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trage des Herrn Dupin anschloß. Es bestanden sonach in Betreff der literarischen und juristischen Zeitungen dreierlei
verschiedene Meinungen: entweder, sie der höͤchsten Cautions⸗ Summe von 5000 Fr. Renten zu unterwerfen (Vorschlag
der Regierung), oder diese Summe zu Gunsten jener Zei⸗
tungen zu ermäßigen, oder . keine Taution von ihnen zu verlangen. In die jweite Klasse gehörte ein Amendement des Herrn Jars, von allen dergleichen Blaͤttern nur den dritten Theil der von politischen Zeitungen ju leistenden Cautions⸗Summe zu fordern. Dieser Vorschlag wurde aber verworfen. Ueber den oben erwahnten Antrag des Hrn. Dupln mußte, da zwei Abstimmungs⸗-Versucht durch Auf— stehen und Sitzenblelben jweifelhaft blieben, mittelst Lugel= Wahl abgestimmt werden, worauf derselbe mit einer Mehr eit von 9 Stimmen giâz gegen 1835 ebenfalls ver wor— en wurde. Dieses Refultat erregte einige Sensation. Jetzt m die Reihe an das obige Amendement des Grafen von Sesmaisons, die Cautlon fuͤr die mehrerwähnten Blatter auf die Hälfte herabzusetzen; auch uͤber dieses mußte durch Kugel, Wahl abgestimmt werden; dasselbe wurde aber mit einer Mehrheit von 11 Stimmen (180 gegen 173) gleich- falls verworfen. Ein anderer Paragraph des zweiten Ar— tikels bestimmt, daß alle Zeitschriften, die monatlich höͤchstens nur einmal erscheinen, so wie die Tages- Blatter, welche bloße Ankündigungen enthalten, von jeder Caution befreit sein sollen. Hier hatte Hr. Thénard verlangt, daß 1) auch alle Kunst, und wissenschaftlichen Blätter, so wie ) alle in fremden Sprachen herausgegebenen Zeitschriften gleichfalls von der Cautlons⸗ Leistung befreit werden, und mehrere andere Deputirte hatten dabei noch verschiedene Unter⸗Amendements gemacht. Hr. Thénard hlelt einen langen Vortrag zur Un, rerstuͤtzung seines Antrages. Er meinte, daß die wsssenschaft⸗ lichen Blatter seit den letzten 40) Jahren in Frankreich be⸗ deutend zugenommen hatten; es gäbe deren ge, mn 120, 2 zweimal im Monate, einige aber auch einen
Tag um den andern oder gar tg. lich erschienen; hieraus inge klar hervor, daß man sich — 4 — mehr wie onst zu unterrichten suche. Das Genie, fuͤgte der selbe hinzu, ließe sich nicht vererben, da es eine Gabe des Himmels ware, wohl aber der Unterricht; man muͤßte alss die Verbreitung desselben durch gute literarlsche und wissenschaftliche Werke moͤglichst zu be= guͤnstigen suchen; die Verfasser des vorliegenden Gesetz⸗Ent⸗ wur fes
vier Akademien, ein, den Kuͤnsten und Wissenschaften aus- schließlich gewidmetes Journal, sobald dasselbe wöchentlich nur einmal erschiene, von jeder Cautions-Leistung frei zu sprechen; hiernach könnte allerdings sein Antrag als uͤber⸗ uͤssig erschelnen; man mußte indessen die Möglichkeit vor⸗ aussetzen, daß an die Stelle eines nationalen Ministeriums ein partheiisches trͤte, in welchem Falle ein Schriftsteller noch so viel Talent und Fahigkeiten wuͤrde besitzen konnen, ohne der Cautions⸗Leistung uͤberhoben zu sein, wenn anders er sich nicht zu der von der Verwaltung beguͤnstigten Parthei be⸗ kennte; im Uebrigen, so enthielte der obige Ite Artikel eine Art von Privileglum, indem man danach dem einen Schriftsteller wuͤrde bewilllgen koͤnnen, was man dem andern versagte, und die Willkuͤhr daher zur einzigen Richtschnur dienen wurde. Durch alle diese Gründe, schloß der Redner, halte er sein Amendement fuͤr hinlänglich gerechtfertigt und stimme dage—⸗ ten fuͤr die Verwerfung des ganzen dritten Arttkels. Der ** von Laborde verlangte, daß