Beil. 26 gurt
zur Allgemeinen Preuß ischen Staats 3e1Itung Nr. 214.
denselben Zoll, und gläͤserne Gefäße, als Flaschen u. s. w. die jedes 34 uber ! Unzen fassen, 13 Dollars pr. Groß. chschiefer, nicht länger als i2 Zoll und nicht breiter als . 4 Dollars pr. Ton; über 12, und nicht mehr als 1 Zoll lang, s Dollars pr. Ton; uͤber 16, und nicht mehr als 15 Zoll, 5 Dollars; über 16 und nicht mehr als 15 Zoll, 7 Dollars; iber 18 und nicht mehr als 20 Zoll, s Dollars; Über 209, und nicht mehr als 21 Zoll, 19 Dollars.
pr. Ton. — Schiefertafeln jeder Art 33 pCt. vom Werth. Baumwollenzeuge aller Art, oder theilwelse aus Baumwolle bestehende Zenge, (mit Ausnahme von Nanking der dir eete aus Ching gebracht wird dis mit Zuschlag von 20 pCt. wenn sie vom Cap der güten Hoffnüng, oder von jenseirs desselben kommen, und mit 3. . von 10 pCt. wenn sie ven andern Orten kommen, weniger als 35 Cents pr. Ward kosten, sollen als 5 Cents kostend angenommenen werden, und daven den zuschläglichen Zoll zahlen. In allen Fällen, wo der 30 nach dem Werth bestimmt ist, oder noch werden follte, ist der wahre Werth der Güter von dem dazu bestimmten Beamten genau auszumitteln. Un, vollendete Fabrikate werden eben fo he geschätt, als waren sie vollendet, und jahlen den nämlichen Zoll. Ist dieser Zoll
dem Werthe nach, so werden zu letzterem alle Kosten mit
Ausnahme der Assurahz, e e,. und überdem noch 2opEt. wenn die e. vom der guten Hoffnung oder von jenseits desseiden, und 19 pEt. wenn sie von andern en herkommen. Wenn ö eingeführt werden, als wo sie fabrizirt und erzeugt worden sind, so soll derjenige Preis zum Maaßstabe geuommen wer, den, den sie da en, wo sie fabrieirt oder erzeugt wur, 2 — gt wahre 6 26 H 10 pCt. den ra angegeben Werth, so sollen elbige einen . * 2 50 pCt., auf den gesetzlich bestimmten ; ale zahlen. Der Staats Seer etale ist beauftragt, die zweckmaͤßigsten Maaßregeln zur Aussindung des wahren Werthes der Güter treffen, und darüber dem Cengreß in der nächsten Stzung
dem 1. Januar 1829 noch im Zoll⸗ hause liegen, zahlen —=— neuen 3ᷣ ne
auszuführende Weine wird ei h den bestehenden ö zich wm ut
Nachstehendes ist der (Eingan ; einem Schreiben aus , gs erwähnte) Ausjug aus
Es war in der Sperre des letzten Krieges mi s, ,, , n, , , e einigten Staaten zuerst Wurzel schlug. ie währen; er Periode auf der Vasis des Monopols errichteten Fabrik Eta⸗ blissements stürzten bej dem Eintritt des srelen Ver kehr 3 tenthelle wieder zusammen, und diejenigen, weich. imst — ßer Anstrengung sich noch schwebend cthielten, bestürmten den Kon 4 mit Petit onen, um einen beschhitzenden Tarls. Der Tarsf von 1816 erfelgte, man J indeß bald, dies sey noch nicht genug, und nach wiederholten vergeblichen Ver,
suchen, die den heftigsten Widerstand bei den suͤdlichen Staa ⸗
ten der Union fanden, ging endlich der Tarif von j82 mit den Säten von 25 bis 3 pCt., mit einer geringen Stim⸗ men. Mehrheit n Kongresse durch.
