die Prinzessin on Oranien waren ebenfals am vorherigen Abende, von Ihrer Reise nach Deutschland zurüͤckkehrend, im Haag angekommen. Se. Hoh. der ver Bernhard von Sach sen⸗ Weimar ist vorgestern, aus Deutschland kommend, hier durchgereist, um sich nach Gent zu begeben. Danemark. Kopenhagen, n. August. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl Christian werden erst im October d. J. von ihrer nach der Schweiz und Itallen unternom⸗ menen Reise hierher zurückkehren. Der Reichs-Statthalter von Norwegen, Graf v. Pla⸗ ten, sst am Sten d. wieder zu Christiania eingetroffen. Am 14ten d. ist ein neues Linienschiff von 8 Kanonen, welches den Namen Waldemar erhalten, zu Nyholm vom Stapel gelassen worden. X Am 25sten d. wird die erste in Norwegen erbaute Fre, atte im Marlne⸗Etabissement zu Horten vom Stapel laufen. ; Wer Befehlshaber der Russischen Avantgarde, General Ruͤdiger, ist ein geborner Jütländer. Deut sch land. — München, 18. Aug. Heute Vormittag um 11 Uhr hatte die feierliche Schließung der Stande Versammlung durch Se. Excellenz den Herrn Staatsminister des Innern und der Finanzen, Grafen von Armansperg, statt. Nach Verlesung der K. Vollmacht zur Schließung der diesjährigen Sitzung der Stände⸗Versammlung, durch Hrn. Ministerlal⸗ Rath von Wirschinger, erfolgte durch eben Denselben die Vorlesung des von Sr. Koͤnigl. Majestaͤt erlassenen, aus Bad Brückenau vom 15. Aug. datirten, Abschieds. Von dem Inhalte desselben bemerken wir zuvorderst in Ansehung der Veschluͤsse der Kammern uͤber die Gesetz Entwürfe, daß mehrere derselben bertits fruher die Königl. Genehmigung erhalten hatten, und die desfallsigen Gesetze promulgirt wor⸗ den sind; anderen aber wird jetzt resp. mit den von den Staͤnden beantragten Modificationen die — 2 — er⸗ theilt. Mit Uebergehung dessen heben wir aus dem Land, tags Abschiede nur folgende Stellen aus: Die Competenʒ⸗ CEönflicte betreffend. Indem die Stände zu dem Gesetz, Ent, wurfe über die Eompẽtenz⸗ Conflicte mehrere Modificationen vorgeschlagen haben, durch welche das dem Könige n, Recht der Blldung der öffentlichen Stellen und Behörden und der Ernennung zu diesen beschränkt soll, sind dieselben aus den Graͤnzen ihres verfassungsmäßigen Wir⸗ kungskreises herausgetreten. Wir sehen Uns daher — in der treuen und festen Bewahrung der Praͤrogative der Krone eine eben so heilige Pflicht, als in der gewissenhaften Auf⸗ rechthaltung und Beschirmung der Rechte der Stande und der einzelnen Staatsgenossen erkennend, — mit Bedauern in die Nothwendigkeit gesetzt, diesem Gesetz Entwurfe Un ere Genehmigung zu versagen, in welchem Wir den Standen und Unserem Volke eine neue Gewähr für die Handhabung der Gesetze und fuͤr die Befestigung des Rechts zu verleihen beabsichtigt hatten. Die Erfüllung Unserer wohlmeinenden Absichten und gerechten Erwartungen wird einem künftigen Landtage vorbehalten bleiben. — Die Ehren⸗Gerichte betreffend. e lebhafter Wir bedauern, daß eine Vereinigung der Stände ber die gemeinschaftliche Zustimmung zu dem an sie gebrach ten Gesetz-Entwurfe, die Ehren⸗Gerichte betreffend, nicht Statt gefunden habe, um so mehr werden Wir Unsere be⸗ harrlichen Bestrebungen dahin richten, dem mit der Re⸗ ligion, dem Sitten, Gesetze und der buͤrgerlichen Ord⸗ nung 6 unverträglichen Frevel des Zwelkampfs mit aller Kraft und durch ernste Anwendung aller gesetz⸗ lich Uns zu Gebote stehenden Mittel Einhalt zu thun. — Die Ausscheidung der allgemeinen Staats-Ausgaben von den Ausgaben der einzelnen Regierungs-Vezirke, und die Bildung der den letzteren zuzuwendenden Fonds betreffend. Den von den Standen uns uͤbergebenen Gesammt-⸗Beschluß uͤber den Gesetz⸗ Entwurf, die Ausscheidung der allgemeinen Staats Ausgaben von den Ausgaben der einzelnen Regle— rungs-Bezirke, und die Bildung der den letzteren zuzuwen⸗ denden Fonds betreffend, haben Wir in Erwägung gezogen, und demzufolge diesem Gesetz Entwurfe, so wie derselbe sich nunmehr nach den beantragten Modificationen gestalten wurde, Unsere Genehmigung nicht zu ertheilen beschlossen. — Die allgemeine Gewerbsteuer betreffend. Wir haben aus den Beschlüͤssen der Staͤnde des Reiches entnommen, daß die beiden Kammern derselben — obgleich einig unter sich uͤber die Zweckmäßigkeit des, dem an sie gebrachten Entwurse des allgemeinen Gewerbsteuer⸗ Gesetzes zu Grunde liegenden Prinzipes — sich über die Anwendung und die Ausführungs— weise dieses Prinelpes nicht vereiniget haben, und dedauern,
daß deshalb das allgemein anerkannte Mißverhaͤltniß, in wel⸗
Wir die ausdauernden Anstrengungen, mit welchen beide väterlichen Absichten durch Beirath
Reichs, stets gewogen bleiben.
