1828 / 166 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Hauptstadt eines Landes von beinahe 89 Millionen Einwoh⸗ ner. Der Gegenstand der Petition, welche ich in der Hand habe, ist eine Bitte um Unterstützung gegen die Stempel ⸗Abgabe, welche ungefaͤhr vor 11 Monaten von der Indischen Regierung auferlegt wurde. Etwas Aehnliches war nie vorher geschehen und die Bittsteller beklagen sich über diese Maaßtegel, welche sie un⸗ . unpolitisch und gesetzwidrig nennen. Ich will über diese

Aeußerung kein Urtheil aussprechen, da der höchste Gerichts,; hof in Indlen schon daruͤber entschieden hat, und die, welche Klage gegen seinen Beschluß erheben wollen, an den Gehei⸗ men Rath Sr. Majestät appelliren müssen. Aber die große Frage, um welche es sich hier handelt, ist, ob Indlens Be⸗ wohner aufgerufen werden können, einen gleichen Theil der Staats -Lasten zu tragen, bevor sie zu gleichen Vortheilen gelangt sind. (Hört!) Ich meine nicht ju Vortheilen, welche denen der Einwohner Englands . seyn sollten, sondern zu solchen, welche jeder andere Theil der Britischen

. besitzt, und durch welche diejenigen geseßtzlichen

angel gehoben werden, welche meiner Meinung nach in der ganzen civilisirten Welt nur auf Engländern lasten. Ich weiß, daß man mir, wenn ich in diese Frage weiter eingehe, schon auf der Schwelle mit der Bemerkung entgegenkommen wird, daß ich dadurch einer andern großen Frage (der, wegen

Aufhebung der Privilegien der Ostindischen Compagnie),

welche in wenigen Jahren entschieden werden muß, vorgreife.

Will man aber alle Untersuchung bis auf den letzten Augen-

blick verschieben? Dann wurden diese Thatsachen in Eile

untersucht in Eile entschieden, und die Vorthelle jenes un—⸗ geheuren Reiches aufs neue verpachtet werden. er ein⸗ zige Grund, durch welchen sich die genannte Stempeltaxe vertheldigen läßt, ist der, daß sie zur Wohlfahrt der Negle—⸗ rung nöthig ist; allein wenn man auch dles zugiebt, so kann man doch für viele von den uͤbrigen jenes Land bedrüͤckenden

Uebeln kein ähnliches Argument anfuͤhren. Ein Britischer

Unterthan darf nicht ohne Erlaubniß nach Indien gehen, so

daß dies, mit Ausnahme von China und Japan, das einzige

Land in der Welt ist, von welchem die Engländer ausge

schlossen sind. Wenn nun diese Erlaubniß nicht in gehöriger

Form ertheilt ist, so darf man keine Civil-Klage anstellen

und man muß jeden Augenblick gewärtig sein, nach dem

Gutdünken der Keen der Cempagnie 15099 Meilen weit

entfernt zu werden, eine Macht, welche häufig dem gänzli⸗

chen Ruin des Vermögens Jemandes gleich steht. 22.

andere furchtbare Beschränkung ist das Preß-Interdiet, wäh⸗ rend außer Indien uͤberall die Preßfreiheit anerkannt ist. In kleineren Colonien und in Bezug auf persönliche An— gelegenheiten mag ihr Einfluß schädlich sein; aber in Indien ist sie mehr nöthig als in einem andern Lande um nämlich die Unzufriedenheit und die Klage Gründe der Indier dem Mutterlande bekannt zu machen. Was würde das Haus von Jemand denken, welcher eine Bill in Vor— schlag brachte, deren Gegenstand ein Verbot der Geschicklich⸗ keit und des Kunstfleißes wäre? Legt aber das jetzt Indien beherrschende Gesetz nicht der Geschicklichkeit und dem Kunst⸗ eiße Schwierigkeiten in den Weg? Steht es nicht der

