1828 / 148 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Regierung die Befugniß, der Presse mittelst der Censur den Haufen zu stoßen suchen; man habe behauptet, daß das Schranken zu setzen ünd wird, obgleich es 2 Einigen Gesetz schon deshalb unterstuͤtzs werden musse, well die Ver⸗ aawirksam, von Andern fuͤr zu steenge gehalten wird, den werfung desselben das jetzige Ministerlum schwächen und leicht beabsichtigten Zweck, die Unterdrückung des Preß-Unfugs, ein neues herbeiführen moͤchte; dies sei aber durchaus nicht gewiß erreichen. Es ist möglich, daß meine Worte falsch seine Meinung, vielmehr glaube er, daß die Verwerfung des ausgelegt werden; nichts in der Welt wird ** aber an Entwurfes das Ministerium zwingen werde, die Bahn der der Erfallung meiner Pflicht hindern, und ich werde Verfassung ohne äckhalt zu verfolgen und die Candidaten zu allen Zeiten die Wahl melnes Monarchen dadurch der Congregation von der Verwaltung zu entfernen. Der zu rechtferuigen suchen, daß ich bei meiner Verwaltung Redner durchlief hierauf die verschiedenen Artikel des Ge⸗ die gefehlich? Ordnung zur Grundlage nehme. Niemals setzes, und beleuchtete die darin enthaltenen Bestimmungen werds ich mich, weder n Hesinnungen noch in Handlungen, lin elner sehr ausführlichen Discussion, welchtt er es an Logik von der ehrwördigen Geistlichkeit, zu der ich 9 und hervorstechenden Bemerkungen nicht fehlen ließ, wohin wir ihm aber aus Mangel an Raum unmöglich folgen koön⸗ nen. Nach ihm trat der Großsiegelbe wahrer zur digung des Gesetz' Entwurfes auf. „Sie werden von mir nicht erwarten“ aͤußerte derselbe, „daß ich auf die Rede welche ich so eben vernommen habe, antworte; nicht dur einen glänzenden Vortrag wollen wir Ste, meine Herren, in der gegenwärtigen Discussion zu verführen suchen; mir wenden uns bloß an Ihre Vernunft, an Ihr Gewissen und. an Ihre Liebe zu dem Lande und ju dem Könige; Gefallig⸗= keit verlangen wir von Ihnen nicht. Man behauptet, daß der Entwurf den Bestimmungen des gemeinen Rechts und dem Inhalte der Charte zuwider laufe, und nachdem man die Ar⸗ deit streng getadelt hat, schont man auch deren V ͤ nicht und beschuldigt uns der Arglist und des Widerspruchs. Es sei mir erlaubt, das Gesetz zu rechtfertlgen. Das gemeine

Recht besteht nicht in der Anwendung derselben Regeln auf

alle Gegenstände, sondern in der unbedingten Anwendung

. ,. egeln auf den . genen 5

Da ich viele treffen, und nur, wenn man in dieser letztern ng n il des 4 Ausna men macht, verletzt man das gemeine Recht. Die

