bert verfertigte Cantate n dem Königl. Theater Gebůude,
welches hierzu eigends decorirt war, aufgeführt. — Der Hof
erschien in Gala. Dresden, 10. Jun. Heute Vormittag 19 Uhr haben Ihre Majestät die verwittwete Königin von Baiern, nebst J. KH. 24 den 1 Marie und Louise, die Ruͤckreise von hier nach Würzburg angetreten, und J. K. K. H. die Erzherzogin Caroline, . Sr. K. H. des Prinzen Friedrich, Herzogs zu Sachsen, sind von hier über rag und Wien nach Laxenburg zum Besuch bei Höchst⸗ hren erlauchten Eltern abgereist. — Stuttgart, 5. Junl. Ihre Kaiserliche Hoheit die Frau Großfürstin Hesena von Rußland, Nichte Seiner Majestaͤt des Königs, sind heute mit Höchst, Ihrer Prin, zessin Tochter, Maria Michaelowna, von Ellwangen her,
woselbst Sie übernachtet hatten, hier eingetroffen und in
dem Königl. Residenzschloß abgestlegen. Ihre Kaiserliche Hoheit sind gesonnen, zum Besuch der Königl. Familie einige Zeit hier zu verweilen. ; Munchen, 7. Mal. Nachdem gestern in der Depu— tirten⸗Kammer über den vorgelegten Entwurf zu einem all- gemeinen Haussteuer⸗Gesetze abgestimmt worden war, so sst heute in oͤssentlicher Sitzung der Abstimmungs-Juhalt
bekannt gemacht worden. Die Kammer hat die Haussteuer
als eine direkte Staats-Auflage angenommen, so daß die, selbe in allen Theilen des Königreichs nach gleichen Grund sätzen erhoben werden soll. Der Maaßstab fuͤr die Be—
eurung der Hauser ist ihre Mieth Ertragsfähigkeit, und diese wird in dem wirklichen oder in dem mög, lichen Miethertrage gesucht. = ᷣ Hamburg, 10. Juni. Der heutige Correspondent meldet: Nachrichten aus dem Haag vom 4. Juni zufolge, ing daselbst ein Gerücht, die Generalstaaten sollten näch—, 3 zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden. Frankreich. 1 Deeputirten-Kammer. Sitzung vom 4 Jun. en. der Berathungen uͤber den Preß⸗Geset⸗ Entwurf.
achdem der Berichterstatter, Herr Se guy, sein Résumé gemacht hatte, worin er auf den früheren Anträgen der Com- mission beharrte, begann die Discussion über die einzelnen Artikel des Entwurfes. Der iste Artikel lautet wie folgt: tt , 321 muͤndige er. welcher der burger⸗ lichen Rechte genießt, kann ohne vorherige Autorlsatlon ein Journal oder eine perlodische Schrift herausgeben wenn er sich dabei nach den Bestimmungen des gegenwartigen Ge⸗ setzes richtet.“ ⸗
Der Graf Alexander von Laborde verlangte, daß man diese Befugniß auch jedem naturalisirten Ausländer ein⸗ räume. Herr Pardessus hielt aber eine solche Bestimmung
ür uͤberflüͤssig, da ein jeder naturalisirte Ausländer dieselben echte als der Eingeborne, mit Ausnahme desjenigen genieße, ein Mitglied der Palrs- oder Deputirten⸗Kammer zu sein, wozu es der großen Naturalisations- Patente bedürfe. Herr Dupin der Aeltere meinte, daß es noch einige andere Ausnahmen gebe, namentlich, daß man, um Dinh zu sein, ein geborner Franzose sein müsse; er hielt jedoch des“ 16 Vorschlag des Herrn v. Laborde nicht minder fuͤr berflüssig, und dieser nahm ihn hierauf zuruck. Der Baron von Montbel widersetzte sich dem 1sten Artikel, indem er behauptete, daß man dem Könige die Befugniß, zur Heraus gabe einer Zeitschrift seine Einwilligung zu geben, nicht neh⸗ men duͤrfe. Herr Dupin. der Aeltere suchte inzwischen zu beweisen, daß das Ministerium dadurch, daß es dem Monar⸗ chen jene Befugniß nehme, das Königliche Vorrecht in kei—⸗ ner Art beeinträchtige. Hierauf wurde über den 1sten Arti kel abgestimmt und derselbe mit großer Stimmen-Mehrheit angenommen. Herr Carl Du pin entwickelte demnaächst elne . Bestimmung, wonach auch jedem nicht na⸗ turalisirten Ausländer, ohne vorherige Anfrage, erlaubt sein sollte, uͤber Künste und Wissenschaften, so wie über fremde Literatur eine Zeitschrift herauszugeben, wobel er daran er— innerte, daß Frankreich von jeher eine n. Staͤtte fur Manner von Talent aus allen Laͤndern, wie Franklin, Volta, 1 u. A. gewesen sel. Auf die Bemerkung des See⸗ inist ers aber, daß es in Parls ein Bulletin fur Kunste und Wissenschaften gebe, worin jeder Ausländer seine Ent⸗ deckungen zur Kenntniß des Publikums bringen könne, nahm 2 Carl Dupin seinen Antrag vorläufig zurück. — Der 2te rtikel handelt von den Cautionen. Hr. Devaux machte den Vorschlag, nur solche Journale der CTautions Leistung zu un— terwerfen, welche ganz oder theilweise der Politik gewidmet nd. Diesem widersetzte sich der Minister des 6ffent⸗ ichen Unterrichts, da es schwierig, ja fast unmöglich für die Gerichtshöse sei, politische Gegenstände von denen, die
als diese.
