und Frankreich gethan, und dem Ibrahim Pascha befohlen haben Morea zů räumen. (Sicher ist, daß er mit den alli⸗ irten Admiralen unterhandelte, um abzuziehen, wenn ihm Transportschiffe und Lebensmittel verschafft würden.) Neuer, dings haben wieder 20 Oestreichische Schiffe Fermane erhal⸗ ten, um durch den Bosphorus nach Odessa zu gehen, so daß die Sperre desselben so zu sagen aufgehoben ist. — Vom Kriegsschauplatz wird gemeldet, daß Hussein Bey die Kom mandanten der Festungen Isaktscha und Matschin gleich nach ihrer Ankunft bei der Armee habe enthaupten lassen. — Folgendes ist ein Verzeichniß der vom 25. Jun. bis 10. Jul.
hier angekommenen Schiffe: Oestreichische: 2 von Odessa
mit Getreide; 2 von Smyrna mit Salz; 1 von Modagna leer; z von Syra leer. Sardinische: 1 von Mariampol mit Getreide; V von Taganrog mit Getreide; 7 von Ge— nua leer; 1 von Foce mit Salz; 2 von Malta mit verschie⸗ denen Waaren.
— Ein Schreiben aus Triest vom 31. Juli (in demsel⸗
ben Blatte) giebt, nach Handelsbriefen aus Ancona, Nach 4 richt von der (wie wir letzthin bereits gemeldet) zwischen dem raͤsidenten von Griechenland, Grafen Capodistrias, und brahim-Pascha zu Navarin * gehabten Unterredung, wegen Räumung Moreas von Seiten der Aegyptischen Trup“ pen, mit dem Belfuͤgen, daß darauf sogleich ein Aegyptisches Kriegsfahrzeug nach Alexandrien abgeschickt worden seyn soll, um Mehmed⸗All über die Lage der Dinge aufzuklären, und denselben um Trans portschiff: zur Aufnahme der in Grie⸗ chenland befindlichen Aegyptischen Truppen zu bitten. Graf Rigny besand sich zu Korfu; Herr Stratford Canning wird daselbst erwartet. Man glaubte (wie ebenfalls bereits ge⸗ meldet worden, daß die Unterhandlungen uͤber die Pacisica⸗ tion und Unabhängigkeit Griechenlands, denen der Graf Capodistrias 1. wird, in Kurzem eröffnet werden durften. Die Blokade der von den Aegyptern in Griechen⸗ land besetzten Häfen wird inzwischen (so meldet jenes Schrei⸗ ben weiter) auf das strengste fortgesetzt, und einige Aegyp⸗ tische Schiffe, welche es versuchten, dieselbe bei Modon zu überschreiten, sollen von den Kriegsschiffen der Verbündeten in Grund gebohrt woden seyn. Man spricht dier auch von der Blokade 2 Alerandrien und den Dardanellen durch die
. . gt hinzu, daß regel sogar von einer Landung begleitet seyn
ehemed⸗Ali sich weigerte, seinen Sohn zurückzurufen, oder die Pforte die zu Korfu festzusetzenden Stipulatienen nicht billigen wollte.
— Nachrichten aus Korfu vom 19. Juli zufolge (in einem Roömischen Blatte) war Admiral Codringten am Bord des Linienschiffs Asia nach London abgesegelt. — Das Grie—
chische Geschwader hat unter den Befehlen des Admiral Sachturl in den Gewässern von Messenien acht Schiffe weg- genommen, welche den Tuͤrken in Moden Lebensmittel drin⸗ gen wollten.
Vereinigte Staaten von Nord ⸗Amerika.
Es ist zwar in dieser Zeitung schon verschtedentlich von dem neuen Zoll ⸗Tarif der Vereinigten Staaten die Rede ge wesen; bei der großen Wichtigkeit, die jedoch derselbe für die Handels⸗Verhaltnisse zwischen Europa und Nerd Amerika hat, wird es nicht uninteressant seyn, den wesentlichen In⸗ halt desselben nachstehend vollständig mitzutheilen, und daran einige, die Entstehungs-Geschichte dieses Tarifs betreffende Mittheilungen aus einem Schreiben eines sachkundigen Deob⸗ achters in Neu York zu knüpfen.
Zoli- Tarif vom 19. Mai 1826. ‚ tember 1323 ab sollen anstatt der jetzi=
erden, nämlich: äben, er ganz noch theil⸗ Pfund. Gußeisen 627 Cent.
weise gewalzt, 1 Cent. pro pro 112 Pfund. 1 Von Eisen in Stangen und Stäben, ganz oder theilweise ewalit, in Stücken oder in andern weniger vollendeten ö als Stangen und Stabeisen, ausgenommen Guß eisen, 37 Dollars pro Ton. Von Eisen- oder Stahldraht, nicht uͤber Nr. 14., 6 Cent. pro Pfund, und über Nr. 14 10 Cent. pro Pfund. Ven rundem Eisen oder Kupferschmieds⸗ Stäben, bis Zoll im Durchmesser inclustoe; ferner von gespaltenem oder 9 im Nageleisen, Eisenblech und Reifeisen, I Cent.
pro 16
Ven Bellen. Dohleisen, Reißeisen, Schmledetsen, Sichen, Sensen, Ain von Eisen oder Stabl, Gebissen aller Art, staͤhleruen Ellenmaaßen und Waagschaalen, Gels faßgen,
Schraubstoͤcken und eisernen Schrauben fuͤr Hol, 10 pCt.
