en Orden frei, und erklirt, daß en keln Ge ; —— Art abgelegt habe. Der y, die tend, we der n Frankreich beßteherben, e ite, Anstalten, ohne jedoch einen anderen Beweis dafür an süh⸗ ren, als die öffentliche Bekanntheit, oder die besender Renni⸗ niß, die er während seines nun end f den Jesulten dar⸗ ber erlangt hat. Dlese Ansta ten beständen danach in Pa—
Forcalquier, Lyon, Dole, Strasburg en 17), außer an mehreren ande— nach der Vehauptung, des Vittstellers, unter der Hand ebenfalls eingeschlichen hatten. macht darauf aufmerksam, daß in den meisten dieser lten die Jesulten eine wirkliche religiose Eorporation bilden, indem sie sich durch ein ewiges Gelübde Finden, und — der Regel des heiligen Ignatius sötzen. Er schließt mit dein Antrage, daß eine solcht Ver, ag der Gefetze nicht ferner geduldet werde, daß man 2 durch ein neues wirksameres Gesetz die Jesuiten als eine geistliche Gesellschaft gänzlich abschaffe, und den Gerichts⸗ höͤfen einscharfe, die Ucbertreter des Gesetzes vor ihre Schran⸗ ken zu laden. — Aus allen jenen Thatsachen schloß der Ve⸗ richterstatter, daß sich an der Existenz der Gesellschaft Jesu in Frankreich kaum mehr zweifeln lasse; Jedermann wisse, daß Pius VII. dieselbe im Jahre 1814 formlich wiederher⸗/ estellt habe; vor — * — . . lichen Angelegenheiten deren Existenz in Fr n⸗ 2 1 , . von la Roche⸗Arnauld noch
louse, Avignon, und Billom (im ren Orten, wo, die Jesuiten sich
e an ber Seine, Saint. Acheul, Naney, R 3 Montmorillon, BVordeanz, Tou⸗ Ganz
die, den Statuten gemäß, eine regelmaäßl Gewalt aus uͤbten, . — e gr ge ein' residirte. Von der andern Seite lasse sich nicht in Abrede stellen, daß jene Gesellschaft geseßlich verboten sei; es koͤnne mithin hier Jar nicht auf die Schwierigkeit ankommen welche die Ver⸗ kreibung der Jesuiten etwa darbieten möchte, waren die Gefetze dunkel, so müßten sie erläutert, wären sie mangel⸗ haft, fo mußten sie ergänzt, waren sie schlecht, so mußten sie zurückgenommen werden; bis dahin komme es aber vor allem darauf an, sie in Ausführung zu bringen. (Beifall zur Lin, ken, Murren zur Rechten.) „Wir haben,“ fuhr der Redner * „bei der Eroffnung der diesjährigen Sitzung zwar chsue Worte vernommen, die Sie, meine Herren, nicht ver⸗ gessen werden- „Die wahre Kraft der Throne beruht, dem goöͤttlichen Schutze, in der Beobachtung der
Besetze““ Und diese Worte haben der Commission bei ihren.
