1828 / 209 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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estaten und des ganzen Kaiserhauses ausgebracht wurden, wie⸗ derholten auch die Damen das freudige Hurrah, und, von ner Fregatte, die einige Werste vom Ufer lag, ertonten Lanonen, Salven. Um Ii Uhr verließen Ibre Majestat das Fest, das von dem schönsten Werter, bel völlig stiler Luft, bezünstigt war, und durch seinz Anordnung, wie durch seine Beranlassung, in allen Gemuͤthern einen unverloͤschlichen, Eindruck auch für kommende Zelten zuräckgelassen hat.

St. Petersburg, 29. Juli. Mittels Parole Befehls vom 25. Juni (2. Jull) haden Se. Majestaͤt der Kalser folgende Beförderungen vorzunehmen geruht: .

er General'Lieutenant, Senator Obräskow l, ist zum

en Geheinsen⸗Rath ernannt worden. Zu Generalen von der Cavallerie sind ernannt, die Ge⸗ neral-Lientenants: der Militair-Gouverneur und Verweser des Civilfaches in Klein⸗Reußen, General Adjutant Furst Repnin; der Commandeur des 2ten Neserve Cavallerie/ Corps Graf von der Pahlen II., und der an der Kaukasischen Gränje so wie das Kosaken - Heer des Schwarßen Meeres Svommandirende Gebiets- Befehlshaber der Provinz Kaukasien, Emanuel. Zu Generalen von der Infanterie sind folgende Seneral / Lieutenants Aller gnadlgst befördert: der Eomniandeur des (ten IJnfanterse⸗Corps Roth 1; der Ober-Curator der Celonisten Süd-Reußens Insow; der Eommandeur des ab, gesonderten Siberischen Corps und General⸗Gouverneur des westlichen Siberiens Weljaminow J.; der General⸗Gouverneur von Witebsk, Mohilew, Smolensk und Kaluga Fuͤrst Cho⸗ wanskji; der Finanj Minister Kankrin; der Beneral· Adjutant Graf Kamarowskss: der Ober- Director des Pagen und der Ca detten⸗Lorps, General⸗Adjutant Demidow 1.3 der Comman⸗ dant von St. Petersburg, General Adjutant Baschutzkji und der Chef des 2 Sr. Kaiserl. Hoheit des Ze— sarewitsch Graf Kuruta. 2 Frankreich. ̃

Pairs / Kammer. 811 vom 20. Juli. Im Laufe der Berathungen uͤber den esetz Entwurf wegen Des Abschlusses des Rechnungs⸗Jahres 1826 ließen sich an die, sem Tage die Grafen v. Tocgueville und Mole, der Baron v. Mon ville, der Marquis v. Marbois, der Vleemte Laine, der Graf v. Chabrol, und der Gen e⸗ ral-Direetor der Brücken und Chausseen vernehmen, wo⸗ rauf die Discussion geschlossen wurde und der Berichterstat⸗ ter Graf Daru sein Resumé machte. Am folgenden Tage

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glaubte man, daß bereits die Abstimmung erfolgen werde. iützung vom

