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burtsfestes Sr. Königlichen res einen glaͤnzenden Ball, zu welchem die Militair- und Civil⸗ Autoritäten, die saͤmmtlichen Officiere der Garnison, so wie mehrere Einwohner der Stadt geladen waren.
Mainz, 18. Juni. Heute fruͤh um 107 Uhr trafen Ihre Kaiserliche ö die Großfuͤrstin Helene von Ruß— sand auf Hoͤchst Ihrer Durchreise nach Ems hier ein. gleich Höoͤchstdieselben die Ihrem hohen Range gebuͤhrenden Ehrenbezeugungen abgelehnt hatten, so wurden Sie doch von Sr. Koͤniglichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preu— ßen, Gouverneur hiesiger Bundes- Festung, an der Spitze ber saͤmmtlichen Officiere der Garnison empfangen. Ihre Kaiserliche Hoheit geruheten auszusteigen und Sich die ober— sten Militair⸗Behoͤrden vorstellen zu lassen; wonaͤchst Hoͤchst⸗ Sie Ihre Reise fortsetzten.
Muͤnchen, 15. Juni. In der gestrigen 89sten Siz— zung der Kammer der Abgeordneten wurde vom Abgeordne⸗ ten Heinzelmann der Ausschuß-Bericht uͤber den Zoll⸗Tarif erstattet und dann in geheimer Sitzung uͤber die Zoll-Ord⸗ nung abgestimmt. — Man kann im Allgemeinen sagen, der Entwurf sel mit den vom zweiten Ausschusse beantragten Modificationen, dann einigen Haupt-Aenderungen angenom— men und hieraus ein Gesetz entstanden, welches dem noth⸗ wendigen Zwecke: Belebung der vaterlaͤndischen Industrit, Emporbringung des Handels haues wie der Gewerbe vollkommen entspricht, Ein Haupt— Gesichtspunkt ist daher die Befoͤrderung der Durchfuhr mit
jenen Vorsichts⸗Maaßregeln, welche die innnere Industrie und die
Sicherstellung des Staatsaͤrars fordern. In die ser Beziehung ist das Weggeld bedeutend erleichtert., Im innern Verkehr und bei der Ausfuhr wird dasselbe gar nicht, bei der Einfuhr nur von einigen hoch belegten Artikeln erhoben. Alle Bruͤcken⸗ und Pflasterzoͤlle sind aufgehoben. Die Zuweisung der Judieatur an die ordentlichen Gerichte in einem strengen, summarischen und inquisitorischen Verfahren muß der schnellen Beendigung der Processe und der Gerechtigkeit uͤberhaupt heilsam sein. Sicherheit der Industrie und des Staatsgefaͤlls forderten, daß alle die Zoll-Linie überschreitenden Waaren im Ein-, Aus- und Durchgange bei den competenten Zoll⸗Erhebungs⸗ stellen sogleich angemeldet und declarirt werden müssen. D durch die Aufhebung der Bruͤcken- und Pflasterzoͤlle in den Städten und Märkten die Gemeinden einen bedeutenden Ausfall an ihren Gefallen erleiden wurden, so werden die⸗ selben aus den Zollgefällen oder auf andere Weise hierfuͤr entschaͤdiget. Die Aufhebung dieser staͤdtischen und maͤrktischen Bruͤcken, und Pflasterzoͤlle kann aber erst dann Statt haben, wenn die Zollgefalle elne Mehr-Einnahme zu, Deckung djeser Entschaͤdigung darbieten. Hinsichtlich des Weggeldes bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. In Ansehung des vlelbesprochenen §. 37. wurde beschlossen, daß es lediglich bei der Bestimmung des §. 