1828 / 167 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Unterricht zu gering und glaubte, daß hierunter ein Irthum obwaltete, und daß man die gedachte . bloß fuͤr die Methode des wechselseitigen Unterrichts bestimmt haͤtte; gleichwohl bracht. sie keine , . Antrag, In Betreff der Universität gab dieselbe den Wunsch zu er= Tennen, daß die liegenden Gründe dieser Anstalt verkauft und das Vermögen derselben in Renten angelegt werden möchte. Das Gehalt der ÜUniversstäͤts, Näthe von 12,009 Fr. fand die Commission übermäßig, und zog überhaupt die Nützlichkeit dieser Beamten in Zwe . wollte . dadurch den ausgeschledenen Professoren ein sorgenfreies Alter sichern, fo wäre es besser, daß man denselben Penstongn bewilligte, als daß man ihnen ein besoldets Amt ohne Amts⸗Verrich= tungen gäbe. Das besondere Budget des Ministerlums des Innern beträgt 170 Millionen Fr. Die Commiffion and die Summe exorbitant, und glaubte, daß die Zahl der 86 sich bedeutend vermindern lasse. Außer dem Gehalte des Ministers trug sie daher auch noch auf eine Ermäßigung der Besoldungen der General⸗Dlrectoren an. Der Fonds fur die geheimen Ausgaben (wahrscheinlich groͤßtentheils fur die Polzel beläuft sich auf die bedeutende Summe von 1,906,006 Fr. Der Yerichterstatter erklaͤrte bel bieser Gele⸗ genheit, daß der Minister des Junern der Commisston die von ihm verlangten Ausschlüsse uber die Verwendung Jenes geheimen Fonds unter der vorigen Verwaltung mit dem Bemerken vor⸗ enthalten habe, daß er darüber nur dem Könige Rechenschaft schuldig sei; dagegen aber habe derselbe sich nicht geweigert, der Commifssion eine, jedoch nur vertrauliche Mitthellung über die Art und Welse zu machen, wie er selbst jenen Fonds zu verwenden gedenke 3a der Zufrledenheit), Der Ve— richterstatter erklärte hierauf, daß die beabsichtigten Ausga— ben danach größtenthells als gerechtfertigt erschienen; nichts desto weniger glaubte er aber, daß der gedachte Fonds sich um 200,050 Fr. ermäßigen lasse. Zu den Canal Bauten, deren Kosten früher auf 127 Millonen berechnet waren, glaubte die Commisston, daß noch ein nachtraͤglicher Zuschuß von 48 Millionen erforderlich sein würde; auf die Quaran— talne⸗Anstalten in den Häfen des Mittellaͤndischen Meeres verlangte sie eine Ersparhiß von 130,090 Fr.. auf die Ge— stüte ne dergleichen von Ji, oog Fr. und auf die Königli—= en Theater eine von 558, 000 Fr. Bei dem Handels— inisterium, welches neu 34 ist, brachte die Com⸗ misston eine e eösefung des Gehaltes des Ministers von Zhen Franken? se wie die gaänztiche Absetzung der 12,900 Fr. fi ben General⸗Seeretasr in n . dessen Amts Verrichtungen . einem Mitgliede des Han, dels / Conseils unentgeltlich abernommen werden könnten? = Der Berschterstatter ging nunmehr zu dem Budget des Kriegs-Ministeriums uber. Den Kosten/Betrag von soo, oon Fr. für die diesjährigen Lager in St. Gmer und Luneville wollte derselbe auf 10,00) Fr. herabgesetzt wissen, und gab den Wunsch zu erkennen, daß künftig, ju Erspa⸗ rung der Ausgaben, nur die in der Nahe gelegenen Truppen zu den Lagern gejogen würden. Auf die Kosten der Len- tral⸗ Verwaltung schlug die Commission eine Herabsetzung von 25, 09 Fr. (außer den 39,000 auf das Gehalt des Mini⸗ sters) und auf die des Generalstabes eine dergleichen von 444,5 Fr. vor. Del dem Marine⸗Men istersum sollten ebenfalls bedeutende Reductionen Stact finden Den Deschluß des Verlchtes macht das Budget dis Fin anz⸗ Riniteriums, anf weiches giechfals Etspeckts in Gh, fammt/Detrage von etwa 14 Millionen in Antrag gebracht werden. Da dieselben bei den Verathungen abe 33 c Bud⸗ get ausführlich zur 66 kemmen, so übergehen wit n. Gegenstaͤnde, worauf diese Ersparnisse sich beziehen, hier mit Stilschweigen. Nach Veendigung des Berichts, welcher nber drei Stunden gedauert harte, hob der Präͤsident die Sitzung mit dem Vemerken auf, daß am folgenben Tage die Diceussten über das Pöeßgfseß fortgeseßbt werden, daß infofern dlesfelbe bei guter Zeit beendigt fan soüte, die Cin, mer sich sofort in den Büreaus mit der Prüfung der ro- posttion des Hrn. Laber de Pompleres beschaͤftigen w rde. Für das Ausgabe- udget haben sich bereit 15 Nehme und gegen dasselbe 12 einschreiben lassen; unter detzter en End die bekannresten die Herren Labbey de Pompidres, Denj. Tonstant und Bignon. .

