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Berlin, Donner st
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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Der Königliche Hof legt Donnerstag den 16ten d., die Trauer fuͤr Ihro Majestaͤt die verwittwete Koͤnigin von Würtemberg auf 3 Wochen an. Berlin, den 1. Oet. 1828.
v. Buch, Ober, Ceremonien⸗Meister.
Die Damen erscheinen die erste Woche in schwarzen Kleidern, schwarzen Kopfzeugen, schwarzen Eventaillen und Handschuhen; in der zweiten Woche mit weißen Kopfzeugen, weißen Eventaillen und weißen Handschuhen; in der dritten
i oder Blonden; J — 2 — keine Üniform tragen, in der ersten Woche mit angelaufenen Degen und Schnallen; in den beiden letztern mit weißen Degen und Schnallen.
Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.
Frankreich.
Paris, & Oet. Folgendes ist der (im Supplemente Blatte der Staats- Zeitung . interes⸗
ante icht des Handels-Ministers an den König: „Sire, die Rich iche seit dem Jahre 1816 unsere Handels. oͤlkern n haben, ist
hafter ein
Controversen
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zeugnisse . eringen Werth auf die Vortheile, 8
ue 6 * nen achten. —
lche di umchten zur Aufmunterung oder Sicherstellun . uction 3 . h
en; uͤberdies ten sie, daß die Folgen der innern Con— 8 96 rden, um jene Opfer, sowohl in ihrer Dauer als Größe zu beschraͤnken, und sona beunruhigt sie „den gewisse ausländische Artikel,
sey es nnn wegen ihrer bessern Qualität, sey es (und zwar Irbßtentheils) wegen ihres r. Preises, noch jetzt im H Königreiche finden. — Andere endlich, — und diese nähern sich völlig den Grundsaätzen, worauf heutiges Tages
andels Tarifs beruhen, — sind der
4 Weise w konne. . 1 * 2 e. rbau oder auf Fabriken verwendet
* aner großen mithin
nu igen Erwerbzweigen gewährten temporären Schutzes —è
*. vielleicht verschwenderisch zei=
3 den 1tzten Oetober.
18268.
gen konnte und mußte; daß es aber nicht minder zum Be— . dieser Erwerbzweige selbst, als aus Billigkeit gegen an⸗
re, die, gestuͤtzt auf ihre Vorzuͤglichkeit, von den Tarifs wenig oder Er nichts zu verla noch zu befürchten ha— ben, wie z. B. Wein, Branntwein, Seidenwaaren u. s. w., wichtig sey, die Grundlagen unseres auslaäͤndischen und uͤber— seeischen Handels möglichst auszudehnen. Sie fragen sich nun, ob, als eine Folge der unter der gegenwärtigen Gesetz. gebung ö . Fortschritte, die den gedachten Erwerbzwei⸗ 7 zu Theil gewordene gr isn en ge, Tages nicht die
raͤnze der 63 Beduͤrfnisse derselben überschreite, und sie wuͤnschen daher, daß man untersuche, ob man hinsichtlich einiger von jenen Gewerbzweigen dem Geiste der sie beschuͤz= zenden Reglements nicht mehr entsprechen würde, wenn man die Schranke, welche diese Reglements der Concurrenz des Auslandes entgegenstellen, erniedrigte und dadurch, zur Zu⸗ friedenheit der anderen Staaten so wie mehrerer unserer eige⸗ nen Producenten, unsere f . ennen gaͤbe, nichts
zu uͤbertreiben und allmälig der Freiheit des Handels Alles einzuräumen, was derselbe vernuͤnftiger Weise verlangen konne. = Dieser letztere Grundsatz, Sire, . meiner persoͤnlichen Ueber⸗
zeugung nach, derjenige, der dem Ackerbau, dem Gewerbfleiße und dem Handel Frankreichs, so wie diese sich seit den letz ten dreißig Jahren gestaltet aben, am meisten zusagte. Um jedoch dieses System mit desto größerem Erfolge in Anwen, u können, fuͤhle ich das Beduͤrfniß, daruͤber in Anspruch zu nehmen, welches mich ermuthige, die
dung 1 ein Urthei
Resultate desselben vor den Kammern allmaͤl twickeln.
über den An die Prufung jenes Systems keen , dern .
ee, e, wdr, , . . , —— * den Arbeiten 3 na J 2 83
. . von a ü der Kämmer gehören. Hierunter befinden sich: =. 2 .. der e e. ' und der den wollenen Stoffen t bewilligenden Ausfuhr⸗ Prämie; 2) die g, des resp. Nutzens oder Verlustes, welcher 3 Alle, so in Eisen arbeiten, aus den Opfern er= waͤchst, die ihnen unsere Tarifs, zur . unserer
mer, auflegen; 3) die Beibehaltung oder größere Beschraäͤn⸗ kung des fast ausschließlichen Vorzuges, der gegenwartig un⸗ serm Zucker aus den Colonien für den innern Verbrauch, und sogar durch das Rafsiniren 6 Absatze nach dem Aus. lande eingeraͤumt wird; 3) die Nüßlichkeit einer Ermäßigung unserer Korngesetze, sey es in ihrer d⸗-Basis oder nur in ihrer gegenwärtigen Anwendung; 5) die Möglichkeit einer Ausdehnung des Transitos auf verbotene Artikel oder wenigstens auf einige derselben. Noch ein anderer streitiger Punkt muß ebenfalls so schnell als moglich seine . erhalten, näm⸗ lich der, welcher seit mehreren Jahren zwischen der Hauptstadt und einigen andern Städten der Propin; einerseits, und den äfen des Landes andererseits schwebt, indem jene ein En⸗ trepot von Colonial⸗Waaren als eine, fuͤr das allgemeine Handels- Interesse guͤnstige und zugleich ihnen selbst höchst nätzliche Einrichtung verlangen, diese dagegen gerade im Ge ⸗ sentheil ein solches Entrepot als jenem Interesse wider stre⸗ e und ihre eigene Wohlfahrt zerstsrend zurückweisen. — Die Entscheidung dieser Fragen, Sire, hatte eigentlich zu⸗ nächst zu der natürlichen Competenz des im Jahre 1824 ein⸗ esetzten obersten Ra i Handel und Colonien gehort. len dieser Rath, der sein Entstehen dem Beduͤrfnisse zu verdanken hatte, den Einfluß, welchen verschiedene Ministe= rien auf Handel und Gewerbfleiß auszuuͤben befugt waren, zu eentralisiren, ist von dem Augenblicke an üͤberfluͤssig ge= worden, wo diese Centralisation durch die Bildung eines besondern Ministeriums fur Handel und Manufaeturen erreicht worden ist. Auch haben Ew. Maj. bereits selbst er⸗ kannt, daß die Geschäfte desselben mit der neuen Form, die Sie Ihrem Minister⸗Rathe gegeben haben, nicht mehr ver⸗ einbar sind, und uͤberdies wird es der Regierung nicht an
Gelegenheit fehlen, die Gewandtheit der in jenem Rathe be⸗