es nicht sind, een. u unterscheiden, und da ein, literari= schen oder phil e dhe. e urspruͤnglich gewid⸗ metes Blatt, sich leicht Streifereien auf dem Geblete der 3 litik erlauben konnte und alsdann der Cautions-Leistung uͤber⸗ hoben sein wurde, wogegen wieder andere Zeitungen, welche 6 der Religion oder dem Justiz⸗Wesen gewidmet sind, eide Gegenstände auf eine hoͤchst tadelnswurdige Weise an⸗ greifen koͤnnten. Der Marquis v. Chauvelin glaubte da⸗ gegen, daß fuͤr dergleichen Vergehen die 2 Gesetzge⸗ bung hinreiche, und daß man durch das Verlangen einer uͤbermäßigen Caution die literarischen Blätter allmählig gaͤnzlich vernichten wurde. Hr. Pardessus trat den An⸗
ten des Hrn. v. Vatimesnil bei; auch Hr. Dupin der eltere war der Meinung, daß man allerdings so viel wie möglich zu vermeiden suchen mußte, irgend einer Behoͤrde eine Macht zu ertheilen, von der sie einen beliebigen Ge—⸗ brauch 2 koͤnnte, indem dadurch nur der Willkuͤhr Raum . en wurde; indessen glaubte er fuͤr den vorliegen⸗ den Fall, daß es nicht so schwierig sei, als der Minister des offentlichen Unterrichts es behaupte, politische Gegenstände von nichtpolitischen zu unterscheiden; im Uebrigen so habe der ate Artikel des Gesetzes schon den Fall vorausgesehen, wo ein literarisches Blatt sich über die Politik verbreiten möchte, indem es in diesem Artikel ausdrücklich heiße: daß in dergleichen Fällen dem betreffenden Journale die Dispen⸗ sation von der Caution entzogen werden sollte; da man nun hiernach der Regierung Verstand genug zutraue, um zu ent= scheiden, ob eine Zeitschrift die ihr angewiesene Grenze über⸗ schritten habe oder nicht, so musse man mit um so größerem Rechte auch den Gerichtshöfen, die täglich üͤber weit schwierigere Faͤlle zu erkennen hatten, eine gleiche Unterscheidungsgabe zu⸗ muthen. der einzige Unterschied waͤre der, daß die Regierung bei verschlossenen * ren, die Tribunaͤle aber erst, nachdem sie den
Procurator und den Angeschuldigten gehort, entscheiden würden; die Einwendungen, die man gegen das Amendement des
des Hrn. Devanr vorgebracht haͤtte, wurden sonach durch den Iten Artikel schon hinlänglich widerlegt. Der Redner war schließlich der Meinung, daß wenn man die nicht poli⸗ tischen Blätter auch nicht seder Cautionsleistung völlig über heben wollte, man doch, hinsichtlich ihrer, die für politische e, festgesetzte Caution von 200,900 Fr. bedeutend herab⸗ etzen müßte, da jene er , weniger Gefahren darböten er Großstiegelbewahrer meinte, daß es in diesem Augenblicke . darum handle, zu unter suchen, ob, was die Urheber des Gesetz Entwurfes als Regel ange⸗ nommen haben, Ausnahme werden solle, und ob umgekehrt, was sie als Ausnahme betrachtet, Regel werden solle; in so fern man, äußerte er, von dem n, n, Ge⸗ sichtspunkte ausgehe, muͤsse man, wenn man doch irgend eine Zeitung vor der andern be unstigen wolle, gerade die politischen begünstigen, weil das Recht, die Handlungen der Regierung vor den Richterstuhl der öffentlichen Meinung zu ziehen, den wesentlichsten Inhalt der Staats-Verfassung ausmache; Hr. Dupin habe behauptet, daß der dritte Arti=⸗ kel des Gesekzes schon der Regierung die Unterscheidung po⸗ litischer Artikel von nicht politischen, zuerkenne, und da man daher den Gerichtshöfen eine gleiche Untersch dungsgabe zutrauen müsse. Die Antwort auf diesen Einwand sei aber sehr einfach; wenn nämlich die Regierung, welche einem Blatte die Besugniß ertheilt habe, ohne Cau⸗ tionsleistung zu erscheinen, diese Befugniß zurücknehme, so⸗ bald die daran gekunpften Bedingungen nicht erfüllt werden, o bediene sie sich nur ihres Rechtes, wogegen, wenn man alches den Serichtshösen äberlaffe, man ihnen dadurch eine Macht einräume, wovon sie einen willküͤhrlichen Gebrauch machen könnten; übrigens sei man in einem gefährlichen Irr⸗ thume befangen, wenn man den Kuͤnsten und Wissensch dadurch einen Dienst zu erzeigen glaube, daß man das vllegium fuͤr sie verlange, gehaltlose Schti en herausgeben zu duͤrfen; gerade die literarsschen Blätter verlangten eine rößere Reife, und könnten daher, wenn auch die Wissen⸗ chaften und nützlichen Entdeckungen im immerwährenden Fortschrelten begriffen wären, doch mit den gewohnlichen Ta— esbegebenheiten ünmöglich Schritt halten; in England er⸗ chlenen daher auch die wichtigsten wissenschaftlichen Journale ahrlich nur viermal, und von den rein literarischen Blat tern einige wöchentlich, andere nur monatlich; er habe daher Ursache zu glauben, daß das wahre Interesse der Gelehrten und Literatoren nicht an die Nothwendigkeit täglicher Er scheinungen geknüpft sel, sondern daß letztere ihnen cher nachtheilig, als vortheilhaft sein würden. * dem Grafen Portalls bestieg Hr. B. Constant die Nednerb 2 um jenen zu widerlegen. Er nahm gleich im voraus die . der Kammer fuͤr sich in Ansprüch, da er sich gensthigt sehe, sehr