te aß während des s da Socket m . des Aufenthalts ö
ohne den mindesten Un
in 2. Griechenland auf, An dem Tage, wo diese Anord— nung hier
Kirche daselbst geschlosfen, alle Arbeiten hörten auf, alle an kommenden Sch s⸗
,, Vorsicht 1g Verbindung zwischen den verschiedenen Districten Und Dorfschaften . . * Maaßregel . ar den sste der Nation sehr zuwider ist, deren Nothwendig keit jedoch die Regierung schon arge n . ch allenthalben zur Entwaff⸗
Diese Maaßregel gleicher Zeit war nents und ber
n Functionen getreten. In ihren Instruetlonen vom 2 April wird — eine Elementar Arbeit aufgetragen, * ur Grundlage des Administrations- Gebäudes dienen soll. n Cemmiffatren ist darin vorgeschrieben, jur Zählung der Einwohner zu schreiten, — Listen, worin dle Grundbesitzer, die Landbauer, die Schafer, die Handwerker, die Seeleute. und die Handelsleute besonders claäͤssifieirt sind, zu entwer— fen. = nachzuforschen, ob Geburts, oder Sierbe,Register vorhanden sind, — pen Zustand und die Bedürfnisse des Volkes zu erheben, — ssber die Wahl der Dimogeronten Volks, Aeltesten) welche die Munjespalitaͤten der Flecken, Semeinden und Qlstriete bilden, zu wachen — die Kirchen, die Klöͤster und überhaupt den Clerus ju beaufsichtigen,
ꝛ st sich dafelbst gezeigt hatte; daß richt, welche einzuführen, , . : alle gesund waren, und daß sie seil ihrer , 1 Lage lang, . den Rational⸗Guͤtern (welche großentheils
die Schulen zu untersuchen, und fuͤr den Elementar-Unter⸗
erbesserungen zu richten, welche bei Erhe , zu Gunsten des Volkes
als zum des Schatzes Statt finden können, — auf .
Besten l eils entweder von ten oder von den vorigen Regierungen usurpirt worden zufragen, gemeinschaftlich mit den Dimogeronten Streit zu schlichten, und endlich die Polizei zu organisiren.
ie 1 sind einige Soldaten beigegeben (in
des Departements oder die bewaffnete Macht, welche Regierung fur dienlich erachten duͤrfte, 1 H
untergeben. Fur die sechs Insel⸗Deꝛpartements sind die außer⸗ ordentlichen Tommissaire noch nicht ernannt. Ein vom 26sten April setzt die Zahl und die ; Wahl der Dimogeronten fest, und bestimmt ihre Attribute.
In den Finanzen ist noch wenig geordnet. Die Staats ⸗
Einkünfte beruhen; 1) Auf den Zehnten, Y) auf den Abga⸗ ben von Manufackuren, 3) auf den Zoͤllen, auf einigen
Accisen und Taxen (diefe vier Zweige sind verpachtet), 3) auf
den Prisen, C auf den freiwilligen Contributionen, ) auf der Natlonal⸗Vank. Der Praͤsident hat die unter der vorigen Regie⸗
— ihre Aufmerksamkeit auf die bung der Staats-
auf das forgfaltigste
sind nach, andel dem
em 200 Mann unter dem Capitain Makrijannl) und die Millz die seinen Befehlen
Decret Art und Welse der
rung fuͤr dieses Jahr abgeschlossenen Pacht⸗ontracte annullirt,
wodurch 50, hoc harte Thaler mehr in den Schatz geflossen sind. Uebrigens sind es bisher bloß die Inseln, die etwas abwerfen; Ibrahim⸗Pascha's Anwesenheit in Morea ist ein Hinderniß, daß die Zehnten der dort angebauten Ländereien nicht verpachtet werden koͤnnen, weil die Pachtlustigen, so lange Ibrahim festen Fuß auf der Halbinsel hat, in beständiger Besorgniß schweben, daß die Aegyptler die Erndte abholen r e. Die Kosten der unmittelbaren Erhebung verzehren beinahe den ganzen Ertrag. Die Prisen — in den fruͤheren Jahren leider eine nur zu ergiebige Quelle — sind zum Gluͤck fuͤr die Europäische Handels-Schifffahrt, jetzt von geringem Be— lang. An freiwilligen Beiträgen ist seit Errichtung der Na—
tional⸗Bank, welche Zinsen fuͤr die Einlage verspricht, na⸗
mentlich aus dem Peloponnes, fast gar nichts eingegangen. In die Bank sind bisher nahe an 150,009 Colonnale einge— legt worden. Die in der hiesigen Zeitung enthaltenen Listen der Contribuenten sind nicht genau, weil manche wirklich ein⸗ gelegte Summen fehlen, und dagegen andere aufgefuͤhrt werden, welche bloß Schuldforderungen an die Regierun sind, die ihr von den Glaͤubigern gewissermaßen geschenkt worden, in der Hoffnung, wenigstens die Zinsen dafur zu
erhalten.
