1828 / 161 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Redner mit verschraͤnkten Armen auf der Tribune 2 blieb. Nach wiederhergestellter Ruhe äußerte derselbe end⸗ lich: daß es in den Augen des Gesetzgebers voͤllig gleich sein möͤchte, ob der Name des Geschäftsfüͤhrers in der Zeitung obenan oder unten stehe; diefer bliebe immer fuͤr den Inhalt

verantwortlich; der Unterschied wäre aber der, daß in dem

; erstern Falle der Geschäftsführer, moralisch betrachtet, nicht das Ansehen habe, als ob er den Gesammt-Inhalt der Zei—⸗ tung allein übernehme; und dies sei nicht mehr als billig, wenn man nicht allen Haß und alle Unzufriedenheit auf das Haupt eines einzigen Mannes haufen wolle; man muͤsse sich mit der mor a⸗ lischen Verantwortlichkeit . und, mit einem Worte, ein

ahrheits-Gesetz und kein Lügen - Gesetz machen, welches un⸗ fehlbar der Fall sein würde, wenn man den GSeschãfts führer zwingen wollte, seinen Namen mit unt Artiken 5 die gar nicht von ihm herrührten; dem Geschäftsführer wurden ohnedies schon lästige Bedingungen genug aufgebür— t und es schiene ihm (Constant) daher in jeder Beziehung . wenn der Name desselben dem Zeitungsblatte vorgedruckt würde. Der Marquis v. Chauvelin schloß sich dieser Ansicht an, und bemerkte, wie unrecht es sein würde, wenn man einen verdienstvollen Mann, einen be— ruͤhmten Gelehrten, einen Pair oder Deputirten, einen Chä— teaubriand oder Käratry zwingen wollte, seinen Namen un, ter die letztz Spalte der Zeitung zu setzen, welche in der Regel nur Handels-Anzeigen, Heiraths-Anträge und Ankuͤn— digung: von geheimen Arzneimitteln enthielte. Der Mei— nister des offentlichen Untercichts glaubte, daß die

Verantwortlichkeit vor dem Gesetze wie vor dem um

dieselbe sein würde, der Name des Geschäftsführers möchte

nun uͤber oder unter der Zeitung stehen. Der Baron Me, ch in wunderte sich, daß Herr v. Vatimesnil von einer Ver⸗ antwortlichkeit vor dem Publikum spreche; man wolle also, meinte er, den Saamen der Zwietracht ausstreuen, und die tumultuarischen Scenen während der Revolution sich er⸗ neuern sehen, welche zuletzt die Zerstoͤrung der Buchdruckereien zur Folge gehabt haͤtten. Hr. Bo ur d eau erklärte, daß er die Worte des Ministers auf seine Rechnung nehme; die von den Geschästs⸗ führern verlangte Verantwortlichkeit trage den Stempel der ochherzigkeit an sich; Jedermann sei seinein Gewissen, dem esetze ünd der ganzen Gesellschaft von seinen Handlungen echenschaft schuldig, und die Ehre sei eine moralische Ver⸗ antwortlichkeit, die kein rechtlicher Mann vernachlaäs oder verachten duͤrfe. Der Eingangs erwähnte Vorschlag des

Hrn. Daunant, den Namen des Geschaftsfuͤhrers der Zei= tung vorzudrucken, wurde hierauf mit schwacher Stimmen⸗ Mehrheit verworfen. Herr Firmin Didot verlangte

demnaͤchst, daß man dem Paragraphen, wonach ein Buch⸗

drucker in eine Strafe von 500 Fr. verfällt, wenn er den

Namen des Geschäftsführers auf dem Zeitungsblatte zu be—

merken vergißt, noch ausdrücklich hinzufüge, daß dem Druk⸗ ker in keinem Falle sein Patent entzogen werden könne. Hr.

