feldzuges dessen Schwäche und Muthlosigkeit. Die Laeken, die sonst jeden nur irgend festen Platz init der größten Hartnäckigkeit zu ver= theidigen pflegten, haben Gallaz ohne Schwertstreich verlas⸗ sen, was werden sie erst thun wenn eine Niederlage . Schreck vermehrt haben wird?. Es ist leicht möglich, 2 die Annäherung der Russen oder ein von here ersochtener Sieg einen Aufstand herbeiführt, der dem Sultan gefährlich werden kann; würde aber, Venn Mah— mut fiele, der Russische Kaiser bei den mn Manifeste ge— machten Forderungen stehen bleiben? Nichts ist minder wahrscheinlich. Im Russischen Manifeste findet sich folgende Stelle: „Der Krieg, der durch die gebieterische Nothwen⸗ digkeit herbeigeführt wird, dem Handel auf dem schwarzen Meere und der Schifffahrt durch den Bosporus elne känf— tig unverletzliche Freiheit zu sichern, wird auf die Erreichung dieses, fuͤr alle Staaten Europas gleich wichtigen Zweckes gerichtet fein.“ Dlese Worte sind klar und bedrutungsvois
So lange die beabsichtigte Handels, Frelhelt nur auf Verrrä= gen berüht, die mit den Tuͤrken als Herren des Bosporus
abgeschlessen worden sind, würde sie nicht unverleßlich sein, da die Pferte, je nachdem sie diese Verträge auslegt oder deren Vollziehung verweigert, jener Handels, Freiheit nach