giebt weder ter, noch eine oͤffentliche Macht, um die Vollziehung der Gesetze zu sichern; ja es giebt eigentlich gar keine Gesetze, die eine feste Norm zur Entscheidung in Civil⸗Rechts⸗Strei⸗ tigkeiten enthalten. Die Sitten und Gewohnheiten der ver⸗ schiedenen Voöͤlkerschaften Griechenlands, die sehr von einan— der abweichen, dienen allein zur Richtschnur in solchen Fällen. Das Roͤmische Recht, welches vor der Revolution von den Bischoͤfen und Primaten zur Grundlage ihrer Entscheidungen genommen wurde, ist beinahe ganz in Abnahme gerathen. Nicht besser sieht es mit der Erimingl- Gesetzgebung aus. Einige Pravarieatoren, Seeräuber, Falschmuͤnzer u. s. w. sind allerdings ins Gesängniß gesteckt Und irgend ein subal— terner Räuber und Mörder bestraft worden; allein die Straf⸗ barsten, auf die Jedermann mit dem Finger zeigt, gehen frei umher, weil man es ihrer Famillen: Verbindungen wegen nicht wagt, sie zur Verantwortung zu ziehen. Als correcktlo= nelle Macht beßteht auch kesne Polljzel. und Sanltaͤts⸗ bisher verfügt worden ist. .
Der Präsident thut nichts ohne die mittelbare, immer aber nur scheinbare, Mitwirkung des Panhel⸗ lenions. Dleser oberste Rath wird von den — 33 Mau⸗
Nachrichten aus Korfu vom 2. Juni zufolge war daselbst in den letzten Tagen 6 . cin Tuckisches Fahrzeug, mit ei⸗ nem Abgeordneten Jbrahsm-Paschas an Bord, unter Geleit eines Französischen Kriegsfahrzeuges, angelangt Dieser Abge⸗ ordnete hatte eine ünterredung mit dem Lord-Ober⸗Commissair General Adam und dem General Guilleminot, worauf er wie⸗ der nach Navarin juräckkehrte. Wie verlautet, soll Jbrahim⸗ Pascha angezeigt haben, daß er sich, wenn man fortfahre, ihm alle Zufuhr von Lebengmitteln zur Ser abzuschneiden, gendth 6 sehen werde, den Unterhalt für seine Truppen, durch Incurst nen ins Innere des Landes zu suchen — eine Drohung, welche Ibrahim-Pascha schon fruͤher einnial ausgesprochen harte. . merk des Oesterr. Beobachters — Vergl. die Außerordentliche
Beilage ju Nr. 167. der Staats- Zeitung)
Die ri terliche Gewalt ist noch nicht constituirt. Es i (außer dem a d . noch Rich⸗
Einige Aufsichts⸗ aaßregeln sind Alles, was in diesem Zweige
mittelbare oder un⸗