1828 / 184 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Vortheile fuͤr ihren Handel zu ziehen, sich in Englijchen Hä⸗ fen gleiche Nechte mi Britischen Unterthanen zu sichern, da⸗ 36. aber in den ihrigen von Britischen Schiffen größere ögaben zu nehmen, als von ihren eigenen. In Folge des⸗ sen erschien von Seiten der Amerikanischen Regierung, die von ihr mit dem anspruchslosen Titel: 5 Zoͤlle⸗ diseriminat ing - Dutie-) belegte Tarte auf Britische Schiffe, die in ihre Häfen einliefen. Ja ies versagte sogar eine partielle Erleichterung in den Abgaben fuͤr Kauffahrthei⸗ Schiffe, die direkt von England nach Amerika handelten, außer wenn sich diese verbindlich machen wollten, von Ame— rika aus, nicht nach Britisch⸗Westindische Kelonien zu segeln. Das hieß mit dürren Werten unseren Kaufleuten sagen- ihr sollt mit unserer Republik nicht auf enuren Leigenen . handeln, wenn ihr euch nicht anheischig macht, mit Bal— last abzusegeln, euren Handel mit euren eigenen Colonien . und ihn uns zu überlassen. Wir führen das nicht an, um Amerika einen Vorwurf zu machen, oder ihm auf irgend eine Weise etwas unangenehmes zu sa, gen; es hat ein vollkommenes Recht, zu seinem Vortheil zu versuchen, in wie welt es die Britische Regierung und Na—⸗ tion zum BVesten halten darf. Nicht ven den vereinigten Staaten, wohl aber von Großbritanien, fordere der gesunde chenverstand und die Ehre der Narion eine hinreichende Garantie 9. en den Erfolg einer Spekulation, die schlau an— gelegt, wi i es ist, ganj für Amerika paßt. Unter diesen Verhäͤltnissen diktirten die Klugheit und das Bemußtsein eis gener Würde dem Britischen Her, das Gesetz vom Jull Monat 1825, welches die Bedingungen enthält, unter denen alle, nicht Colonlen habende seefahrende Nationen, nach Britischen Colonien handeln durfen; der vollziehenden Gewalt ward es Üüberlassen die Periode, die Art und Weise und den Maagßstab zu bestimmen, nach welchen sie es für gut sinden möchte, dieses Gesetz strenger oder nachsichtiger, gegen oder für einen Staat zu handhaben, der dessen Ve dingungen nicht erfüllen möchte. Die Briüttische Regierung ließ den vereinigten Staaten lange Zeit um ihre nachthellt gen Verordnungen gegen Englands Handel nach seinen Ce, sonien zurückjunehmen, und erließ erst im Juli 1826, also 12 Monate nach Erscheinung obenerwähnter Matlaments akte nachdem sie n * Amerika hartnäckig auf seine Maaßregeln bestand, inen Geheimenraths. Befehl, welcher die RNordamerlkanischen Schiffe von den Britisch. Indischen Colonieen ausschloß. Hr. Gallatin kam nach Europa, um mit Hr. Canning zu unterhandeln und Amerika die Privilegien wie⸗ der zu verschaffen, um die es sich selbst gebracht hatte. Die * und Weise, wie Hr. Canning unser Interesse gegen einen scharssinnjgen Gegner wie Hr. Sallatin, zu vertheidigen wußte, giebt uns neuen Grund seinen unersetzlichen Verlust 2 betrauren. Spater setzte Hr. Gallatin seine Unterhand— ung mit dem edlen und geistreichen Nachfelger Hrn. Can⸗/ ning's fort, die sich indessen fast nur auf Angelegenheiten bezog, welche unserem Gegenstande fremd sind. In dem Briefwechsel während dies⸗ erhandlung leuchtet ganz be⸗ sonders Amerikas Mißvergnügen über seine Ausschließung

von unsern Colonieen hervor; es hatte nicht geglaubt, daß.

England Ernst machen würde, und sich , von ihm fortwährend begünstigt zu bleiben, während es Englanzs Flagge am wenigsten begünstigte. Das koennte aber nicht angehen. Nachdem Hr. Gallatin auf ein, so zu sagen, den Puls befühlendes Schreiben vom 4. Juli 1827 an Lord Dudley keine Antwert erhalten hatte, sandte er letzterem am 17ten August ein zweites zu, mit der offielellen Anfrage:

ob wenn Amerika seine Unterschel dungs Zoͤlle zu— ruͤckzoͤge, letzterem seine Colonieen wieder eroffnen wolle, wor⸗ auf indessen eine kräftig motivirte abschlägige Antwort er—

hin Hr. Gallatin bedauerte den schlechten Erfolg seines 2 ** und somit hatte ein Brieswechsel ein Ende, der sich n an ee sein beobachteten Ton von Mäßigung und Urbanstät dei so s widerstreitenden Interessen ganz besonders auszeichnete. chweden und Norwegen. Christiania, 2. Jul. Gestern wurde im Odelsthinge das Ausschuß⸗ Bedenken über die, vom Lagthinge empfohlne n des Wortes: deutlich, im Verantwortlichkeite⸗Ge⸗

ng = erwogen, welches dahin ging, eine Stelle beizufügen, . 6 3 16. . 92 . * . , h s far gleichbedeutend mit: bu zu nehmen. Die De en 6a. und Ridder vold , Um

schrelbung nicht genügend. Die Herren Horn em an n,

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. ent und Budß vertheidigten sie als ge. eignete ebereinsti e, ie warb mn m,. 65 .

