1828 / 200 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Abgerei ; e r., h , gn, e In spectio za r , gr reer Zeitungs⸗Rachrichten. ; a u d 1anp. n 2 8e an,, .

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Preußisch St

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aats-Zeitung.

M 209.

Amtliche Nachrichten. Kronit des Tages.

Seine M. der Cönig haben dem Großherzoglich

enschen

Adler Ober / fin er fack, den ,, ,. Bere Rane, der deln Kerben Consul Aouler 1 Mat seille jnm Cemmer nien. Rath zu erntunen geruhet.

Der bei dem Os / Landesgerscht in Glogau augestell Justi⸗ Cemmlssarlus Neumann ist zugleich zum Notarius in dein Departement dieses Gerichts ernannt worden.

Se. K Debeit Piin; August von Preußen ist nach dem Herzogthume Sachsen von hier abgegangen.

ger rns, 6, rr, n. Jul dn

den fen ic als den vorbehaltenen 2 1

owohl a Fffnete Hr. Girs kiese eine der interessantesten ruf 2 d ner mer 2

d. es;: das vorige Ministerium * Anklagestand zu ver setzen. In der Lotze des erjogs * irtte man erjog von Chartres und n e n, der 2 —— Corp zierte cin? dreifache cin gesch er Damen. aale selbst herrschte Reihe Bewegung . ast , , . Depu⸗

man m. drückte sich im Allzemelnen in folgender 3. Herren, sind r e mr. der 53ste Artltel der Wenn dle vorigen Minl⸗ Ae, m g,. verun⸗

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wanle ch for nnn e.

wi der Rechte Aller anvertraut war, 1 6

en gemißdtaucht haben, so werden Sie hungen 27 i , r , , e, dr lr Wenn kleselben dagegen die Opfer eines der, aan en, eine und feste Verwaltung ihnen * und wenn sie sonach der Senstand einer lng enechten u , . ihnen eine 1 * 9 Angeklagten einen um

soe zebheren Anspruch haben, als sie, 1 lichen Anzelegenbeiten berells entfernt, gegen die An ie ihrer Felnde nnr um so weniger geschützt sind. Die Com—⸗ . von den Gefüblen dieser doppelten Pflscht sunig durchdrungen, ist nut von diesem In dem ganzen La, , en, wozn kaum 23 lang: Slungen hing er icht haben

und deren Kesnltat si: Nbnen geg: nwaärtig mitt hzist, glzinet worden. Tir baden zuvärderst unterlucht, welch, Regin die Kammer in der Adstung bres Vorrechts zu befolgen habe welche Befugnisse si: uns hade übertragen wollen, und ni stad in dieser Hiuslcht auf groß: Schwierigkeiten gästohen.

Berlin, Mittwoch den 30ken. Juli.

Staatstath 7 , . den d 2ter Klasse un = dri s

ob sich nicht vielleicht aus der Zusammenste

wohl haben wir jene Thatsachen nicht 2 wickelungen geschöͤpft, womit Herr Labbey de Pompieres sei⸗ 3

1828.

*

Zwar räumen der 85. und 56. Artikel der Charts der R 1 ein, 2 Ministit * 3 s sen anzuklagen, allein, was man

verstehe, und * die gerichtliche Belangung einzuleit in

les sollte noch durch desondere Gesehße ien.

die indessen bis heute noch nicht gegeben sind. Unter

Umstaͤnden mußte die Commission 34 fragen, ob, in in⸗

gelung solcher Gesetze, der 55. Artikel der Charte in .

wo dessen 2 für nothwendig erkannt würde, un0

au bleiben müßte, und ob sonach die Minister ihre

Pflichten gegen Thron und Land ungestraft verletzen dürften. ir haben nicht diese Meinung gehegt, meine Herren.

lelmehr wir des Dafürhalt ens gewesen, daß das Vor⸗

recht der Kammer, die Minister a n und zu richten,

nicht eitel und illusorisch seyn sollte, und daß in

lung gesetzlicher Bestimmungen ö, en,

den Kammern gebühre, das anzuwendende Verf *

dem gemeinen Rechte zu entnehmen, und dasselbe den

Garantieen zu umgeben, welche die Klugheit und Gerechtig,

keit in dem Interesse des Staates und der ang

G n die Den 1

Kamm nen anjukla .

die Formen der Einleltung den Prozesses, dle alrs / Kant

en die Formen der . justehenden Procedur, so wie

* 4 . 82 ** Sie a 3 as Urtheil un trasbestimmung nicht zu . ; 8 8.

se, , m , ,, so wer uns ber H verfassungs mäßigen Ger

und weit entfernt, ese Fe 9 vor der Königlichen Prärogative 3 er st n dazu geeignet, deren Ausrechthaltung zu sie st nothwendig, daß die Kammer die ehe e, wie dür te man ihr daher dle einzigen Mirtel dan en ? Ohne die großen Vortheile einer solchen Unter uchung befon⸗ der? hervorzuheben, 1st die selbe schon deshalb, nothwenbig, weil sie eine mächtige Bürgschaft gegen die Gefahren darble? tet, womit politische Leideuschastn, Ueberellung oder Irr— thum dem Staate und den augeschuldigten Minlstern draöhen

2

hern. Es ergrunde

können. Eine Anklage, Proposition annehmen, oder sie ver werfen, ohne die Thatsachen zu untersuchen, worauf sie sich gründet, würde alle Pflichten dieser Kammer verletzen, und auf sie selbst die schrecklichste Verautwortlichkeit laden en. Der Einwurf, daß durch solche Untersuchung der ng des Prosesses ven Selten der Pars, Kammer vo

würde, verdient keine

. würde da andern seyn, gleichwie

, . ug; eine jede der nicht der u von der der Gerichts- Ordnung von den

sten Instructions, Richter an bis *. Praͤsidenten

senhofes, eine sede der Gerichts, Personen der vier Gra welche elne Instructlon durchlaufen . sich frei in ihr Sphäre bewegt, u0nd die eingezogenen Erkundigungen n nach ihrem elgenen Gewissen und den Gräuzen ihrer richtsbarkest prüft. Nachdenr wir e, . die Natur der Befugnisse dieser Kammer deutlich aunt hatten, fragte die Commission sich, ob sie die gegen die vorigen Minsster angebrachten Thatsachen, eine sede sür sich allein prüfen, oder ung derselben ein ganzes Sostem, welches sich ju einer Anklage eigns, Eilben sollte. Es gereicht uns zum Vergnügen mein; Herren, Ihnen anzuzeigen, daß wir diese letztere Verfahrungẽweise welche zu sebr an die Anschuldigungen in Maff— ermmnert, wobu

schen so manches Opfer gefallen ist, verworfen baben. Gin

aus den Ent⸗

nen Vorschlag begleitet hat; wir haben vielmehr alle That