1828 / 163 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Mitglleder der Aeademle abgesetzt, und dreihundert Generäle aus den ider, ee gestrichen hätten. Der Rebner ging hier, ur politischen Lage Frankrelchs in ihren Beziehungen über; die Landes⸗Deputsrten, meinte er, wäß⸗ ropa spiele, und Ehre der Nation, irt worden, und

Schon in der Sitzung vom 30. Mal verpflichtete ich mich, Die Versetzung der vorigen Minister in den Anklagestand in Antrag zu bringen. Dadurch, daß dieselben ausgeschieden, auf sind sie noch nicht freigesprochen, und wenn Ihnen die That · jum fachen, die ich darstellen werde, eben so wichtig als mir ten einen, so werden Sie keinen Augenblick Anstand nehmen, wer senn Männer vor Gericht zu führen, die das Land au den Ab— kund des Verderbens geführt haben; wenn dagegen meln ntrag Ihren Beifall nicht erhält, so wird derselbe minde⸗ stens den Bewels liefern, wie sehr die Opposirion es sich stets angelegen sein läßt, unsere Verfassung aufrecht zu erhalten. Es ist vor Allem nothwendig die Frage, von der gefetzlichen Verantwortlichkeit der Minister ge, die nau festzustellen. Der 1514 Artikel der Charte sagt: schäftige Bewegung in den Häfen nahme mit jedem Tage . ersen des Königs ist, unxerletzlich und heilig; feine aß. , Dies, meine Herren“, fuhr der Redner fort, „war Munstes snd verantwortlich, Im s sen Alrtitgl heißt a6: der äätzemeine Gang der Ver valtung, und hieraus con. . „Die Deputirten- Kammer hat das Necht, dle Minister an, ergiebt sich nach unserem Staatsrecht! hinlaͤnglich der Ver⸗ ; 1 zäklagen, und sie vor die Pairs-Kammer zu laden, die allein rath“ gegen den Staat and desfen Oberhaupt. Ver befugt ist, über sie zu richten: Und der z6ste Artikel fügt fen wir nunmehr nem Blick auf die einzelnen Zweige hinzu: „ie können nur wegen Verraths oder Erpressun., bieser Verwaltung, so finden wir . daß das Fingnz⸗ gen angeschuldigt werden. Vesondere Gesete werden die Min isterium le hm ausgesezten . Art dieser Vergehen genauer bezelchnen, und die gzrichtliche schritten, und daß die Mehrausgabe allein in den 5 Jahren Verfolgung derselben festsetzen.“ Allerdings sind diese Gesetze bis jetzt noch nicht gegeben worden, weil die Minister dem Bedanken, ihrer Macht eine Grenze zu setzen, keinen Raum haben geben wollen; soll man aber daraus schließen, daß sie wegen begangener Verbrechen nicht belangt und verur, theilt werden konnen? Ein solcher Schluß waͤre abgeschmackt, da sich daraus nur folgern ließe, daß die ministerielle Ver⸗ antwortlichkeit bis diesen Augenblick gar nicht bestanden hat. Sind uͤbrigens jene Verbrechen nirgends genauer bezeichnet worden? 3

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wenn er eine willkührliche oder, die persoͤnsiche Freiheit, die ganzen Umfange . betrachten, daß es auch hier wenige ; n e, e , 59 di Übrigen, den Fran, Zwelge der Verwaltung giebt, die in einzeinen Fällen me

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hen oder Pripat Eigenghums zu nahe träte, und die zur Bes den haben, so wie der strafbaren Umtriebe, deren das gedachte streitung der Staats Ausgaben bestimmten Gelder verschleu⸗ Nin ster um sich bel den vorigen Wahlen schuldig gema ht hat. derte. Im Jahre il? legte der Großsiegelbewahrer ein „RMicht minder strafbar“, fuhr er fort, „erscheint der Minister

ther gehalten werden sollte, wenn er auf irgend ein Weise en Unterrichts. Wenn es wahr ist, was sich heutiges den Artikeln 4, 5. * und 2 zuwider handelte.“ Rach Tages nicht mehr bestrelten läßt, daß iich Frankreich unter diesem Eingange , 2 2. . 53 . ö. 6. der gesammten vori zern emnaͤchst bie Hande setzen geaͤchtet ist, läßt sich da noch annehmen, daß der im Rathe der amelnen Mitglieder darfeiben; er klare? de De ' st, läßt sich da noch daß ch

existire; feine Rede, fügte er hinzu, werde daher wortlich die sind; es war ihm aber auch nicht uabekannt? als er beschul⸗ 2. lan, dis deres m vorigen Jahre abgefaßt gehabt digt ward, daß er die Nin cktehr der elben iner ee. sabe, mit alleiniger Hinzufügung einiger spaäͤtern Thatsachen. protestirte er gegen jegliche? Verbiadung. nen, und läug— Niemand, meinte er, der aufrichtig befragt würde, und eben nete, daß er ihnen irgend Schug ver 43

so aufrichtig antwortete, könnte in Abrede stellen, daß Frank., nicht ag wohl 6. M. reich unter der vorigen Verwaltung elner nenen Revolution Dasein der Jesuiten förmlich en ; eutzsgengeführt werden sollt; diz Ansteülung im Stats, daß sieben Undenrichtz, u stuchn

dienste von Feinden des Landes (den Jefuiten), der * den? 2 nicht ohne die Zustiminung der fegen die Verfassung, die Suspendirung oder Nichtvollzie, die Stiftung weiblicher Congregationen

. der Gesetz', die religiöse Unduldsamkeit, die Verkur, nicht ein Päpstliche Bulle, die. den Fe zung der Volksfreiheiten, die willkührlichen Absetzungen und nischen Kirche und den Bestimmung

der Zorn gegen unabhängige, aber unfolgsame Behörden; wioderläut, gerichtlich be Alles, bis auf die Verachtung der Kammern, zeugte von dei die Zahi der Bischofe in Vahrhelt jener Behauptung. Der Redner suchte hier aus, die Ausgaben seines Minssterlums erhohr?

fäöhrlich zu beweisen, daß die Minister sich aller diefer Vergehen feinct Susdsamkeit nicht die karthäuser, die

schulz gemacht hätten. Er klagte, daß dieselben die Wahlen Kapuziner und die Missionarien?

ver falscht, daß sie die Siebemahrigkelt der Kammer eiugeführt, testantischen Schulhalter verboten, Katholische zu⸗ . daß sie die Gleichheit vor dem Gesetz zu vernichten gesucht, nehmen? Dle Verwaltung des Ju stiz⸗ . und daß sie die Censur wieder hergestellt hätten; daß sie di: wenn eine strenge Untersuchung die dabel v

Jesuiten beschützt und sich der Ünduidsamkelt gegen alle Re— und Gewalthaͤtigkeiten zu Tage forderte, unserm itgionen, mit Ausnahme der katholischen, schuldig gemacht Lande zur Schande gereichen. Die off

hätten; daß siꝛ eine jchimpfliche Rache gegen diejenigen Ju, lich darüber einstimmig ausgespro

stz Behörden ausgeübt hatten, die nicht in ihrem Sinne hät, Baispiele anführen, wo die Bürger in ihren Rechten ge

ten erkennen wollen, und daß sie GeneralzAdvocaten, ja sogar kränkt, oder wo ihre Freihelt bedroht worden sst. So wie

haben wir