1828 / 201 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ten 5s, 09 Fr. 2) fuͤr Lebensmittel, nach einer Ersparniß von M, ss Fr., welche die Commission auf den Wein und Branntwein vorgeschlagen und der sich der Kriegs-Minlster vergeblich widersetzt hatte, 12, 541,25 Fr. 3) fur die Fou— rage nach einer, gleichfalls von der Commission bewirkten Herabsetzung von 5,6865 Fr. 12,79, 315 Fr.; 4 fuͤr Be— lagerungs Proviant 27,60 Fr. und 5) für . Erleuchtung, nach einer von der Commission herbeigeführten Ersparniß von 36,000 Fr. 2, 49, 259 Fr. Das fuͤnfte Capitel (Bekleidung, Feldläger und Pferdegeschirr) wurde, nachdem ein Reductions⸗Vorschlag des Kriegs- Minssters von 120,099 Fr. angenommen, ein zweiter der Commission, aber verworfen worden war, mit 12,939,512 Fr. bewilligt. Im sechsten Capitel wurden fuͤr die Lazarethe (Verwaltung, so wie Behandlung und Unterhalt der Kranken) S8, 988, 135 Fr. zugestanden. Die Kosten fuͤr die Kasernirungen betragen nach Capitel I,: 4,095,554 Fr.; ein Reduetions-Vorschlag der Commission von 60, 09 Fr. wurde verworfen. Für das Recrutirungs⸗Wesen werden im Ften Capitel 1,706, 550 Fr. verlangt. Herr Carl Du pin ließ sich über diefen Gegen, stand vernehmen. Im Allgemeinen, meinte er, wurden von 100 waffenfähigen jungen Leuten 28 ausgehoben; diese Aus, hebung geschehe aber auf so ungleiche Weise, daß in einigen Departements kaum 19, in anderen dagegen 39, ag, ja gar 63 vom Hundert genommen würden. Als die rechte Seite diese Angaben zu bejweifeln schien, fügte der Redner 297 daß er dieselben aus den amtlichen Ve⸗ rechnungen selbst, die sich dariiber bei dem Krlegs⸗Minlstersum besinden, geschöpft habe; so litten z. V. die Departements, die sich am Fuße der Alpen oder der Bergketten der ehema— ligen Auvergne hinziehen, so wie die Bourgogne und die Franche⸗Comté von der Conscription nur gat wenig, waͤh‚ rend die Lasten derselben fuͤr die Departements der Nieder, Lolre und der Normandie im hoöͤchsten Grade druckend wä— ren; im Namen der Billigkeit und des Gesammt-Interesses von Frankreich verlange er daher daß diesem Uebelstande ab⸗ eholfen werde, und, insofern das Gesetz dieses nicht zulassen

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lag zu

Angaben des Hrn. Dupin , und glaubte, daß 5 waärtig nach m.

1 . 8 e * an r ' die ü * d. 4 Kriegs-⸗Minksters, daß er die Bemerkungen des Herrn

Dupin zu seiner Zelt in Erwägung ziehen werde, wurde das Ste Capitel unverkürzt angenommen.

litair⸗ Gerichtspflege 224,090 Franken verlangt werden; die Kosten der Remonten dagegen (Capitel 16) wurden, auf den Antrag der Commission, um - „3336 Fr. herabgesetzt, und betragen sonach noch 2,33, 822 Fr. Das 1tte Capitel enthält für Marsch⸗ und Transport Kosten 2.757, 90909 Fr., welche Summe die Commission um 70, 009 Fr. herabgesetzt wissen wollte. Hr. v. Tra ey hielt diese Kosten für vlel zu bedeutend und glaubte, daß der Truppen / Transport durch die Benutzung der Wagen, in den Landern, wo man sich grade befaͤnde, sich am leichtesten und wohssellsten bewerkstelll⸗ gen lassen wurde. Die Bemerkung des Redners, daß man, wie man ihm versichert habe, noch jetzt in den Werkstätten, Wagen fur die Spanische Expedition im Jahre 1823 baue, erregte ein ungemelnes Gelächter. Nach einer Entgegnung des Kriegs⸗Ministers wurde der obige Vorschlag der Com, mission verworfen. Die Illte Section des Budgets han, delt von dem Kriegs Material und den Militair⸗Etablissements. Fuͤr die Artillerie wurden im 1sten Kapitel 1) fur die Arfenale, das Central⸗Artillerie⸗ Deyot und die Regiments⸗ Schulen 2250,00 Fr. ; 2) für die Waffen⸗Fabriken 350, 909 Fr.; 3) fuͤr die Gießerelen und Schmieden 25,999 Fr.; und I) für den Pulver⸗Ankauf 1,275, * Fr. bewilligt. Im 2ten Capftel, betreffend das Ingenieur Wesen, wurden 1) für die Festungs⸗ Werke 3,125, 00 Fr.; 2) für die Militair⸗ Gebäude 3, 553, Fre; und 3) für Neben Ausgaben Sao, 00) Fr. bewilligt. Am Schlusse der Sitzung kam noch das Ite Capitel, worin für das Kriegs⸗-Depot und die Karte von Frankreich 219, 999 Fr, verlangt werden, zur Berathung. Hr. v. Trach trug auf eine Herabsetzung von 149,6 Fr. ah, da man mit der roßen Karte so langsam vorschreite, daß, wenn die letzten leferungen erscheinen, man die ersten werde ins Feuer wer, fen können. Der Kriege Min ister bemerkte dagegen, daß die Anfertigung jener Karte eine der schönsten Unter, nehmungen des Landes wäre, und daß man bel einem be trächtlicheren Fonds auch schon weiter damit vorgeschritten seyn würde; im nächsten Jahre werde indessen der ganze Pian der Arbelt vorgelegt werden können. Der obige An,

ollte, ersuche er den Kriegs-⸗Minister dafür ein anderes in orsch bringen. Der General Dutertre hlelt die theidigun

den un re, re sagen, schon erfüllt, da das angegriffene

Ein Gleiches

geschah mit dem ten, worin für die Kosten der Mi keit zu gehören scheinen. Wir halten es daher fur ange⸗

trag des Hrn. v. Tracy wurde hierauf verworfen, und das Ite Capitel unverkuͤrzt angenommen.