. s waren hierdurch insbesondere die Baumwoll Fabriken für ordinaire Sorten, bis ju dem Werthe von 25 Cents pro ard, und darunter, devorthelit, welche sich denn auch so schnell verbreiteten, daß sie schon jetzt das ganze Bedürfniß eines Volkes ven nahe an 1. Millonen, an Bert, und Lesbwäsche,
besagte Güter von andern Orten
und andern häulichen Gebrauch jeder Art befriedigen, so daß die Einfuhr an fremden Leinen zum eigenen Verbrauch bis zum Unbedeutenden herabgesunken ist. Die Tuch-Fabriken dage: gen, unter einem Schutze von 33 pCt. und in einem Un— gleich schwierigeren Manufaktur⸗- Zweige, befanden sich in einer weniger vortheilhaften Lage und blickten mit Neld auf ihre gluͤcklichern Nachbarn. Selt 3 Jahren schon wurden daher fortdauernd Versuche gemacht, ihnen ein ähnliches Mo— nopol wie den Baumwoll⸗Fabriken zuzuwenden, jedoch ver⸗ geblich, bis man im vorigen Sommer, unterstützwzt von dem General-⸗Gouvernement, die Sache von Neuem, mit allen zu Gebote stehenden Huͤlfsmitteln, wieder aufnahm, und zu Starrisberg in Pensilvanlen eine Versammlung von e an 199 Manufacturisten und Agriculturisten zu Stande brachte, deren Resolutlonen dem diessährigen so eben been⸗ digten Congresse in der Form einer Petition vorgelegt wurden. Wenn man ursprünglich nur ein erweitertes Monopol fuͤr die Vaumwoll⸗Fabrikanten, fuͤr alle Stoffe bis u dem Werth von 30 Cent. pro. Yard und darunter, und ein ähnliches Monopol fuͤr die Wollen, Manufacturisten, im Auge een
hatte, und die mittelbare Bevorthellung der Schaafzüchter, Als eine natürliche Folge hieraus sehr beredt darstellte; so überzeugte man sich doch bald, daß eine solche ssollrte Maaß⸗ a , n. * . . * 2 —— entschließen müsse, andere Interessen zu Hülfe zu r
e 826 zu theilen, den man lieber . behal⸗ en hatte. ᷣ ⸗
Dles ist die einfache Erklärung des neuen Tarifs, der sich auf solche Welse 2 alle . der innern dustrie verbtelter hat. Um die Hauptsache zu retten, P. man sich entschließen müssen, wo moglich . Unjons⸗ thelle, wenn auch . und wieder nut schenbat, zu proregi= ren. Dle Tarif⸗Diseussion gewann hierdurch in der das Ansehen einer allgemeinen Austheilung von Protectionen, in der eder sich beeilte, seine Prätensionen auf s Beste geltend
ju machen, von den heftigsten Debatten der Repräsentanten der verschiedenen Staaten au,
4 er, e kanten zu bringen hatten, war bie höhere Bestenerun der fremden ce T e, weil . —len. 8 der Repräsentanten vor den Agrikultur Staaten, insbeso n⸗ dere von NewYork und Penstlvanien nicht zu gewinnen war. Der gegenwärtige Zoll von 4 Ctc. pro Pfund, neben einer Procent⸗Abgabe die bis zu 50 steigen soll, ist als ein ganz liches Verbot aller fremden Wolle anzusehen, wovon bisher die gröbste und feinste Sorte, erstere von Buenos, A res, Peru und der Levante, die letzter? von England und m⸗ burg eingeführt wurde. Die Erfahrung kann erst l ren, in welchem Maaße hievon die Laudbauen vortheilen werden. Die Manufacturisten dürften durch den neuen Tarif für diesenigen Tuchwaaren, die zwischen den sixirten Werthsäͤtzen von resp. s0 Cents, 4 Dollar, 2 Dollars 5 Cents und 1 Dollar pro Yard liegen, und hiernach mit 69 bis 150 pCt. belegt sind, ein gänzliches Monopol, und selbst für diejenigen Tuchsorten gerade zu jenen Werthsätzen und uber 4 Dollars, die mit 45 bis 30 pCt. belegt sind, eine be—⸗ traͤchtliche Verminderung der bisherigen 2 zu erwar⸗ ten ha . Tuche,
⸗ oöhere Besteuerung des fremden Roh Eisens, grober Eisenwaaren (dies wird auf den
York, Marylant, und des Hanf achs, Segeltuchs, Baumwoll' ö Lentucky. So viel man 2 um Rr , Landbauer hierbei die Betrogenen seyn, wenn eine Preis, Erhöͤhung der rohen
rohen Stoffe überhaupt erfolgen solite, shnen diese im Preise
; t bis zu den Petitionen der ; ö , ant ⸗tallors, ke nn, 27 . — x ü P ro . en her b
sa lches die Woll. Fabri⸗
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