1828 / 190 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Spaniens freigewordene Colonieen anzuerkennen, wärden nun bald aufhören. Diese Begedenhelt, sagt er, die Unabhaͤngigkelt Spaniens wieder her, entfernt eine möglich: Ursach des Zwistes jwischen Frankreich und England, ver⸗ pflichtet die Spanische Regierung, ihr Ansehen durch ein vernünftiges Verwaltungs ⸗System zu sichern und so die Ge⸗ fuͤhle des Volkes mit sich auszusöhnen, und befreit zu glei⸗ cher Zeit die Constitutionellen Portugal's von der drohenden Stellung, die die Spanische 1 Parthei unter der Versicherung des Franzoͤsischen Schutzes angenommen hatte und welche die Britssche Expedition zurückjuschrecken be—⸗

moͤchte. E ̃ , . * 3 im Verhaltniß

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. ö ! einen wer verwundete. ĩ Zu Tipperary hatten sich eine Menge Kinder zu einer Procession vereinigt und trugen Herrn O Connell s, auf ein Schnupftuch gedrucktes Bildniß, feierlich umher. Die Poli— zei * sogleich den Einwohnern, früh am Abend die Fen⸗ ster zu schließen, und ließ die Meuterei⸗Acte verlesen. Nieder lande. Brüssel, 15. Juli. Der Bericht des Ministers des nnern an die General-Staaten über den Zustand der Wohl thätigkeits-Anstalten im Jahr 18293 ist so eben bekannt ge⸗ macht worden. Es geht daraus hervor, daß 3395 Hülfe⸗ Anstalten im Königreiche bestehen; 812,751 Personen haben Unterstuͤtzungen erhalten. Die Ausgaben dieser Anstkalten haben auf 9, 70,0465 Fl. belaufen; darunter sind die Unterstüͤtzungen einbegriffen, welche die Regierung den Armen an Wohnung, Armen- Schulen und Werkstätten bewilligt. Die Zahl der Anstalten, welche den Zweck haben, dem Elende zuvor zu kommen, betrug am Ende des Jahrs 1826 174, namlich 124 Leihanstalten und 37 Sparkassen. Die Caplta⸗ lien derselben betrugen 5, 979,576 Fl., davon kommen 4, 70,063 auf die Leihanstalten und 2, 771, 53 auf die Sparkassen. Schweden und Norwegen. Stockholm. 8. Juli. Dem Vernehmen nach wird der Norweglsche Storthing am Lten d. M. von Sr. Maj. dem Könige mittelst einer Rede geschlessen werden. Am darauf folgenden Tage verlassen Allerhöchstdieselben Chri⸗ stiania, verweilen aber auf der Rückreise einige Tage zu Gothenburg. ö -

Wie es heißt, ist der Staatsrath Lövenstjold zum Nor⸗ wegischen Staats- Minister ernannt worden. 38 Deut schland.

München, 11. Juli. In der heutigen 9asten Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurden die Resuitate der ge⸗ heimen Abstimmung von gestern in Betreff des Staatsschul— den Tilgungswesens und der Beschwerde mehrerer adelicher Butsbesitze über die Einziehung ehemaliger Klostergrund— en verlesen Diese Beschwerde ist von der jweiten Kam im Einklang mit der Kammer der Reichsräthe, mit von 2 Stimmen als begründet und zue Bitte Naj. den König um Abhülfe geeignet befunden wor-

ammer vernahm hierauf die ichte: des Abg.

il begeben; dies ist indessen eine reine

üch wo befind. Serail residiren,

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Gegenden ganz wieder ver

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v. Uszschneider übꝛr die Verwendung der 4 men Etatsjahr 1813, und des Abg. Klar uͤber den . wurf, die K betreffend. Der Ausschuß ist mit der Kammer der Reichsräthe dahin einverstanden, daß diesem Entwurfe die Zustimmung zu versagen sey. Schließlich er—= stattete der Abg. Graf v. Seinsheim einen Vortrag des Bitt⸗ schriften⸗Ausschusses uͤber die nicht zur Vorlage geeignet be fundenen Beschwerden. 1366

