der Dinge kann aber nicht mehr lange dauern. We ren sind wenig vorhanden, die Nachfrage ist gleichf
kann nur zu langen Zahlungs-Ter—⸗ Der mit dem 15. Mai in Kraft
der angeführte Aktie l e. . Abgaben wesentlich zu verandern eiden Waaren, Bijou⸗ terien und 6 e andere Waaren, die hauptsächlich aus Frankreich eingefuhrt werden, sind in dem jetzt geltenden Ta— rif auf das Doppelte und Drelfache des Werths abgeschätzt,
den sie an den F rten haben, und ihre Einfuhrung wird
ö Baumwollen⸗Artikel sind dagegen
it Ausnahme der besonders aufge⸗
.
um uns von diesen Markten zu entfernen. Nimmt man hinzu, daß unsere Flagge s pCt. mehr als die Englische und Amerikanische zahlt, so ist leicht zu ermessen, daß es uns in kurzer Zelt unmöglich seyn wird, auf den Markt Columblens unsere Ducte und Waaren zu bringen, wenn wir uns nicht zum Nachthell unserer Schifffabrt der Englischen und Amerskanischen Flagge bedienen wollen. Mexiko behan⸗ delt man uns nicht besser, und fast überall haben wir eine, vergleichswelse gegen andere Nationen, nachtheilige Stellung, wel he die Aufmerksamkelt einer Regierung erregen muß, die uudustrie beschützen will. .
WVWVermischte Nachrichten. räge zur Geschichte des Handels, der Manu— ren, der Fabriken, des Bergbanues und an=— derer Natio nal⸗ Gewerbe Im Russischen Reiche. . ( Fortsetzung) . ?. Obgleich es den Bauern niemals erlaubt en war, zum r, der Burger einigen Handel nach den Staͤd⸗ ten ** nuerhalb derselben zu treiben, ausgenemmen mit dukten des
: odens und ihrer eigenen Handarbeit ect doch die Obrigkelt 93. immer n w in rt
Nachsicht mit dem . , wenn nämlich die Burgerschaft nicht zahlreich
orkten des Reichs, d r genug war, im
es 6 an Handelsdienern und Handlangern fehlte, 48 Vorthell in Höckerel verfolgte. Weil aber die Bauern nicht . den Kaufleuten in ihren wichtigern Geschästen
ndels-Bedtente gebraucht wurden, wie besonders bis eser Zelt in Orendurg geschehen war, so ward diesem = auche durch einen . Ukas vom 253. Januar 1754 rer, Es werden in demselben die Uloschäme und an— dere später erlassene Verordnungen angeführt, und es wird v , f, . und in . Art es den Kaufleu⸗ ten erlaubt wird, Bauern die zeibung ihrer Handels- Ge⸗ schaͤfte auf ihren Namen sowohl in den Buden als im Ver— hr mit andern Kaufleuten a n u. . w. Gegen die heimliche Einfuhr ausländischer Waaren, über die Landgränze ohne Entrichtung der Zoll‚Abgaben er⸗
len gleichfalls ein Senars-Ufas, worln unter andern an,
ist: dem Senat sey bekannt geworden, daß auf der * Durch Estafetten und Couriere ohne Entrichtung der e r . Waaren mancherlel Art, auch Ordeng⸗
der t würden. Dieser Mißbrauch wird bei Con⸗ K 46 —⸗ 6 9 war ankreich das sogenaunte Uni⸗ vers⸗ , . st 33 . ( Poudte . er⸗
, man
ver
9 e neue Zoll⸗Tarif ist auf eine willkuͤht liche Abschaͤtzun — Ek t . ae.