Paris, 24. Juli. Vorgestern nach der Messe bewil⸗ ligte der König dem neuen Englischen Botschafter, Lord Stuart, eine Privat-Audienz.

An demselben 8 musterte der Dauphin auf dem Marsfelde das zweite Garde- Grenadier⸗Regiment zu Pferde und das Garde ⸗Jager⸗Regiment. x

Der General- Major Graf von Murphy ist fur das lau⸗

fende Jahr zum General⸗Inspector der Infanterie ernannt worden. In der Rede, welche der General Tirlet am Schlusse der Sitzung vom 2isten uber das Artillerie Wesen hielt, be⸗ merkte er als eine seltsame Ungleichföͤrmigkeit, die eine Ab= hülfe verdiene, daß während bei der Artillerie die Stabs⸗ Offiziere und Lieutenants einen höheren Sold, als die der Waffen beziehen, die Capitains dieses Vortheils nicht genießen.

Der Messager des Chambres äußert sich uͤber den Bericht des Hrn. Girod in folgender Art: In der Kammer kam

estern eine jener wichtigen Fragen zur Sprache, fuͤr deren rer kein fruͤheres Beispiel ju Huͤlfe genommen werden kann; zum erstenmal kam es darauf an, den 55. Artikel der Charte näher zu bestimmen. Es ist nicht zu verwundern, daß dieser ganz neue Fall verschiedene Meinungen hervorge= rufen hat, und wir müssen dem Verichterstatter die Gerech= tigkelt widerfahren lassen, daß er dieselben mit großer Frei müthigkelt angeführt, und daß die höchste Unpartheillchteit ihn bel seiner Arbest geleitet hat. Nichts wäre bei einer solchen Gelegenheit leichter, als sich in Declamationen zu ergehen, aber eben so, wie wir es unziemlich von der Ga—= zette de France finden, daß sie eine der politischen Gewalten als einen unruhinen und leidenschaftlichen Körper, und einen Aet derselben als eine Monstruosität bezeichnet, für eben so unpassend würden wir es halten, daß die Zeitblärter einer anderen Farbe, alter Feindschaft zu sehr eingedenk, da die Rache aufrufen, wo nur Gerechtigkeit noͤthig ist. Wenn bei den Gerichtshoöͤfen die Instruktion beglunt, so wird der fremden Meinung Stillschweigen aufgelegt; die Richter allein werden in ihrem Amte, und die Angeklagten zu ihrer Ver⸗ ernommen. Unserer Ansicht nach hat die reprä=

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kann man q e Ministerlum nicht mehr am Ruder ist; es bleiben also nur die Beschuldigungen übrig, die uns ausschließlich in das Gebiet der Gerichtsbar—=

messen, daß man sich jener lebhaften Polemlk enthalte, die sich wohl aussprechen darf, wenn von einer politischen Frage die Rede ist, sich aber vicht rechtfertigen läßt, wenn es sich nur um die besondere Anwendung eines Verfolgungs oder Straf⸗Systems handelt. Fern von uns sey der Gedanke, die Sache erschöͤpfend beurtheilen zu wollen. Wir läugnen die Verantwortlichkeit der Minister nicht, wir betrach⸗ ten sie vielmehr als eine der in Garantieen der con⸗ stitutionnellen Verfassung, und thellen nicht die angstliche Besorgniß, welche in allen . Ereignissen der repräsentativen Negierung den turz der Monarchie sieht. Wir setzen Vertrauen in die Kraft der Dy⸗ nastie und wundern uns nicht, ein gleiches bei denen zu finden, die sich fuüͤr ausschließliche Royallsten ausgeben. Aber bei der Ausübung eonstitutsonneller Rechte muß Mäßigung und Ruhe herrschen, denn dlese allein erhalten das t und bewahren die Insustution ?. Die Charte, um welche wir alle versammest sind, hat jedem der polltischen K seine constitutlonnelle Stelle bel dem Anklage Act angewlesen, aber sie läßt nicht jene äußere Verhandlungen zu, die aller⸗ dings gut sind, wenn es sich darum handelt, den allgemeinen Gang oder besondere Handlungen der 4 kontrol⸗ licen, die aber für die Angeklagten niederbe seyn wür, den, wenn 4 auch dann noch fortfabren wollten, sobald die polltischen Körper dle Anklage aufgenommen baben. Man wird sich daher nicht wundern, ung ein gewlssen haftes Still= schwelgen Über die große Frag: annehmen i bens mit der die Kammer sich beschäftigt. Dle Franzdsische Delicatesse wird unser Stillschweigen verstehen.

Aus der Erklärung die der General- Lleutenant Graf Excelmans ber die Vorfälle, welche die Entlassung der Pa= riser Natsonal⸗ Garde herbelflhrten, Lor der mit der Prü⸗= fung des 24 z , . ten Commission abgegeben hat, men wir Folgendes: „Ich 6 . derselbe, „im Gefolge des Königs, weicher Aberall gut empfangen wurde; nur hie uhnd da ver= nahm man hincer den Reihen der National Gard; den Ruf.