im J. 1827
— im J. 1825 ärbestoffe fur. 16, 06,284 Rub. . Rub. . 2, M45, 3852 1,063, 328
Droguerien ..... 3,3135, o 2,454,778 *
e , . 15, 126, 99 e. ?
Fabr kate... 9,753,083 g, 239, 126 en⸗ Fabrikate. 428, 633 6, 749, 5565
Linnen⸗Fabrikate 1,166, 23 * 703,479
— 1 2, 71,574 * 2, i532, 239 ö 6342, 449 4,640,579 *
Thee 6,7, t5tz⸗ 5,675,992
Wein, verschied. Sorten 10,36, ,,,.
Champagner... 27412, 522 1552,87
Diese Uebersicht beweiset, daß viele der Wagren, deren Einfuhr stärker war, zu den Veduͤrfnissen der Fabriken ge⸗ hoͤren. Uebrigens ist selbst die Vermehrung der Einfuhr aus ländischer Fabrikate dem Absatz der unsrigen nach dem Aus— lande nicht hinderlich gewesen. . —ͤ
An Robzucker ist im Jahre 127 für giss 3. R. weni⸗
er eingeführt als im Jahre 1825, an Baumoͤl fur 69a, 839 ö. an roher Baumwolle fuͤr 60, 242 R. und an ge⸗ sponnener für ,s 18,5655 Rubel. Die geringere Einfuhr rko⸗ her Baumwolle, wie in der allgemeinen Uebersicht der Ein, fuhr angezeigt ist, hat im Asiatischen Handel stattgefunden und ruͤhrte von unserm erschwerten Verkehr mit Persien her; allein die Einfuhr der gesponnenen Baumwolle muß natuͤr⸗ lich mit der Vermehrung unserer Spinnereien abnehmen.
Der Transit⸗Handel war nur um circa 300, 00 Rubel starker in Kjachta; auf unsern Europäischen Gränzen war ber Transit Handel nur wenig geringer als im vorhergegan4; genen Jahre. An consigeirten Waaren und Muͤnzen war die Summe um 187,500 Rub. geringer als im Jahre 1825.
Dle Umfätze in Münzen und in Gold- und Silberbarren waren ungleich staͤrker, nämlich: t Einfuhr Ausfuhr
Im Jabte 1827. 23,717,311 R. 13,037,575 R. , 1838, . 7,033, 43 T7, an, 672
Unterschied 5.7, 636 R. n, m R.
Auch die Schifffahrt ist in diesem Jahre stärker gewesen als im Jahre 1825. Die Zahl der mehr angekomme nen betrug 1720, der abgesegelten 1693; die Lastträͤchtig⸗ keit der angekommenen 163, 132, der abgesegelten 153, 150 Last. Indein wir uns zu den im Laufe dieses Jahres erlasse⸗ nen Verfügungen fuͤr den Handel wenden, ist zu bemerken, daß ungeachtet des Bruchs mit Persien, dem Handel der dortigen Gegenden jeder mögliche Schutz geleistet wurde; von Verfa Waaren ward die fruͤhere Zoll⸗Abgabe erho⸗— ben, das Eigenthum der Perser ward gesichert, und es ward ihnen gestattet, im Innern des Reichs wie früher Handel zu treiben. — Die erlassenen Verfügungen zielten, wie im, mer, darauf, den Schleichhandel mit Erfolg zu hemmen und dem rechtlichen Handel Schutz zu gewähren. Der bewaffne⸗ ten Graäͤnzzoll⸗ Wache ward eine neue Organisation gegeben; sie ward in Brigaden, in Compagnieen und Detaschements eingetheilt, unter dem Befehle eigener Militair. Offiziere. Alle Theile derselben wurden mit detaillirten Instructionen versehen, welche die ihnen auferlegte Aufsicht zweckmäßiger und passender machten. Die Strafe ist aufgehoben, welche auf die Fehlerhaftigkeit in der Angabe des Quantums von Ausfuhr ⸗Waaren ene. war. Die Einfuhr componirter Arz= neimittel ist erlaubt worden, gemäß dem darüber aus gegebe⸗ nen Verzeichnisse. usländern ist s gestattet worden, ohne in die Gilde einge n zu seyn, mit Tyrolischem, ö * rg e ** * mit — en ᷣ andel zu tr ' e absetzung der b⸗ gaben von rohen e Ein⸗
äuten ist verlängert worden.