11
y , R dasselbe ausliefern. Die Medizinal⸗Kanzlei soll streng über enn, , dieses Verbots wachen. Wer sich lan e
unterfangen wurde, diesem Verbote zuwider zu handeln, solle als Uebertreter der Gesetze nee fa ee, ie beer werden. Die in St. Petersburg Handel treibenden ausländischen Kaufleute stellten in einer Bittschrift dem Senat die Ursa⸗ chen vor, die es ihnen unmöglich machten, die neulich ver= ordnete innere Zoll- Abgabe fuͤr Waaren zu bezahlen, wofuͤr schon seit einigen Jahren die Tarif⸗Abgabe entrichtet wor⸗ den, und die noch in ihren Ambaren ünverkauft lagert Der Senat erließ an das Commerz ⸗Collegium im 3 1755 einen Ukas, worin gesagt ist: „Da die ausländischen Kaufleute anführen, daß bel ihnen hier im steinernen Kauf bofe ausländische, vor dem Erscheinen des namentlichen Ukas vom 29. Dec. 1753 eingeführte Waaren lagern, wo⸗ fur die Einfuhr⸗Abgabe bezahlt, und die mit dem Einfubr⸗ Stempel versehen, aber bis jetzt, wegen ihrer verschlim⸗ merten Qualltät, nicht verkauft worden; so hält der Senat es für billig, in Rücksicht dieser Gründe, und da sie mit ihren auswärtigen Correspondenten bereits Rechnungen über diese Waaren abgeschlossen, dem Comm Collegium zu befehlen, alle dergleichen bei ihnen wie auch bei den Russischen Kaufleuten im , n . n früheren Jahren eingeführten Waaren mit dem inneren Stempel ohne die 6 Kop. Zoll, Abgabe zu erheben, umzu— y und aus dem Kausbofe dieselben abzulassen mit der eutung, daß sie die ihnen dadurch erwiesene Kasserliche Gnade empfinden mögen, und die ihnen ohne Entrichtung der Abgabe von 6 2 innerer Zoll-Abgabe ausgelieferten Waaren, kraft der bestehenden gesetzlichen Vnerordnungen, an Nussische Kaufleute im Großen, allein durchaus nicht, bei Consiscations / Strafe, die selben im Kleinen verkaufen. Den Kaufleuten in Archangel soll gleiche Kaiserliche Gnade an- gedelhen, und darüber ein Befehl erlassen werden. m vorhergegangenen Jahre hatten die Kaufleute Was⸗ sily Chostatovy, Möiia Schemäkin und Alexei Jaroslapzow dem Senat eine Bittschrift übergeben, worin sie um ein Privilegium anhielten, den Handel aus dem Hafen Temer⸗ nikov landwärts und über das Schwarze Meer nach Ken⸗ antinopel, nach Italien und anderen am Mittelmeer be⸗ esgenen Landern, vermittelst einer Assoclation unter gemissen dazu entworfenen Bedingungen zu betrelben. Da man nun glaubte, daß durch diese Gesellschaft der 2 — daselbst be⸗ trächtlich erweitert und fuͤr das Reich st vortheilhaft werden kännte, so erlangten sie zwar das Privilegium, aber nicht die davon gehosfsten Vortheile, wie der Ausgang uach
her erwiesen hat. . rtsetzung solgt.
Königliche Schausplele.
Donnerstag, 4. September. Im Schauspielhause⸗ Der Kaufmann von Venedig, Schauspiel in 3 A — en, Shakespeare, uber setzt don , . ge,, n
Königsstädtsches Theater. Donnerstag, 4. September. Dle Italienerin at , 2 Akten. Musik 22 aaf inn wen Zu dieser Vorstellung sinden die hoheren Opernpreise statt.
Auswärtige Börsen. A meter dam, 29. August. Oesterr. 5 4 III. Hank- Actien 1383. L., m 100 F
funden, und von de Linder ick. Dl. Ka, Lö. Fel. O'lis. M5. Ua. Kas. Anlei- S7 Ha- Mui. 2 erließ unterm 13. December 1751 1** 5 2 Hlamb. Certisc- 85. ö ; . — 6 [ w. 8 — se. der Urfach / 4 r ꝛ wle e mehrere Person 2 ; 2 Gebrauch desselben erltan⸗ und einige . 6 *. e ö. — * — ꝛ. 62) ren, , . 2 Jranleeich selsst, in . v6 964. Span. 1 111. Wien und in Spanten berelts verboten worden. Auch soll. w. Di t ten diejenigen, welche Vorräthe dieses Atzneimittels befgzen, ze. ne n. ei,. zen, 29. Ausum. * ——— — — * Eedrackt bei Oapn. Nedactenr o h a=