die Kammer sich zuvörderst mit dem

Deputirten Kamm er. In der

30. Juli deschaftigte ——— . dem Ministerlum der igen Angelegenheiten Behufs der Stiftung von 00 halben Stl, pendten an den geistlichen Secundair⸗Schulen eine Summe von 1,200,000 Fr. bewilligt werden soll. Hr. v. Cor eel⸗ les war der erste Redner, welcher sich uͤber diesen Gegen⸗ Kand vernehmen ließ. Er untersuchte zuvorderst, auf welchen Rechtstitel man sich bei der Forderung der gedachten Summe ründe, und hielt diesen Rechtstitel fuͤr unguͤltig und ver— gssungewidrig; ungültig, well, die Verorduung vom“ October 15143, welcher jene Schulen ihre Existenz zu ver, danken haben, nicht in die Gesetz Sammiung eingetra⸗ Zen worden sei, mithin keine Gesetzes· Kraft habe; ver⸗ fassungswidrig, weil danach jene Schulen Lon der Ent Wänng der Ünmersttäts Gebühr bestelt worden seyen diese Käebäbr aöer eine Wuflagz seg, weiche die Kaminer ii l= äbeigen Auflagen allfährlich bewillige; so wenig nun eine Auflage durch eine Verordnung eingefuhrt werden könne eden so wenig könne auch irgend Jemand durch an! Verord⸗ nung davon eit werden; bevor man daher den gesstlichen Schulen ju Hülfe kommen wollte, hätten die Minister der Kammer vorschlagen müssen, selbige mit den 2 in Einklang zu bringen. „Die Diener der Religion, fugte der Redner hinzu, „sind keine Staats⸗ Beamte, und war uls ben einfachen Grunde, weil der Staat nicht in der irche beruht. Die Geistlichkeit kann auf dreierlei Weise bestehen. durch Ans Unterstutzung ven Sten des Staates, durch die dr) künfte ihres eigenen Vermögens, und durch die freiwilligen Saen der Gläutzgen. Dieses legtere Subsisten Mn scheint mir das billigste, sicherste und schicksichste Hh den on uns verlangten i,, Fr, lassen sich nur ao gane Stwendien stiften; wer wird die 16, 90 andere bezahlen? dle Släublgen; und nichts t bill get. Aker Sie schen hieraus, meme Herren, daß Sie selbst auf deren Sroßmuih rechnen, die Sle durch Mhre Einmischung nur schwächen wurden. Wlr sind n der Zhat zu sehr daran gewöhnt, Gott auf Kosten des öffent, lichen Schatzes anzubeten.“ Nachdem der Redner noch die Melnung geäußert hatte, daß der Elementar, Unterricht ihm in Fran ungleich mehr der Unterstüͤtzung zu bedürfen

scheine, als die kleinen Seminarien, schlo derselbe ĩ der Art: „Es bleibt mir noch , , folgen Maaßtegeln, welche den Ihnen vorliegenden Gesck Entwurf veranlaßt haben, den beaßsichtigten Zweck, nämlich dj führung der Gesetze des Ljandes, nicht erreichen. In der That werden die C ongregationen nach wie vor fortbestehen nur nicht in den kleinen Seminarien, und die öffentlich Orznung wird durch eine gallicanische Erklaͤrung nicht besser verbürgt, als ehedem durch einen Eonstitutions Eid. Ich bin aber weit eher geneigt die Aufhebung jener Gesetze als deren Ausfuͤhrung zu verlangen, denn ich sehe darin die Ver⸗ letzung zweier unverjährbarer Rechte, nämlich des Rechtes, jedwede moralische gesellschaftliche Verbindung, sobald deren Handlungen nur nicht den Gesetzen zuwider laufen, zu stif⸗ ten, und des Rechtes, seine Gedanken durch den Unterricht, so wie durch jedes andere Mittel fortzupflanzen. Die Ver nunft des Volkes schien mir auf einer höheren Stufe zu ste⸗ hen, als der Geist der gedachten beiden Verordnungen, wo⸗ durch nichts als eine kleinliche Inquisition eingefuhrt wird.“ Hr. Ca qu er ay hielt eine ausführliche Rede zu Gunsten des Ge⸗ setz Entwurfes, den er fuͤr ganz geeignet hielt, die Besorgnisse zu zerstreuen, welche durch eine der gedachten Verordnungen erregt worden seyen. „Es ist zu bedauern,“ äußerte derselbe, „daß der Minister des Cultus, bevor er diefe Verordnung unterzeich⸗ nen ließ, nicht die Meinung seiner Collegen, der Bischöfe don Frankreich befragt hat. Ich thesse nicht die Ansicht des Verichterstatters, daß die geistlichen Secundair⸗Schulen ge⸗ ek widrig seyen; von zer Erhaltung derselben hängt vielmehr das Schicksal der Gallicamschen Kirche ab. Allerdings ha— ben einige meiner Collegen sich von dieser Rednerbuͤhne herab zu Dollmetschern der freudigen Gefühle gemacht, welche die edachten Verordnungen allgemein erregt haben sollen; wenn edoch ein aufmerksameres Ohr geliehen haͤtten, so wuͤr⸗ den sie überall nur Klagen und Stöhnen vernommen haben. Lautes Gelächter.) Die Nachwelt wird ihren Irrthum be⸗ zeugen. Mögen die dem Lande geschiagenen Wunden ver⸗ narben! mögen die der christlichen und monarchischen Erzie⸗ bung zugefügten bedauernswerthen Nachtheile elnes Tages wieder gut gemacht werden! Ich stimme für das vorgeschla⸗ gene Gesetz ohne irgend eine Veräͤnderung.“ Der NMini— ter der geistlichen Angelegenheiten entwrckelte die Gründe, welche das Ministerium veranlaßt haben, eine Summe von 1, 200,09 Fr. zum Besten der kleinen Semina⸗ langen. „Die Bestimmungen der Verordnung vom

