Sohn den Zöͤglingen als Mitschüͤler vorstellte. Muschtaid⸗ Aga⸗Mir-Fetl empfing zugleich am blauen Bande eine * dene Medallle mit Diamanten und mit dem Vildnisse St. Majestaͤt des Kaisers geziert, als Merkmal des Landes herrll⸗ chen Wohlwollens fuͤr seine bel der temporairen Reglerungs,; verwaltung von , , Dienste. rankreich. Pairs-Kammer. Die Sitzung vom 16. Au gust war den Berathungen uber das Einnahme⸗Budget gewid⸗ met. Wie man vernimmt, so eroͤffnete der Graf von Su ssy dieselben mit einer Rede uͤber die indirecten Steuern und über die Verbesserungen, die sich, seiner Ansicht nach, in dem Systeme der Erhebung der Verbrauchs- Steuern machen ließen; er bezeichnete zugleich mehrere Mittel, den Steuerpflichtigen die Last der Verbrauchs- Steuer zu erleich- tern, ohne dadurch die Staats- Einnahme zu vermindern. Nach ihm sprach der Graf von Tournon hauptsaͤchlich uͤber den Ertrag der Forsten, so wie über die Salisteuer, welche er um die Hälfte herabgesetzt wissen wollte. Der Graf von Ger min stellte einige Betrachtungen uͤber die Verbrauchs-Steuern an, und glaubte, wie der Graf von Sussy, daß die Last derselben sich für das Publikum sehr erleichtern ließe. Er schloß mit einer kräftigen Lobrede auf die beiden Verordnungen wegen der kleinen Seminarien, und sprach die Hoffnung aus, daß die Reglerung die durch dieselben betretene Bahn mit Festigkeit verfolgen werde. Nach einem Vortrage des Marquis von Lally⸗Tolendal wurde die allgemeine Berathung geschlossen, und man ging u den einzelnen Artikeln des Gesetzes über. Der erste und ehen gaben allein zu einer Discussion Anlaß. Der Graf von Ambrugeae erhob sich gegen die Abzüge, die den Pensionairs des Kriegs⸗Ministerlums zum Besten des Inva⸗ liden⸗Hõauses auf ihre . gemacht werden; er ging hierauf in einige sehr interessante Details über die Art und Weise ein, wie man seit Heinrich IV. fuͤr die Invallden gesorgt habe und gab zuletzt sein lebhaftes Bedauern zu erkennen, daß die vorgeruͤckte Sitzung der Kammer auf's Neue nicht erlaube, in dem Budget irgend ein Amendement zu machen. Der Finanz⸗Minister bemerkte, daß die gedachten Ab— züge, in Folge eines besondern Gesetzes gemacht würden und r 14 123 ein bloßes Amendement nicht erm werden könnten; was die späte Verlegung des Budgets betreffe, so sey das Ministerium nicht daran Schuld; ubrigens werde Letzteres sein Moͤglichstes thun, um dem Uebelstande für die Folge abzuhelsen. Nach einigen kurzen Bemerkungen des Marquis von Latour-⸗Maubourg sprach der Baron Pa s— n sich gleichfalls gegen das jetzige System der Gehalts⸗ bzuͤge aus, und bestand vorzüglich, wie der Graf v., Am⸗ brugeae, auf eine fruͤhere Vorlegung des Budgets. Die Stempel⸗Abgabe gab dem Marquis von Marbois zu eini— gen kritischen Bemerkungen Anlaß, welche durch den Groß— 6 elbewahrer und den Grafen von Sesmaisons wider, legt wurden. Der Herzog v. Damas sprach übe von der Deputirten⸗ Kammer Amendementsweise hinzugefügten 6ten Artikel, wonach die Budgets üͤder die Verwendung der Zusatz-Centimen zur Bestreltung örtlicher Ausgaben alljähr⸗ lich durch den Druck bekannt 6. werden sollen; er glaubte, daß die Kammer wohl thun würde, diesen Ar⸗ tikel zu verwerfen. Der Graf Vogusé war derselben Meinung. Inzwischen erklärte der Minister des Innern, daß es zwar allerdings wünschenswerth gewesen ware, wenn die Deputirten⸗Kammer den Artikel nicht angenommen hätte, da solches aber einmal geschehen wäre, so würde es ungleich nachtheiliger seyn, wenn man das Budget durch ein Amen dement ajourniren wollte, als wenn man die gedachte Be⸗ stimmung annahme. Der Baron Pasquier trat dieser Ansicht bei, und machte den Beschluß der Discussion. Es wurde hierauf uber das ganze Einnahme⸗Budget abgestimmt und dasselbe mit 115 gegen 2 Stimmen angenommen. Die Kammer wollte sich am 18ten zum Empfange einer Mitthei⸗ lung von Seiten der Regierung (ohne Zweifel die Verord⸗ nung, wodurch die Kammern geschlossen werden) versammeln. Paris, is. Aug. Am ij5ten d. M., unmittelbar nach dem der König aus den Händen des Lord Stuart dessen Creditiv als Botschafter am hiesigen Hofe empfangen hatte, überreichte der Königl. Balersche Gesandte Freiherr v. Pfef— sel Sr. Masjestät in einer Privat⸗Audienz das Notificatlons, Schreiben seines Souveralns in Betreff der Geburt des Prinzen Adalbert von Baiern, Sohnes des Königs. Der Großherzogl. Sachsische Minister⸗Resident, Hr. v. Treitlin, ger baite demnächst die Ehre, gleichfalls in einer Privat / Audienz dem Könige: 1) das Notifications Schreiben Sr. Königl. Hohest des Großherzogs von Sachsen⸗ Weimar, we⸗ gen des Ablebens seines erlauchten Vaters, IH das neue
Beglaubigungs-Schreiben fuͤr Hrn. v. Treltlinger in seiner Eigenschaft als Minister⸗Resident, und 3) die Schreiben der 3 ? von Sachsen Altenburg, ,. und ach n, , . welche ihn gleichfalls als Minister⸗Re⸗ sident am Französischen Hofe , . zu überreichen.