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Lonstantinopel, 25. Juni. Der Groß⸗Vezier und der Seraskier befinden sich noch hier; in Adrianopel werden indessen Anstalten getroffen um das ge m. des Groß ⸗Veziers aufzunehmen, und der Pascha dieser Stadt hat den Befehl erhalten ein Truppen Corps zusammen zu ziehen. Vorgestern ist hieselbst ein Ferman erlassen wor⸗ den, welcher jedem Muselmanne anbefiehlt sich zu bewaffnen, um jeden Augenblick ins Feld ruͤcken zu konnen. Diese all⸗ gemeine Bewaffnung besteht aus drei Klassen, nämlich dem Eintritte in die regulaiten Truppen, dem in die Mill des Sandschaks und drittens in dem Heerbann, dem die Ver⸗ theidigung der Städte bei dem Vorrücken des Feindes uber tragen ist. Es läßt sich zwar im Allgemeinen nicht behaup— e. 23 . den l * ein r n

asmus herrsche; von der andern Seite zeigen au leine Merkmale von Muthlosigteit oder r, Tul An⸗ fangs hieß es, daß der Großherr die Absicht habe, sich selbst an die Spitze seiner Truppen zu stellen, dieser Plan scheint indessen, wenigstens vor der Hand, aufgegeben zu seyn. Aus Erzerum meldet man, daß die Kurden sich unter die Fahnen des Ghalib Be reihen; schon seit gerau⸗ mer Zeit lassen einige Deutsche Zeitungen diese Kur⸗ den durch Konstantinopel kommen und 4 zur * rsindung, un selbst bis diesen Augenblick befinden sich nur sehr wenige Asiatische Truppen in Europa. Dir Kusban Beiram ist seit dem 23sten d. M. hier, wie gewohnlich durch eine ö nach der Moschee, und durch einen fest⸗

lichen Besuch, (Rikjab) den die Großen des Reichs dem Sul⸗ tan machen, gefeiert worden. Das Wort Rikjab bezeichnet den Steigbügel des Großherrn, worin nach Morgenlãndischer

einung, der eigentlich Sitz der Regiztung ines

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9 3 ö eutenden tinnetung nur noch das Wort geblieben. Die Pe. welcher in Syrien einige Verh: rungen angerichtet hat, soll

gegenwärtig daselbst im Abnehmen seyn; das Sommer Sol. stitium ist der gewohnliche Zeitpunkt, wo die Pest aus jenen

windet. Nachrichten aus Griechenland.

In Verfolg der früheren Mittheilungen über die De—⸗ partemental Eintheilung Griechenlands geben wir nachstehend aus der . Griechijchen Biene“ vom 23. Mal (n. St.) die den (in Ne. 13. der Staats- Zeitung erwähnten) sechs Re⸗ gierungs / Commsssairen für den Archipelagus ertheilte In- struction: ;

Griechische Regierung. Der Präsident Griechenlands an die außerordentlichen Commissalre der RNegier ang in den sechs Departements bes Archtpels.

Die außerordentlichen Commissalre der Regierung in den sechs Departements des werden in beiligende Do— cumenten klar und bestunint die Absichten ausgesprochen finden, aus denen die Regierung ihre Collegen in die De, partements des Peloponnes gesandt hat. Zu demselben Zweck und zur Erfüllung der selben Pflichten vertraut sie jetzt dem Patrlotlsmus und dem Eifer der für den Arch⸗el so eben ernannten Commissaire das wichtige Geschäft, auf allen ia. des Departements eine gesetzsiche und regelmä⸗ ßige Verwaltung einzurichten. Es liegt nicht in der Absicht der Reglerung, zu Reformen und noch weniger zu neuen Einrichtungen zu schreiten; sie wünscht vielmehr so viel als möglich die alten beizubehalten. Aber um dieselben nätzlich ju machen, müssen sie unter den Schutz der Gesetze gestell und gegen die Mißbräuche gesichert werden, welche aus will⸗ kuührlicher Gewalt herfließen. Von diesem allgemenen Gesichts, . aus werden die außerordentlichen Commissärz in den

epartements des Archlpel an den Orten selbst und den oben erwähnten Documenten gemäß, die Ordnung ermessen, in welcher sie bei der Ausführung der in denselben Docu menten angejeigten Maaßregeln zu verfahren haben, so wie die Modifikationen, die sie der örtlichen Verhälrnissẽ wegen,

damit vornehmen imuͤssen. Die gegenwärtigen Instructionen

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