Schiefer Dächern von der Regierun eben sey, und welche Ausnahmen auf jeden Fall ard 2 müßten r
Nach dem Vorbilde Berns hat sich auch in Blel, durch die gemeinnuͤtzigen Bemühungen wohldenkender Männer eine
Gewerbs- Schule geblltet, welche die Ausbreitung und Ver
vollkommnung verschiedener nuͤtzlicher Gewerbsfächer beab⸗ sichtigt. In wenigen Wochen hat sich diese Anstalt, die Anfangs nur 7 Zuhörer zahlte, so ausgedehnt, daß bereits nunmehr 45 junge Männer von verschledenen Handwerken daran Theil nehmen. Aus freiem Antrieb wird darin von drei Lehrern, unter denen zwei am Gymnasium und einer an der Buͤrgerschule angestellt sind, in der Rechnungslehre und Schreibkunst unentgeldlicher Unterricht ertheilt. Der Stadt⸗Magistrat und die Kantons- Regierung haben ihren — * durch thaͤtliche Unterstuͤtzung der Anstalt zu erkennen gegeben.
Spanien.
Ein Schreiben aus Barcellona vom 22. Aug. (in der Quotidienne) enthalt, außer mehreren bereits bekannten Nachrichten, Folgendes: Unser General- Capitain Graf España, welcher öfters in der ihm 7 umherreist, ist gestern in Barcellona eingetroffen, von wo er unverweilt nach Seu d ürgel abgehen wirs. — Um ar— beitslosen Menschen Beschaäftigung geben zu können, hat sich derselbe an Se. Maj. gewendet, und um Gewährung der erforderlichen Gelomittel zur Wiederaufnahme der Arbeiten an dem Canal von Urgel gebeten. Se. Maj. haben darauf dem General Capitain die fur gedachten Behuf reservirten
onds uͤberwiesen und es steht sonach zu erwarten, daß die raglichen Arbeiten alsbald wieder anfangen werden.
Nachrichten aus Griechenland.
Von dem Inhalte des (letzthin bereits kürzlich erwähn⸗ ten) unterm 6. (=) Juni in Hydra erlassenen Reglements in Betreff der Fremden, und Paß, Polizei, theilen wi der Griechischen Biene nachstehendes Nahere mit:
Um die Einwohner des Departements und die überhaupt gegen die Uebelstande zu sichern, die aus der Zu—
lassung undekannter Fremden entstehen, werden folgende dere . vorgeschrieden; 1 Fremder darf in einer Stadt des Departements
eingelassen werden, wenn er nicht mit einem ordentlichen, ganz unverfälschten Passe versehen ist. ) Die Beamten der Gesundheits, Mollet sind beauftragt, die Richtigkeit des im Passe bemerkten Signalements nach der Person des Rei⸗ senden zu bestätigen. ) Jeder Reisende, der keinen verstan⸗ digen Grund fur seine Ankunft in den Hafen der Insel und den Zweck seiner Reise angeben kann, wird abgewsesen. ) Giebt der Reisende seine Wißbegierde, ein Handels geschaft, die 1 einer Gewerde⸗Anstalt, Ausübung eines Hand— werkes, den Unterricht in einer Wisfenschaft oder Kunst an, so ist er gehalten, zwei hiesige Bürger, die Eigenthümer oder Kaufleute sino, als verantwortliche Bürgen für folgende Punkte bei der Orts- Vehor de ju stellen: a) daß der Fremde diejenige Person sey, für welche er sich ausgiebt, und b) daß
während seines Aufenthalts auf der Insel die Gejsete achte und mit den nöthigen Sudbsistenzmitkeln ver sehen sey⸗ Ausgenommen sind diejenigen, welche hleher kommen, um eine Erbschaft zu heben, oder von der Reglerung eine Auf— forderung erhalten haben. ) In fremden Landern oder in dem nicht freien Griechenland geborene Griechen sind den sel⸗ ben Vestimmungen unterworfen. c) Die Per sonen, welche ohne sich in diese Maßregeln gefügt zu haben, auf der Juscl betroffen werden, so sollen sie verhaftet und bis zu ĩhrer Abreise oder ihrer Fortsendung in Haft behalten werden. Auch dann, wenn dergleichen den dr. angekommen sind, ohne sich im Büreau der Gesundheits-Poltzei zu melden, sol⸗ len sie als Uebertreter des Gesetzes bestraft werden. Sie sind daher verpflichtet, dort ihren Paß abzugeben und werden eine Aufenthalts. Karte erb alten, deren Formel dem Regle= ment beigefügt ist. Diese Karte gilt für sechs Monate, und kann erneuert werden, wenn die Burgschasten in Kraft blel⸗= den. Hat der Reisende sich bei der Gesundheits⸗Behßrde gemeldet, aber die andern Formalitäten vernachlässigt, so muß er binnen 3 Tagen abreisen. Widrigenfalls wird er sorigeschickt. ) Di Cy Capitaine haben lhre Passa⸗ ler del der Gesundbesrs-Pollzc ju melden. ) Die einge, arnen Sriechen des freien Griechenlands sollen nach Vor, in ies *** 3 eines Erlauzniß scheins der Ge
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ier . * 3 36e ihrer Reise angegeben ist,
Co lum bie n.
