1828 / 222 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mehrern Monaten abgerelst sind, so daß diese Commission als factisch aufgelost zu betrachten ist. Ihr Schlußbericht soll schon vor geraumer Zeit dem durchlauchtigen Bundes- tage eingesandt worden seyn. Oesterreich.

Die erzbischöfliche Stadt Koloeza ist am 11. Juli durch eine furchtbare Feuersbrunst schrecklich zerstoͤrt worden. Das Feuer war Mittags gegen eilf Uhr neben dem großen Wirthshause ausgebrochen, und hatte bei dem eben wi thenden heftigen Sturme, binnen viertehalb Stunden 347 Haͤuser, worunter das Stadthaus, die Apotheke und meh⸗ rere ansehnliche . in —* gelegt.

weiz.

Zürch, 123. August. In der zehnten Sitzung der Tag⸗ sazung am 22. Juli ward der durch das Traktanden -Circu—⸗ lar an die Stande gelangte „Entwurf eines Tagsatzungs Beschlusses wegen Mißbrauch der Publicität in innern An— gelegenheiten“ in Erdoͤrterung Im Sinne des vorörtlichen Antrags sprach zunächst der Gesandte von Bern, nicht ohne Bedauern darüber, daß so viele abweichende An⸗ sichten wahrgenommen würden. Schlimmer Mißbrauch ge⸗ heim zu haltender Dinge sey von langem her und auch neuer lich getrieben worden. Einer zweckmäßigen Publicität hul⸗ dige die Regierung von Bern allerdings, indem sie wichtige drucken und an Sachkundige auszutheilen verordne, nicht aber durch Zeltungen in die Schenken brin⸗

en zu lassen geneigt sey. Wie im Sinne des vor ortlichen

ntrags dem vorhandenen Uebel abgeholfen werden könne, glaubt der Gesandte, sollte durch eme Commission eroͤrtert und vorbereitet werden. Die Gesandten von Ury, Schwyj und Unterwalden stimmten unbedingt und dankbar zu den Anträgen des Vororts, und sie waren auch noch weiter zu gehen vollig de= reit. Minder entschieden und nicht unbedingt, im Wesentlichen jedoch äußerte sich auch Glarus geneigt zum voroͤrtlichen Antrage. Der Gesandte von Freiburg eroͤffnete, er solle den Anträgen des Vororts beipflichten, glaube aber, es moͤge derselbe seinen Zweck nicht erreichen. Solothurn 's Gesandter pflichtete in Allem den Anträgen bei, die jedoch noch nicht befriedigend seyen und noch weiter ausgedehnt werden sollten. Auch Graubün⸗

den den 2 bei und Eonciusum d 2 23 e,

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hielt dafuͤr, von Preßfreiheit könne hier die Rede nicht seyn, und es sey der Artikel des InstructionsCirculars zu Decla⸗ mationen uber dieselbe unziemend benutzt worden. Die An⸗ elegenheiten des Staats sollen nicht der Oeffentlichkeit der preis gegeben werden und zum Lachen seys, von Geheimthuerei in der Schweiz reden ju hören, wo 20,0900 Gesetzgeber, S80o0oköpfige Landsgemejnden und 300k6pfige roße Räthe vorhanden sind. Bedauerlich wolle man fremde aten nachäffen, ohne ihre abweichenden Verhältnisse zu kennen. In republlkanischen Staaten sey jede Herabwürdi⸗ gung einer Magistrats⸗Person ein Mord am Vaterlande. Wo Grund dazu vorhanden, da 8 man einen gesetzlichen Weg, um den, der nicht mehr gefällig ist, zu entfernen. De heutigen Publicisten aber möchten die die Zeit⸗ aufzieher in den Staaten seyn u. s. w. euenburg pflichtet den Ansichten Berns und den Anträgen des Vororts bei. Der Gesandte von Zurich und Praͤsident der Tagsatzung schien einige Verlegenheit ausdrücken zu wollen, die davon herruͤhre, daß Zuͤrich allerdings den Vorwurf des inlra ma ros peccatur nicht von sich ablehnen könne und er sprach von künstlichen Reden, mit denen man begangene Fehler hätte decken wollen, indem man von Preßfreiheit und redete, um die es sich gar nicht handele, ondern um Bewahrung pflichtmäßiger Geheimnisse. In zwischen gehe Zürichs gegenwärtige Fenr, dahln, ein möglichst einfaches und bestimmtes Verbot der Bekannt⸗ machung diplomatischer Actenstücke, so wie daheriger Ver⸗

handlungen der Tagsatzung und des Vororts zu erzielen. In abweichendem Sinne sprach zunächst der Gesandte von Luzern, der keineswegs irgend einer Ungebundenhett oder dem Mißbrauch der Publicität das Wort ju reden ge⸗ sinnet ist, hingegen dafür hält: eine verständig denutzte Pu⸗ blieltät könne dem Vaterlande Heil bringen, die zu enge Veschraͤnkung derselben müsse verderblich seyn. In Maaß und 2 doch nicht unbedingt, soll Gehelmhaltung in Ver handsungen mit dem Auslande stattfinden und an einer Be— rathung fär geeignete Maaßnahmenihlefür will Luzern Theil nehmen. Noch entschledener sprach der Gesandte von Zug. Seine Regierung und der gesetzgebende Rath huldigen dem Grundsate der Oeffentlichkeit dermaßen, daß sie sede De⸗ schraͤnkung derselben als ein Uebel ansehen wärdeng. Falle, wo Gehesmmiß erforderlich sey, könnten eintreten, aber nur