vom Werth, als Zuschl m jetzigen Zoll; Von Stahl, 1 war i
Von Blei in Blöcken, Stäben oder Platten, 3 Cent, pto
Pfund; Bleikugeln, 4 Cent. pro Pfund. Von Minium und Viein ciß trocken oder geölt, 5 Cent. pro
Pfund; Silberglätte, bleierne Röhren und VBleizucker,
5 Cent. pro Pfund.
2) Vor und nach dem 30. Juni 1828 sollen anstatt der
jetzigen Zoͤlle, die folgenden erhoben werden, namlich:
Von roher Wolle, 4 Cent. pro Pfund und da Werth bis zum 30. Juni 1829; von der i an jahrlich immer 5 pCt. mehr, bis der Zoll vom Werthe 39 pCt. wird. Alle noch auf dem Felle befindliche Wolle soll nach Gewicht und Werth taxstt werden, und denselben Zoll zal= len, als alle andere Wolle. ;
Von Fabrikaten aus Wolle, oder mit Wolle vermischt (mit Ausnahme von Teppichen, Vettdecken, Bombassinen, Strumpfwaaren, Muͤtzen, Handschuhen, Kappen und Bin den), die da, von wo sie kommen, nicht mehr als 59 Cent. die Yard kosten, sollen als 50 Cent. kostend gerechnet werden und 49 pCt. vom Werth dis zum 39. Juni 1829 ahlen; von da an aber 45 pCt. Alle Wollen Fabrikate,
lanelle und Boye ausgenommen, die nicht mehr als 3 Cent. pro Yard kosten, zahlen 14 Cent. pro ] Yard.
Fabrikate aus Wolle oder zum Theil aus Wolle Testehend,
die obengenannten ausgenommen, die mehr als 5 Cent. pro Yard kosten aber nicht über 1 Dollar, sollen ju Dollar angenommen werden und 40 pCt. vom Werth jah— len bis zum 39. Juni 1828; dann aber 45 pCt. vom
Werth.
Die nämlichen Fabrikate, die über 1 Dollar, aber nicht mehr als 21 Dollars pro ] Yard kosten, sollen als 2] Dollars kostend augenommen werden und 40 pCt. vom Werth bis um 30. Juni 1829 zahlen; dann aber 45 pCt.
Dle nämlichen Fabrikate, die über 21 aber nicht über 4 Dol⸗ lars die ] Yard kosten, sollen zu 4 Dollars angenommen werden und 40 pCt. vom Werth zahlen bis zun 30. Junl
. ö 6 on nämli ikaten die uber 4 rs ko
vi .. . . Mützen, Hand ⸗ schuhen und Binden 35 pCt. vom Werth; ertigen Kleidungsstücken 89 pCt. vom Werth. em
Ven Brüßler, Tuͤrkischen und Wilton, Teppichen 30 Cent.
ro (] Yard. Von allen Venetianischen Teppichen 40 Cent. pro (] Yard. Von allen andern Teppichen aus
Wolle, Flachs, Hanf und Baumwolle, ganz oder gemischt,
32 Cent. pro ] Yard; Von allen gedruckten oder gemal⸗
0 pCt. vom
.
*
1 *
4
ten Patent- Fußteppich Zeugen 0 Cent. pro ] Yard; von anderen Gattungen als die gewöhnlichen, 2 * pro
8 Yard. Ven Möbel Wachstuch 15 Cent. pro ] Yard. ö
n Fußmatten 15 Cent. pro (J Yard.
1829; von der Zeit an aber sährlich immer 5 Dollats
mehr, bis zu 569 Dollars pro Ton. Sacktuch 4 Cent. pro (IJ Yard bls zum 30. Jun 1825 und dann 5 Cent.
Ven rohem Flachs 35 Dollars pr. Ton bis zum 30. Juni 1227 und dann jährlich immer 5 Dollars niehr bis ä 59 Dollars pr. Ton.
Ven Segeltuch 5 Cent. pr. Yard und jahr lich Cent. mehr bis zu 12 Cent. pr. TDard.
Von Zucker- Syrup 1a Cent. Fr. Gallon.
Ven Jeder Gattung von distillirtem 2 — 15 Cent. pt. Gallen als Zuschlag zu dem jekigen Zoll.
Ven allen Sesdenwaaren, oder zum Theil aus Seide beste⸗ hend, die von jenseits des Caps der guten Hoffnung kon⸗ men, an pCt. vom Werth; vom 30. Juni 125 an 3 pet. mehr; Alle andere zahlen 28 pCt. vom Werth.
Von 22 2 — Zoll von 5 Tent. pr. Pfund vom 30. Juni 1829 an bis zum 3m. un 9
6 10 * jahrlich . zu 50 60 . om 30. Juni loes an hört der Rückzoll auf di
aller, in den Vereinigten Staaten — r lirter Brandtwelne auf; auch wird auf Segeltuch kein Rückzoll gezahlt werden, wenn nicht wenigstens 59 Stücke auf einmal in einem Schiff versandt worden. *
Nach dem 39. Juni 1825 soll Fensterglas jm Ver baltniß von so zu 15, Zoll Größe s Dollars für 1
zahlen; ungeschuittenes Fensterglas in Scheiben, 53
o0 Beilage
Von baumwollenem
.
Von rohem Hanf 5 Dollarẽ pes Ton dis zum 30. Juni
*
4 ö
ö . ö 1
—
/