zerbesserung eines der größesten Lander der Welt feind⸗ lich gegenüber? Müssen nicht diese Anklagen Eugland zur Last fallen? Auf diese Gründe hler bitte ich das . diesen Gegenstend zu untersfuchen, und zu ersorschen, ob ein Gesetz, welches in der Geschichte jener Colonie, seines Gleichen nicht kennt, für die gute Verwaltung Indiens noth⸗ wendig ist. Wenn die Legislatur unseres Landes eine Ge—⸗ sellschaft bedarf, um jzne Colonie mit uns enger zu verbin— den, so late man die handeltreibenden Klassen Englands ein, sich in 26 anfäßig zu machen, so ermuthige man sie dazu durch alle in unserer Macht stehenden Mittel. Die zwei grö⸗ ßesten Uebel, welche dort existiren, sind: das Uebermaaß der Besteuerung und die Verweigerung der Zulassung von Ein

gebornen zu Civil Aemtern. Ich halte es für das Beste die

in Rede stehende Bittschrift einem besonderen Ausschusse zu uberweisen. Sollte ein solcher auch die gegenwärtigen Maͤn— gel nicht heben können, so wird er doch die Grundlage zu

6 nültzlichen Erkundigungen und Beurthellungen legen (Hört, hört!). Ich trage daher darauf an, daß die Bitt⸗ schrift einem besondern Ausschusse des Hauses übergeben werde.! Hr. W. Wynn widerfetzt, sich der Motien. Er gebe zwar zu, daß mau den Eingebornen gestatten müsse, zu höheren Civil-⸗Armtern zu gelangen, was aber die Stempel⸗ Taxe betreffe, so könne darüber nicht eher wirksam ent schieden werden, bis das Privilegium der Ostindischen Com— pagnie abgelaufen sei Hr. Hume vertheidigte den An⸗ trag. Er bemerkte, Nichts könne besser die üble Verwal⸗ tung der Indischzn Regierung darthun, als der Zustand der Eintim te dieses Landes. Von elner Bevblkerung von So

sei doch die kleine vorher erwähnte Summe

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Millionen wurde nur ein Einkommen von 22 Nillon

nen erhoben. Dies mache 5 Sc s fuͤr den Kopf, während in England von jedem Kopfe drei bis vier Pfund erhoben wurden. Hieraus müsse man den Schluß ziehn, daß eins der reichsten Länder auf der Erde, wel ches nur so unbedeutende Einkünfte lieferte, gan; schlecht verwaltet werde. Dies ruͤhre nicht davon her, daß nicht genug Artikel zur Besteuerung vorhanden seien. In En land werde kein einziger Artikel besteuert, der nicht auch Indien besteuert sei, und hier seien außerdem viele der Ab- abe unterworfen, welche es in England nicht wären. In . könne man keine Trommel und Pfeife in seinem ause haben, ohne dafuͤr eine Taxe zu bejahlen. (Geläch⸗ ter). Und bei einem so ausgedehnten Besteuerungs⸗System Alles, was man zu erhalten im Stande sei. Wir sollten (fuhr er fort) durch die Erfahrung klug werden. Wir haben schon durch die un— = Besteuerung unserer Colonien harte Verluste erlitten. Die Stempel Acte ist ein ominoͤser Ausdruck. Wir mögen uns vor Maaßregeln hüten, welche das Rachgefuͤhl der dier reltzen könnten. Lord n sagte, man müßte dieselbe Aufmerksamkeit den Bewohnern von Indien, wie denen von England zu Theil werden lassen. Hört, hort, hört). Rechtlich begruͤndete Klagen mäßten berücksichtigt werden, aber Vieles von dem, was die Bittsteller erwähnt hatten, sei ungegründet. Hr. Robert Grant meinte, wenn die Stempel ⸗Taxe gesetzlich sei, und das sei sie sei⸗ nem Ermessen nach, so wisse er nicht, warum man dem Verlangen der Vittsteller nachgeben wolle, noch weniger aber, warum darauf noch eine fernere Maaßregel gründet werden solle. Hirrauf nahm Sir James Mack in tosh seine Motion zuruck, mit dem Bemerken, er werde in der nächsten Sitzung auf eine Untersuchung des ber sprochenen Gegenstandes antragen. Der General Gas—⸗ coyne teug auf folgende Resolution an: „Es gehe aus den in den jährlichen Finanz⸗Berechnungen des laufenden Jah⸗ res hervor, daß 1826 für das Briti che Reich 24,525 Fahr⸗ zeuge, 2, 535,544 Tonnen, 167,535 Seeleute, und 1822: 23, i953 Schiffe, 2,459, 590 Tonnen, 151,415 Seeleute ein- registrirt worden seien, welches eine Verringerung von 1430 Schiffen, 175, 144 Tonnen und 16, 121 Seeleuten ausmache. Ferner gehe aus denselben Finanz⸗Berechnung en im Jahre 1826: 20, 459 iffe, 2, 353,65 Tonnen un 149,593 Seeleute, und i827: 19,135 Schiffe, 2, 150, 4534 Tonnen und 139,49 Seeleute einregistrirt worden selen; daß das Haus eine solche Verringerung nicht ohne Berrüb⸗ niß betrachten konne, und, früh in der nächsten Sißzung des Parlaments, die Ursachen dieser offenbaren Verringerung an Schiffen, Tonnen, Zahl, und Menschen in der Handels Flotte des Landes untersuchen wolle“ Hr. T. P. Cour⸗

