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zur AllQlge meinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 241.
dem Hause eingekehrt war, und nun vermißt wird, in Un⸗ gewißhelt. — Uebrigens haben wir nur der schnellen und thäͤtigen Hülfe, die von allen Seiten herbeiellte, und der Güte unster von der umsichtigen Thätigkeit der Behoͤrden eleiteten Lösch, Anstalten zu verdanken, daß dem schrecklichen — Einhalt gethan wurde, ehe derselbe die benachbarten
Haͤuser ergriff, welches in der sehr engen Straße leicht mög⸗
lich gewesen wäre und dann unabsehbares Unheil herbeige⸗ fuͤhrt haͤtte.
Könlgsberg, 3. Sept. Am z0sten v. M. Vormittags 9 Uhr entschlief hier der, Tages vorher angekommene, Königl. Geheime Ober⸗Baurath Herr Cochlus, Ritter des eisernen Kreuzes. Im Begriff, einen Auftrag des Königl. Ministe⸗ riums des Innern, die Verbesserung der Schiffahrt betref⸗ fend, auszuführen, übersiel ihn der Brustkrampf auf dem Steindamm vor dem Hause des Kaufmanns Herrn Meyer, und weder die menschenfreundliche Aufnahme und sorgfaͤltigste Pflege des Letztern, noch die Hälfe der um ihn beschäftigten Aerzte konnten seine Erhaltung bewirken; er verschied im Beiseyn seiner hetbelgeeilten Freunde in kurzer Zelt. Heute wurde die Leiche, begleitet von Verwandten, mehreren Beam⸗ ten und Mitgliedern der löblichen Kaufmannschaft, welche den größten Antheil genommen, auf dem Beerdigungs-Platz der Burgkirche beigesetzt.
Stralsund. Die Anzahl der im Monat August in den Hafen des hiesigen Regierungs- Bezirks eingelaufenen . beträgt 66, 8 der ausgelaufenen 73, welche letztere hauptsöchlich mit Getrelde und Dalj befrachtet und nach dem Auslande bestimmt waren.
Vermischte Nachrichten.
Beiträge zur Geschichte des Handels, der Manu—
faeturen, der Fabriken, des Bergbaues und an—
derer Natienal⸗-Gewerde im Russischen Reiche. dn, .
Der Handel aus Astrachan über das Kasplsche Meer nach Persien ward einer Gesellschaft überlassen, und dem Seneral, Lientenant und Lammer herrn Woronjow auf sein Ansuchen, mittels SenateUtas vom 31. Dec. 1733, die aus, schließliche Erlaubniß 2 Handel mit den an dem osilschen Ufer jenes Meeres wobnenden Völkerschaften, den Bucharen,
wensern und Turkomanen von Astrachan aus, von 1750 ab, auf 30 Jahre unter der Bedingung, daß er nicht bloß blesen Handel fähre, sondern hn auch von Zeit zu Zeit zu weitern strebe, ertheilt. Es ist dem Unternehmer gestatter, allerlei Russische und ausländische erlaubte Waaren dahin egen Erlegung der Hafen, und innzrn Zoll-Abgaben zu füh⸗
den und von daher einzuführen, auch die zu diesem Behuf er⸗
serderlichen Schiffe zu bauen.
233 3 Nitkua Schemäkin überreichte der Con—⸗ Tenz der Kalserin (dem Geheimentathscollegium) eine Bitt, drift, in welcher er die großen Vorthelle füär den Handel
Reichs auselnandersetzte, wenn es erlaubt würde, die kohe Seide aus Persien jolfrei einzuführen, und das Äuan, tam derselben, das ju den einheimischen Fabriken nicht forderlich wäre ins Ausland zu führen. Wie die anferen diesen Verschlag angesehen und wie Schemaksn le men Zweck erreichte, erbellet aus dem Senats Utas den 235. December 1630 solgenden wefentlichen Inhalts; äus der vem Oberin spelter chemätin an die Konferenz ngegebenen Dute, bim u erlauben Seide, Gold und Sil. der jam Veba des Anbeimischen Jaciten yollfrei a uf n, kommt die Prüsuag und endliche Einrscheidung? lber
e Sache dem Senat ju. Jedoch ist von der Konferenz deschloffen, bei Abfent un die ser Nittbeslung an den Senat bemerken, daß die Dar Ktelluöng Sch emätins aber den schlech, än Zustand der einbemmischen Fabriken völlig gegründet isf, aber die von om in Verschlag gedrachten Mittel, diesem Uebel abzuhelfen, cinen adnstigen Erfolg versprechen und ugenschelnlich von, der Art sind, daß sie senen Eifer für en Nuten des RNelchs, der alles Lob verdient, dewelsen. Deber den echir der Gene, ) Es sod dem Oberin speitor Schemätin erlaubt ahn, See aller Sorten, fewohl roh
als gefärbt, zum Gebrauch der einheimischen Fabriken zollfrei einzufuͤhren und den Ueberschuß zollfrel ins Ausland auszu⸗ fuͤhren, unter der Bedingung, daß er hier in Sankt⸗Peters⸗ burg und in Moskau zum Gebrauch der Fabriken einen Vor— rath zubereiteter und gefarbter Seide halte, soviel dessen die —— bedürfen, und zu dem Behnf soll er die gehörige
