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n., und genossen die erwahnten a n Personen * um gedachten e des he Wohlseyns.
Se. Majestät haben dem = Minister, Den Fran—, ceco Taded de Calomarde das kreuz des ns Cat's AIlI., als Belohnu Dienste,
fuͤr dessen sehr ausgezeichnete zu ertheilen und ihm die Ordenszeichen . anzu⸗
legen geruhet. — ; Die Ausstellung der Erzengnisse des Spanischen Ge— ; * 83 J. ihren Anfang neh⸗
wer es soll mit dem 1. ; 6 dem Publikum dis um 16. August der Zutrltt
dazu verstattet werden. . = . Zeitung enthält das Dudget des Ministers der Ausgaben fur sein
der Marine, welchem zu 2
Minssterium und die davon abhaͤngenden ranchen und Etablissements, Vierzig Millionen Reales de Vellon ange⸗
wiesen sind. ͤ . Ein in Madrid lebender, mehrere Millionen besihender Privatmann, Mares del Pent, welcher bereits vor meh reren Monaten in Unt r, . wurde, indem sich unter mehreren eren, deren die Regierung sich in einem, die Katalontsch? Nevolution leitenden Klosters, bemächtigt atte, auch Briefe von seiner Hand verfanden, hat auf viel. er. Verwendung, feit vierjehn Tagen, gegen eine sehr be, beutendẽ Burgschaft, die Erlaubniß erhalten, sich — anstatt in den Gefänguissen der Kaserne eines Garde Regiments zu Fuß, wohin man ihn seit der Räumung des Ritter Semina—⸗ riums — welches den Jesuiten als Eigenthum wieder zurück egeben worden ist — gebracht ee. — nunmehr bis zu tscheidung des gegen ihn eingeleiteten Criminal⸗Versahrens in — . r . * bestellten Algua)lles de Vista bewachen zu lassen. achtes Verfahren 3 Criminalhofe der Sala de Alealdes de Real En sa y Corte einge und verhandelt worden war, ist jetzt auf Könjgl. Specialbefehl und in Folge eingejogener Gut achten, hohen Rath von Kastilien übergeben worden, und dieser hat dem Fiskal von Kastilien aufgegeben, neuer. ein Gutachten — mit Berüͤcksichtigung dessen, was die
etze in ahnlichen Fällen bestimmen — zu entwasfnem.
Mares del Pont besitzt, wie vorgesagt, mebrere Milli nen, und ist es hier zum ö gab orden, daß der gleichen . nile rech behalt ö 2 u mn
Portugal. r,
Folgendes sind die gestern erwähnten, im Londoner Cou=
rier beflndlichen, Actenstucke: . 7
Verordnung vom 9. Januar 1817, in welcher König
** VI. dem Prinzen von Brasilien, seinem Kltesten
ohne, den Titel eines Kronprinzen der vereinigten König— reiche Brasilten und Algarbien zuerkennt.
Wir, der König, thun kund allen denen, welchen gegen⸗ waärtige, Gesetzeskraft habende, Verordnung zu Gesichte kemmt, . Vorfahr, König Johann 1V. glorreichen Anden kens, mittels eines Gnadenbriefes vom 27. Okt. 1635, den alt esten Prinzen der Krone von Pertugal den Titel eines Prinzen von Vrasilien zuerkannte, und diesen Titel lediglich als solchen zu fühten, und sich künftig Prinzen von Brast= sien und Herzoge von — zu nennen. Und da dleser Titel eines Prinzen von Brasillen dem Inhalte des Gesetzes vom 15. Dee. 1615 widerspricht, durch weiches Wir den Brasillanischen Staat zur Würde eines Königreiches in Ver- elnigung mit den Königreichen von Portugal und Algarbien erhoben; und da Wir wünschen, daß der Prinz Dom Pedro, unser ältester und zärtlich geliebter Sohn, so wie alle künf⸗
c ö , ar ! ir beschlossen, dem allertheu 3.
tigen erstgeborne r Ünseres Hauses, sich eines beson.⸗
ders ausgezeichneten der oben sist es Unser Wille, daß der besagte Prinz, Unser Sohn, kuͤnftig den Titel eines Königl. Prinzen des vereinigten Kö— nigreichs von Portugal, Brasillen und Algarbten, zugleich mst dem Titel eines Herzogs von BVraganza führen solle, und daß alle die Altesten 22 dieser Krone, die ihm fol⸗ gen möchten, so genannt werden sollen. Es ist nur in . hierauf, daß der oben erwähnte Gnadenbtief vom 27. Ott. 1945 widerrufen wird, und die zuigliche Acte, laut welcher Unser Großvater Könsg Jo= V. dem Altesten Sohn des Prinzen vom Drasisten
den Titel eines Prinzen von Beira zuertennt — beide Acten soten g , ö in voller Gewalt und Kraft bleiben. — 7 — Verordnung soll in Ausführung ge⸗ bracht werden, aller ihr ent gegenstehenden Verfügungen ohn, erachtet, von denen wir nun in diesem Fall — suid, und die in jeder anderen Deslchnng (hrer Ferm und ihrem Inhalte nach, befolgt werden — * Sie soll so wie eine Charte in der Kanzelei registriet und pubhieirt werden,
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stels erfreuen mögen, der zugleich erwähnten Vereinigung anpassend sey, so Formel, die folgende neue Formel angewandt werden foll.