die von der Akademie der schoͤnen Kuͤnste und Wissenschaften herauszugebenden Blaͤtter nicht die einzigen begünstigten wären. „Ich gehöͤre,“ äußerte derselbe, „ju einer minder glänzenden, aber auch minder kampflustigen Akademie, zu der der Inschriften und schoͤnen Wissenschaften; sie ist die einzige, die ein wissenschaft⸗ liches Blatt (das Journal de Sarans) herausgiebt, dessen Kosten der Großsiegelbewahrer bestreitet, und welches zu Abonnenten nur Diejenigen hat, denen man es unentgeltlich zuschickt. (Allgemeines Gelaͤchter) Ein solches . ver⸗ dient wohl eine Ausnahme.“ Der Vicomte v. Laboulaye lobte die Absichten des Hrn. Thénard, glaubte aber, daß die den Kuͤnsten und Wissenschaften zu gewährende Aufmunte—⸗ rung von dem Könige, als dem ersten und vornehmsten Be— schützer derselben, ausgehen muͤsse, und daß sonach der dritte Artikel in dieser Beziehung Alles enthalte, was man billiger Weise verlangen koͤnne. Der See⸗Minister bestieg die Rednerbuͤhne, um die Behauptung zu widerlegen, daß das Ministerium durch den 3ten Artikel gewissermaaßen ein Privilegium habe einführen und sich eine Art von Cen⸗ sur habe sichern wollen; dieser Artikel beabsichtige allein den Kunsten und Wissenschaften einen angemessenen Schutz angedeihen zu lassen, und niemals werde das Ministerium
ätten dieses auch wohl gefühlt, und daher im 3zten Artikel festgesetzt, daß der König, auf den Antrag einer der
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werdet Ihr, statt ihn zu bes
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seine ri , eines literarischen Blat ⸗ tes, auf, den Antrag einer der vier Akademien, verweigern; Hr. Thénard habe behauptet, daß die Ernennung eines am, tinationalen Ministeriums andere Grundsätze herbeiführen koͤnnte; ein solches Ministerium wuͤrde aber nur mit einer ebenfalls antinationalen Mejorität bestehen kzunen; und traͤte dieser Fall semals ein, so wurde es der Kammer auch freistehen, die bestehenden Gesetze zu ändern, und alle gegen, wärtigen Vorsichtsmagßregeln würden sonach als überflüssig erscheinen. Nach dieser Auseinandersetzung wurde uͤber den obigen 1sten Theil des Amendements des Hrn. Thenard ab—⸗ gestimmt, und derselbe mit einem unerheblichen Unter⸗Amende⸗ ment des Grafen v. Laborde angenommen. In Betreff des ten Theils desselben, die Zeitungen in fremden Sprachen betreffend, hatte der Baron v. Sch on en verlangt, daß man die Exemp⸗ tion auch auf die Zeitungen in todten Sprachen ausdehne. Dieser Vorschlag wurde zuvörderst angenommen. Der Großsiegelbewahrer machte indessen die Bemerkung, daß man das Amendement des Hrn. Thénard anders . fassen muͤsse, da Frankreich Departements habe, in welchen Deutsch gesprochen werde, und wo man mithin die Deutsche Sprache nicht als eine fremde betrachten könne; dagegen machte der See⸗Minister die Versammlung darauf auf⸗ merksam, wie sie einerseits kein Privilegium begründen wolle, und andererseits doch dadurch, daß sie einer Zeitung das Recht einräume, in fremder Sprache ohne Cautsons-Lelstung u erscheinen, ganz eigentlich ein solches Ptivilegium einführe. mie brachte Hr. Dupin der Aeltere eine andere Abfassung des Thenardschen Amendements in Antrag, wonach jeden nichtpolitische Blatt, welches in einer andern, als der Fran zösischen Sprache erscheint, von der Cautions, Leistung dis pensirt sein soll, und diese Abfassung wurde endlich ange⸗ nommen. Es bleibt jetzs von dem 2ten Artikel nur noch ein Paragraph zur Berathung uͤbrig, woruͤber die Discus« sion am folgenden Tage beginnen sollte.