Vaterlandes durch eine
chem die bisherigen Gewerbsteuern unter sich und zu den Steuern aus dem Grund, Dominical- und Hausbesitze ste⸗ hen, dermal nicht entfernt, und den in dieser Hinsicht erho⸗ denen zahlreichen Beschwerden nicht abgeholfen werden koͤnne. - Die allgemeine Erwerbsteuer betreffend. Die Erreichung Un⸗ serer Absicht, an die Stelle der im Königreiche bestehenden eben so verschiedenen als mangelhaften Normen uͤber Per⸗ sonal, und Erwerbsteuer eine einfache und gleichheitliche Be⸗ legung des Erwerbes herbeizuführen, müssen Wir einer spä⸗ tern Zeit üͤberlassen, da sich die Stände des Nelches uber den an sie gebrachten Entwurf eines allgemeinen Erwerbsteur⸗ Gesetzes nicht vereinigten — Den Malz⸗Aufschlag betref⸗ fend. Den von den Standen beantragten Modisieatio⸗ nen zu dem an sie gebrachten Entwurfe des Malz Auf⸗ schlags-Gesetzes, welche dieses der Schulden, Tilgungs⸗ Anstalt zugewiesene Gefäll mindern könnten, haben wir Unsere Genehmigung nicht zu ertheilen beschlossen. —
Die N und Wuͤnsche der Kammer, desgleichen die durch dieselbe Sr Maj. vorgelegten Beschwerden sind theil⸗ weise bereits erledigt worden, theils finden dieselben im Ab= schied ihre Erledigung, theils endlich sollen dieselben dem⸗ nächst weiter beruͤcksichtigt werden. Am Schlusse des Ab= schieds heißt es: Indem Wir nun Unseren Lieben und Ge⸗ treuen, den Staͤnden des Reichs, gegenwärtigen Abschied ertheilen, blicken Wir mit Vergnügen auf die Früchte zuruͤck, weiche während der neunmonatlichen Dauer der Versamm, lung zur Reife gediehen sind. — Ungern vermissen Wir unter diesen Früchten die Ergebnisse eines auf die Entfesselung der landwirthschaftlichen Industrie berechneten Culturgesetzes. Wenn die Entwuͤrfe eines neuen Strafgesetzbuchs und eines auf den Grundlagen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ruhenden Gesetzes über das Verfahren in buͤrgerlichen Rechts⸗ streitigkeiten, nicht mehr zur Berathung gebracht werden konn⸗ ten, so erwarten Wir von einer künftigen Ständeversamm, lung, daß dieselbe die ihr mitgetheilt werdenden Gesetzbuͤcher den vielfeltigsten Erwägungen und Pruͤfungen untergeben und zur möglichsten Vervollkommnung eines so wichtigen und umfassenden Werkes beitragen wird. Wohlgefällig erkennen
Kammern sich ihrem Berufe unterzogen, und Unsere landes . ünd Zustimmung vielfaͤl tig unterstuͤtzt haben. Theuer sind Unserem Herzen die Uns von beiden Kammern geäußerten Gesinnungen der Treue, Ergebenheit und Anhaͤnglichkeit an Unsere Person und an Unser Königliches Haus. Wir erneuern dagegen die Ver— sicherung Unserer besondern Königlichen Huld und Gnade, womit Wir Unseren Lieben und Getreuen, den Standen des
Münch en, J9. August. Se Hoheit der Herzog Maxi—⸗ milian in Baiern sind von Ihrer Reise nach Frankreich und England gestern zuruͤckgekömmen, und werden sich von hier nach Tegernsee begeben.
Ing olstadt, 19. August. Hier werden bereits alle Anstalten getroffen, um das in der Geschichte dieser Stadt ewig denkwürdige Fest der Grundsteinlegung zum Festungs— bau auf dem rechten Donau Ufer mit angemessener Feier⸗ lichkeit zu begehen. Innerhalb des Donau-⸗Thors und außer der Bruͤcke werden große Triumpb-⸗Pforten errichtet, und fest⸗ lich geschmückt. Die Straßen, durch welche der Zug zur Grundstenlegung geht, werden, so wie die Donau -Brücke, mit Bäumen und Blumen dekorirt. Auf dem Bauplatze selbst wird ein Altar zur Feldmesse und ein Zelt für Se. Maj. den König errichtet. In der Nähe erbaui die Königl. Festuüngsbau⸗Directlon eine Tribune fuͤr angesehene Fremde und Damen. Der, durch die fast ununterbrochenen Gewit⸗ ter und Regengüsse seit mehreren Wochen andauernde, hohe Wasserstand der Donau hat die Vorarbeiten der Festungs= Dau- Direectlon zur Grundsteinlegung sehr erschwert, und hätte beinahe die Ausfuhrung auf den von St. K. Maj. sestgesetzten Zeitpunkt, den 2ästen d. M., unmoglich gemacht. Es sind nun aber die Schwierigkelten gehoben, ünd der nächste Sonntag wird den so lange vermißten Schutz des
im Herzen desselben entstehende Landes Festung begründen. Uebermorgen wird der im Dom⸗ linger Königl. Steinbruch in der Ortsmarkung Großmehringẽ gebrochene und behauene Grundstein, (20 Centner schwer, aus dem Steinbruche abgeholt und in feierlichem Zuge von der Schuljugend, den betreffenden Pfarr ⸗Aemtern, der Land ⸗ wehr. Cavallerie, dem Stadt. Maglstrat, dem Königl. Land ⸗ e n, und von der Königl. Festungsbau⸗-Direction mit einer bthellung der technischen Compagnien begleitet, durch di Stadt auf den Bauplatz geführt' werden? Ste. Königl. Majestät werden am 23sten Abends hier erwartet.