a 41. e,, er, er, sind dergestalt entstellt worden,

gelungen ist, die öffenrsich⸗ Mein un s au einen gewissen Punkt irte re ich ids . , . nicht geschont worden; man hat mir als eine tadelns. würdige Handlung angerechnet, was ich als eine wich⸗ tige Verbesserung betrachte. Wenn aber die Leldenschaf⸗ ten durch eine Veränderung in dem Systeme der Regierung einmal rege geworden sind, so wurde man umsonst Ruhe in den Berathungen, Mäßigkeit in der Sprache und Würde im Handeln verlangen. Wir sind dem Publikum, welches sich nur allzuleicht jedem Eindrücke hingiebt, auf eine sehr unvortheilhafte Weise geschildert worden. So sind in schwie⸗ rigen Zeiten Staatsmänner oftmals dazu verurteilt gewe⸗ sen, statt aller Frucht für ihren guten Willen, ihre 2 und Arbeit, nichts als Verläumdungen einzuärndten. Wehe dem, der in solchen Tagen der Verirrung und Gaͤhrung zu dem Staatsruder gelangt, vorzüglich wenn er früher nichts als die Annehmlichkeiten des Privatlebens gekannt hatte; es bleibt ihm als letzter Zufluchté Ort nichts als sein Gewissen, welches den Ehrenmann niemals betrügt. Ich habe bis jetzt auf die Beschu digungen die gegen mich erhoben worden sind, nicht . weil durch die gedachten Verordnungen nur erst ein Grundsatz festgestellt worden ist; sobald es aber dar auf ankommen wird, dieselben in Ausführung zu bringen, werde ich mich mit meinen gesstlichen Collegen verstehen, und bin uͤberzeugt, daß es uns bei ruh ger Ueberlegung gelingen wird, die wichtige Angelegenheit glücklich zu Ende zu bringen. Weit entfernt, daß die geistlichen Schulen durch bie von mir contrasignirte Verordnung in Gefahr gerathen, werden sie vielmehr dadurch neues Leben gewinnen und mit neuem Glanze strahlen. Ich hoffe daß die eingeschuͤchterten Ge⸗ wissen bald beruhigt, und daß ich melnen Namen nicht an eine der Kirche verderbliche Verordnung geknüpft haben werde.“ Hr. Duplessis de Gren dan sprach sich sehr estig gegen die mehrerwähnten Verordnungen aus urch . eußerung: daß diese Maaßregel die Familien / Vater in Trostlosigkeit versetze und Alles übersteige, was der Revolu⸗ tions Vandalismus sich nur immer habe zu Schulden kom- men lassen, wurde 6. ohnehin schwache Stimme von den Ausbrüchen des lebhaftesten Unwsilenz dergestalt bedeckt, daß