2. der Verordnung uͤber das Zoll⸗ wesen, vom 11. Sept. 1825 zu belassen sei, vermoͤge dessen es der Regierung uͤberlassen bleibt, zweckmaͤßige Erhoͤhun⸗ gen oder Verminderungen der Eingangs-Zoͤlle zu ver fuͤ— gen, welche jedoch, falls sie die Genehmigung der naͤch— sten Staͤnde - Versammlung nicht erhalten, mit dem Schlusse der Sitzungen beider Kammern wieder aufhoͤren. Körperliche Visttationen der Reisenden sind verboten. Zur Beförderung des Handels bestehen forthin oͤffentliche Nieder⸗ lagen, worn die Waaren 8 Tage lang frei, nachher gegen eine geringe tägliche Abgabe von 1 Heller her Centner auf— bewahrt werden. Privatniederlagen (§§. S5. 86.) werden nur soliden Handelsleuten und Gewerhtreib enden zugestanden, und koͤnnen unter Verschluß der Hallaͤmter auch fuͤr Fluͤssig— keiten stattfinden. Die Beguͤnstigungen der an inlaͤndische Fabrikanten und Manufacturen eingehenden rohen Stoffe und Halbfabrikate, welche in dem veredelten Produkte zur Wiederausfuhr kommen, so wie der aus dem Inlande zu gleichem Zwecke in das Ausland gehenden und von da iu— ruͤck kommenden Fabrikate, sind von besondern Ministerial⸗ Bewilligungen abhangig, jedoch so, daß sie moglich gleich an die mittlern und kleinern Gewerbe so gut als an die großen
verliehen, und der jedesmaligen Staͤnde-Versammlung be⸗
kannt gemacht werden. Diese Beguͤnstigungen sind wider⸗ ruflich. Hinsichtlich der Pflichterfuͤllung von Seite der Zoll⸗ bediensteten sind Strenge Vorkehrungen getroffen. Die Stadt Lindau kann, wenn die Stadtgemeinde es wuͤnscht, außer die Zolllinie gesetzt, und der Rheinkreis auf Ansuchen seines Landrathes mit einer Zolllinie umgeben werden. Der Tag
der Verkündung der neuen Zollordnung wird so ausgespro⸗—
Entfernung vom
chen, daß er mit Hinsicht auf die weiteste Entfer sohin jeder Miß—⸗
Eentralsihe der Staatsregierung bestimmt, hrauch unmoglich wird.
re unseres Großherzogs
Ob⸗
und Befoͤrderung des Acker⸗
Die oben erwahnte
ö . X 4
Bautzen, 18. Junl. Nach mehreren, durch Vorsicht
vereitelten Feueranlegungs-Versuchen zu Bernstadt in der
Oberlausitz, hat am 16. Juni die Bosheit gesiegt; denn
an diesem Tage gegen 6 Uhr Abends brach in dieser Stadt
plötzlich ein furchtbar um sich greifendes Feuer aus, durch
welches in kurzer Zeit die Kirche, von welcher nur noch die
4 Mauern nebst der Orgel und dem ausgebrannten Thurme vorhanden sind, das Pastorat und das Diaconat, das Rath ⸗
.
haus, das Amthaus, das Brau- und Malzhaus, die Muͤhle,
so wie fast alle, im J. 1825 von der damaligen Feuers— Brunst verschont gebliebenen Haͤuser, jusammen 135, in Asche gelegt wurden. Ueberdies wurde auch das an Bern— stadt stoßende Dorf Kunnersdorf von den ungeheuren Flam⸗
men ergriffen, und es wurden hier noch 35 Wohnungen .
von ihnen verzehrt. Ueber 1000 Personen verloren durch dies Brandungluͤck ihr Obdach und den groͤßten Theil ihrer Haabe. ; — J
Hamburg, 18. Juni. schwarzer Faͤrbestoff, Bablah genannt, kuͤrzlich nach Bor— deaux gekommen, und chemisch untersucht worden; es erwei⸗ set sich, daß er in den Tuchfabriken mit weit groͤßerem Nuz— en, als der Gallapfel angewandt werden kann, welcher drei⸗ mal theurer ist. Jenen kauft man in erster Qualitaͤt, zu 12 Rthlr. Pr. Cour. den Centner.
