1828 / 200 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

sachen, welche in die Klasse des Verraths und der Erpressung

gehoren, zusammengestellt und geprüft, und es ist uns nicht schwer gewesen, binsichtlich derselben die ministerielle Vꝛrant⸗ wortlichkeit festzustellen. Es ist in dieser Bejlchung wesent⸗ lich, die Ausübung der unautastbaren Königlichen Präroga— tive von den Rathschlägen der verantwortlichen Minister zu unterscheiden. Zwei Thatsachen werden diesen Unterschied deutlich zeigen. Dem Könige gebührt das Recht, die Na⸗ tional ⸗Garde aufjuldsen; er loͤset sie auf; war diese Auflöͤ⸗ sung aber unverdient, ist sie dem Interesse des Landes und des Thrones zuwider, so sind die Minister, die den Rath dazu gegeben haben, dafür verantwortlich, und können an— geklagt werden, ohne daß dadurch die Königl. Prarogative irgend beeinträchtigt wird. Die National⸗Garde bleibt auf⸗

geloͤst, bis daß es dem Königelgefällt, sie wieder herzustellen, aber

die Minister konnen in Anklagestand versetzt werden, weil sie in dem Interesse ihrer eigenen Macht, und auf die Ge⸗ fahr, den Thron zu erschüttern, enen schädlichen Rath er— theilt haben. Jett das 12 Beispiel. Die unbeschrankte X irs g t dem Könige. Minister aber, welche, in der Absicht, ein dem Wohl des Landes entgegen gesetztes System zu befolgen, sich eine Majorität bilden wol⸗

len, ertheilen dem . den sie hintergehen

die Absicht, den en ach diesem an t. 2 die Ver⸗

griffen hat, um sich das erforderliche Licht zu verschaf— z namentlich führte er alle die Punkte an, worüber

ich- aber geschhen, . 2 . gegenwärtigen Lage der gedachten A gegla lu einer Erörterung und Losung dieser wichtigen Frage

ein Anlaß vorhanden sey, und daß diesemnach die Minister die verlangten Actenstücke nicht aushändigen könnten. „So

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wohl Sie ale hre Herren Collegen“, sagt der Graf Per⸗ talis am Schlusse dieses an den Präsidenten der Commission gerichteten bens, „werden einen Entschluß zu würdi=

gen wissen, welcher uns von den tristigsten Gründen einge— ] . Der Derichterstatter bemerkte, wie die Com⸗ missten durch ihre irn, . Gränjen ihres Auftrages nicht überschritten * t habe, und wie sie sich daher wohl habe schmelcheln durfen, daß die Minister derselben genügen wurden; wie sie indessen andererselts auch erkannt habe, daß bei einer G nister wohl glauben konnten, daß die Commission nicht hin⸗ länglich ollmächtigt sey, um schon jekt die Aunliefe⸗ rung der gedachten Actenstücke verlangen zu können. Unter diesen Umständen sey der Commission nichts weiter übrig geblieben, als ihre eigene Ueberzeugung und * bekannte Thatfachen, so wie die authentischen Actenstüͤcke, die sich bereits in ihren Händen befunden, ju Rathe zu ziehen, und die Masorität derselben habe danach erkannt: daß es in Frankreich Jesulten gebe, die d setzen juwider von dem vorigen Ministerium als Corporation geduldet und geschützt worden seyen; daß in den Jahren 1824 und 1827 eine ge⸗ e Anzahl von Wahlen verfüälscht worden sey; daß keine dringende Umstände die Wiederherstellung der Censur in jenen beiden . geboten haben; daß tadelnswürdige und willkührliche Absetzungen statt gefunden haben; daß in dem Kriege mit Spanten das Staats Vermögen verschleudert worden sey; daß die Ernennung der 75 Palrs lim Jahre 1827 dem Interesse der Krone und des Landes zuwider ge⸗ wesen sey; daß das Betragen der Verwaltung bei den No— vember Unruhen Tadel verdiene; daß mehrere Bewohner von Martinique willkühelich verhaftet und nach dem Ü deportirt werden seyen; daß gewisse Rechte und Venestzien, die dem Staate gebühren, an die Kartyäuser von oble und die Trappisten von Meilleraie abgetreten Verden seyem Der Anlage- Punkte sind an Gamen 16. Was den der Auflösung der Pariser National- Garde betrifft, so bemerkte der Berichterstatter, daß die Commssion den Marschall Heriog von Reggio, die General Cleutenants