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selten; nie durften dieselben zur Regel werden. Der Vor⸗ ort mache nun aber die Ausnahme zur Negel und wolle, daß ohne ausdrücklich dafür eingeholte we uͤber die wichtigsten vaterländischen Angelegenheiten nicht gesprochen werden dürfe. Die Oeffentlichkeit sey die Seele des Frei⸗ staats, durch Zernichtung derselben werde die Wechsel⸗Ver⸗ bindung zwischen Volk und Regierung zerstoͤrt. n die öffentliche Meinung in der Schweiß sich schon fuͤr 4 2 und Ehre des Vaterlandes besser und kräftiger ausge⸗ prochen, als die Tagsatzung durch die Instruetioͤnen der Regierungen; man solle an die Angelegenheit der Heimath⸗ . losen, an die des Muͤnzsystems u. s. w. denken. Basels Gesandter mißbilligte unbescheidene Bekanntmachungen und wollte . deren Verhütung Maaßnahmen berathen helfen; allein die Ausnahme muͤsse betroffen und nicht diese zur Re⸗ 8 gemacht werden. Leider haben die Personen, welche die nträge entwarfen, ihre Aufgabe nicht begrtffen. Oeffent⸗ lichkeit sey mit dem Wesen der Republik innig verbunden, dies dürse gar nicht in Zweifel gezogen werden. Aber die oͤffentliche Meinung und die Zeitungen seyen wieder zwei ganz verschiedene Dinge. Wer rede, der stehe zu seiner Rede; mit den anonymen Angriffen der Zeitungen verhalte es sich anders. Die Publieität solle nicht beschränkt, aber das Ge— heimniß soll bewahrt werden, wo es befohlen ist. Schaffhausen findet die vorörtlichen Anträge wenig zweckmäßig, erklärt rch fur Oeffentlichkeit und will angemessene Mittel gegen ih⸗ sien Mißbrauch ergrelfen helfen. In gleichem Sinne sprach der Gesandte von Appenzell, und diese beiden letztgenannten fanden den persönlichen Zwang, der den Gliedern der Tag satzung durch Geheimniß⸗Angelobung wolle aufgelegt werden, * . . * 4 freiheit un cität in hohen en halten, aber nen auch ziemende Schranken setzen. Die öffentliche Mel⸗ nung verdiene alle Achtung, aber die Zeitungen seyen nicht ihr Organ und eher wohl das einer Congregation oder ge⸗ heimen Ausschussec. Der Eid, zu verschwelgen, was ver“

schwiegen werden solle, genüge in der aufgeklärten Zeit nicht

mehr. Jedoch des Vorortes Anträge gehen zu weit und müssen modisieirt werden. Nachdem 2 . Weise auch

die übrigen Stande esprochen, ward am Schlusse re ee ee, * Eoinmisston nieder gesetzt. paniten. Madrid, 4. ,. Masjestaten Valladolid, langten denselben Ta del Campo an, und trafen Tages darauf in ö

Am 25 Jull verließen Ihre in Medina anta Maria

de Nieva ein, bis wohin Höchstdeneuselben Ihre Königliche

Hoheiten die Infanten und Insantinnen entgegen gereist waren, und wo sich, mit Ausnahme der Infanten, 867 des Infanten Don Franelsco de Paula, die sammtlichen Glieder der Königl. Famille versammelt hatten. Ihre Kö— nigliche Hoheiten reisten denselben Abend nach Ildefonso zu ruck, um am zisten Ihre Majestäͤten daselbst ju empfangen.

Die prachtvolle Erleuchtung des Schlosses und der Springbrunnen und Wasserkünste in San Ildefonso, welche die beiden Infanten, Brüder St. Maj, hatten veranstalten lassen, nahm fruher, als erwünscht, ein Ende, indem ein starker Regen eintrat und das Feuermeer der Erleuchtung in Finsterniß verwandelte. 6

Es sind zwel Kupferstiche erschienen, welche die Ruͤck⸗

kehr des Königs Ferdinand VII. aus seiner Gefangenschaft

in Valengay vorstellen.

Auf dem einen sieht man Frank⸗

reich und Spanien, durch den Fluß Fluvia getrennt, auf der

einen Seite den Marschall Suchet, welcher an der Spitze seines Armee Corps sich von Ferdinand VII. beurlaubt, und

auf dem andern Ufer empfangen Spanische Krieger und Landleute ihren Monarchen, welchem auch mehrere Kapu⸗=

ziuer entgegen gehen.

Der ziweste Kupferstich stellt die Vorderselte der Kathe⸗ dral⸗Kirche von Girona vor. Auf beiden Selten der pracht⸗ vollen Treppe, welche zu derselben führt, stehen Mönche von sämmtlichen Orden, uͤnd der König tritt aus dem Haupt Portal der Kirche, wo er dem, wegen sesner Rückkehr zefun⸗ genen Te heum beigewohnt hat. Der Prels beider 826. stiche, nebst einer, dieselben erläuternden, klelnen Schelft, ist 605 Realen.

rtugal.

o n Londoner oM sinden sich folgende Correspon

denz / Nachrichten

Lissabon, 29 N Trotz dem, daß der Ganeral⸗In⸗ tendant der Polizei, Jose Barrata Freire de Lima, ein Edict erlassen hat,) nach weichem, da die Parthelnngen zu Po

Siehe Rr. 216 der Staat m Zeitung. Beilogt