Constant erklärte, daß er sich diesem Antrage um so mehr anschließe, als die Gesetzgebung über die Buchdrucker

im höchsten Grade ungerecht und abscheulich sei. Der Minister des Innern äußerte, daß er dem Vorschlage des Herrn Didot keine besondere Wichtigkeit bellege, dage⸗

gen dürfe er einen Vorwurf, den Hr. B. Constant den Mi— nistern gemacht habe, nicht unerwidert lassen; der selbe 3 nämlich geäußert, daß, als zu Anfang der diesjährigen Sij—⸗

zungen eine bessere Gesetzgebung über die Buchdruckereien von ihm in Antrag gebracht worden sei, er sich aus Gefälligkeit

gegen die Minister entschlossen habe, seine Proposition zu vertagen. „Ich kann versichern,“ äußerte der Vicomte von

Martignae, „daß wir uns, weder laut noch stillschweigend,

verpflichtet haben, in der diesjährigen Sitzung ein neues Ge— setz aber den Buchhandel und die Buchdruckrreien vorzule⸗

gen; denn wir verstehen uns zu nichts, was unsere Kräfte nbersteigt. Die Kammer muß uns die Gerechtigkeit wider⸗ ahren lassen, daß seit den fuͤnf Monaten, daß wir die ös⸗ entlich Angelegenheiten leiten, wir die Zeit, worüber wir

ö verfugen hatten, nicht unnütz haben 2 lassen, wir ihr vielmehr wichtige Gesetz Entwürfe vorgelegt ha—

ben, und daß uns noch manches zu thun übrig bleibt, bevor

wir . Sitzung schließen können Gerade was den Buchhandel und die Buchdruckereien betrifft, 2 wir gethan, was in unserer Macht stand; man bezeichnete uns

Departements, wo sich die Buchhändler und Drucker nicht

in hinreichender Anzahl besänden, und sogleich sind neue Pa⸗;

tente ausgefertigt worden. Das Ministerlum hat sonach Al⸗ les ersallt, was es versprochen batte, und vielleicht noch

. Machdem noch Hr. Duvergier de Hauranne dem

Minister des Junern die Gerechtigkeit hatt: widerfahren laf⸗

sen, daß er mehrere schrelende Ungerschtigkeiten feines Vor

*

gaͤngers wi ö habe, wurde aber das Amende⸗ ment des 2 n Didot abgestimmt, und d e mit starker Stimmen, Mehrheit angenommen. Der Praäͤsident

trug hierauf den letzten Paragraphen des Sten Artikels vor, welcher, auf den Vorschlag der Commission und des M quis von Chauvelin, eine unbedeutende Aenderung z ein Zusatz Paragraph des Herrn Lamandé wurde von sem selbst wieder zuruͤckzenommen nnd demnächst der g ste Artikel in nachstehender Abfassung angenommen:

„Art. 8. Eine jede Nummer der Zeitschrift muß im Concepte unterzeichnet werden, und zwar, wo nur ein

Eigenthuͤmer vorhanden ist, von diesem; wenn die 233 em.

von einer Gesellschaft, entweder in deren gemelnscha Namen oder durch Commanditairs, herausgegeben wird, von

einem der verautwortlichen Geschaäftsführer; und wenn die⸗

selbe von einer anonymen Gesellschaft publieirt wird, von einem der Administratoren. Das im Concepte unterzeichnete Exemplar wird auf das Parquet des ö Procura⸗ tors des Druck⸗Ortes, oder, in solchen Städten, wo es kein Tribunal erster Instanz giebt, bel der Malrie niedergelegt, und zwar im Augenblick: der Herausgabe, bel Strafe von 300 Fr., welche die Geschäftsführer zu entrichten haben; die Hinterlegung wird durch ein Recepisfe bescheinigt. Die Un= terschrift wird am Schlusse sammtlicher Ex mplare gedruckt, bei Strafe von 505 2 welche der Drucker zu zahlen hat, ohne daß jedoch die Zurücknahme eines Patents darauf fol— en kann. Die Unterzeichner jedes Blaites oder jeder Lie 2 sind fuͤr deren nhalt verantwortlich, und erlei⸗ den alle, durch die Publicitung der ineriminürten Artikel und Stellen, verwickelte gesetzliche Strafen, unbeschak et der gerichtlichen Verfolgungen gegen den oder die Ver= fasser der gedachten Artikel und Stellen, als Mit⸗ schuldige. Demzufolge können die gerichtlichen Verfolgungen. sowohl gegen die Unterzeichner der Blatter und Lieferungen,