Anträgen zur Richtschnur gedient. In der That muß die Nothwendigkeit der Aufrechthaltung der Gesetze jede andere Betrachtung in den Hintergrund stellen. Wir sind gewiß welt entfernt, der Gewissensfreiheit in irgend einer Art zu nahe . die Gesetze befolgen, heißt nicht die Reli — e n, Niemand wird behaupten, daß mit der Au 4 — es Jesuiten-Ordens zugleich die katholische Re— — 3. werde; diese beruht auf anderen Grundlagen. —— Wen der Seeisschaft Jeu ist mehr politister. ale religiöser Art; den Bewels davon liefern uns die zahlreichen AÄirchenstrafen, in welche sie verfallen ist, so wie der Wider⸗ — 2. * von Seiten einer, den Wissenschaften nuͤtzli⸗ chen Gesellschaft (Pert Royal) erfahren hat. Dies waren die Betrachtungen, die Ihnen Ihre Commission am verflos⸗ senen Sonnabend unterlegen wöilte. Seitdem sind die bei⸗ den, Ihnen bekannten Verordnungen erschlenen. Dle von der Regierung verfügten Maaßregeln haben der Commission hinreichend geschienen. Wir verlangen daher nicht eine noch größere Strenge; aber Ihre Commission schlägt Ihnen vor, die gedachten Maaßtegeln durch Ihre verfassungsmqäßige Au— terität zu unterstützen, und demgemäß zu beschlleßen: 1stens über die Bittschrift des Herrn Mercier zur Tagesordnung zu ee und Atens die Eingaben der Herrn Salgues und don la Rocht-Arnauld, in sofern sie die Verletzung der Ge— seKze durch die Aufnahme eines in Frankreich nicht autorssir⸗ ten Orden betreffen, dem Großsie gelbewahrer, u. in sosern sie die gesehwidrlge Zulasfung dieses Ordens bei der Lesrung ver⸗ schieden er Unterrichts Anstalten angehen, dem Minister des öffentlichen ünterrichts zu Überweisen.“ — Nach Beendigung dieses, von der Ver sammlung mit allgemeinem und anhal, tendem Inter esse vernommenen Berichts bestieg der Vicomte von Conny die Rednerbühne und äußerte sich in folgender Art: „Auf allen Seiten sind Leidenschaften aufgeregt; bel der gegenwärtigen Dewegung der Gemüther ist es schwierig, sich eines gewissen . Gefuͤhls zu 23 Darf sich hoffen, daß melne schwache Stimme unter Ihnen Vorur, theile zum Schweigen brjngen wird, welche man bis jetzt
theidigung geh
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nicht hat verscheuchen können? Wenn Andere dle Ankläh ae. Jesuiten gewesen sind, so ist uns ein vlel ge⸗
wichtigere. Beruf zu Theil geworden; wir sind
zu gewis⸗ sermaaßen ihre Richter. . sich so viele ankla⸗
ude Laute vernehmen lassen, sind die Rechte der Ver— * nn mah nh, e Machthaber m, Heren mit Ihnen, (hiebei deutete der Nedner auf die linke Seite)
hnen den Sieg gewähren, werden Sie gewiß nicht wuͤn⸗ when, daß die Geschichte einst von Ihnen sagzn könne; Die Sieger haben die Besiegten nicht anhoͤren wollen. Fern von mir sei der Gedanke, den merkwürdigen Proz zu wieder⸗ baten, welcher sich im vorigen Jahrhundert erhob und. den Untergang der Jesuiten bezeichnete; dergleichen Ereignisse ge⸗ hören der Geschchte an. Wir mässti. die Vegabenheiten vergangener Zeiten sich selbst überlassen, und unmittelbar auf die Frage uͤbergehn, welches die jetzige Lage der Jesuiten in Frankreich ist, in welchen Verhaltnissen dieselbe mit unserm Gürunkgasetze steht, und ob die freie Exsstenz der Jesuiten nicht aus dem Freiheits- Gesetze folgt, welches jetzt uͤber alle Gewalten der Gefellschaft in Frankteich herrscht Die Charte erkennt die katholische Rellgion als Staats, Religlon an; folglich besteht sie durch gesezliche Kraft mit ihren nothwen⸗ digen Attributen, mit vollkommener Gewissens⸗Frelheit und mit ihren gottes