1828 / 159 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Amtliche Rachrichte n. Kronik des Tages. Bekanntmachung..

ö Home. Die hierunter bewiesene Nachsicht und Ge

keit ist aber

Mißbt benutzt worden, so daß solche

er fortdauern kann.

Taxe vom 24sten t, muß daher

z 3 die mit der Abholung beaustragten Personen mit der nöthigen . ob und welche von den etwa

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für . einmal angenommen . werden kann. = a. M., den 19. Juni 153285.

General ⸗Postmelster ö ö

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Chaussirung n Perlebe f ö end von Vellahn vorgeschritten ist. Auf diefer Tour be—⸗ trägt die a von Berlin bis Hambnrg 35 Meilen, während sie bisher über LÄbthsen 37 Nellen betrug—

Die Fahrposten und die , , h herselben Tageszeit wie bisher, von Berlin ab, die Schüelsposten aber werden, anstatt bisher resp. um 5 und 31 ihr Nachmüt a,. künftig erst 7 Uhr Abends, Mittwoch, Sonnet stan c ß Sonntags von Berlin r Santfurt a. M., den in. Jun 1823.

Der General Postmeister Nag ler.

———

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Frankre d ch.

Depntirten⸗-Kammer; An der Sitzung vom

10 * wurden die Berathungen über den Preßgese⸗ f sortaesetzt. Der ĩete K des Amendements

—— Tbänard, wonach alle solche Blätter, welche bloße en enthalten, der Caution überhöben sein soll⸗

en, wand, so wie ein Zusatz der Cemmission, angenbmmen, äber den ganzen zten Artikei abgestimmt. jedoch die beiden Königlichen Commissarlen, Dr e, w, Deegainot de Pampesnne, daß der nunmehr fehr lange Arifeel gethellt werde. Dieses geschah, und der Artikel, welcher jetzt den Aten und zten bildet, and der Lie Tammer durch fänf rolle Sitzungen beschastigi hat, wurde endiich in folgender Absassung angenommen,

) Den sten Artikel des Oese Entwurfes . 9. a ele sen,, , n nns bahn m mn n,

Berlin, Donn er st ag den ligten Juni.

erscheint, so beträgt die

Atademien.

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Mrt. ö 28 n f die 2 oder eitschrift sind, vor gehalten, eine 9. e. w Ke das Journal oder die Zeit⸗ schrist ͤftey, als jweimal wöchentlich, sei es nun an einem bestimmten Tage, oder Lieferungsweise und unregelmäßig aution 6900900 Franken Renten.

8 Dreiviertel Summe, wenn das Jour⸗ nal oder die * ü

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eitschrift wöchentlich zweimal erscheint. Sie

beträgt die Hälfte dieser Summe, wenn das Journal oder die Zeitschrift nur einmal wöchentlich erscheint. Sie beträgt den vierten Theil derselben, wenn das Journal oder

die Zeitschrift nur mehr als einmal monatlich erscheint. Die

Caution der in allen Departements, mit Ausnahme des der Selne, der Seine und Oise und der Seine und Marne, herauskemmenden Tagesblaͤttet, wird die 50,00 Seelen und daruber haben, 2000 Fr. 4 und in den übrigen Städten 1260 Fr. Renten, für alle solche Journale und Zeitschristen aber, die in minder kurzen Firisten erschelnen, nur die Haͤlste dieser Summen betragen.“ „Art. 3. Von jeder Cautions, Lesstung befreit sinde 1) die Journale und Zeitschriften, die nur einmal im Monate oder noch seltener erschelnen; 2) die Journale und . ten, die entweder den mathematischen, ph Natur- wissenschaftlichen, oder gelehrten forschungen, oder den mechanischen und freien Künsten, also k 7 1 ,, . und der schönen K des 2 stituts beschäftigen, ausschließlich gewidmet sind; 3) die Jour, * . die der Politik —— der anderen, onders au ten, Keuntulß- Zweigen gewidmet sind, in sofern dieselbin hoͤchsten s mehr als zweimal in der 1 ö * . he andern als der Französischen Sprache herausgegeben werden; ) die Zeitschriften, die ausschließlich zu Le . Ankuͤudigungen, gerichtlichen Bekanntmachungen, 5 nissen der gelandeten Schiffe und ihrer Ladung, Gerken Preis, Zetteln und andern laufenden Preisen dienen. Jede Ueberttetung der Bestimmungen des gegenwärtigen und des vorigen Artikels wird, dem Art. 6 des Gesetzes vom 9. Jun. 1819 Leg. bestraft.“ . er Präsident verlas hierauf den ten Artilel (den zten des Entwurfs), welcher von den verantwortlichen Geschäfts⸗ fuͤhrern handelt, nebst den verschledenen dabel in Vorschlag gebrachten Amendements; in einem dieser letzteren verlangte der General Sebastilani, daß die Zeitungs - Eigenthümer einen oder mehrere verantwortliche Redacteur;. zu stellen verpflich. tet würden, welche mindestens an dem Fonds des Journals mit einem Funfzehntheil, ober an der Eautsons Lesstung mit einem Viertel betheiligt wären, und die in den obgedachten drei Departements zo Fr., ober in den ubrigen 159 Fr. an directen Steuern zahlten. „Wenn Sie,“ so le, der Sebastiani die Rede, worlüi er fein Amendement näher ent wickelte, meinen Vorschlag annehmen, so werden Sie einen großen Schritt zur Verbefferung unserer Preß Gesckgebung gemacht haben, und es wird Ihnen alsdann nur noch einer zur volligen Sicherstellung der. . übrig bleiben, nämlich die ueberweifung der Preß Vergehen an die Ge— schwornen⸗ Gerichte; so lange dieses letztere nicht geschieht, wird unsere Preß-Gesezgebung immer nur transitorisch feln. Wohl weiß ich, daß die Preßfreiheit manches Uebel erzeugen lann; aber neben dem Uebel befindet sich auch jedesmal das Mittel dugegen, da, was ein Journal gesagt hat, von einem andern widerlegt werden kann. Auch läßt sich nicht läug⸗ daß aus der Preßfreiheit manches Gute hervorgeht.

herbei zu fuhren. 2

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Arbeiten und Nach⸗

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gebe zu, daß dicselb. im Stande ist, das Land n Vc. wegung zu setzen, aber nie eins Umwäliung ö

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in denjenigen Städten,

sich die drei

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