als gegen den oder die Verfasser der ineriminirten Artikeß und Stellen, wenn diese Verfasser ermittelt und belangt wer.

den können, eingeleitet werden.“, ! . * Bel dem 9ten Artikel erlangte der Graf v. Laborde es, daß den Eigenthuͤmern der jetzt schon bestehenden Zeitungen zur . der verantwortlichen Geschaäftsführer, statt dreier Monate, eine eng Frist bewilligt wurde. De

Antrag des Herrn Duvsergler de Hauranne, ,. ö dieser i e, d,. j sammtlicher Zeitungs-Eigenthuͤmer, sondern nur der der Ma jorität derselben bedurfe, gab zu einer weltläuftigen Digenf. sion Anlaß. Der Minister des Innern glaubt, daß das Gesetz kein Recht habe, sich in die innere Einrichtung eines Zeitungs⸗Etablissements zu mischen, und daß man durch eine Bestimmung, wie die von Herrn Duvergier de Haurann e verlangte, dem Interesse der etwa abwesenden Actionairs offenbar zu nahe treten würde. Herr B. Con stant dage⸗ gen behauptete, daß durch die in dem ten Artikel verlangte Einmüthigkelt zur Ernennung der Geschäfteführer, Regierung ein Mittel an die gen gegeben werde, alle * tungen an sich zu reissen, da der Eigensinn eines einzigen Actsonärs, dem gewisse Speculanten seinen Anthell abgekauft haben möchten, hinreichen wurde, eine Lieitation herbelzu füh⸗ ren, worauf die Negierung, die immer reicher als der Pri= vatmann lel, die Zeitung für ihre Rechnung erstehen würde. Hr, Pardessus fragte dagegen bloß, ob die Regierung wohl, nach dem neuen Preßgesetze, gut thun würde, ihr Geld auf den Antaui einer Zeltung zu verwenden, während die bisherlgen Actionairs derselben sogleich ein neues Journal von gleicher Farb: und nur unter einem andern Titel wür den herausgeben können. Hr. Du pin der ; der seht: sich dem Antrage des und 7 di: Zustimmung sämmtlicher Eigenthümer zur Er⸗ nennung der Geschastsführer für norhwendig, dagegen ver= langte er aber, daß man es den Gerichten überlasse, die zu

die sem Vehuf⸗ sestgesetzte halbsährige Frist bei eintretenden.

serlgkeiten zu verlängern. Herr Duvergier de Hau— 8 56. sich diesem Antrage an; derselbe wurde * als es darüber zur Abstimmung kam, mit schwacher Stim=

men / Mehrheit verworfen. . ye den 134. Jun. In der Rrde, welche der

Aeltere wi⸗ Hrn. Duvergier —— 14

ö.

Graf v. Villele in der vorgestrigen Sitzung der Pairs Sam

mes über den Gesetz Entwurf wegen der & Milsson en⸗ ten gehalten hat, erklärt sich derselbe dafür, daß 8 in aprocentigen Renten gemacht werde. Es Ueß sich wobl er- warten, daß der ehemallge Finanz. Mimister sich diese Gele genheit nicht würde entschlüpfen lassen, um das Gemnslde, welches sein Nachsolger über die Lage der Finanzen bel dem Antrttt: seines Amts entworfen hatte, in einem ihm gun— stigeren Licht: darzustell: . Hr. v. Villöle läugnet es posicto,