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Zoͤlle, und gleiche gegenseitige

andern. Verbesserungen des Lagthinges, insonderheit die Strafbestimmung wegen Beiseitsetzung der, dem Könige und K. Hause u gen Ehrfurcht und den befreundeten Mäch⸗ ten gebührenden Achtung waren mit überwiegender Mehrheit angenommen worden.

Dem Storthinge ward die K. Sanction des Wahlge⸗ setes ur gt.,

Das Königl. Schwedisch-⸗Norweg. Geschwader unter Admiral Nordenskiold ist am 27. Mal in Gibraltar ange⸗ kommen.

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res den, 9. Ju e. Königliche Hoheit rinz Wilhelm von Preußen, Sohn Sr. Masestät des Königs, trafen gestern früh hier ein, stiegen im Hotel n goldnen Engel ab, speiseten zu Mittag bei den Allerhoöͤchsten Herr schaften im Sommer- Hoflager E Pillnitz, und setzten nach aufgehobener Tafel Höchst Jhre Reise von da nach Teplitz fort.

remen, 10. Jul. Dle Ratificationen des zwischen den drei frelen Hanseestädten Bremen, Hamburg und Lübeck und den Verein. Staaten von Nordamerika am 20. Decem⸗ ber 1827 abgeschlossenen Handelstraktates sind am 2. Jun. d. J. zu Washington ausgewechselt worden. Die wesentli⸗ chen Punkte dieses Traktates sind:

Freie Ein- und Ausfuhr von Waaren, aus und nach allen fremden Landern, und unter gleichen Abgaben, in und aus den beiderseitigen Häfen, . den bei einem oder dem andern Theile bestehenden i Gleiche gegenseitige

Verbote mit andern fremden Landern bei 837 gegenseitiger Landesprodukte und Fabꝛi⸗ kate. Die Nationalltat der gegenseitigen Schiffe macht keinen Unterschied in den Abgaben. Jedes Schiff irgend einer der dre (Hansestädte von dem der Tapitain ein Hanse⸗ ate, und I der VBesatzung Hanseaten oder Unterthanen eines der Deutschen Bundesstaaten sind, soll als ein Bremer, Lü⸗ becker und Hamburger Schiff betrachtet werden. Jedes, einem der beiden contrahirenden Theile zugehörige und seine Ladung, sollen, sie mogen herkommen, von wo sie wol⸗ len, als directe kommend, betrachtet werden. Die beider⸗ seitigen Kaufleute, Bürger und Schiffs, Capitaine dürfen in beiden Staaten ihre cf e g, und frei betreiben, in sofern sie sich nach den Laudesgesetzen mn. Sie enleßen wenn nicht immer die Vorrechte der Eingebornen o doch wenigstens der am meisten begunstigten Nati

Bei Erbschaften, Schenkungen u. s. w. genießen die Fremden gleiche Rechte mit den Eingebornen. Wenn unhe⸗ wegliches Vermögen hinterlassen wird, das Fremde nicht be⸗ le durfen, so werden 3 Jahre zugestanden, um es ju rea⸗ lisiren und abzugsfrei auszuführen.

Bel Streitfallen * die ge 2 Unterthanen wie eigene Bürger zu schüͤtzen. Velde Theile verbinden sich wechselseitig, anderen Nationen keine gr. Di gungen zujugestehen, an denen nicht ein Jeder gleichen An theil hat; etwanlge Compensationen werden gemeinschaftlich getragen. Der Vertrag ist fuͤr 12 Jahre und überdies noch 12 Monate zur etwanigen en men Welche von den Hansestädten nicht aufkandigt, für die bleibt der Vertrag In Kraft, wenn auch die anderen zurücktreten sollten.

Oe * err zich. 3 Wien, g. Jul.! Am z. Jun. um 11 Uhr Nachts trafen Ihro Masestät die Frau Erzherzogin Marie Leusse, HerzotKzin von ö in Salzburg ein, nachdem Höchst⸗ Dieselben den Tag in Berchtesgaden zugebracht hatten. Am zusten Mittags setzten Ihc Majestät die Reise fert, über. nachteten in Wels und trafen am 2. Jul. im erwäünschtesten

Woehlseyn in Vaden ein, wohin sich Pre Majest aten der Kalser und die Kaiserin r,, n. von Larenburg begeben hatten. Italien. . 1. Julsl. Die Lustbarkeiten des St. Johan⸗ nis Festes sind so eben beendlgt. In acht Tagen wurden , aiserl. un nigl. Hoheiten in Gesellschaft des Prinzen Frledrich von 2 wohnten. Die Prinzessin . bat einen glänzenden Ball gegeben und der Marquis Le. reagiani den Hof zu einem . geschmackvellen Feste in seinem von bunten Lampen reichbelcuchteten Garten 6. laden. Die Stadt feierte 3 Tag durch einen Dall, Feuerwerk und ein Gondelfest. Mehrere hundert . leuchtete Barken, in denen auf dem Arno getanzt gesungen und gegessen wurde; die Ufer und Brücken des Flusse ven Feuer massen erhellt, welche deren Fermeng kennt! mach n, gewährten einen maglschen Andlick. Der Hef wird

Vellage