dienstlichen Associationen. Beeilen wir uns daher, in einem Lande, wo man nach freiem Willen Heide, Jude oder Mohamedaner sein kann, eine Intoleran zu verscheuchen, welche um so gehässiger sein wurde, als sie sich gegen die als Staats“ eligion aner⸗ kannte katholische Religion richten wurde. Dle innerlichen Gesetze, welche die mit dem Namen Jesuiten bezeichneten Geistlichen unter einander verbinden, sind also die freie Aus⸗ uͤbung eines durch die Charte anerkannten Rechts; sie koͤnnen der Untersuchung der gesetzlichen Autorität nicht unterworfen sein; diese , . Franzosen, und deshalb kann sie Nieinand des Genusses der vollkommensten Freiheit berauben. Dic äußere Sꝑeite ihres Lebens ist ohne Zweifel der Aufsicht der Sraatsgewalt unterworfen; aber Nichts offenbart ihre Bestrebung, sich von derselben zu befreien. Wenn sie auf die Kanzeln treten und in den kleinen Seminaren unterrichten, so geschieht dies mit der Zustimmung der Bischofe, welche Niemand ihr Recht, dieselbe zu ertheilen, streitig machen kann. Man würde dle Charte verletzen, wenn man eine Klasfe von Franjosen in der Ausübung ihrer bürger lichen und religiösen Rechte stören wollte. Auf diese Art, meine Herren, muß man das Freiheits⸗Gesetz auslegen welches uns nach langem und blutigem Zwiste zugestanden wurde. Wollte man einen andern Sinn hinein⸗ legen, so wurde es ein Werkzeug der Unterdruͤckung und Tyrannei werden, und Frankreich einer inquisitorischen, un⸗ würdiger Weise im Namen der Freiheit ausgeübten, Gewalt unterworfen sein. Die vorzuͤglichste Einrede unserer Gegner ist Folgende? „Die Jesuiten, sagen sie, sind dem Willen Rom 's blind unterworfen; sie verabscheuen die Freiheiten un- serer Kirche, fo wie die verfassungsmäßigen Freiheiten, und wir widerfetzen uns ihnen, weil wir nicht Verthei . der absoͤ⸗ luten Gewalt fuͤr künftige Generationen empor kobnmen lassen wollen.“ Diefe Veschuldigungen sind schwer; aber eben des⸗ halb muß man sie nach Thatsachen und nicht nach dem Ge= schrel der Partheien beurtheilen; eben des halb muß man den Zu⸗ ruf der Unwisfenhelt und des Fanatigmus nicht irquen. Nach den Stürmen der Revolution kehrten sie in ihr Vaterland zuruͤck; das Ungluͤck hatte die Gemuͤther zu religiösen Gesinnungen und erusten Gedanken geführt; viele kn en vertrauten ihnen ihre Kinder an; der Consul achtete ihren freien Unterricht. Tau⸗ sende von He ng. gingen aus ihren Schulen hervor. Alle sind Gott, dem Könige und unsern Freiheiten treu. Wenn biese Zöglinge ihre Eollegien verlassen, so sind sie verwun— dert and unwillig ber den Strom von Schimpfreden, welche man gegen ihre ehrwürdigen Lehrer ausstößt. Ich will Ihnen, m. H., meins Gesinnungen gaͤmlich w Sollten jemals Vie von den Jesuiten gelesteten Anstalten mterdrückt werden, so warde sch dem Könige zutusen: Ehe ein soicher Schlag geschleht, welcher weithin fühlbar und von schrecklichen 0h sein wurde Hier ward der Nedner von einem lauten Gelächter auf der linken Seite unterbrochen. Man vernahm die Aeußerung: „Das sel ein Spaß!“ worauf ein Mitglied 7 Rechten mit Ja antwortete. Andere Stimmen jur Rechten: Ja! Ja! Der See Minister erklärte, daß er zwar den Ge— sinnungen des Hrn. von Conng alle Gerechtigkeit wider- fahren lasse, daß er aber, als Minister des Königs, eini demfelben entschlüpfte Ausdrücke nicht unbzantwortet lassen duarfe; so habe der felbe sich . B. an einen Theil der Kammer (die link: Seite) mit den Worten gewandt: „durch die Gewalthaber
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