ahl Färbereien und Spinnereien, wo diese Seide na
orten gesponnen werden kann, anlegen, und bis diese Färbe—⸗ teien und Spinnereien angelegt seyn werden, soll er das für die Fabriken gehörige Quantum vom Ausland verschriebener Seide vorräthig haben; uͤber das Gold und Silber — Einfuhr sollen nech die gehörigen Berichte elngezogen werden. Damit aber selne 26 zur Uũnter haltung der beträchtlichen vom Auslande zu bejlehenden Seiden⸗Vorräthe nöthigen Kosten gedeckt werden können, damit keine Storun ihm entstehe, soll vom Jahre 1760 an eine Zoll⸗Abgabe w die Einfuhr und Ausfuhr jeder andern Selde, außer der von ihm eingeführten, gelegt wer⸗ den, mit Ausnahme der von Temernikow, von der Persischen und von der fuͤr das linke Ufer des Kaspischen Meeres be= stehenden 7 für welche eigene Verfügungen beste⸗ hen, und denen Seide 2 erlaubt ist. Allein damit den Fabrlk⸗Eigenthuͤmern kein * daraus erwachse, * sst es ihnen gestattet, ihren Bedarf roher Seide, selbst l frei zu verschreiben, jedoch nicht zum Verkauf. 2 In An⸗ sehung der Vorstellung des Ober. Inspektors Schemäksn, daß, da zum Ankauf Chinesischer Side, und jum Anschaffen ĩ cher durch die Turkei und Polen baares Geld aus dem uu schicken, nicht erlaubt lst, und kein Wechsel Cours t, und daher es kein anderes Msttel zu diesem ebt, als den Umtausch von Waaren, so soll mit Rück⸗ darauf es ihm gestattet seyn, auf der chine schen Gränze kamtschatkische Biber für die Zollabgabe auszuführen, näm— lich für 19 Kop. vom Rubel, und für den Verkauf in die zweite Hand 3 Kop., wie 23 ukratnische und andere Läam= merfelle mit Entrichtung der Zollabgabe, gleichfalls die Aus⸗ fuhr ukrainischer und anderer Lammerselle, beresteter und nichtbereiteter, und Grauw erksfelle jeder Art gegen Entrich⸗ tung der bestebenden Zollabgaben, und jedem andern soll es vom Jahre 17690 an verboten seyn, ausgenommen: die Te⸗ mernitowische, Persische und die Kompagnie des linken Ufers des Kaspischen Meers. Dles Privlleglum Schemi⸗ kins soll fuͤr 30 Jahre gelten, u. s. w.“
Ungeachtet des Vestrebens der Regierung, den Handel mit Russischen Producten und Fabrikaten nach Spanlen in Gang zu bringen, hatte dies doch niemals e en wollen, da sich bei der Natlon wenig Hang zu auswärtigen Handels⸗ Unternehmungen fuͤr eigene Nechnung zeigte. Jetzt wurde An neuer Versuch gemacht. Die Conferenz (das Geheime Raths, Collegium) hatt« darüber einen Beschluß folgenden wesentlichen Inhalts gefaßt, wie aus einem Ükas des Senats vom 21. Juli 1789 erhellet. „Der nach Spanien bestimmte bevollmächtigte Minister, wirkliche Kammerherr, Furst Repnin, hat aus Eifer fuͤr den Dienst Ibrer Kasserl. Majestat der Tonferenz vor gestellet, daß zur Troͤffnung elnes Handels mit Spanten ein Versuch angestellet werden möge, nämlich es solle dorthin eine Fregatte und eine Pinke abgefertigt und der Kaufmannschaft erlaubt werden, dieselben mit eigenen einheimischen Waaren zu beladen, für die Fracht keine Be⸗ zahlung zu fordern und solche Zoll- Abgaben von den Waaren u erheben, als von Russischen Waaren auf Russischen Schif⸗ en erhoben werden. Dieser 1 ist von der Re für nützlich gehalten und gut besunden und dem Admiralstärs⸗ Collegium der Befehl ertheilt worden, daß wenn keine fuͤr diese Abfertigung in Bereitschaft wäre, so soll elne folche so bald als möglich aus gerüstet werden. Wegen der tte wird fernerhin die Verfügung * Der dirigitende Senat wird sowohl davon in Kenntnlf gesetzt, als auch da⸗ mit derselbe der hiesigen Kaufmann * — bekannt mache, daß bie Erleichterung ln den Zoll Abgaben in der Absicht erthellt wird, damit dieser Handel befgrdert und verbreitet werde ic“
Das Commerz, Tollegliun erließ an den Senat in Anse= hung dieses Handels eine Vorstellung, auf welche folgender Denzte ter erfelste; Dem Collegtum der auswärtigen Angelegenheiten soll ein Uas zugesandt und demselben Pes
oblen wergzen, daß, da bleher sich für den Handel mit 8 keine Liebhaber gemeldet haben, so soll dem .