tenay meinte, er sowohl, als sein sehr ehrenwerther Amts

Genosse (Hr. V. Fltzgerald) würden während der nächsten Ferlen des Parlaments die Fragen wegen der Colonieen, wegen der Schifffahrt und der allgemeinen Grundsaätze des Handels mit derselben Unpartheilichkeit in Erwäqung ziehen, als wenn ihre Gesinnungen ein Blatt weißen 3 wä⸗ ren. (Hört, hort) Der tapfere General hab: keinen Grund angegeben, um seine Metlon zu unterstützzen. Er hade . zeigt, daß die Britisch: Schifffahrt ein: Verminderung seit dem Frieden erlitten habe, aber er habe keine solche Ver⸗ minderung angegeben, welch. das von ihm vergeschlagene Verfahren rechtfertigte. Herr Robin son sagt?, er sei sehr mit der Erklärung seines sehr ehrenwerthen Vorgängers

zufrieden, daß er die wichtigsten den Handel betreffenden

Fragen unparthelisch entscheiden wolle; jedoch müsse man ,. von Leuten, die im Amt wären, mit Vorsicht aufnehmen, denn wenn sie auch hzute Macht bes⸗ en, so könnt dies vielleicht im nächsten Jahre nicht mehr der Fall sein. (Vaifall) Er brruf: sich auf die Erfahrung der letzten 13 Monate. (Beifall Auf so ung wiss: Vr. sicherungen solls sich das Haus nicht varlassen, sondern sich verpflichten, in der nächsten 2 die verlangte Unter su⸗ chung anzustellen. Wenn man seinen Schluß nicht aus der Anzahl der Schiff, sondern aus der Verringerung des Wer⸗ (hes der Fracht hr, so bemerke man leicht, daß i: Schiffs Eigenthümer nur dir traurig; Alt ernativr hatten, entw: der ihre Fahrzeuge mit großem Geldvꝛrlust zur Se: gehen, oder si: im Hafen vꝛrfaulen zu lassem, ort, hör! Im letz tin Jahr? habe. man gmeint, diese Frag: foll: Ein? m Auf. a vorgelegt werden, da kein Grund dazu vorhand m sei jedoch habe man dasselbꝛ in Betreff des Wollhandels

gefagt, und dennoch di: Ni:dersetzung eins A ischass s ver

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