Das Dampfschiff von St. Petersburg nach Luͤbeck ist mit 9o Passagieren in 110 Stunden uͤbergekommen; es
kehrt in 8 Tagen dahin zuruͤck. Oesterreich.
Ein Schreiben aus Wien, vom 11. Jun. (im neuesten
Blatte der Allgemeinen Zeitung) meldet: Se. Durchlaucht der Prinz von Hessen, commandirender General in Galli— zien, wird sich mit einem zahlreichen Gefolge in das Haupt⸗ Quartier Sr. Majestaͤt des Kaisers von Rußland begeben, ö. daselbst waͤhrend des Feldzuges gegen die Tuͤrken ver— weilen. . Portugal. . Privatbriefen aus Lissabon vom 31. Mai (in Parlser Blaͤttern) zufolge, besteht die (letzthin erwaͤhnte) Avantgarde der — wie es in der Lissaboner Zeitung heißt — großen, von dem Infanten Regenten befehligten Armee aus 120909 Mann und sie befindet sich zu Alcobaza, die große Armee selbst aber steht 19 Meilen von Lissabon und ist etwa 29000 Mann stark
worunter 300 royalistische Freiwillige, von dem neuerdings
errichteten Corps begriffen sind. Die constitutionnelle Armee besteht, jenen Nachrichten zufolge, dermalen aus 46,0909 Mann
Linientruppen, von denen etwa 8000 zu Porto und in der
Nachbarschaft 6000 zu Coimbra und 2499, welche die Avant⸗ garde bilden, zu Eria stehen. Den Oberbefehl uͤber diese Truppen fuhrt der durch seine gegen den Marquis von Cha—
ves bewlesene Tapferkeit bekannte Oberst Vaseoncellos. —
Die Regentschaft zu Porto hat ihre Minister ernannt, naͤm⸗ e h
lich: den Deputirten Magalaäs, fuͤr die auswaͤrtigen Ange— legenheiten; den Desembargador Cadeira fuͤr die Justiz; den Deputirten Queiros fuͤr die innern Angelegenheiten und den Brigade-General Lopez fuͤr den Krieg und die Marine. Man hat am obenbemerkten Tage in Lissabon Nachricht von dem Aufstande der Ehateauneuf an die Spitze der Truppen, deren Zahl man zu 3000 angiebt, gestellt hat.
Die gefluͤchteten Spanier, die sich in der Stadt Abran⸗
tes bisher aufhielten, sind am 29. Mai in Lissabon angelangt und auf die auf dem Tajo befindlichen Pontens gebracht worden. . . ö Die Polizei hat sich im zUsten fruͤh zu dem General Caula begeben in der Absicht ihn zu arretiren; er hatte aber schon die Flucht ergriffen.
.
Ungeachtet aller Bemuhungen der Regierung offenbart
sich doch zu Gunsten Dom Miguel's nirgends Enthusiasmus.
Da es nicht moͤglich war vermittelst freiwilliger Anmeldun— gen das Corps vollzählig zu machen, dessen Errichtung nach dem (letzthin mitgetheilten) desfallsigen Decrete aus dem ein⸗ zigen Grunde erfolgte, weil man gern den Wuͤnschen der Bewohner der Hauptstadt Genuͤge thun wollte, so wird, wie man versichert, die Regierung sich bald in der Nothwen⸗ digkeit sehen, Zwangs-Maaßregeln anzuwenden.
Aus Ost-Indien ist ein neuer
Provinz Algarbien erhalten, wo sich der Oberst
Aus Porto gehen sehr selten Nachrichten ein. Die Polizei giebt
sich viele Muͤhe, sie aufzufangen; indeß versichert man, daß
die constitutlonellen Truppen, welche sehr gut besoldet werden (ein Umstand, der zu ihrer Vermehrung unfehlbar beitragen wird), schon diesseits Coimbra sind. Man will auch außer⸗
dem wissen, daß alle in den Provinzen Beira und Traz os⸗
Montes bisher befindliche Truppen mit denen in der Pro
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w Beilage