Paris, 11. Junl. Die Gazette de Franee enthält abermals einen gegen das Ministerlum gerichteten Artikel, worin dasselbe der Schwache und Ohnmacht beschuldigt wird, und an dessen Schluß es heißt: „Wir werden nie aufhören den furchtsamen Rathgebern des Königs zu wlederholen durch Eure Schwachheit werdet Ihr den Ereignissen, für die Ihr besorgt seid, nicht 2 Wenn Ihr den Libe⸗ ralismus fürchtet, so , r, hn; durch Zugestandnssse
nftigen, ihn nur aufmuntern, und ihm neue Kräfte leihen; laßt Ihr ihn fortbestehen, so wird er Euch verschlingen. Der Krieg mit ber Revolution. allein kann das Leben der Monarchie sichern.“
Das Journal du Commerce vom gten d. M. war der Post angehalten worden, und zwar, wie dieses Blatt nunmehr erklärt, aus folgenden Gründen; dasselbe enthielt einen Artikel uͤber das neuerdings in der Kammer zur Sprache gebrachte Monogram J. II. S., welches, so hieß es darin, von Einigen durch Jesus hominum Salvator (Jesus Hei⸗ land der Menschen) von Andern durch Jesu humssis Socicias (die demuͤthige Gesellschaft Jesu) ausgelegt wurde. Da in dem betreffenden Satze das Wort berüchtigt zweimal
sehr nahe hinter einander vorkam, so wollte der Corrector
es das zweitemal durch die Worte: allju berühmt ersetzen; statt aber das Wort berüchtigt wegzustreichen, strich er aus Versehen das in der Spalte unmittelbar daruber befindliche Wort Wenschen, aus, so daß es nun statt „Jesus, Heiland der Menschen , esus allzu berühmter Heiland“ hieß. „Wir wuͤrden,“ Jagt das . du Commerce, „in keine so weitläuftige Erdrterung diefes Versehens eingegangen fein, wenn die Behörde nicht eine fo große Wichtigkeit auf ein an sich unbedentendes Ereigniß gelegt hätte. Wir erfahren auf indirectem Wege, daß unser Zeitungs- Blatt auf der Post an= gehalten worden ist; diese Maaßregel sst uns nicht not sficirt worden, und wir wissen nicht, mit welchem Rechte die Ver⸗ waltung sich erlauben konnte, über unser Eigenthum zu ver⸗ fügen, ohne uns auch nur davon zu benachrichtigen. Die Gazette de France denuncirt uns heute Abend dem öffent lichen Minlsterium mit einem Gefühle des Un willens und des Abfcheus. Zeitungsschreiber, welche täglich dergleichen Versehen begehen konnen, sollten die ersten fein, die uns rechtfertigten, und Niemand, der nur einlgermäaßen mit dem Zeltungsdrucke vertraut ist, wird ein durchaus zufalliges Er⸗ n. uns als ein Saxrilegium anrechnen wollen. Wir fuͤrchten nicht, daß unsere Leser uns verkennen werden; sie wissen, daß wir unsere Meinungen frel und offen darle⸗ en, aber daß wir ehrwürdige Gegenstände auch mit Ehr— kene behandeln. Wenn wir uns aͤber Sachen der Religion auslassen, so pflegen wir unsere Sprache dem Ernste des