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Bel der gegenwartigen hlestgen Gewerbe Ausstellung nehmen die . : . 536 Fabricate des ö. 28. besonders die Aufmerksamkeit des Publikums n Anspruch. * * 2 Uuusete Pfandbtlefe stehen . 8*. 6 De n t ich lan d... .
Mainz, vom 12. Junl. Ihre K. H. die Erlauchte FGemahlin Se &. H. des Prinzen Withetni von Preußen, sind gestern Mittag in Begleltung hoher Familie und Ge, solge von Hessen Homburg wieder zurückgekommen. 2
Se. K. H. der Etprinz von Hessen⸗Darmstadt kamen in Begleitung Seiner Erlauchten Gemahlin K. H. und Ge⸗ folge gestern allhier an, und sind nach einem Aufenthalt von einlgen Stunden wieder zurückgefahren.
München, 12. Jun. In der gestrigen 9sten Sz, zung berieth sich die te Kammer über den Veschluß der Dammer der Reichsräthe in Betreff des Malz, Aufschlages. Das Verlangen dieser letztern, daß den Patrimonial Gerich⸗ ten J. Klasse die Judikatur im Aufschlags, Defraudat sons fal len zustehen solle, wurde von mehreren Rednern und dem Regierung. Comnmisfair selbst, als constitutionswidrig darge⸗
und zuletzt mit se gegen 2 Stimmen verworfen. Den igen Modifikationen der Reichsräthe wurde beigestimmt.
d erstattete der Abg. v. Dippel den Bericht uͤber die
Schuldentilgunge / Rechnungen. = Spanien. Madrid, 2. Juni. Die hiesige Zeitung vom 3.1 v.
M. enthalt na den Königl. General⸗Pardon „aus Pampelona — 2 desselben aner, welcher in Form eines Dekrets an den Minister der Gnaden, Herrn Lalo⸗ mard? abgefaßt ist“ Um durch einen neuen Veweis Mel— ner Gnade, das Andenken an Meine nach denen, am linken Ufer des Eüro gelegenen
8 bevorstehenden heiligen Sanct Fernando Festes werde, se habe Ich allen densenigen Verbrechern eihrn General⸗ Dardan kemilligt, welche sich in dem Falle besinden, daf, ai theilba tig zu werden und zwar namentisch denjeni=
*. 1 ö 3 ö Marine ⸗ aus den y , , . aus Gefängnißen schuld — Trun⸗/
kenheit ergeben sind, Wunden beigebracht und Beleidi—⸗ gungen in hohem Gtade zugefügt, zur Entweichung von Gefangenen beigetragen, nächtliche und tumultuarische Un— ruhen und Bewegungen veranlaßt, falsche und beunruhl= gende Gerüchte verbreitete, verbotene Waffen gefuhrt, in. wilder Ehe gelebt und ähnliche Verbrechen begangen haben. In biesem General Pardon sind alle däesanigen Ver, brecher zu begreifen, welche der gewöhnlichen Jurisbifton sowohl, als auch der Kriegs Marine und Finanz! Departe, ments, Tribunälen, so wie allen übrigen Gerichts arkelten unterwerfen sind, und die sich in den Gefängnißen der Halbinsel und der zunächst gelegenen In seln befinden, es mo, gen in dem gegen sie eingeleiteten Kriminal Verfahren Sen⸗ tenzen in erster oder leäter Instanz erlassen worden sein, so wie auch diesenigen, weiche in den Prastdien ader Arse— nälen, fur begangene vorerwähnte Verbrechen lhre Straf⸗ Zeit aushalten, mit der Bedingung jedoch, daß sie zu kel⸗ ner lätgeren Anzahl Jahre als zu fünf Jahren verurtheslt worden sind, außerdem aber muͤssen die, wegen Desertson oder wegen anderer Vergehen zum Straf-⸗Regiment creni- rute üs ein Ceuta versekten Andividuen die Zeit ihrer Dienst Kapstulatlon in gedachtem Negiment erfüllen. 66 General⸗Pardons sind nicht theilhastig: Die, jenigen welche Verbrechen der beleidigten Majest t, so⸗ Pohl der göttlichen als der meuschlichen — die, welche sich der Treulosigtest gegen den Monarchen schuldig gemacht haben; rdereines Prie sters; Faliche Münzer, Spione, Wenn; brenner, Gottes lasterer, Knabenschänder, die, welche Diebstahl, Derrug im Handel md Wandel, Versälschung von Doku nenten rerüet, welche sich der handhabenden Justiz, der bemaffaeten Sewalt und der Deuaniers mn gewaffueter Band wider fegt, welche sich eines Unterschlesfes im Ressort Meines Finanz- Departements, durch Unteriassung der zu. erfüllenden Pflichten und durch Verab saãumung des schul⸗ digen Dienst Eiers schuldig gemacht haben; di: welche sich estechungen haben zu Schulden kommen lassen; Verfal⸗
oder verwundet hätten, welche zu einem
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uhr verbo.
; cher z er fee * n . oder ar z . n irgend elnes
tener Artikel; die wel omman dan
Schiffes an dessen Bord, oder aber Land⸗ und Ser⸗ ; 557 waͤhrend der Aus bung ihren .
