1828 / 190 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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alten demnach nur usat bestimmun en, die sich besonders —' auf die specielle 2 und die Interessen der Inseln

8 Die Demogerontien sind die einzigen auf d t. 1. Die Demog . 8. bestebenden Verwaltungebehörden. Daher ist es die Tst? Pflicht der außerordentlichen Commissaire, zur Erwäh— lung der Demogeronten schreiten zu lassen, und zwar so, ä,, , , en, , ne,, e. in gemäß seyen, welche in de onen der den r Commiffaire füt den Pelcßonnes sestaestest

. Art. 2. Dem außerordentlichen Commissair jedes Departements ist es vorbehalten, unter den betreffenden In, seln diejenigen suchen, auf denen es angemessen ware,

die oͤrtliche Verwaltung mehr in der Person eines Beamten zu concentriren, der den Titel eines provisorischen Gouver⸗ neurs führen, und demzufolge den Demogerontien vorstehen würde. In dlesem Falle wird den außerordentlichen Com— missairs aufgegeben, dem Präsidenten einen oder mehrere unter den Bürgern des Landes vorzuschlagen, welche mit dem meisten öffentlichen Nutzen diefe Geschäfte übernehmen könnten. Art. 3. Die Anweisungen, mit denen die Demo⸗

gerontien oder die provlsorischen Gouverneurs, wo welche ernannt

find, von den außerordentlichen Commissarien versehen wer⸗ den, sollen der Regierung zur Genehmigung mitgetheilt werden. Art. 4. Bevor der , daruber entschieden, giebt es keine Haupt-Insel in den Departements des Archi⸗ pel, wie es keine Hauptstadt in den Departements des Pe⸗ loponnes giebt. Art. 5. Die außerordentlichen Commissaire sind gleichfalls Leaustragt, den Gesundheits, und Polixzei= dienst auf jeder Insel zu organisiren, Indeß sollen dle Ver⸗ ordnungen, die sie ur Ausführung bringen werden, der Re— alerung zur Bestätigung mitgetheilt werden. Art. 6. Jedes Departement muß die Unterhaltung seiner Verwaltung so wie die Kosten des außerordentlichen Commissariats und der unter den Befehlen desselben stehenden executiven Gewalt be— streiten. Die außerordentlichen Commissaire werden demgemäß

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ganje Departement werden sie denselben der Genehmigung der Regierung vorlegen. Art. 7. chdem sie die Ortsver— waltungen organisirt, werden sie das die Schifffahrt betref—⸗ fende Reglement in Betracht ziehen und mit allen Garan— tieen ausführen lassen. Dassalbe wird erst, vom 1. August D. J. an in Kraft treten. Bis dahin haben sie sorgfaͤltig darsber zu wachen, daß die Gesuche um Frachtscheine und ö schen, daß wenn der Capita des Schiffs das Diplom und die Flagge des Staats mißbrauchen sollte, die Reglerung, welche in den Augen des Auslands vzrantwortlich ist, schnell und gerecht den an sie gerichteten Reclamatlonen genkgen kenne Art. . Die Regierung hofft gern, daß sie in u kunft nicht mehr Räuber, welche die National-Flagge din. sentwelht haben, zu verfolgen oder zu bestrafen haben wird. ist ihr nicht unbekannt, daß fremde Menschein, auf den Inseln, die Anarchle benutzend, einige Griechisch. Ser leute auf diesen Weg des Verderbens fortgerissen haben Die außerordentlichen Commissaire werden bel der, durch den ssten Artikel der allgemeinen Instruetionen ihrer Coll. on im Peloponnes vorgeschriebenen, statistischen Arbeit, vie Ve⸗ nerkung nicht üͤbersehen. Sie werden untersuchen, ob die remben von solcher Lategorle noch auf den Inseln sind und werden in diesem Falle nicht dulden, daß dieselben dort

ustucht finden. Sie sollen auch über das Betragen aller 23 die ihren Aufenthalt auf den Inseln weder durch ein Handels, Geschäft noch durch eine andere glaubwurdige Angelegenheit legitimiren können, wachen und wachen lassen. Art. J. Strenge werden sie gegen die Abentheurer seyn, und hingegen gegen ausgejeichnete Reisende, Kaufleute unn fremde Untertanen, die sich unter dem Schutze der Agen, ten der Mächte auf den Inseln befinden, mehr Ri esñ hen und Zuvorkemmenhbeit zeigen. Att. 19. Da bis jetzt bein Act die Verhälrniffe dieser Agenten zur Griechischen Regle/ rung geordnet hat und kein früher zwischen den Türken und den Europaischen Mächten bestandener Vertrag in den Pro, vinzen Griechenlands gelten kann, so lst es ünmöglich, mit einiger Genauigkeit die Bezlehung der Reglerung zu den

