1828 / 182 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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; . erklärte er, daß wenn 3 bis

ist jum Justiz⸗CLommissartus

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; dn Dteß versegen; di. Gesetzichten w, . . aber deutlicher hervor, m . 22

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X 1582.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Der bi Ober⸗La erichts⸗Referendarius Neit * * ger Kreises bestellt worden. in, . 5

Zeitungs⸗Nachrichten. ; Ausland.

= Frꝛankrelch. ̃ Deputirten⸗-Kammer. Sitzung vom 3. Juli.

r 3 rn, . im Derrage .

der Staatsräthe und Requéten—

meister, von 5ig,so0 Fr. (nicht Cos, oo Fr. Herr Par des . 5 J * unnütze, gesetzwidti eidungen un

und pa s ware, die Wer nn lan re gt

w ben würde, statt der vorgeschlagenen Reduction van n Fr., nicht die ganze Summe abzusetzen; dies waͤre ber keinesweges der Fall. Der Redner widerlegte hierauf Nie verschiedenen Einwendungen, die man gegen den Staats— Rath vorgebracht hat; er meinte, daß Niemand dem Könige das Recht streitig machen könne, elnen Staats- Rath zu

alen; der

indessen hielt er doch 1 in Betre

,, ,, , . er . . 4a 1 the wären nichts als die Ri, 63

und als

Unabsetzbar sein mußte; es schiene ihm ,, der Staats- Rath unter keiner Vedin⸗ 6 a,, Resden könnte, auch hätte di Commist“ Jon far e gehabt auf elne Herabsetzung der

* en bas en um die Hälfte anzutragen, und ö . einer naunen Organifat on ware

r mit siner Reduction von 110,50 me nn g wahrer beleuchtete

der . 400

der angebll luchen habe. * . a g r keit desselben berief

n. * anerkennen, so wurde man der

von der Kammer vötj 3 34. worm die Denen fe tree, in kannt worden f es lasse si t jn e., die Organssatlon des Staats Raths wi r ö ren der Gesetze beau ft ne 8 ; ihre Arbeit b 12 * an. 2 , e ai ,

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Berlin, n den 12ten Juli.

ihm daraus einen

P N il eichten, d di ass 6 e,. ae, , , n A4ußerte, 2.

2 23 sie gesetzlich schon deshalb nicht auf-

mentlich war er, den Ansich

1828.

n Antrag gebra

ĩ. 2 ch daher derse

er müsse

*

zu erkennen

wendet die Gesetze nach ihrer ganzen Strenge, vielleicht zu= wellen nach i, , e, 97 aber er erfullt ecki bloß was die Pflicht von ihm erheischt, und Niemand kann Vorwurf machen.“ raf astan von la Rochefoucauld sich üb and in derselben Art, wie bereits atte, fügte er hinzu, wie es ihm tarisch geschlenen habe, die versch dem Staats-NRath verkürzt worden chen; da ihm indessen der Baton C vorg er keine Facta bezeichnet habe, so sehe er, in des Publikums, sich jetzt dazu gezwungen. U Veispielen führte er hierauf das des Herrn? das des Herrn Cuvier selbst an, und blieb bei

nich

eit Hr. v.

einige von dessen Anträgen ihr allerdings der Beac werch schienen; um so mehr müsse er ch daher n daß Hr. v. la Rochefoncauld jetzt plötzlich den . nen Weg verlassen habe und gleichsam mit einer Anklage, gegen den Staatsrath hervorgetreten sey; was die von dem- selben angeführte Absetzung der Staatsr the und Requüten⸗ meister berreffe, so lasse sich daraus nichts weiter folgern, als was bereits jedermann wisse, daß namlich die itglieder des Staatsraths nicht unabsetzbar feyen. „Man hat aber,“ fügte der Nedner hinzu, „behauptet, daß Männer, welche die ehrenvollsten Namen führen, Opfer willtührliche: Abf ungzn gewesen sind; mit Vergnügen sehe ich, daß 3 Manner (der Baron Cuvser) als Staatsrath w dieser Versammlung sitzt; was den Andern so kann. ich mit Bestimmtheit erklären, daß er selbst, er

gen wäre, diejenigen Lugen strafen würde, welche dehauhgen, daß man ihn seine Absetzung noch . lasse.· Dies ist keinesweges der Fall, und es . seine Schuld, wenn er noch nicht wieder in der ug ist, wie man solche für ihn zu wünschen schemt.“ Hr. v. For mont, wel⸗ cher selbst Staatsrath ist, erklärte, daß ihn dieser Umstand nicht vermögen könne, 7 wenn eine Behöͤr de so seltfam verkannt werde, als in. hinsichtlich derjenigen, zu welcher er gehöre, der Fall se; übrigens widersetzte er sich nicht der von der C on in Antrag gebrachten Ersparniß. Hr. Corm en in, gleichfalls Mätglled des Stare r , de; möge sich von den Besugnissen desselben zu sprechen, na= ten des Hrn. Dupin zuwider, der Meinung, daß zur Entscheidung in Appellatlons / Eachen del Mißbräuchen der geistlichen Befugmisse kein Gerichts pe. o gute Dlenste leisten könne, als der Staats / Rarh; es wurde, meinte er, unpassend seln, einen Bischof von 12

Act

der Com

Untergebenen vor die Gerichte laden zu lassen; ja, er ginge