Lufstand oder zu einer Meuterei am Bord Meiner Schiffe 6
nen Landtruppen Veranlassung gegeben oder Jolche zur
uusführung gebracht und endlich die, Yeiche auf fegt
elne Weise beabsichtigt hätten, die zur Beherrschung Mel, ner Königreiche eingeführte Ordnung der 53 dee ,. oder eine Veränderung darin vorzubereiten. . Ich verordne hiermit, daß dieser General Pardon ö
nur allein auf diejenigen Verbrechen ausdehnen soll, wel e vor Bekanntmachung desselben begangen worden sind, kei⸗ nesweges aber auf diejenigen, welche nach gedachter Be= kanntmachung begangen werden möchten. In Ausübung Meiner Königl. Gute, habe Ich jenen 8 e
perlasten und e , .
gleichfalls auf diejenigen Verbrecher ausgedehnt, wel Landesflüächtig, abwesend und in contumaciam verurtheilt worden sind, und verstatte Ich denen, welche sich inner alb der Halbinsel und auf den zunächstgelegenen Jaseln auf halten, drei Monat und denen außerhalb der Spanischen Monarchie sich befindlichen Verbrechern, eine Jahres-Frist, binnei welchgedachter Zeit solche sich bei irgend einer Ge, richts barkelt zu stellen haben, ju dem Letztere gehalten ist denjenigen Tribnnälen sogleich Bericht zu erstatten, wo das Erlininal Verfahren gegen die sich gestellten Verbrecher ein⸗ geleltet worden sein möchte, damst zur Erklärung der Er⸗ theilung des Indults oder General⸗Pardons geschritten werden könne. Ich erkläre endlich noch, daß bei denjenigen Verbrechen, wo esn beleldlgter Theil vorhanden wäre, ob⸗ schon in vorgeschriebener Form zu Werte gegangen sein möchte, der General, Pardon nicht soll bewilligt werden, ohne daß die Verzelhnng des beleldigten Theils vorher er⸗ halten worden sei, oder die Erstattung des quaest. Quan. tums, in Fallen wo es auf eine Gesd-Sache oder Geld⸗ Strafe ankommt, und (st dle ser Ümstand in Ber ücksich⸗ tigung zu nehmen, wenn das bestrltten? Quantum oder die Geld Strafe dem Fiskus felbst wenn esnes oder das andre
Pampeluna, 31. Mal. Der hiesige Aufenthalt scheint Ihren Mahestäten sehr zu gefallen, und der Konig hat uͤber den Empfang, der Höchstdemselben geworden, und die ver⸗ anstaltere Festlichkelt Seine besondere Zufriedenheit bezeigt. „ Uebermorgen gedenken Ihre Majestãaten . zu m aten wer⸗
sich nach Biscaya zu begeden. und — 10ten da⸗ Bilbao 1
an anlangen unt 16ten follten 27 eintreffen. 25. Mai
selbst ble Pertug al.
Nach Privat⸗ Nachrichten aus Lissabon vom
(in der Quotidlenne) hatte der Vicomte de Santa? Marta, derselbe, welcher auch am 27. Mal 1873. den Infanten Dom Miguel * Villa Franca. unterstützte, sich an die Spitz. des in. Mlrandola als Vesatzung stehenden Regiments g stellt und war mit demselben und einer dem Regiment s) anschiießenden Menge von Milizen und bewaffneten Bauern. gegen Braga vorgerückt, und, welches er dann, nachdem das Ite und gte Jufanterle⸗ Regiment sich von da zurüͤckgezo⸗ gen hatte, besetzte. Letztere Truppen waren nach Porto marschirt 3
„In Lissabon, so wie in den Alemteso, Algarves und Beira, nicht minder auch in einem, Thelle der Previn du Minho und in Trazos⸗ Montes, soll jenen Nachrichten zufolg:) vollkommen? Nuhe herrschen.
Zu Lissabon macht man die groͤßten Anstrengungen fur
Bewaffunng und Aufbringung der nöͤthigen Geldsummen, aus den ersten Familien durch Dart el⸗
dem Denunzlant zukäme.
Provinzen Estremadura,
wozn selbst Damen chung ihrer Kostbarkeiten beitrugen.
Zu Setubal habe sich (heißt es ferner), bald nach Be⸗ kanntwerdung der Ereiguisse in Porto, ein royalistisches Re⸗ giment von ao Mann gebildet. Die Sache des Prinzen sei, bꝛrhauptet tie Quotidlenne, die Sache ber Natson ger worden; — er hat in einem am 2m sten erschlenenen De cret erklart, daß er nunmehr den Oberbefehl über di: nach Porto rückenden Truppen übernehmen werde. ;
— Nachstehendes 1st der vollständige Inhalt des obge⸗ dachten, in der Lissaboner Hosseitung enthaltenen Deere; „Da eine sehr große Anzahl Personen sich freiwillig gegen mich erboten haben, zu meinen Gunsten und zur Verthei⸗ digung des Vaterlandes die Waffen zu ergreifen, ich aber gegenseitig denselben einen un zweifelhaften Bewels meiner hohen Achtung und des großen Werthes, den ich auf ihr rechtliches und muthiges Anerbieten lege, geben will, so
habe ich es fur angemessen erachtet, zu verordnen, wie ich