Frankreich. 8, ugust. Am 23sten *. Abend beehrte König zu Fuß nd in Beg g der Dauphine und der 2 Louise/ Tochter der * von Berry, das pitium zu Saint-Cloud mit einem Besuche, und versägte sich demnächst nach der Schul- Anstalt der Brüder der christ⸗ lichen Lehre. Se. Maj. waren in bärgerlicher Kleidung und ohne sonstige — — Am folgenden Tage bewilligte der König dem Gouverneur von Martinique, Grafen von Bouills eine Privat ⸗Audlenz. :
Die Academie der schönen Künste hat in ihrer letzten Sitzung, an die Stelle des verstorbenen Marquis von Lau⸗ risten, den Vicomte Simeon, unter Vorbehalt der König lichen Genehmigung, zu ihrem Mitgliede gewählt. Seine
8 von Schafwolle ist erhöhet, die Ausfuhr ⸗Abgabe
wir es nicht“ sagt die
—
Mitbewerber waren der Graf Sosthenes von Larochefou—
cauld und der Graf von Tournon. ;
Der Bischof von Chartres wird wegen eines Schrel⸗ bens, welches er neuerdings zur Rechtfertigung eines fruher von ihm in die Quotidienne und die Gazette de France ein gerückten Glaubens bekenntnisses über die Verordnungen we⸗ gen der kleinen Seminarien bekannt gemacht hat, von den übrigen Zeitungen arg mitgenommen. Der Messager des Chambres äußert darüber ünter andern: „Das kluge und feste Benehmen der Regierung haͤtte doch dem Herrn Bischof beweisen sollen, daß die Frömmigkeit des erhabenen Abtömm⸗ lings des heiligen Ludwig das wohlverstandene Interesse der Religion von den Anmaaßungen einiger ungestuͤmen Zeitungs“ schrelber gar wohl zu unterschelden wisse. Der Herr Bischof
beklagt sich, daß man die Seelenhirten zum Stillschweigen
verdammen wolle: „so wie sie den Mund aufthun“ sagt er: „zurnt die Revolution; ihre Organe eifern und schnau⸗ ben; man ergrelfe sie, rufen sie aus, und werfe sie den Lö⸗ wen vor!“ Es liegt in diesen Worten viel Laächerliches; Niemand denkt daran, den Geistlichen den Mund zu ver⸗ stopfen, und Hr. v. Chartres selbst beweist hinlänglich, daß ihm das Sprechen nicht verboten ist. Ob die Organe der Revolution eifern und schnauben, wissen wir nicht; uns will aber scheinen, als ob in Betreff der gedachten Verordnungen bisher nur in der Quotidienne und der Gazette geeifert und geschnaubt wor⸗ den sey. Warum sollte man ihnen auch Stillschweigen ge—⸗ bieten? Welchen Einfluß können ihre Wehklagen auf unser aufgeklartes Zeitalter haben? Die gekrönten Häupter beu— gen sich nicht mehr vor dem Krumm nd die Volker sassen sich nicht mehr durch Hirten⸗Brief egung fetzen. Leider wollen dies aber gewisse Schriftsteller immer noch nicht einsehen. Der Herr Bischof von Chartres mag daher ganz ruhig seyn; es wird Niemand den Lowen vor geworsen wer den; das Reich des Fanatismus lst vorüber; was aber die Eigenliebe des Herrn Bischofs zu fürchten hat, ö Gleich guͤltigkeit und dies ist die einzige Verfolgung die ihm droht. — Vorzüglich empoͤrt den Herrn Vischof die , daß jeder Lehrer schriftlich erklären solle, er gehöre keiner in Frankreich verbotenen religidsen Congregation an. Die Regle⸗ rung kann niemand verwehren ein Jesuit zu seyn sie kann aber die Jesutten als Körperschaft zurückweisen. Gefällt es daher dem Herrn Dischof, ein Jesumt zu seyn, so t ibm solches unbenommen; eben so unbenommen bleibt es aber auch der Regierung, von dem öffentlichen Unterrichte eine Gefellschaft auszuschließen, welche schon an ch im Lande ge⸗ setzlich vervoten ist. Der Herr Bischof behauptet, daß die Religion von allen Seiten bedroht werde, und daß er competenter Richter daruber sey; allein auch hier irrt der⸗ seibe. Erstlich ist die Religion zu keiner Zeit geachteter ge⸗ wesen, als gerade jetzt, und jweitens können wir einen Bi— schof nur in geistlicher Beziehung fur einen competenten Richter halten, nicht aber, wo von einer Würdigung des . gesellschaftlichen Zustandes die Rede ist; denn hier möchte leicht die allzu groge Strenge des Kirchenvaters ibn zu welt führen. Die Gesellschaft ist kein Kloster; man kann von ihr nicht die hohe Vollkommenheit etwarten, die einigen privilegirten Seelen eigen ist. Seit dem ersten Entst des Christenthums bis auf unsere Zeiten würde man von dem gesellschaftlichen Zustande einen gar falschen Begriff bekommen, wollte man darüber nach den Homilien urthellen. Schon im 12ten Jahrhundert sollte Alles zu Grunde gehen und die Welt steht doch noch. Nur in diesem Sinne sagen ; Bischof von Chartres ist kein competenter
un wir uber den moralischen Zustand unsers ne Untersuchung veranstalten wollten, so
ihn dazu denn wir müßten be⸗
schwarzen B er uns vor die Augen
— 3 zuletzt Alle vermöchck, das härene Gewand anju⸗ egen. *
Wie die Gazette de France sich bemüht, ibren Gegnern aus den unschuldigsten Aeußerungen eln Verbrechen zu ma⸗ chen, davon liefert ihr heutiges Blatt em Sgöklichts Bei, spiel. Der Courier frangals hatte kürzlich geäußert- „Was wir, in Betreff der jetzt beendlgten Sitzung der Kammern, der Wahrheit gemäß vorzüglich erer fr en muüssen, ist der eigenthuümiiche Geist, von der diese Sitzung beseelt war, so wie die Rolle, die sie in der unter uns voergegangenen Art von Umwäljung ( Revolution) gespielt hat.“ „Hatten Gazette in Bezug auf diese Borte, „gleich zu Anfang der Sitzung verkäandigt, daß die Verdm⸗ derung des Ministeriums nur der Anfang einer Revolu— tion sey?! Jetzt räumt der Courrier frangais es selbst ein.“
Außer dem Bischof ven Belley haben nunmehr auch die Bischöse von Bayeux und Coutances die drel geistlichen