Paris, 20. Jun. Dem Journal des Debats zufolge, so der Könlg dem . von Paris, als diefer Ihn n, gangenen Nentage n St. Lleud einen Bäöfüch abstat, tete, das Ihm einige Tage zuvor von der hohen Geistlichkeit überreichte Memoire in Betreff der kleinen Seminaren, mit den Worten zuruͤckgestellt haben: „Ich bedaure sehr, Herr

Erzbischof, das, was Sie mir Über reicht haben, nicht lesen

nichts angehen

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in können. Ole Bischöfe mischen sih in Sachen, die sie

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Nichts gleicht der Wuth der Gazette de

belden Verordnungen wegen der geistlichen Schulen. Sig beschuldigt jetzt eil den Bischof v. Veauvais, Saß et

den König hintergangen habe. Von den andern Mint ö sagt sie, daß sie unsinnig wären, wenn sie nicht vorher be, dacht hätten, daß die Lehrer an den acht kleinen S , sich am 1. October weigern wurden, den . nen Eld zu leisten, worauf denn alle die Maaßtregein en

die widerspenstigen Priester aus der Revolutionszeit f wurden. 3. sie aber daran gedacht, so mußten 6 nach auch die Schande und die Ehrlosigkeit theilen, die mit jenen Maaßregeln verknüpft sind. Gleschzeitig behauptet die Bazette de France, daß schon mehrere Personen von hohem Range nach Freiburg und Chambery geschrieben haben, um

die Jesusten zu bitten, daß sie, wenn irgend möglich, doch

ja ihre Kinder vom 1. Oetober an, in ihre Colleglen aufneh⸗ men möchten. ; . Der gestrige Messager des Chambres giebt einen , kel über die beiden, die geistlichen Schulen betreffenden Verordnungen, in welchem er diese Maaßregeln rechtfertigt und in einem würdigen, festen Tone die Schmähungen der Quotidienne und Gazette de France zuruückwelst. Dle Re⸗ gierung des 6 sagt der Messager, „den in der Thron rede gegebenen Versprechungen getreu, hat so eben zum Be⸗ sten der offentlichen Ordnung eine Maaßregel getroffen, . ̃

welche die Existenz der geistlichen Schulen des König 3

einer Regel unterworfen werden. Diese Schulen, die jetzt ohne andere Huͤifsquellen, als die ihnen der fror

gebigkelt des Königs die doppelte Wohlthat einer Staats“ Dotation und einer Organisatlon erhalten, die ihnen endlich ; hre Stelle im Staate anweist. Es ist nicht nöthig, den

Geist dieser beiden Verordnungen noch besonders hervorzuhe, ben; alle Unpartheissche haben ihn erfaßt. 2 mit dem Namen gesstlicher Schulen bezeichnet, dis sich festgestell, termaaßen wesentlich von ihrer Bestimmung entfernten, und in den Händen einer durch die Gesetze , Kör per schaft waren, sind durch den Willen des Königs der Leitung der Universität unterworfen. Der Souverain hat dabei nur von Seinem Rechte Gebrauch gemacht, und die Regierung nur ihre y. erfüllt, nämlich die, uͤber die Ausführung

ju wachen. War es nicht ohnehin eine Täu—⸗

Sinn der Gläubigen gewährte, und ohne irgend eine 1 foͤrmige ,, ha von der . Koͤn

der 3 sg N schung, Schulen mit dem Namen kleiner Seminarien zu ber

legen in denen alle weltliche Knnste gelehrt, und Fecht, so 9 Tanz-⸗Untericht als Theile der n, n n. 23 den? Dieser falschen und ungluͤcklichen Stellung mußte ein Ende gemacht werden. Auch wir kennen die Rechte des Episeopats; wir wissen, welche Huldigungen die Religlon, und welche Achtung die Freiheiten der Gallieanischen Kirche verdienen. Man beruhlge sich: nie wird die Regierung des Koͤnigs die Rechte der Kirche und deren gesetzliche Existen; beeinträchtigen; sie wird auch fernerhin nur der Charte gemäß verfahren, welche die katholische Religion is Staats, Religion proclamirt. Wenn die bürgerlichen Institütsonen ĩ gegen den Einfluß der Staats Religion nicht unempfindlich

sein duͤrfen, so müssen hinwlederum auch die kirchlichen auf

die bürgerlichen Gesetze Rüccksicht nehmen, indem durch diese die Gesellschaft regiett wird. Wenn zwischen Kirche und Staat ein Bundniß besteht, so erzeugt dieses gemein same

Nechte, wie es gemeinsame Verpslschtungen auflegt. Das

Franzoͤsische Episcopat steht zu hoch in unserer Achtung, als daß wir die bejammernswerthen Erdichtungen der Gazette und der Quotldienne ruhig mit anhören könnten. Heut zu Tage uͤber das Unglück der Religion klagen, heißt; sich selbst und Andere hintergehen. Eine Religlon der Wahrheit kann durch Alles das was keine Wahrheit ist, auch nicht beeintraͤchtigt werden. Es existirt nirgends eine Verfolgung, und es ist, Gott fei Dank, nicht mehr hinreichend, Worte zu erfinden, um Tharsachen zu schasfen. Auch moge es die Quotsdienne und die Gazette nicht übel nehmen: es giebt keine Märtyrer und wird deren auch nicht geben; die Redacteure diefer Blätter werden nicht den Löwen vorgeworfen werden, sondern wenn das Getoͤse ihrer lesdenschaftlichen Periode sich vor den Thatsachen dle haben wird, wird es vielleicht erlaubt sein, dem gesunden offentlichen Urtheil diesen Verfolgungstraum zu überliefern, welcher mitten im Frieden Sor fe ei plagt,

die von den Gesetzen beschützt werden, dlese Speculatlon

eines wahnsinnigen Schmerzes, der unter dem Schutze der Charte und des Thrones, sich die Brust schlaͤzt, um einen Theater- Effect hervor zu bringen, dessen 222 er nicht einmal theilt. Wir wollen jedem seine Thor—

Lrance über die

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