1828 / 243 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Vereinigte Staaten von Nordamerika. Der Londoner Courier meldet aus Amerikanischen Blaäͤt— tern (bis zum 9. Aug.) 8 General Jackson's Anspruͤche chaft der Vereini

8 gten Staaten einen bedeu⸗ tenden Sto

eschlagen ist. Man vermuthete, da sein Haupt J * 22 831 liege, weiche * trantendẽ 6 Der Staat, als dessen Heiland er

rein militairische Talente und qualificire keinesweges zum Praͤsidenten. Der New-York-Advertifer * die 2 tion muͤsse ein 86 Urtheil uͤber den General fallen, wie taat.

Verm isch te Nachrichten.

Nach der Regensburger 6 vom 26sten August d. * at die Derr ge des Fuͤrsten von Thurn und Taxis fuͤrstl. Durchlaucht mit der n Wilhelmine Karoline

Ehr⸗ aue itte v. am 24sten desselben Mo⸗

ben, als sey die F Mutter, geborne Herzogin von Meckl Strelltz bei der Vermählung 9 en gewesen. ist aber ungegruͤndet, und hat die F 3 das Schloß Taxis nicht verlassen. . Rrlteag⸗ zur Geschi aeturen, der Fabr derer National- Gewerbe im Russischen Reiche. CcFortsetzung ) 1 15) Das im Jahre 1753 der bei St. öer= richteten Ziz⸗Manüfaktur auf 19 Jahre ver gium nebst dem ergangenen Verbot, daß es sonst an⸗ dem erlaubt seyn solle, eine solche Fabrik anzulegen, verbleibt in seiner Kraft bis zum Ablaufe des Termins. Alsdann aber soll es Jedermann erlaubt seyn, dergleichen anzulegen, da der Nutzen davon für das Reich und die Unterthanen seht einleuchtend ist. Jedoch sollen jetzt wie künftighin von den für diefe Anlagen erforderlichen ausländischen Matersa— lien die im Tarif bestimmten sowohl Hafen, als innere Zoll. Abgaben unausweichlich erhoben und obne Entrichtung der. selben sollen sie nicht ausgellefert werden. Dle auf diesen Fabriken angefertigten Zize und ne von verschiedenen Farben sollen von jetzt an nicht anders verkauft werden, als nach den durch früher erschienene Ukasen nach den Proben bestimmten Preisen gegen die in . Rauen und Deutschland u . und i ussischer Lelnwand und Zeug auf Baumwolle und auf seidenen Zeugen. Allen gu⸗ ten Gewerbs-Anstalten, dergleichen in Rußland noch bis nicht bestanden haben, und vorzüglich der Verfertigung der blauen Kattune, welche zu fabriziren durch frühere Ukafen erlaubt worden, soll Niemandem ein Hinderniß in den Weg gelegt, und es soll streug darüber gehalten werden, daß Nis mandem bei diesem Gewerbe der geringste Aufenthalt ent, stehe, sondern daß einem Jeden, sowohl vom Bauernstande als von andern Ständen davon vorthellen gestattet sey. 16) Das zum Besten der Compagnie von Astrachan für den Handel mit Persien, Chiwa und der Bucharel erlassene Verbot, daß Niemand außer dieser Compagnie den genann— ten Handel treibe, ist aufgehoben, und es soll hinführo zum allgemeinen Nutzen der Kaufmannschaft Jedermann, gleich⸗ * dem Ober⸗Direetor und dem Sachanov u. Compagnie, gestattet seyn, nicht nur im Hafen von Astrachan, sondern säberbaupt nach Persien, Chins Und ver Much e, met auen Tlaubten Russischen Preducten und aucfändischen Waaren Dandel zu treiben und Schiffe zu besitzen. Allein damit aus der . der Meinungen der Kaufleute diesem vor⸗ theilhaften Handel kein Jiachthel erwachfe, und um die Ver,

e des Handels, der Manu—=

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Repräsentanten von Lo ge⸗ seli gestellt werden, die das Collegium der auswaͤrtigen Angele⸗

„des Bergbaues und ane s

Seil age

zur Allꝑ˖ste meinen peeußischen Staats-⸗-3

luste und Plünderungen zu verhuten, denen der frele

in Persten oft ausge 6. war, indem die Perser und andere

dortige Bewohner selbst in die Naͤhe der

äfen kommen und die hnen zur Versendung ins Innere

ersiens

n Waaren ankaufen können, so sollen bis zur Her.

stellung der Ruhe in Persien zwei Häfen, Baku und

„bestimmt und dort auf Kosten *r Krone Consuln an—⸗

8 zu ernennen und unverzüglich dahin abzufer

t, nebst der Verordnung, daß in jedem Jahre, wenn die Daufleute dabin zu reisen beginnen und nicht weniger als sechs derselben angekommen sind, sollen sie im Beiseyn des Consuls den Prels ihrer Waare festsetzen und sich gegen

einander verpflichten, daß sie unter diesem Preise nichts ver

überführt, d äammtliche W. ollen zum Besten der dahin , . ĩ 23 . ö werden. st aber sollen diese Preise sol⸗

t we⸗ en dort

niger als sechs andern von den mit gro Handel trelbenden Kaufleuten unter Au

. niß

ihr Gewerbe unabhängig von

aufgehoben seyn, und dem Ober,-Direetor Chostatov u. Comp. r , 44

toit er erer, . arenia ger und Pabkb uf?

J ntra en haben; so sollen

* Waaren-Taxationen mit . .

Auch sollen gemaͤß der Vorstellung und dem Gutachten des Collegiuins der auswaͤrtigen neger ten, fuͤr die Unter⸗

⸗ꝛ u erbauen, zum Auflegen ihrer nach Rußland = ) I ; , i. ** 23 verfügt ist, ein Privilegium auf 30 Jahre erhalten. n darüber wachen, daß ö.

geringste Beeinträchtigung widerfahre.

(Fortsetzung folgt.) .

ist rei lesen Handel zu be⸗ t daraus te Nacht ill fu e 2 = z to ! in diesen Hafen . ; 2. ; . 8 4

Tem ern 23 v's und

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