Brlefe aus Carthagena vom 11. und 14. Juli (in Lon⸗ doner Blättern) fuͤgen der (von uns bereits mitgetheilten) Meldung, daß die Städte Bogota und Carthagena Bollvar zum Oberherrn der Republik erklärt haben, die Nachricht hinzu, daß er diesen Schrut in einem an die Obrigkeiten der Hauptstadt gerichteten Schreiben gebilligt habe. Seine Freunde beeifern sich, auch die übrigen Städte zur Nachelfe⸗ rung dieses Beispiels zu bewegen.
Mittel Amerika.
Im Journal du Commerce liest man folgendes Privat Schreiben aus Guatimala, vom 10. Juni: Die ganze Re— publik und auch die Provinz San⸗ Salvador genleßt einer vollkommenen Ruhe, und wenn die , . der letzteren noch Widerstand leistet, so hat derselbe mehr in dem hals⸗ starrigen Sinne einiger Anführer unter den Belagerten sei⸗ nen Grund, als in der Hoffnung auf Rettung. Seit eini- ger Zelt sind die Unterhandlungen ins Stocken gerathen und die Bestätigung derselben ist in Folge eines streltigen Punk- tes, der die Interessen der Mexlkanischen Republik und der unfrigen betrisst, aufgeschoben worden. Erstere soll nämlich die Erfuͤllung des Vertrages zwischen Guatimala und San— Salvador garantiren. General Arzu, der die Belagerung leitet, hat id, 99 Mann wohl organisirter Truppen unter seinen Befehlen, die Belagerten J. deren kaum 209, welche Don Raphael Merino anführt. Der erstere dieser beiden Feldherrn hat unter der Spanlschen 6 en in der Artillerie gedient, der zweite in den Heeren Columbiens, wo er sich militairischen Ruf erworben hat. Beide, von dem Geiste brüderlicher Versshnung durchdrungen, haben häusige Zusammenkünfte gehabt, und es ware auch bereits eine Ver, einigung zu Stande gekommen, wenn nicht ein intriguanter Prsester dieselbe verhindert hätte, der die Haupt, Triebfeder dieses unheilvollen Krieges gewesen ist, indem er hoffte, durch
die Wahl des von ihm verleiteten Volkes zum Bischof von
San Salvador ernannt zu werden.
IJn(and.
Achen. Es gehört zu den erfreulichen Wahrnehmun⸗— gen, daß sich der Zustand der Gemeinden in mancher Hin
sicht, besonders in sinanzieller Beziehung immer mehr und
mehr verbessert, und Ordnung, so wie Regelmäßigkeit im Haushalte zunimmt. Das Elementar⸗Schulwesen verbessert sich fortwährend durch Anstellung tüchtiger Lehrer. In vie len Gemeinden der Kreise Düren und Montjole, wo es noch an angemessenen Schulhaäusern gebricht, sind die Bauten der⸗ selben in vollem Gange.
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Köln, 3. *. Nach elnem Reseripte des Königl. Minister ti der Geistlichen,, Unterrichts, und Medtzinal, An⸗ gelegenheiten vom 7Tten v. M. ist Hrn. Christian Geerling bäeselbst der Auftrag ertheilt, sich der Ermittelung merkwär⸗ diger Gegenstände für Kunst und Alterthum in den Rhein, Provinzen zum Zweck der Sicherung und Einleitung sbrer Erhaltung zu unterziehen. Die hiesige Königl. Regierung hat daber sämmtliche ihr nachgeordnete Bebörden veranlaßt, zur Ausführung dleses Auftrages möglichst forderlich zu seyn,
— In der Nacht vom ssten auf den 2ten d. v =
dete plötzlich der Ton der Sturmglocken eine Feuersbrunst,
dergleichen unste Stadt seit langer Zeit keine so gr
— dat, da die altesten Leute sich nicht erinnern, daß ler ein Menschenleben in den Flammen umgekommen. Vielleicht durch Unvorsichtigkeit im Aufschärten van noch nicht erloschenen Kohlen war in dem untern Theile eines Däckerbauses auf dem Butter matkie Fener ausgebrochen und batte mit solcher Schnelligkeit um sich gearisfen, daß die aus dem tlefsten Schlummer aufgeschreckten 3 — bereite jeden Weg zur Flucht versperri fanden da die Treppe * — Nur der Mann e = * — 37
ersonen: die Frau, 6 Kinder Hen, die nur durch Stur * den Fenstern sich zu retten
lich beschzd gt ein siebensäbriges Kind fand nen Tod in E. — ist man nech zur Zeit
wußten, lind meh? Coen mender, bene doch —— uber
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Beilage
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