Der König hat auf den Vorschlag des Ministers des Innern dle Niedersetzung einer Commission genehmigt, welche der Regierung die Mittel zur Verbesserung und demnächsti= e mn der täglich mehr in Verfall gerathenden nndstraßen, 3 wie zur Vollendung der bereits begon—
nenen Canal-Bauten und zur Anlegung neuer Canale, an die Hand geben soll. Die Commission besteht aus dem Minister des Innern als Praäͤsidenten; ferner aus fuͤnf Pairs, (dem Vicomte Lalné, welcher zugleich Vier- Praäͤsident ist, dem Herzog von Brissae, dem Grafen Molé, dem Ba— ron Pasquier und dem Vicomte Dode de la Brunerle); fünf Deputirten, (dem Baron Hély d Oissel, Hrn. Casimir Peèrier, Hr. v. Lastours, dem Marquis v. Escayrac und Hrn. Bessieres); drei Staats-Raͤthen (Hrn. Beeguey, und den Grafen v. Tournon und v. Chabkol) dem General Inspector, zwel Unter⸗Inspeetoren Und dem Ingenier en Chef der Brücken und Chausseen, letzteren als Secretair.
Der Monlteur enthält nachstehenden, dem Anscheine nach amtlichen Artikel: „Zwei Zeitungen (die Gazette de France, und nach ihr das Journal des Debats) haben eln Aetenstüͤck bekannt gemacht, welches den Titel führt: „Denk schrift, gerichtet an den König von den Blschoͤfen von Frank—
reich.“ Sie setzen voraus, daß diese Schrift im Namen einer großen Anzahl von Bischöͤfen abgefaßt worden sey. Doch ist dieselbe mit keiner einzigen Unterschrift verseben. Dleser Umstand ist leicht erklärlich. Die Französischen Bi= schöͤse wissen, daß wenn sie für sich persoͤnlich das unbestreit⸗ dare Recht haben, ihre Reclamatlonen und Beschwerden zu den Fuͤßen des Throns niederzulegen, sie ohne die Erlaubniß des Kö⸗ nigs nicht zusammentreten, noch sich unter einander berathen duͤr⸗ sen. Was wir unsrerselts wissen, ist, daß der König elne Denk⸗ christ welche das Resultat elner solchen unerlaubten Berathschla⸗; ug wäre, nicht empfangen hat, noch sie jemals empfangen würde. Als der heillge Ladwig und Ludwig XIV. die ge rechten und legitimen Vorstellungen der Französischen Pr ten gunstig und w zollend au n, waren diese Praäla⸗ ten auf ihren Befehl versammelt oder zusammenberufen wor, den. Im Uebrigen sind dergleichen ekanntmachungen, wie die Eingangs erwähnte, wenig dazu geeignet, das In⸗ teresse der Religlon zu fördern und den Gehorsam der Ün— terthanen zu sichern. Sie können daher von den Bischöfen nicht ausgegangen seyn. Frankreichs Bischöfe haben uns daran gewöhnt, von * andere Lehren und andere Bei⸗ spiele zu empfangen. Der König hat, in seiner hohen Weis⸗ 8 und in den Gränzen seiner Macht, Verordnungen in Betreff der geistlichen Secundair⸗Schulen erlassen, um durch sie die Ausführung der Gesetze seines Reiches zu bewirken. Er wird sie vollslehen zu lasfen wissen. Die Würde seiner Krongund das Hell der Religlon gebieten es in gleichem Manße. ““
Das Journal des Debats enthält einen langen Aussatz, worin es die Denkschrift der 8 an den Konig beleuch⸗ tet, und sich eine ausfuͤhrlichere Prüfung derselben in ihren Veriehungen zu der ersten der belden Verordnungen vom 16. Jun. auf den folgenden Tag vorbehaͤlt.
Die Quotidienne theilt setzt ebenfalls ihren Lesern die ee, d , . der 2 mit, und zwar, wie sie eha nach dem Originale und nach Berichtigung der zablreichen a 4
und Entstellungen des früher publicirten Tertes, aus denen hinlänglich hervorgehe, daß die Belannt⸗ machung die Folge elner Indisckerson, nicht aber einer amt lichen Mittheilung gewesen sey. Danach ist die Dentschrift aus Paris vom 1. Aug. datirt, Und von dem Kardinal A. N. von Clermont - Tonnere, Erzbischof von Toulonfe, als ältestem Prälaten, im Namen der Kardinale, Erz bischö fe und Dischsfe der Französischen Kirche, unterzelchnet.
Briefe aus Marseille melden, daß am ten, 9gten und
10ten d. M. 45 Transportschiffe unter der Vedeckung der nach
Brigs „le Curteur“ und der Goelerte „la Torche“ Toulon unter Segel gegangen sind. Die Gesammt, Zahl der Transport Fahrzeuge, welche vor und nach in diefen Hafen zusammentreffen werden, wird sich auf ) belaufen.
Der Messager des Chambres berichtigt beute die von ihm gegebene (aus demselben in Nr. 224 der St. 3. uͤberge⸗ gangene) Reise Route des Königs. Se. nach am 3isten d. M. in Meaux, am 1. lons, am 2ten in Verdun, Zabern, am
Sept. in Chů⸗ ten i am Iten in Metz, am Ften in sten in Strasburg, am 10ten in Colmar, am
Beilage
Majestat werden da-