Charte ist unser polltisches gemeines Recht; sie hat der Preß⸗ een eine Schranken gesetzt; aber in ck. Ländern, wo die Preßfreiheit eingeführt ist, un eidet man zwischen den gewöhnlichen und den periodischen Erzeugnissen der Presse. Es ist ein großer Unterschied zwischen elner Schrift und einer Zeitung. 2 eines Buches ist eine Privat⸗ Handlung; die Gründung eines Journals, ein öffentliches voll die 2, r Unternehmen, welches einen gewaltigen Einfluß auf den ge= erfüllen. Will man auf d sellschastiichen Zustand und auf die oͤffemtlich' Meinung hat, 22 auch , r. . 2 Necht hat, u verlangen man sie dabel vor jedem 2 on * . die were e e k. dem vorliegenden Ent⸗ 4 le n. efem Mißbrauche vor, wogegen die Charte nur von einer Unterdrückung desselben spricht; allein alle Polizei= und Sicherheits ⸗Gesetze sind ebenfalls vorbeugend, und gewiß wird es Niemandem jemals eingefallen sein zu behaupten, daß sie deshalb mit der Charte unvereinbar seien; ja die re= presstven Gesetze sind selbst präventiv, denn die Strafen wer⸗ den ja nicht aufgelegt, um die Gesellschaft iu rächen, sen⸗ dern um sie vor der Ruͤckkehr des begangenen Vergehens zu bewahren.“ Nachdem der Redner noch ähnliche Veispiele für seine Meinung angeführt hatte, fuhr der selbe also fort: „Man ist Überhaupt in diefer Beziehung in eine große Ge⸗ danken ⸗Verwirrung gerathen; nicht von dem Schriftsteller wird ja eine Caution verlangt, sondern von den Unternehmern der Zeitung; nicht von dem unbemittelten Gelehrten, sondern Land in Vetreff der Jesusten vollig undesorgt sein könne, von dem reichen Speenlanten, der sein Geld ju anem lite, wolle er gern der Untersuchung gewandterer Redner uͤberlassen. rarischen und politischen Unternehmen herglebt. Es ist jetzt . zur Prüfung des Gesetzes über micht die Zeit, den vorliegenden Entwurf in allen seinen ein⸗ 1nd erklärte, daß das Vertrauen, welches ihm die neue Ver, zelnen Artikeln zu beleuchten; so viel koͤnnen wir aber schon waltung eingeflößt, so wie der Wunsch, endlich einmal mit den jetzt versichern, daß derselbe unsere eigene Arbelt die Frucht Minsstern einerlei Sinnes zu sein, ihn Anfangs nur die drel reislicher Ucberlegung ist; er mag Manchem deshalb nicht besser j darblete, namlich die Abschaffung erschelnen; aber er ist nicht, wie man behauptet hat, „aus dem un- be gezähmten Wunsche der mit der Heuchelel im Bündnisse stehenden ; assen; auch habe er darauf gerechnet, daß die Com, absoluten Macht“ entstanden; sein Zweck ist nicht, u , nulfslon einige wesen t liche Aenderungen darin vornehmen werde; Verfassung für immer über den Haufen zu steßen, eine Erwartung fel indessen in jeder Bezsehung getäuscht Gesetze, welche wir Ihnen vorlegen, beruhen auf Teene und. worden; die Handlungen des Mintsteriums härten seit der Glauben, und sind in dem Interesse der Volkefrelbelten und Vorlegung des Gesckes mit allen seinen Wänschen im grell⸗ des Thrones abgefaßt. Wir müssen es dahnr bedauern, daß sten Biderspruche gestanden, und die Commission, welt ent, der vorige Redner (Hr. Ben, Constant) sich von uns abge= sernt, die Fehler des Entwurfes ju verbessern, hätte sich wendet hat; er versichert, dies sei unsere Schuld; und doch ist lelmehr noch ein besonderes Vergnügen daraus gemacht, der Entwurf heute noch derselbz, der er am 15. April war, se ju vermehren; unter diesen Umständen bliebe dem Se, und damals hielt 8 Renner Ihn suͤr erne wesent ed nur noch eln Verdienst, nämlich das, daß es die Len. liche Verbesserung unserer Gesetgebung. Ich erkläre schließ⸗ i wufhebe; allein zu diesem Bebufe fei dasselbe völlig ber, lich, meine Herren, daß ich, gie mene m Vater, an den ge dach mindestens unzheichend; denn von zweien in, han mich ari'nert hat, Sie rölt cen mund W eblichen Frei n ee, entweder wären die Minister constitutionuel gesinnt, heiten gegen die uͤbertr ebenen Forderungen Derer unablässig der sie wa g nicht wieder einsaͤbren; vertheidigen werde, die sich ausschließllch zu deren Ver sech⸗

blo duntie dn nt, und dann würde nicht tern aufwerfen und die i. als einmal das Land gejwun⸗ mehr . Gelegen ml des Gesetzes ihnen gen haben, Ruhe und Friede unter dem Schutze der sondern sie wurden allmähin nn Tem, da umgehen, kührlichen Macht zu suchen.“ Hr, Sal vert? mmte noch

baer, fär die Berweriung und Hr. Ag iet fär ve Annahme des