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und rar in jedem Fall und far ein Jahr wie fär viele Jahre in Kraft bleiben, aller entgegenstehenden Ver fägungen
ohnerachtet. = . Gegeben im Pallast von =. den 9g. Jan. 1317. ; . ̃ zeichnet) der König. (eontrasignirt:) Graf De Barca.
Immierwahrendes Gesetz und Ediet, erlassen in Lissabon, am Tage der Ratlfieation des Traetates vom 22. Angust 1825, in welchem Se. Maj. der König Johann VI. form- lich erklärt, daß er seinen 4ͤltesten Sohn Dem Pedro in der doppelten Eigenschaft als Kaiser von Brasfssen und Kronprinzen von Portugal anerkennt.
Dem Johann, durch die Gnade Gottes, König des vereinigten Königreiches von Portugal, Brasilien und Al⸗ garblen ꝛc. ꝛcé. Allen Unsern Unterthanen Unsern Gruß. Rund sey es Allen, denen Gegenwärtiqes zu Gesicht kammt daß, in Uebereinstimmung mit Unserm Patent vom 13. May d. 6. mittels dessen Wir bekannt machten, daß um Gott gefaͤlllz zu seyn, und die allgemeine Wohlfahrt eines Volkes ju befördern, das die Vorsehung Unserer Regierung anver⸗ traut hat, und um dem Unglück und der Uneinigkeit ein Ende ju machen, die Brastlien verheeren, und nicht nur auf dessen Einwohner lassen, sondern auch auf den oh⸗ nern Portugals und der 2. . Eänder, Wir Unsere väterliche Vorsorge beständlg darauf gerichtet haben, um jenen Frieden, jene Freundschaft und vollkommene Eintracht wieder herzustellen, die zwischen zwei Nationen gleichen Ursprungs Statt finden, und beltragen müssen, die allgemeine Wohlfarth, die politische Erssten, und das — 3 Gluck unseres Köntgrelches Portugal sowohl, als das von Brasillen zu . welches letztere Wir für gut befunden haben, durch Unser Patent vom 15. Derbe, ii? zu diesem Range zu erheben, als Wir von ie nen Dewohnern den Eid der Treue empfingen und bei Ge⸗ legenheit unserer kürzlich in Rlo de Janeire Statt gefunde= nen 16 Und da wir wunschen den Bewohnern beider Staaten f . im Genuß aller Wohlrhaten ihrer Vereini—⸗
ntracht und der Gluͤckseligkeit zu setzen, die jeder⸗ it war; so haben Dom Pedro von Alcantara, Erb ö 2 2143 obengenannten Königreiche, Unsere Rechte auf den 268 la. nischen Staat, den Wir zum Kalserthum erheben, zu ber, tragen, wobel Wir Uns sedoch für unsere Allerhöchste Pen,
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son, für die Zeit unseres Lebens, den Titel eines Kassers vor
Brasilien vorenthalten. Dieser unser Beschluß ist durch den Freundschafts, und
Vereinigungs⸗- Traktat, der am 19. August d. J. lun Rie de
Janeiro abgeschlossen ward in Erfüllung gegangen; wir ha⸗ ben ihn heute in der festen Ueberzeugung rati allen unseren Unterthanen, (denen er unverzüglich mit get heilt werden soll) die Wohlthaten und die Vorth *
ser Sohne den Dem Pedro von Alcantara Rrenpei von Portugal und Algardlen) In seiner Eigenschast als ;
ser vön Brasilten an, mit voller Douveralnitäat über dieses
Relch.
Wie werden in Folge dessen jenen Titel let enslanglich
behalten, und die Huldigungen entgegennehmen, welche diese Wurde ersordert, und Wir verordnen hlemit, daß anstatt der, die bisher bei der Ausfertigung von Gesetzen, 3 und andern diplomatischen Akten aller Art ge
(Hier folgt die nene Formel.)
Wir wollen und verordnen, daß dieses Wir berelts als Kalser und Ran * 9 irgend ein Hinderniß oder eine welcher Beschaffenheit sie wollen, b len allen Unsern Tribunalen ze. 20. litair und Criminal. Autaritaten die zu ihnen gehörigen Linder, wele zu registriren und in lung zu seken haben, daß lÜleberelnstimmung mit dessen Jorim und Nuhalt alle Edicte, ö stehenden Wir durch beobachten.
z wie allen Civil, Ml= er
es aufgehoben haben,
Rath in dem Desembatgo do Pozo und Greßkannler diefer
und Algarbien
fert, daß e sichern wird,
die sie von Unserer väterlichen Vorsorge zu erwarten, b 4 sind. Wir nehmen für 22 Lebenszeit den Titel 2 ers von Brasilien an, und ertennen die Allertheuersten un,
Gesetz welches baben, ohne. seit, sie seyen von werde, und beseb⸗
Königreiche und der ; dleses Gesei zu 8 n . aller nen,.
un e ohneracht et pe, 2 sora ing * Docter Johann de Mattos e Vasconcellos Dart a