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Agenten zu bestimmen. Jedoch machen es die Ru ctsichten, b Regierung den Europaͤischen Maͤchten und vor⸗ nehmlich den verbündeten Souverasns schuldig ist, so wie die Interessen des Handels derselben zur Pflicht, dies= Agenten factisch anzuerkennen und anerkennen zu laffen, ohne daß eine Rechtsfrage 2 oder entschieden werden kann. Es ist in dieser Beziehung besonders g. auf freundschaftlichem und vertrauungsvollem Wege allen Stren tigkeiten auszuweichen, und auf dieselbe Weise alle Schwie⸗ rigkeiten, welche die Handels-, Schifffahrts- oder andere Angele en zwischen fremden Unterthanen und chen Buͤrgern herbeiführen möchten. Die a n ommissarlen könen nicht genug Au und samkeit anwenden, um den Wounschen dieser Agenten mit 21 Gerechtigkeit zu genügen, und dadurch ihre Beschwer⸗

ei den Admiralen 5 213 Reglerung zu verhindern 2 1828 ;

Aegina, den 12. (24. . . Der Praͤsident Griechenlands. A. Capo distrias. er Staats Seeretair. Sp. Trikupis.

Litera rische Nach rich ten. 3

Der Iris (Veiblatt der Zeitung der freien Stadt Frank⸗ furt) entlehnen wir 126 e ge e der Englischen Literatur interessante Anzeige

Ihe British Poets of ihe 191h Century. e .

select work of Crabbe, Wilsgn, Coierid ge, Mords- n.

worth, Rogers, Campbell, Miss Landon, Barton, Montgomery. siog. arr)y Cornwall aud others; being a supplementary volume to ihe cal

works of Byron. Scoll and Moore. Franesort o. M. Printed by and for II. . Brönner 1828. One vo- lume Sos pp. gr. 8. .

der ersten 25 Jahre des 19ten Jahrhunderts

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aus dei sabeth Zeitalter sind noch un bertro a unerreicht, tom s Riesen⸗Genius steht allein, die 2 Periode puritani

Glaubens⸗Eifers erleuchtend aber die Autoren, welche zu Anfang des lösten Jahrhunderts (unter der Königin Anna) blühten, entschieden denen der neuesten Zeit nachstehend, ha⸗ ben nicht mehr zu hoffen, daß sie je wieder zu dem Ansehen kommen werden, das sie lange behauptet haben und woraus sie nun mit Recht verdraͤngt sind. In diesem Siege der neuern Dichter liegt nichts besonders wunderbares; ihre Vor- gäͤnger hatten nicht viel mehr als gesundes Urtheil und Fleiß; ihr Ruhm ist negativer Natur; wenige Fehler, aber keine be—= deutende Schönheiten. Die Insplration ging nicht weiter, als zu einer muntern Gattung verständigen Wesens, und was

ch die Erfindung anbelangt, so beschränkte sie sich fast allein auf

die untergeordneten Zwecke des Spotts und der

Scherz und Witz funkeln mitunter lebhaft genug, aber man fucht

vergebens nach Waͤrme des Gefühls, nach Glanz der Ejnbil= dungskraft kurz, genialisches Feuer hat nie ihre Werke durchflammt. In dem Zeitalter n ach Pope und Dryden war Hriginal-Talent noch seltner zu finden; es waren in der That die magern Jahre der 27 Dichtkunst. Das Drama lag in Todes schlumimer, die poerische Kraft in andern Dich⸗ tungsarten schlen einem ähnlichen Verlbschen sich zuzuneigen. Gelbst die wenigen Funken, die noch von Zeit zu Zeit aufglimmten, zeigten, wie die alte Gluth ausgebrannt war und der Altar der Musen neuer Dlener mit frischer Begeisterung warte. Den Uebergang bezeichnete Cowper, der in seltner Eigen— thümlichkeit zu erst . Ueberzeugung weckte, daß Pope und Addison fortan nicht länger als ausschließende Muster Eng“ lischer Dichtkunst gelten könnten.

So kommen wir zu den Tagen, die uns noch nahe lie⸗ gen. Es entstand eln herrliches Geschlecht reichbegabter Männer und inmitten einer großen politischen B ung verbreitete die Dichterflamme ihce wohlthätige Wärme. Drei alles uͤberglaͤnzende Sterne verdunkelten die der neuen CTonstellation: Byron, Scott und Moore ace ihre Na= men in das Buch der Unsterblichkeit. Aber nicht wenige an⸗ dere Dichter, diesen gluͤcklichen Dreien kaum nachstehend, sind,