Negative,

Grafen Exeelmans, Coutard und von Bourmont, die zwöͤln ehemaligen Obersten der gedachten Garde, so wie mehrere andere Personen vor sich geladen habe. Von allen Vorge⸗ ladenen wären aber nur die Grafen von Bourmont und Exeelmans, so wie sechs ehemalige Obersten der National⸗= Garde und der Haupt⸗Redaeteur des Moniteurs erschienen, deren Aussagen die Commission für Pflicht halte der Kam— mer mitzutheilen.“ Nach dieser ausführlichen Mittheilung ging der Berichterstatter nochmals die sämmtlichen Anklage Punkte, wofuͤr die Commission sich durch Stimmen. Mehr⸗ heit entschieden hat, durch, indem er bei jedem derselben die Meinung der einzelnen Mitglieder der Coammission anführte, und schloß ien in folgender Art: „Die Frage, ob dem Inhalte der Charte gemäß, in der Aufloͤsung der Pariser

ational⸗Garde oder in dem dazu erthellten Rathe Verrath oder Erpressung liege, hat die Majorität Ihrer Commission verneinend entschieden; und was die Wahl⸗Verfälschungen, die willkührlichen Absetzungen, die Verhaftungen der Einwohner von Martinigue und die den Karthäufern und Trappisten gemachten 2 , . betrifft, so hat über die Frage, ob Verrath oder Erpressung im Spiele sey, keine Ma— jorität statt gefunden, da sich die Stimmen zwischen der tive, der Afsirmative, und dein Verlangen nach aus, füͤhrlicheren Crkundigungen, theilten. Um zu elnem Beschlusse zu gelangen, wurde daher den Commissions⸗Mitgliedern fol gende erste Frage . t: Soll der Kammer vorgeschlagen werden, daß sie erkläre, es sey Grund zur Anklage vorhan⸗ den? Drei Mltglleder antworteten: Nein; zwei: Nein, mit Vordehalt des Tadels; und Viere: Ja, mit Vor be⸗ 694 der Einleitung eines Prozesses. Hierauf wurde olgende jweite Frage gestellt: Soll der Kammer vor geschla= gen werden, daß sie erkläre, es sey Grund zur Einleitung eines Prozesses vorhanden? Vier Mitglieder antworteten. Ja; Eins: Ja, aber ohne Tadel; Dreeie. Nein; und Eins: Nein, weil ich glauße, daß die Kammer Klä⸗

erin ist und nicht instruiren kann. Unter diesen

mständen, meine Herren, schlagen wir Ihnen eine weitere * des Prozesses vor;, wir glauben, daß diese in

hren BVefugnissen, ja, daß sie in Ihren Pflichten liegt,

d daß Sie in E l. li i ö s 23 w

trauten nene ier kein uns Richtschnur dienen konnte, haben wir M ein Ziel vor 3 gen gehabt, nämlsch die Ausmlttelung des Wahren und Ge= rechten, und wir haben die ses Ziel lediglich durch rechtmäßige Mittel erreichen wollen. Wie Sie daher auch, m. H., un⸗ ser Gutachten aufnehmen mögen, so hoffen wir, daß sie uns jenes Zeugnlß nicht versagen werden; wir hnen vor, zu erklären: daß, auf die ang etragene Beschuldi⸗ gung des Verraths und der Erpresfung gegen die Nitglleder des vorigen Ministeriums, rund jut Einleitung eines Prozesses , . sei.

Nach Beendigung dieses Berichts, det bs gegen 4 Uhr dauerte, und von der Versammlung mit der größten Auf merksamkeit vernommen wurde, verlangte der Baron von Montbel von der rechten Seite, daß die Discussion ber die Propositlon gleich nach der Beendigung der Verathun— gen über das Ausgabe⸗Vudget beginne, und begründete die, sen Antrag durch die Wschtigkeit des Gegenstandes, und durch die von jeher gen act. fahrung, daß nach Vorlrung des gesammten Budgets, die Kammer in der Regel nut noch sehr unvolljähllg sel; die Rechtlichkeit und Die. der selben aber e, sich nicht für eine Vertagung ju entschelden, wodurch Argwohn und Besorgnisse . könnten. Als Über den Antrag oe n wurde, ward derselde von der linken Seite, dem sinten Centrum und es⸗ nem Theile des rechten Centrums verworfen, und dagegen mittelst der selben Majoritt die Eröffnung der Diecussion bis nach dem gesammten Budget verlegt; nur etwa 50 bis 8 Müäglleder der Lußersten rechten Scite stimmten dage- zen. Für das Gutachten der Commüisslon hatten sich schan lange vor der Sitzung 4 Deputirte, und eg en daf⸗ selbe 17 Mr. einschte ben lassen. Die Sitzung war ungeslhr eine halbe Stunde lang durch ein? all ge⸗ meine Ünterhaltung über den eben verhandelten Gegen, stand unterbrochen: nachdem es dem Prösidenten endlich Cern war, die Ruhe wiederherzustelln, warden die

erathungen über die einzelnen Seetsonen des Vudgets des Kriegs- Mnisteriums fertgesetzt und, nachdem die Generale LafontL, Tir let und Dem arg ap sich dar siber harten ver; nehmen lassen, solgende Artikel angenommen: An Drsoldun, en für den besonderen Generalsta der Artilleri 351,309 ces desgleschen fuͤr den Generalstab des Ingen leut Wesenz „al, asi Fr.; desgleichen fuͤr die Ing euleurs. Geographen